Daten
Kommune
Merzenich
Größe
706 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
16. Änderung des
Flächennutzungsplans der
Gemeinde Merzenich
'Morschenich-Neu'
Teil A – Begründung
Teil B – Umweltbericht
Entwurf –07. November 2012
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel. 0241 / 470 580 Email: info@ bkr-ac.de
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
02421 – 399-0
02421 – 399-299
Ansprechpartner:
Thomas Lüssem
Amtsleiter Bauamt / Liegenschaften
Tel.
Fax.
02421 – 399-132
02421 – 399-233
E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de
Auftragnehmer
Aachen, Castro & Hinzen
Stadtplaner Umweltplaner
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241 – 470 58-0
0241 – 470 58-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Dipl. Ing. Thomas Balzhäuser
Dipl. Ing. Andrea Kranefeld
Dipl. Ing. Christoph Küpper
Projektnummer
31115
Stand
Entwurf –07. November 2012
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
Teil A – Begründung
Inhalt
1
Planungsvorgaben und Verfahrensstand ......................................................................... 1
1.1
Planungsanlass ............................................................................................................ 1
1.2
Stand des Verfahrens................................................................................................... 1
1.3
Lage und Abgrenzung des Plangebiets ....................................................................... 1
1.4
Beschreibung des Plangebiets ..................................................................................... 2
1.5
Vorhandenes Planungsrecht ........................................................................................ 4
1.5.1 Braunkohlenplan ................................................................................................. 4
1.5.2 Landesentwicklungsplan ..................................................................................... 4
1.5.3 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln...................................................... 4
1.5.4 Landschaftsplan, Schutzgebiete ......................................................................... 6
1.5.5 Flächennutzungsplan .......................................................................................... 6
1.5.6 Bebauungsplan ................................................................................................... 6
1.6
2
3
Planungsalternativen .................................................................................................... 6
Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................... 7
2.1
Allgemeine Zielsetzung ................................................................................................ 7
2.2
Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort ....................................................... 7
2.3
Planungsprozess / Planungskonzept ........................................................................... 8
Planinhalte............................................................................................................................ 9
3.1
Bauflächen ................................................................................................................... 9
3.1.1 Wohnbauflächen ................................................................................................. 9
3.1.2 Gemischte Bauflächen ........................................................................................ 9
3.2
Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen
Hauptverkehrszüge ...................................................................................................... 9
3.3
Flächen für den Gemeinbedarf................................................................................... 10
3.4
Grünflächen ................................................................................................................ 10
3.5
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Umwelt....................................................................................................... 10
3.6
Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................... 10
Entwurf: 07.11.2012
I
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
4
Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung .................................................. 10
5
Hinweise ............................................................................................................................. 12
6
Plandaten............................................................................................................................ 12
Tabellen
Tabelle 1:
Plandaten Entwurf 16. FNP-Änderung ................................................................ 12
Abbildungen
Abbildung 1: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich......................................... 5
Entwurf: 07.11.2012
II
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
1
BEGRÜNDUNG
Planungsvorgaben und Verfahrensstand
1.1 Planungsanlass
Der fortschreitende Tagebau Hambach, der mit dem Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1
am 11.05.1977 von der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde, wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit
einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde
Merzenich erforderlich machen. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an
den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall
mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft
begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des.Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen.
Um die Planungs- und Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, wurde parallel zur
Erarbeitung des Braunkohlenplans mit der Bauleitplanung begonnen.
1.2 Stand des Verfahrens
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 22.12.2011 die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 6. Februar
2012 von den bisherigen Planungen unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme, auch
hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB bis zum 16. März 2012 gebeten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.
Februar 2012 bis 16. März 2012 durchgeführt.
1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Zur Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen einer
Umweltprüfung insgesamt fünf Standortalternativen untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei der
untersuchten Standorte aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet waren1. Die Ergebnisse der
Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der Standortalternativen wurden den
Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 entschieden sie sich im Rahmen einer Standortwahl für mit einer eindeutigen Mehrheit von 77% für den Standort 'Zwischen den Höfen'. In
der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass ca.
70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten.
Im Zuge dessen wurde im Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich, eine Fläche von ca. 20
ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung der Umsiedlungsflä-
1
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG
zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich'
Entwurf 07.11.2012
1
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
che für Morschenich-Neu ist u.a. das Ergebnis der o.g. Umweltprüfung, der Standortwahl und
der Haushaltsbefragung in 2010 sowie weiterer örtlicher, landwirtschaftlicher bzw. städtebaulicher Restriktionen.
