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Beschlussvorlage (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
146 kB
Datum
21.03.2013
Erstellt
28.02.13, 18:15
Aktualisiert
28.02.13, 18:15
Beschlussvorlage (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr) Beschlussvorlage (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr) Beschlussvorlage (Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 1/2013 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 28.01.2013 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr Der amtierende Wehrleiter, Herr Valentin Thielen, ist aus persönlichen Gründen zum Jahresende 2012 vom Amt des Wehrleiters zurückgetreten. Mit Schreiben vom 27.12.2012 hatte er sich hiervon abweichend bereit erklärt, die Amtsgeschäfte noch bis zum 28.02.2013 fortzuführen. Der stellvertretende Wehrleiter, Herr Patrick Harzheim, wäre grundsätzlich bereit, die Wehrleitung der FFW Merzenich -vorerst kommissarisch ab dem 01.03.2013- zu übernehmen. Allerdings könnte das Amt nach den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen von ihm nicht mehr „nebenbei“ erledigt werden. Der Stundenaufwand beträgt nach einer mehrmonatigen Aufzeichnung der Wehrleitung im Durchschnitt ca. 70 Stunden/Monat (Wehrleiter und stellv. Wehrleiter zusammen). Mit dem Amtsvorsteher der Dienststelle des Herrn Patrick Harzheim, wurde eine Freistellung erörtert. Als Ergebnis ist festzuahlten, dass im Falle der Übernahme der Wehrleitertätigkeit nicht die beantragte entgeltliche Freistellung, sondern „nur“ 12 Tage Sonderurlaub/Jahr seitens des Finanzministeriums gewährt würden. Vor dem Hintergrund der ehrenamtlich abzuleistenden Dienststunden eines Wehrleiters, scheint die Gewährung von zwölf Tagen Sonderurlaub/Jahr den Mehraufwand nur unzureichend abzudecken. Außerdem würden die von Herrn Patrick Harzheim dienstlich zu erledigenden Geschäfte durch den Sonderurlaub nicht reduziert und müssten daher im Anschluss an den Sonderurlaub „zusätzlich“ erledigt werden. Herr Patrick Harzheim wäre mit einer unentgeltlichen Freistellung durch seinen Dienstherrn in einer Größenordnung von 20 % der regelmäßigen Arbeit (8,2 Std./Woche) einverstanden. Die 20 %-ige Einkommenseinbuße wäre Herrn Patrick Harzheim allerdings durch die Gemeinde Merzenich im Rahmen einer Aufwandsentschädigung abzugelten. Derzeit berechnet sich der Betrag wie folgt: 20 % Bruttolohn derzeit mtl. Mtl. pauschale Dienstaufwandsentschädigung lt. Ratsbeschluss vom 02.06.2010 Sa. mtl. = 641,20 € = 250,00 € = 891,20 € Drucksache 1/2013 Seite - 2 - Weiterhin erscheint es sinnvoll, dem Wehrleiter ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen, damit eine ständige, rasche Erreichbarkeit von Einsatzstellen auch während seiner Dienstzeit sichergestellt wäre. Dies hätte gegenüber der Nutzung des privaten Pkw den weiteren Vorteil, dass das Fahrzeug mit den persönlichen Einsatzmitteln des Wehrleiters ausgestattet wäre und unter Nutzung von Sonderrechten zügig Einsatzstellen in der Gemeinde Merzenich erreichen könnte. Im Hinblick auf die bevorstehende Zuweisung eines Autobahnabschnittes lässt die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges einen nennenswerten Vorteil erkennen. Bei der Gemeinde Niederzier wurde beispielsweise s.Zt. ein Dacia Duster, als geländegängiges Wehrleiterfahrzeug angeschafft und dem Wehrleiter zur Verfügung gestellt. Nach Rücksprache mit Herrn Patrick Harzheim würde die Gemeinde Merzenich den kleineren Dacia Sandero „Stepway“ (mit leicht erhöhtem Fahrwerk) beschaffen, der den gleichen Zweck erfüllen würde. Lt. Internet-Angebot eines EU-Neuwagen-Händlers belaufen sich die Kosten für dieses Fahrzeug auf rd. 10.000,00 Euro (zuzüglich Neben- und Überführungskosten). Die Kosten für den Umbau zum „Feuerwehrfahrzeug“ würde inkl. der Ausstattung mit Signaleinrichtung und Funkgerät rd. 5.000,00 Euro betragen. Für den Fall, dass der neue Wehrleiter seinen privateigenen Pkw benutzen würde, würde hierfür eine pauschale mtl. Entschädigung in Höhe von = 200,00 € beantragt. Hierbei wäre jedoch zu berücksichtigen, dass der Wehrleiter bei der Nutzung des privaten Pkw von der Dienststelle, Finanzamt Düren, nicht unmittelbar zur Einsatzstelle fahren und mit den Einsatzkräften bzw. der Leitstelle auf dem Weg zur Einsatzstelle per Funk kommunizieren könnte. Außerdem müsste er zunächst das Gerätehaus anfahren, um die persönliche Einsatzausrüstung zu holen. In der Regel dürfte nach dieser Anreisezeit kein Einsatzfahrzeug mehr im Gerätehaus zur Verfügung stehen. Da Herr Patrick Harzheim bisher das Amt des stellvertretenden Wehrleiters innehat, müsste für den Fall, dass er die Wehrleitung übernehmen würde, die Stelle des stellvertretenden Wehrleiters ebenfalls neu besetzt werden. Nach Gesprächen mit den Feuerwehrleuten, die die Ausbildung hätten, dieses Amt zu bekleiden, würde sich Herr Lars Knust bereit erklären, die Nachfolge des stellv. Wehrleiters anzutreten. Da insbesondere die administrativen Aufgaben in der Wehrleitung immer zeitaufwändiger werden, hat der stellvertretende Wehrleiter neben der Stellvertretung auch eigene Aufgaben übertragen bekommen. In den Gesprächen wurde deutlich, dass die Aufwandsentschädigung für das Amt des stellvertretenden Wehrleiters, die in der Ratssitzung vom 02.06.2010 auf monatlich 100,00 Euro festgesetzt wurde, zu überdenken sei. Eine monatliche Entschädigung von 250,00 Euro wurde hier als angemessen angesehen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Drucksache 1/2013 Seite - 3 - Der neu zu wählende Wehrleiter, Herr Patrick Harzheim, erhält als Ausgleich für die unentgeltliche 20 %-ige Freistellung durch seinen Dienstherrn eine Aufwandsentschädigung in Höhe der hierdurch verursachten geringeren Zahlung von 20 % der Bruttobesoldung, derzeit mtl. = 665,00 € Mtl. pauschale Dienstaufwandsentschädigung für den Wehrleiter lt. Ratsbeschluss vom 02.06.2010 = 250,00 € Sa. mtl. = 915,00 € Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, einen Dacia Sandero Stepway als Wehrleiterfahrzeug zu beschaffen. Die notwendigen Finanzmittel werden im Haushaltsjahr 2013 bereitgestellt. Die Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Wehrleiter wird auf monatlich 250,00 Euro angehoben. I.V. I.V. (Weingartz) (Arkenstedt)