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Beschlussvorlage (Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Beschlussvorlage (Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015) Beschlussvorlage (Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015) Beschlussvorlage (Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9179/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.09.2015 bat die CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg um Beantwortung einiger Fragen. Mit dem ebenfalls beigefügten Antwortschreiben vom 21.09.2015 (Versand erfolgte am 28.09.) hat die Verwaltung entsprechende Auskünfte erteilt und gibt sie hier zur Kenntnis. Da dies durchaus Einfluss auf die nachfolgenden Tagesordnungspunkte haben könnte, sollte den Schulleitungen hier nochmals die Gelegenheit gegeben werden, die Situation aus ihrer Sicht darzustellen. Die rechtlichen Grundlagen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachdefiziten bzw. mit Migrationshintergrund findet man in der BASS 13-63 Nr. 3 `Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen´, der BASS 1421 Nr. 4 `Vielfalt und gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von Integrationsstellen und Stellen zur Koordination, Beratung, Fortbildung und Qualitätsmanagement´ und der BASS 13-33 Nr. 1.2 `Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs´: Letztere behanden die sogenannten `Internationalen Förderklassen´ (§ 22) an den Berufskollegs und sind daher zumindest für Bedburger Schulen nicht zu betrachten. Vorbereitungsklassen werden zum Schuljahresbeginn aufgestellt und sollen nicht mehr als zwei Jahrgänge unterrichten. Eine Verweildauer der Schülerinnen und Schüler soll in der Regel 2 Jahre nicht überschreiten. In Auffangklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die unterjährig den Schulbesuch aufnehmen. Mit Schuljahresbeginn müssen diese in eine Vorbereitungsklasse oder (wenn möglich) in eine Regelklasse überführt werden. In einer Auffangklasse können auch mehrere Jahrgänge unterrichtet werden. Der bisherige Erlass BASS 14.01. Nr. 3 zum Thema Auffangklassen ist nicht mehr gültig. Zu der (tatsächlichen) Praxis an den Schulen können auch hier die Schulleitungen entsprechend vortragen. So teilte Frau Ehlen, Hauptschule Bedburg mit, dass eine Klasse für Seiteneinsteiger mit Lehrstellenzuweisungen eingerichtet wurde und die zu besetzende Stelle aktuell ausgeschrieben ist. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-179/2015 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Brabender-Lipej Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-179/2015 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3