Die Umsiedlungsfläche bildet die Grundlage für die Abgrenzung des Plangebiets der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich. Das Plangebiet umfasst zusätzliche Flächen westlich der Umsiedlungsfläche zur verkehrlichen Anbindung des Ortes.
Das Plangebiet liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, östlich der Landstraße L 264
zwischen den Höfen Langweiler Hof, Schafshof und Petershof und erstreckt sich außerdem auf
einen Teilbereich westlich der L 264. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
1.4 Beschreibung des Plangebiets
Derzeitige Nutzung (Änderungsbereich und Umgebung)
Die Fläche des Plangebietes der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich wird zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf die im Westen querende Landesstraße L 264, landwirtschaftlich genutzt.
Die mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich mit Schulen und Nahversorgungsfunktion,
beträgt ca. 900 m – 1.600 m (Luftlinie), der Abstand zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca.
400 m Luftlinie. Nordwestlich des Änderungsbereichs in einer Entfernung von 600 m befindet
sich das Gewerbegebiet Merzenich 'Auf der Heide'. In der näheren Umgebung befinden sich
einzelne Hofstellen mit vorhandener bzw. zulässiger Tierhaltung. Im Norden verlaufen in einem
Abstand von ca. 370 m zum Plangebiet eine 380kV-Hochspannungsleitung sowie eine Gasleitung.
Verkehr
Das Plangebiet weist durch seine Nähe zur L 264 sowie zur geplanten A 4-Anschlussstelle
'Merzenich' (Entfernung ca. 1,8 km) und zur S-Bahn-Haltestelle (Entfernung: ca. 1,7 km) gute
verkehrliche Anbindungsmöglichkeiten auf.
Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen
u.a. durch die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss
'Merzenich' erhalten. Zur Abschätzung der künftigen Verkehrsbelastung wurde im Jahr 2011 eine Verkehrsuntersuchung (IGEPA, Juli 2011) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt.
Erhoben wurden hierbei an einem repräsentativen Werktag die Zeitintervalle 6:00 – 9:00 Uhr
und 16:00 – 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten sind. Darauf aufbauend wurde die künftige Belastung für das
Jahr 2020 berechnet.
Spitzenstunde
7:00 – 8:00 Uhr
16:00 – 17:00 Uhr
2011
2020
[PKW-E/h]
[PKW-E/h]
753
1.657
774
1.703
Entwurf 07.11.2012
2
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
Landschaft, Vegetation, Umweltsituation
Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch große intensiv genutzte Ackerfluren, die sich durch einen geringen Strukturreichtum auszeichnen und somit als Lebensraum für den Großteil der
heimischen Tier- und Pflanzenarten eine geringe Bedeutung besitzen.
Das Plangebiet ist östlich der L 264 gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche
Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und weiten Blickbeziehungen.
Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen, gegliedert.
Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen außerdem durch die im Norden verlaufende
Hochspannungsleitung und im südlichen Fernbereich durch Windräder. Landschaftsbildprägend
ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Norden bestehen Blickbeziehungen bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach. Die
Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Aus diesem Grund verfügt das Plangebiet
nur über eine mäßige Erholungseignung. Die Fläche westlich der L 264 ist bis zum östlichen
Ortsrand Merzenichs ebenfalls gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulichen Nutzung und mäßiger Erholungseignung
aufgrund der verkehrsbedingten Lärmvorbelastung. Innerhalb dieser Fläche befinden sich ein
unbefestigter Wirtschaftsweg sowie eine junge Baumreihe.
Die ausgedehnten Ackerflächen im Plangebiet weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat
für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010). Die gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte
nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet,
das nächste nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes.
Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters.
Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß
MUNLV 2007 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44
Abs. 5) zu beachten.
Bei den vorhandenen Böden im Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um bedingt naturnahe, fruchtbare Böden, sehr kleinflächig auch aufgrund der Bodenfruchtbarkeit um besonders
schutzwürdige Böden. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor.
Das Grundwasser weist im Bereich des Plangebiets bei einem hohen Grundwasserflurabstand
von über 6 m eine geringe Empfindlichkeit auf. Es sind voraussichtlich keine Oberflächengewässer mit Bedeutung für den Wasserhaushalt durch die Planung betroffen ist. Das Plangebiet
liegt außerhalb von Wasserschutzzonen.
Aus klimatischer Sicht handelt es sich im Wesentlichen um Ackerflächen mit Freilandklima.
Immissionsbelastung
Vorbelastungen bestehen im Wesentlichen durch Straßenverkehrslärm von der L 264 und der
B 264. Lärmeinflüsse aus den Gewerbegebieten, den Windenergieanlagen, dem Tagebau und
von Schienenverkehr spielen eine zu vernachlässigende Rolle.
