Daten
Kommune
Merzenich
Größe
19 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
11.06.12, 18:17
Aktualisiert
18.07.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 19/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 21.05.2012
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
13. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Gewerbegebiet Girbelsrath) im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen und Bedenken
2. Beschlussfassung als Satzung
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 12.08.2010 die Aufstellung
der 13. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8.a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) als vereinfachtes Verfahren beschlossen.
Die Änderung umfasst die folgenden Ergänzungen der textlichen Festsetzungen:
1.
Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
die nach § 8 Abs. 2, Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen
Bordellbetriebe und
bordellähnliche Betriebe, Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig.
2.
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. sind ausgeschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 20.08.2010
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 08.03.2012 hatte der Rat der Gemeinde Merzenich den Änderungsentwurf einschließlich Begründung genehmigt und die Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet.
Die Bekanntmachung über die Offenlage erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich
am 30.03.2012.
Der Änderungsentwurf einschließlich Begründung wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis
zum 18.05.2012 einschließlich offengelegt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach
§ 4 Abs. 2 BauGB wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Drucksache 19/2012
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
die 13. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 einschließlich der Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass die Änderung während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 13.
Änderung des Bebauungsplanes Merzenich A 1 (Gewerbegebiet Girbelsrath) gemäß
§ 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.
(Harzheim)
(Lüssem)