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Beschlussvorlage (Definition bürgerschaftliches Engagement)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
68 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
22.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (Definition bürgerschaftliches Engagement)

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Eigenschaften des bürgerschaftlichen Engagements "Neben der bisher aus empirischen Befunden und theoretischen Überlegungen entwickelten Bestimmung bürgerschaftlichen Engagements kann man sich dem Begriff auch anhand klassifikatorischer Kriterien nähern - ein anderer Zugang, der zu annähernd gleichen Ergebnissen führt. Bürgerschaftliches Engagement ist in diesem Sinne • freiwillig, • nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, • gemeinwohlorientiert, • öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und • wird in der Regel gemeinschaftlich/kooperativ ausgeübt. Im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen des Begriffs stehen weitere Merkmale, die im Folgenden näher ausgeführt werden. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Form der Tätigkeit, die gegenüber anderen Tätigkeiten - etwa der Erwerbsarbeit - eine eigene Handlungslogik aufweist. In der besonderen Tätigkeitsform und Motivationsgrundlage liegt der Kern eines "Eigensinns" bürgerschaftlichen Engagements. Gleichzeitig erfüllt bürgerschaftliches Engagement wichtige Funktionen in einer Bürgergesellschaft: Es schafft Sozialkapital und gesellschaftlichen Zusammenhalt, ermöglicht Teilhabe und trägt gesellschaftliche Selbstorganisation. Schließlich verfügt bürgerschaftliches Engagement über ein Kritik- und Innovationspotenzial aus Laienkompetenz und Mitgestaltungsanspruch. Es stößt Lernprozesse in einer Bürgergesellschaft an und befindet sich selbst in ständigem Wandel." (Quelle: Bericht der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", 2002)