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Beschlussvorlage (Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
123 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
21.10.15, 18:02
Aktualisiert
21.10.15, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9187/2015 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 03.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Neufassung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 26. Juni 1989 wurde zuletzt am 14.12.1995 geändert. Auch wenn die letzte veröffentlichte Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bereits aus dem Jahr 1994 stammt, so wird im Zuge der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen auch eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für sinnvoll erachtet, insbesondere um die anrechenbaren Breiten an die Werte der Mustersatzung anzupassen. Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und die alte Satzung vom 26.06.1989 sind als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x, da der Beitrag in Höhe von 90 % der anrechenbaren Kosten unverändert bleibt Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Stroben ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-187/2015 Seite 2