Entwurf 07.11.2012
3
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
Saisonal ergeben sich Geruchs- und Lärmimmissionen durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen mit vorhandener bzw. zulässiger Tierhaltung. Es besteht eine geringe Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr sowie temporär durch die Landwirtschaft. Die
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden eingehalten.
Kulturgüter
Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler. Im Nordwesten liegen
archäologische Fundstellen. Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs einer Römerstraße Köln – Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich.
Daher wurde eine systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde im Jahr
2011 durch Archaeonet - Aeissen + Görür GbR im Auftrag des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt (Abschlussbericht: Mai 2011, PR2011 / 0700). Im Laufe der
Prospektion wurden im Westen des Plangebiets Hinweise auf ein römisches Landgehöft festgestellt. Weitere Hinweise auf Bodendenkmäler liegen nicht vor.
1.5 Vorhandenes Planungsrecht
1.5.1 Braunkohlenplan
Der Braunkohlenplan 'Umsiedlung Morschenich' (September 2012) legt auf der Grundlage der
Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Dabei handelt es sich u.a.
um die Umsiedlungsfläche, den Umsiedlungszeitraum sowie ergänzende Regelungen, u.a. für
die Umsiedlung von Mietern sowie von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben.
Am 05.112012 hat der Braunkohlenausschuss die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Die landesplanerischen Ziele der Umsiedlung Morschenich
werden mit diesem Bauleitplanverfahren umgesetzt.
1.5.2 Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellt den Bereich um Merzenich
als 'Freiraum' dar. Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte 'Freiraum' ist gem.
LEP als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seiner Funktion zu verbessern. Er darf in Anspruch genommen werden, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt
werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.
1.5.3 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln
Ziele der Raumordnung, die wiederum aus den Zielen der Landeplanung zu entwickeln sind,
werden gemäß Raumordnungsgesetz auf der Ebene der Regierungsbezirke in Regionalplänen
Entwurf 07.11.2012
4
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
(bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan – GEP bezeichnet) dargestellt. Der Regionalplan ist ein flächendeckender Gesamtplan, der
in mehreren Teilabschnitten die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet festlegt; er wird durch Änderungsverfahren
ständig aktualisiert. Regionalpläne besitzen behördeninterne Verbindlichkeit. Über die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erlangen Regionalpläne auch Rechtswirksamkeit nach 'Außen',
das heißt gegenüber Dritten. Der Regionalplan erfüllt zusätzlich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans. Flächennutzungspläne sind den Zielen der
Raumordnung anzupassen. Dies ist Genehmigungsvoraussetzung.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das
Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich', im Randbereich als 'Hauptverkehrsstraße' (L 264) dar.
Der westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich sowie einige darüber hinausgehende Flächen sind als 'Allgemeiner Siedlungsbereich' dargestellt, südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath als 'Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen' dargestellt. Die kleineren Ortslagen Girbelsrath und Distelrath sind nicht als Siedlungsbereich dargestellt, sondern liegen aufgrund ihrer geringen Größe innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs.
In südwest-nordöstliche Richtung verläuft in rd. 1 km Entfernung die Bahnlinie zwischen Aachen
und Köln als 'Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr', in diesen Bereich
ist auch die Umlegung der BAB 4n geplant. Nördlich der Ortslage sowie im Süden entlang des
Ellebachs sind 'Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' dargestellt. Westlich liegt entlang der Bahnstrecke in rd. 1,5 km Entfernung ein 'Bereich für den
Schutz der Natur' (BSN DN-10) 'Kiesgrube am Buchhof, Kiesgrube bei Eschweiler über Feld
und Vorbahnhofsgelände Düren'.
Abbildung 1: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich
Quelle: Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003)
Entwurf 07.11.2012
5
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
1.5.4 Landschaftsplan, Schutzgebiete
Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und
Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des
Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen des Natur- umwelt- und Landschaftsschutzes (wie WSG, Überschwemmungsgebiete, etc.)
innerhalb des Änderungsbereiches und seines nächsten Umfeldes.
1.5.5 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan dient im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung). Er ist nicht parzellenscharf und nur
verwaltungsintern bindend. Rechtsansprüche auf Baugenehmigungen oder Entschädigungsansprüche bei einer Umwidmung von Flächendarstellungen sind nicht ableitbar.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt das Plangebiet und die Umgebung
überwiegend als 'Fläche für Landwirtschaft' und die L 264 als 'Straße für den übergeordneten
Verkehr' dar.
