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Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015 - Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis - Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015
- Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
- Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement) Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015
- Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
- Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement) Beschlussvorlage (Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015
- Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis
- Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9136/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.07.2015 - Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis - Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Einrichtung einer Taschengeldbörse und der Einrichtung einer Koordinationsstelle zur Kenntnis. Der Schul- und Bildungsausschuss begrüßt grundsätzlich die Einrichtung einer Taschengeldbörse und spricht sich für die Angliederung an ein Schulsekretariat aus. Soweit möglich soll mit dem Rhein-Erft-Kreis eine Bezuschussung durch Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 06.07.2015 beantragte die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg eine Beteiligung an einer Taschengeldbörse im Rhein-Erft-Kreis sowie die Einrichtung einer Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement. Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Taschengeldbörse In Solingen wurde im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Stärken vor Ort“ zwischen 2009 und 2011 die „Taschengeldbörse“ konzipiert, umgesetzt, weiterentwickelt und etabliert. Kooperationspartner waren dort die AWO, der Seniorenbeirat und der Jugendstadtrat. Man versprach sich u.a. eine „Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhaltes innerhalb eines Quartiers“, „Förderung sozialer Kompetenzen“ und eine „Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens im gewohnten Umfeld“. Angesprochen werden Jugendliche, bzw. junge Erwachsene im Alter von 15 bis 20 Jahren auf der einen Seite und Privatpersonen, die einfache, ungefährliche und unregelmäßige Arbeiten zu verrichten haben, auf der anderen Seite. Hier kommen sicherlich überwiegend Senioren in Betracht, die eine Unterstützung gut gebrauchen könnten. Vergleichbare Projekte wurden zwischenzeitlich u.a. in Grevenbroich, Elsdorf, Lohmar, Meckenheim, Netphen, Lennestadt eingerichtet. Weitere befinden sich derzeit im Aufbau. Eine Taschengeldbörse stellt lediglich eine Koordinierungsstelle dar, die Jobanbieter und Jobinteressierte zusammenbringt. Alles Weitere wird zwischen den beiden beteiligten Parteien geregelt. Insofern werden für die Einrichtung einer solchen Taschengeldbörse ein Ansprechpartner und eine Internetpräsenz als Kontaktplattform benötigt. Eine solche Stelle kann innerhalb einer Behörde angesiedelt sein, aber auch durch Dritte eingerichtet werden. Wie der Antragsteller zu Recht ausführt, können die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nur durch Kreise und kreisfreie Städte beantragt werden. Verwaltungsseits kann derzeit der tatsächliche Personalaufwand einer solchen Koordinierungsstelle nicht eingeschätzt werden. Die Fördermittel in Höhe von 15.000 € / Förderung sind eine Maximalförderung je Kreis; es wäre daher seitens des Kreises zu überlegen, ob diese Summe in Gänze an eine Kommune gehen könnte. Verwaltungsseits geht man derzeit davon aus, dass das Projekt nur noch bis Mitte Dezember 2015 initiiert/beantragt werden kann. Bereits zum heutigen Datum werden viele ehrenamtliche Tätigkeiten (wie etwa zum Thema Sprachförderung) in Bedburg durch caritative Verbände koordiniert. Trotzdem wäre ein solches Büro, beispielsweise angedockt an ein Schulsekretariat, möglich. Mit entsprechender Software, Internetportal mit Eingabemöglichkeiten, Anrufbeantworter und E-Mail Kontakt könnte die Mehrarbeitszeit, im Vormittag angesiedelt, eine Verbesserung der Präsenz eines der beiden kleineren Schulsekretariate erzeugen. Verwaltungsseits wird daher vorgeschlagen, mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen, dass eine Förderung durch diesen beantragt und durch die Stadt Bedburg eine solche Taschengeldbörse in einem Schulsekretariat eingerichtet wird. Beschlussvorlage WP9-136/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Koordinationsstelle für ehrenamtliches Engagement Die Einrichtung einer Koordinationsstelle ist ein Querschnittsthema, da die Tätigkeiten im Ehrenamt umfassend und vielschichtig sind. Die Vorteile einer solchen Stelle dürften grundsätzlich auf der Hand liegen. Angesichts der akuten Herausforderungen insbesondere im Rahmen der aktuellen Flüchtlingszuweisungen/ Schaffung, Unterhaltung und Versorgung von Notunterkünften wurde zur Erfassung und Einteilung des überwältigenden ehrenamtlichen Engagements und vielfältiger Unterstützungsangebote bereits eine Verwaltungsmitarbeiterin zur Koordinatorin der „Flüchtlingshilfe Bedburg“ bestellt. Die Verwaltung prüft derzeit, wie unter organisatorischen und haushalterischen Aspekten eine darüber hinausgehende, umfassende Ausgestaltung einer „Gesamtkoordinierungsstelle“ für ehrenamtliches Engagement zukünftig aussehen könnte. Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes wird zunächst zu prüfen sein, ob entsprechende Zeitanteile/ Personalressourcen durch die Optimierung von Verwaltungsabläufen generiert werden können. Die Verwaltung wird hierzu in der nächsten Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses Anfang Dezember 2015 berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-136/2015 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Brabender-Lipej Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Seite 3