Daten
Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9179/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Schulische Versorgung schulpflichtiger Kinder von Asylbewerbern und
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Anfrage der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 16.09.2015
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 16.09.2015 bat die CDU Fraktion im Rat der Stadt
Bedburg um Beantwortung einiger Fragen.
Mit dem ebenfalls beigefügten Antwortschreiben vom 21.09.2015 (Versand erfolgte am 28.09.) hat
die Verwaltung entsprechende Auskünfte erteilt und gibt sie hier zur Kenntnis. Da dies durchaus
Einfluss auf die nachfolgenden Tagesordnungspunkte haben könnte, sollte den Schulleitungen
hier nochmals die Gelegenheit gegeben werden, die Situation aus ihrer Sicht darzustellen.
Die rechtlichen Grundlagen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachdefiziten
bzw. mit Migrationshintergrund findet man in der BASS 13-63 Nr. 3 `Unterricht für Schülerinnen
und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen´, der BASS 1421 Nr. 4 `Vielfalt und gestalten – Teilhabe und Integration durch Bildung; Verwendung von
Integrationsstellen und Stellen zur Koordination, Beratung, Fortbildung und Qualitätsmanagement´
und der BASS 13-33 Nr. 1.2 `Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs´: Letztere behanden die sogenannten
`Internationalen Förderklassen´ (§ 22) an den Berufskollegs und sind daher zumindest für
Bedburger Schulen nicht zu betrachten.
Vorbereitungsklassen werden zum Schuljahresbeginn aufgestellt und sollen nicht mehr als zwei
Jahrgänge unterrichten. Eine Verweildauer der Schülerinnen und Schüler soll in der Regel 2 Jahre
nicht überschreiten.
In Auffangklassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die unterjährig den
Schulbesuch aufnehmen. Mit Schuljahresbeginn müssen diese in eine Vorbereitungsklasse oder
(wenn möglich) in eine Regelklasse überführt werden. In einer Auffangklasse können auch
mehrere Jahrgänge unterrichtet werden.
Der bisherige Erlass BASS 14.01. Nr. 3 zum Thema Auffangklassen ist nicht mehr gültig.
Zu der (tatsächlichen) Praxis an den Schulen können auch hier die Schulleitungen entsprechend
vortragen. So teilte Frau Ehlen, Hauptschule Bedburg mit, dass eine Klasse für Seiteneinsteiger
mit Lehrstellenzuweisungen eingerichtet wurde und die zu besetzende Stelle aktuell
ausgeschrieben ist.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-179/2015
----------------------------------Brunken
----------------------------------Brabender-Lipej
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin
des Bürgermeisters
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-179/2015
Sitzungsvorlage
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