Die westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich ist als Siedlungsschwerpunkt
ausgewiesen. Im Zentrum liegen Kerngebiete sowie Flächen für Gemeinbedarf. Umliegend sind
die Siedlungsbereiche als Gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen dargestellt. Südöstlich
und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath, im Nordosten das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' dargestellt.
1.5.6 Bebauungsplan
Innerhalb des Plangebiets der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich und in unmittelbarer Umgebung befindet sich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Die dort festgelegten Abgrenzungen konkretisieren die in der FNPÄnderung dargestellten Nutzungen.
1.6 Planungsalternativen
Im Vorfeld der Erarbeitung wurden unter anderem auch mögliche Standorte in den Ortsteilen
Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei beiden Ortsteilen handelt es sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung dieser Ortsteile nach Landesplanungsgesetz nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an
der Umsiedlung wird diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht, so
dass diese Standorte landesplanerisch nicht geeignet sind (Vgl. Landesentwicklungsplan Nord-
Entwurf 07.11.2012
6
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
rhein-Westfalen (LEP NRW) B. III. Pkt. 1.32 wonach Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, die in den Regionalplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, dem Freiraum zugeordnet sind).
Zur weiteren Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen
einer Umweltprüfung2 insgesamt fünf Standortalternativen angrenzend an den Ortsteil Merzenich untersucht. Zwei der Standorte schieden aufgrund erheblicher Lärmvorbelastungen (insbesondere durch Windenergieanlagen) aus, die drei anderen waren aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet. Im Vergleich mit dem gewählten Standort 'Zwischen den Höfen' wären für die beiden anderen, näher am Ortsteil Merzenich gelegenen Standorte höhere Lärmvorbelastungen
sowie Schutzbereiche und höhere Grundwasserstände im Bereich des Ellebachs im weiteren
Planverfahren zu beachten gewesen.
2
Ziele und Zwecke der Planung
2.1 Allgemeine Zielsetzung
Zweck der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich ist es, für die
Umsiedlung des Ortsteils Morschenich die planungsrechtlichen Voraussetzungen am Umsiedlungsstandort 'Zwischen den Höfen' im Nordosten des Ortsteils Merzenich zu schaffen.
Ziel der Stadtplanung ist es, einen unverwechselbaren, von den Umsiedlern akzeptierten und
durch sie geprägten Ort zu schaffen, an dem sich die Morschenicher wohl fühlen und an dem
das Gemeinschaftsleben fortbestehen kann. In der Planungsphase haben daher sowohl die
Rolle des Bürgerbeirates als auch die Mitwirkung der Bürger eine besondere Bedeutung. Bereits im Mai 2009 begann der unmittelbar von den Morschenicher Bürgern gewählte Bürgerbeirat seine Arbeit und wurde eng in die einzelnen Planungsschritte einbezogen. Auch die Bürger
nahmen und nehmen an den Planungen im Rahmen von Befragungen, Befahrungen und Planungswerkstätten oder Bürgerversammlungen teil.
2.2 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort
Im Rahmen der o.g. Beteiligungsschritte wurden verschiedene Leitlinien für die Planung des
Neu-Ortes zusammen mit den Bürgern entwickelt. Für die vorbereitende Bauleitplanung sind
insbesondere folgende Ziele bedeutsam:
Wahrung der Eigenständigkeit des Ortes
gute Anbindung an den Hauptort Merzenich / Schulen / Infrastruktur
Für den motorisierten Verkehr soll die Anbindung an den Zentralort nicht über die an die
Landesstraße angrenzenden Wirtschaftswege erfolgen, sondern nur über die L 264
Wiederanpflanzung von Forst (auch als Windschutz), in Erinnerung an den, den Altort umgebenden Bürgewald
2
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG
zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich'
Entwurf 07.11.2012
7
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
Dorfidylle erhalten, großzügige auch innerörtliche Grünstrukturen wie im Altort (Wiesen hinter den Gärten, Bäume usw.)
Wasserflächen bzw. -läufe einplanen, Übertragung der um und in Morschenich vorhandenen Wassergräben, die die Spazierwege säumen
Flächen für landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung
Gewerbliche Nutzungen ermöglichen (kein Gewerbegebiet)
private Tierhaltung ermöglichen
ruhiges Wohngebiet
Darüber hinaus sind gemäß BauGB § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5, geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) als Planungsziel die Aspekte des Klimaschutzes
und der Klimafolgeanpassung zu berücksichtigen.
