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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
278 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a)	Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b)	Sonstige Zuschüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-72/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 15 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege b) Sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. b) Das Beratungsergebnis des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt Bedburg ist für das Jahr 2016 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von 7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der Wohlfahrtspflege veranschlagt. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2016 einen Antrag gestellt haben: a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b Verein Antrag 2016 Plan 2016 1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven 17.03.2016 max. 250,00 € 2. Ev. Gemeindamt KölnErft 04.02.2016 max. 250,00 € 3. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg 30.03.2016 max. 250,00 € 4. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus 15.03.2016 125,00 € 5. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter 23.02.2016 max. 250,00 € 6. Seniorenkreis Lipp-Millendorf 18.03.2016 max. 250,00 € 7. Seniorengemeinschaft Pütz 04.01.2016 max. 250,00 € 8. VdK – Ortsverband Kaster 14.12.2015 max. 250,00 € 9. VdK – Ortsverband Pütz 06.01.2016 125,00 € 2.000,00 € b) Anträge gemäß Ziffer 3.2 Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im Stadtgebiet und für Bewohner der Stadt Bedburg beabsichtigte Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden. Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt, die für das Jahr 2016 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als Anlage 1 – 3 dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorlage WP9-72/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Verein Seite: 3 Antrag 2016 Zuschuss Vorjahr 1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft 10.12.2015 500,00 € 2. Frauen helfen Frauen 31.03.2016 1.000,00 € 2. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK 12.01.2016 1.000,00 € 2.500,00 € Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.): In 2015 wurden 45 (Vorjahr 40) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 10 (Vorjahr 11) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 32.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr wurde ein Gewinn von rd. 10.000,00 € ausgewiesen. Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 2 `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V.: Die Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in Kerpen besteht seit 1985. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. die der Familie. Laut Tätigkeitsbericht fanden 1351 Einzelberatungen statt; davon rund 7% für Bürgerinnen der Stadt Bedburg. Die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger Bürgerinnen im Jahr 2015 ist annähernd konstant geblieben. Wie sowohl dem Antrag als auch dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist, ist die Finanzierung der Bürokraft lediglich bis zum Sommer 2016 gesichert. Sollte keine weitere Finanzierung stattfinden, wird es zu einer Verringerung der Beratungen kommen, da die Beraterinnen die Tätigkeiten der Bürokraft auffangen müssen. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis): Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr 2015 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 460 Beratungsstunden in 2014 an; davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der Honorarkräfte erfolgt durch Spenden. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt. Die Organisationen wurden gebeten, sich in der Sitzung vorzustellen. Aufgrund der kurzfristig erfolgten Einladung liegt der Verwaltung bislang erst eine Zusage vor. Beschlussvorlage WP9-72/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Möcker ----------------------------------Brunken Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-72/2016 ----------------------------------Solbach Bürgermeister Seite 4