Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9136/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015
- Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
- Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Einrichtung einer
Taschengeldbörse und der Einrichtung einer Koordinationsstelle zur Kenntnis.
Der Schul- und Bildungsausschuss begrüßt grundsätzlich die Einrichtung einer
Taschengeldbörse und spricht sich für die Angliederung an ein Schulsekretariat aus.
Soweit möglich soll mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Bezuschussung durch Europäischen
Sozialfonds (ESF) beantragt werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.07.2015 beantragte die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg eine
Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis sowie die Einrichtung einer
Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt.
Taschengeldbörse
In Solingen wurde im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Stärken vor Ort“ zwischen 2009 und
2011 die „Taschengeldbörse“ konzipiert, umgesetzt, weiterentwickelt und etabliert.
Kooperationspartner waren dort die AWO, der Seniorenbeirat und der Jugendstadtrat.
Man versprach sich u.a. eine „Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes innerhalb eines
Quartiers“, „Förderung sozialer Kompetenzen“ und eine „Ermöglichung eines selbstbestimmten
Lebens im gewohnten Umfeld“.
Angesprochen werden Jugendliche, bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 20 Jahren auf der
einen Seite und Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu
verrichten haben, auf der anderen Seite. Hier kommen sicherlich überwiegend Senioren in
Betracht, die eine Unterstützung gut gebrauchen könnten.
Vergleichbare Projekte wurden zwischenzeitlich u.a. in Grevenbroich, Elsdorf, Lohmar,
Meckenheim, Netphen, Lennestadt eingerichtet. Weitere befinden sich derzeit im Aufbau.
Eine Taschengeldbörse stellt lediglich eine Koordinierungsstelle dar, die Jobanbieter und
Jobinteressierte zusammenbringt. Alles Weitere wird zwischen den beiden beteiligten Parteien
geregelt. Insofern werden für die Einrichtung einer solchen Taschengeldbörse ein
Ansprechpartner und eine Internetpräsenz als Kontaktplattform benötigt.
Eine solche Stelle kann innerhalb einer Behörde angesiedelt sein, aber auch durch Dritte
eingerichtet werden. Wie der Antragsteller zu Recht ausführt, können die Mittel aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) nur durch Kreise und kreisfreie Städte beantragt werden.
Verwaltungsseits
kann
derzeit
der
tatsächliche
Personalaufwand
einer
solchen
Koordinierungsstelle nicht eingeschätzt werden. Die Fördermittel in Höhe von 15.000 € /
Förderung sind eine Maximalförderung je Kreis; es wäre daher seitens des Kreises zu überlegen,
ob diese Summe in Gänze an eine Kommune gehen könnte. Verwaltungsseits geht man derzeit
davon aus, dass das Projekt nur noch bis Mitte Dezember 2015 initiiert/beantragt werden kann.
Bereits zum heutigen Datum werden viele ehrenamtliche Tätigkeiten (wie etwa zum Thema
Sprachförderung) in Bedburg durch caritative Verbände koordiniert. Trotzdem wäre ein solches
Büro, beispielsweise angedockt an ein Schulsekretariat, möglich. Mit entsprechender Software,
Internetportal mit Eingabemöglichkeiten, Anrufbeantworter und E-Mail Kontakt könnte die
Mehrarbeitszeit, im Vormittag angesiedelt, eine Verbesserung der Präsenz eines der beiden
kleineren Schulsekretariate erzeugen.
Verwaltungsseits wird daher vorgeschlagen, mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen, dass eine
Förderung durch diesen beantragt und durch die Stadt Bedburg eine solche Taschengeldbörse in
einem Schulsekretariat eingerichtet wird.
Beschlussvorlage WP9-136/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement
Die Einrichtung einer Koordinationsstelle ist ein Querschnittsthema, da die Tätigkeiten im
Ehrenamt umfassend und vielschichtig sind. Die Vorteile einer solchen Stelle dürften grundsätzlich
auf der Hand liegen.
Angesichts der akuten Herausforderungen insbesondere im Rahmen der aktuellen
Flüchtlingszuweisungen/ Schaffung, Unterhaltung und Versorgung von Notunterkünften wurde
zur Erfassung und Einteilung des überwältigenden ehrenamtlichen Engagements und vielfältiger
Unterstützungsangebote bereits eine Verwaltungsmitarbeiterin zur Koordinatorin der
„Flüchtlingshilfe Bedburg“ bestellt.
Die Verwaltung prüft derzeit, wie unter organisatorischen und haushalterischen Aspekten eine
darüber hinausgehende, umfassende Ausgestaltung einer „Gesamtkoordinierungsstelle“ für
ehrenamtliches Engagement zukünftig aussehen könnte. Vor dem Hintergrund des
Haushaltssicherungskonzeptes wird zunächst zu prüfen sein, ob entsprechende Zeitanteile/
Personalressourcen durch die Optimierung von Verwaltungsabläufen generiert werden können.
Die Verwaltung wird hierzu in der nächsten Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
Anfang Dezember 2015 berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-136/2015
----------------------------------Brunken
----------------------------------Brabender-Lipej
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters
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