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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
24.04.2008
Erstellt
17.04.08, 21:54
Aktualisiert
17.04.08, 21:54
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 18/2008 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 13. Februar 2008 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 "Holzkamp" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 28.02.2008 Rat 30.04.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die Aufstellung, die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ beschlossen. Gemäß dieses Beschlusses hat die Verwaltung die Auslegung durchgeführt. Die Öffentlichkeit hat bis zum 15.02.2008 Gelegenheit zur Stellungnahme. Bisher sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Wenn bis zur Ausschusssitzung noch Stellungnahmen eingehen, werden diese als Tischvorlage im Ausschuss behandelt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde der Planentwurf zugesandt. Die eingegangenen Stellungnahmen mit den Vorschlägen der Verwaltung liegen der Vorlage als Anlage bei. Zur Regelung der Ausgleichspflanzung wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen Grundeigentümer und Gemeinde abgeschlossen. Die Planzeichnung wurde modifiziert. Die Zeichnung der Baugrenze (Die Bemaßung von 3 und 5 Metern bleibt dadurch unverändert, s. Stand Auslegung) und der Fläche (Anpassung an die „neue“ Baugrenze und Bemaßung) für Garagen wurde geringfügig geändert. Dieses ist aber lediglich eine redaktionelle Klarstellung. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Bürger und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ als Satzung und die zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel