Daten
Kommune
Merzenich
Größe
82 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 44/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 07.11.2012
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Umsiedlung der Ortschaft Morschenich
1. Genehmigung des Planentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) sowie Anordnung der Offenlage
2. Genehmigung des Planentwurfes zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Merzenich sowie Anordnung der Offenlage
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 22. Dezember 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) sowie hierzu gemäß
§ 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren die Aufstellung der 16. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich beschlossen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die aufgrund des Braunkohlenplanes Hambach Teilplan 12/1 und des Braunkohlenplans
Umsiedlung Morschenich notwendig gewordene Umsiedlung des Ortsteiles Morschenich
zum neuen Standort „Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten der Ortschaft Merzenich zu
konkretisieren und zu sichern. Dieser Standort ist in dem am 5.11.2012 aufgestellten
Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich festgelegt worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 03. Februar 2012.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit vom 13. Februar 2012 bis zum 16. März
2012 einschließlich, frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit der Aufforderung zur Äußerung zu der
Planung.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen und
Anregungen, sowie die entsprechenden Stellungnahmen der Gemeinde hierzu, sind als
Bestandteil dieser Beschlussvorlage in der Anlage „Abwägung“ (Abwägung der während
der Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen) beigefügt.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und dem
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, sowie der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht wurden inzwischen erstellt, so dass nunmehr die
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Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Der Bebauungsplanentwurf und die zugehörigen Festsetzungen wurden in enger Abstimmung mit dem Bürgerbeirat erarbeitet und den Morschenicher Bürgerinnen und Bürgern
im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 24.10.2012 vorgestellt.
Die Erschließungsarbeiten am Umsiedlungsstandort sollen unmittelbar nach der Genehmigung des Braunkohlenplanes und der Rechtskraft des Bebauungsplanes voraussichtlich ca. Mitte 2013 beginnen.
Ziel ist es, wie im Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich festgeschrieben, im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der gemeinsamen Umsiedlung (02.12.2013) erste
bebaubare Grundstücke am Umsiedlungsstandort anbieten zu können.
Zur Fortführung der Planverfahren ergehen verwaltungsseitig folgende Beschlussvorschläge:
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
1. den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) zu genehmigen und den Planentwurf für die Dauer von einem Monat
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
2. den Planentwurf zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Merzenich zu genehmigen und den Planentwurf für die Dauer von
einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(Harzheim)
(Lüssem)