Daten
Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
28.10.15, 06:55
Aktualisiert
28.10.15, 06:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9204/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.11.2015
Betreff:
Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
-Sachstand zum 2. BeteiligungsverfahrenBeschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat für den ersten Entwurf zur Änderung des
Landesentwicklungsplanes* (LEP NRW) ein Beteiligungsverfahren in der Zeit von 08/13
bis 02/14 durchgeführt.
*Der Landesentwicklungsplan dient der übergeordneten Raumplanung und manifestiert
die landespolitischen mittel- bis langfristigen strategischen Ziele. Die hier enthaltenen
Festsetzungen (zeichnerisch wie textlich) sind in der nachgeordneten Regionalplanung
(durch die Bezirksregierungen) sowie letzten Endes der städtischen Bauleitplanung
(Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne) entsprechend zu berücksichtigen.
Die zentrale Vorschrift für die raumbedeutsame Landesplanung bildet die Leitvorstellung
einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG). Dabei
sind die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen
Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen
Ordnung zu führen.
Bereits 2014 wurde ein erster Entwurf zur Änderung des LEP durch die Landesregierung
unter konzeptionellen Änderungen in nicht unwesentlichen Teilen beschlossen.
Die im Rahmen dieses ersten Beteiligungsverfahrens seitens von der Stadt Bedburg
formulierte und in Gemeinschaft mit dem Projektverband :terra nova abgegebene
Stellungnahme hat jedoch keine wesentliche Änderung des frühzeitigen Entwurfes zum
LEP zur Folge gehabt. -Die seitens der Stadt Bedburg geltend gemachten Belange und
Anregungen können der Anlage B) entnommen werden.Mit Datum vom 22.09.2015 wurde jedoch aufgrund sehr zahlreicher Stellungnahmen
seitens der Landesregierung entschieden, den ursprünglichen Entwurf des LEP erneut zu
ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der dazugehörige
Umweltbericht ist ebenfalls entsprechend fortgeschrieben worden.
Hierzu ist anzumerken, dass für den überarbeiteten Entwurf des LEP (Stand: 25.06.2013),
ein weiteres Beteiligungsverfahren mit u.g. Frist stattfindet, jedoch Stellungnahmen
(Bedenken, Anregungen) nur zu den geänderten Festsetzungen abgegeben werden
können.
Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahren besteht in der Folge die Möglichkeit für alle
Bürgerinnen und Bürgern sowie von der Planung betroffenen Trägern öffentlicher Belange
(TöB) in der Zeit vom 15.11.2015 bis einschließlich zum 15.01.2016 Belange geltend zu
machen und Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des LEP NRW abgeben zu
können.
Die detaillierte Gegenüberstellung des 1. Entwurfes zum aktuell überarbeiteten
Planentwurf sowie die Abwägung der zahlreichen Stellungnahmen (Synopse zum LEP) ist
quantitativ sehr umfangreich ausgearbeitet worden und kann daher an dieser Stelle leider
nicht beigefügt werden (10.266 Seiten).
Die Synopse mit den eingearbeiteten Änderungen erhält eine zweispaltige Tabelle. In der
linken Spalte ist der Text des LEP-Entwurfes vom (25.06.2013) enthalten. In der rechten
Spalte ist der geänderte LEP-Entwurf mit Stand vom 22.09.2015 wiedergegeben.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Stellungnahme der Stadt Bedburg nochmals der
Anlage (B) beigefügt.
Mitteilungsvorlage WP9-204/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die vollständigen Unterlagen sind auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfalen
unter „Land.NRW.de“ bzw. konkret unter:
https://land.nrw/de/thema/landesplanung
eingestellt und können dort vollumfänglich eingesehen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt aus dem o.g. Grunde keine inhaltlich divergierende
Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben. Um jedoch ggbf. auf
etwaige Unvorhersehbarkeiten reagieren zu können, eine Sitzung des Ausschusses für
Umwelt und Strukturwandel während der formellen Beteiligungsfrist (bis 15.01.2016) nicht
mehr vorgesehen ist, behält sich die Verwaltung vor, ggbf. auf die bereits abgegebene
Stellungnahmen zu verweisen.
Sollten weitere politische Beratungen notwendig sein, könnte ggbf. auch am 05.01.2016
eine entsprechende Berichterstattung oder politische Beratung erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine unmittelbaren Folgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Lukas
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-204/2015
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