Daten
Kommune
Bedburg
Größe
278 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-72/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen der Wohlfahrtspflege
b) Sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
a) Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
b) Das Beratungsergebnis des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses bleibt
abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.1 der Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und
Organisationen jährliche Zuschüsse in Höhe von 125,00 € bei mindestens einmaliger
Betreuung des Personenkreises je Woche (Ziffer 3.1 a) bzw. in Höhe von max. 250,00 €
bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung (Ziffer 3.1 b). Im Haushalt der Stadt
Bedburg ist für das Jahr 2016 bei dem Produkt 05.315.222 ein Betrag in Höhe von
7.000,00 € einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.2 für den Bereich der
Wohlfahrtspflege veranschlagt.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt,
die für das Jahr 2016 einen Antrag gestellt haben:
a) Anträge gemäß Ziffer 3.1 a bzw. 3.1 b
Verein
Antrag 2016
Plan 2016
1. AWO – Ortsverein Kaster-Königshoven
17.03.2016
max. 250,00 €
2. Ev. Gemeindamt KölnErft
04.02.2016
max. 250,00 €
3. Kath. Pfarrgemeinde St. Georg
30.03.2016
max. 250,00 €
4. Kath. Pfarrgemeinde St. Martinus
15.03.2016
125,00 €
5. Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
23.02.2016
max. 250,00 €
6. Seniorenkreis Lipp-Millendorf
18.03.2016
max. 250,00 €
7. Seniorengemeinschaft Pütz
04.01.2016
max. 250,00 €
8. VdK – Ortsverband Kaster
14.12.2015
max. 250,00 €
9. VdK – Ortsverband Pütz
06.01.2016
125,00 €
2.000,00 €
b) Anträge gemäß Ziffer 3.2
Wird seitens eines Vereins oder einer Organisation ein höherer Zuschuss beantragt, hat
dies entsprechend in geeigneter Form zu erfolgen. Hierbei ist es erforderlich, dass die im
Stadtgebiet
und
für
Bewohner
der
Stadt
Bedburg
beabsichtigte
Maßnahme/Einrichtung/Tätigkeit erläutert und die Kosten, anhand einer detaillierten
Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
Nachfolgend werden nachrichtlich die Vereine (in alphabetischer Reihenfolge) aufgeführt,
die für das Jahr 2016 einen Antrag nach Ziffer 3.2 gestellt haben. Die Anträge sind als
Anlage 1 – 3 dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-72/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Verein
Seite: 3
Antrag 2016
Zuschuss Vorjahr
1. donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
10.12.2015
500,00 €
2. Frauen helfen Frauen
31.03.2016
1.000,00 €
2. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung REK
12.01.2016
1.000,00 €
2.500,00 €
Erläuterung zu Nr. 1 (donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e.V.):
In 2015 wurden 45 (Vorjahr 40) Personen in Bedburg beraten; davon erhielten 10 (Vorjahr
11) Frauen eine finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung `Mutter und Kind´. Das
Geschäftsjahr wurde mit einem Gewinn von rd. 32.000,00 € abgeschlossen; im Vorjahr
wurde ein Gewinn von rd. 10.000,00 € ausgewiesen.
Im vergangenen Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 2 `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V.:
Die Frauenberatungsstelle `Frauen helfen Frauen´ im Rhein-Erft-Kreis e.V. mit Sitz in
Kerpen besteht seit 1985. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität der Frauen durch
individuelle Unterstützung; dies kann sowohl private als auch berufliche Aspekte betreffen
und beeinflusst die gesamte Lebenssituation der Frau und ggfs. die der Familie.
Laut Tätigkeitsbericht fanden 1351 Einzelberatungen statt; davon rund 7% für
Bürgerinnen der Stadt Bedburg. Die Inanspruchnahme der Angebote durch Bedburger
Bürgerinnen im Jahr 2015 ist annähernd konstant geblieben.
Wie sowohl dem Antrag als auch dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen ist, ist die
Finanzierung der Bürokraft lediglich bis zum Sommer 2016 gesichert. Sollte keine weitere
Finanzierung stattfinden, wird es zu einer Verringerung der Beratungen kommen, da die
Beraterinnen die Tätigkeiten der Bürokraft auffangen müssen.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Erläuterung zu Nr. 3 (Kath. Ehe-, Familien- und Beratungsstelle Rhein-Erft-Kreis):
Bei der Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis haben im Jahr
2015 rd. 50 Bedburger Bürgerinnen und Bürger die Beratungsangebote in Anspruch
genommen. Insgesamt fielen in der Außenstelle Bergheim, welche die Beratung
Bedburger Bürgerinnen und Bürger übernimmt ca. 460 Beratungsstunden in 2014 an;
davon entfielen ca. 220 Beratungsstunden auf Honorarkräfte. Die Finanzierung der
Honorarkräfte erfolgt durch Spenden.
Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Die Organisationen wurden gebeten, sich in der Sitzung vorzustellen. Aufgrund der
kurzfristig erfolgten Einladung liegt der Verwaltung bislang erst eine Zusage vor.
Beschlussvorlage WP9-72/2016
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Brunken
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-72/2016
----------------------------------Solbach
Bürgermeister
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