Auf Grundlage der Befragungsergebnisse einer in 2010 durchgeführten Haushaltsbefragung
wurden folgende städtebaulichen Kennwerte als Richtwerte für die weiteren Planungen des
neuen Standorts ermittelt und in den Entwurf des Braunkohlenplans 'Umsiedlung Morschenich'
(April 2011) aufgenommen. Für den Flächennutzungsplan relevant sind die folgenden Angaben:
Gesamtfläche Umsiedlungsstandort: 20 ha
Nettowohnbauland: 8,3 ha
Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha
Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha
für multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus, Flächen für das soziale Miteinander, Sportplatz, Schützenplatz, Kindergarten, Spielplatz, Feuerwehrgerätehaus, Rixen-Stiftungshaus)
Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha
für Friedhof, Trauerhalle, Kapelle, Wald
2.3 Planungsprozess / Planungskonzept
Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwurfs für den neuen Ort wurden Anfang 2011 vier
Teams aus jeweils Stadt- und Freiraumplanern zur Teilnahme an einem Gutachterverfahren
eingeladen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war eine zweitägige Planungswerkstatt
zusammen mit den Morschenicher Bürgern, bei der die Gutachter Gelegenheit hatten, ihre städtebaulichen und freiraumplanerischen Überlegungen und Entwürfe den Bürgern vorzustellen
und zusammen mit ihnen weiter zu entwickeln. Anschließend hatten die Planungsbüros Zeit,
ihre Wettbewerbsbeiträge zu verfassen und einzureichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern
des Bürgerbeirats, der Gemeinde Merzenich, der RWE Power AG und externen Fachplanern
als auch einem Energieberater beurteilte darüber, welcher der 4 Entwürfe Grundlage für die
weiteren Planungen sein sollte. Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden den Bürgern
Mitte 2011 vorgestellt. Im Anschluss hatten die Bürger im Rahmen von weiteren Informationsveranstaltungen Gelegenheit, ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen.
Der daraus entwickelte städtebauliche Entwurf wurde Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans mit folgenden inhaltlichen Aspekten:
Bündelung der Sportanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen an einem Standort im Westen des Gebiets
Tier- und Pferdehaltung sowie gewerbliche Nutzungen im westlichen Eingangsbereich
Entwurf 07.11.2012
8
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
ruhige Wohngebiete abseits der Landesstraße
Eingrünung des neuen Ortes
Einbindung vorhandener Feldwege
Anbindung des Neuortes mit einem planfreien Brückanbauwerk über die L 264
3
BEGRÜNDUNG
Planinhalte
3.1 Bauflächen
3.1.1 Wohnbauflächen
Die Wohnbauflächen befinden sich im mittleren und östlichen Bereich des Plangebiets, mit einem größtmöglichen Abstand zur L 264, zu den Gemeinbedarfsflächen und gemischten Bauflächen am Ortseingang, um weitestgehend Störungen zu vermeiden und dem Planungsziel des
'ruhigen Wohnens' gerecht zu werden. In der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Gliederung
der Wohnbaufläche durch Grünflächen vorzusehen.
3.1.2 Gemischte Bauflächen
Für die Ansiedlung dorftypischer Nutzungen mit Tierhaltung sowie nicht störende gewerbliche
Nutzungen werden gemischte Bauflächen am Ortseingang dargestellt. Diese Bauflächen dienen
darüber hinaus als Puffer zur L 264, um Störungen der Wohngebiete durch verkehrliche Immissionen weitestgehend zu vermeiden. In der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Nutzungszuordnung innerhalb der Gemischten Baufläche als Dorf- oder Mischgebiet vorzusehen.
3.2 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge
Für die vorgesehene Nutzungsstruktur von Morschenich-Neu ist gutachterlich von insgesamt
847 Kfz-Fahrten pro Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre ergeben
82 Kfz-Fahrten morgens und 96 Kfz-Fahrten nachmittags. Die Verkehrsbelastung auf der L 264
wird durch diese Neuverkehre in den Spitzenstunden nur geringfügig um ca. 5% auf 1.739
PKW-E/h morgens und 1.799 PKW-E/h erhöht.
Im Westen des Änderungsbereichs ist die L 264 unverändert als Fläche für den überörtlichen
Verkehr dargestellt. Für eine Anbindung des Neuortes an das übergeordnete Straßennetz sowie an den Ortskern von Merzenich ist eine planfreie Erschließung gefordert, um einen ungestörten Verkehrsfluss der Landesstraße und eine sichere Querung zu gewährleisten. Hierfür ist
ein Brückenbauwerk über die L 264 erforderlich, das im Flächennutzungsplan in den Grundzügen als Straßenverkehrsfläche dargestellt wird. Eine genaue Bemessung obliegt der verbindlichen Bauleitplanung. Die innere Erschließung des Ortes Morschenich-Neu wird als untergeordnetes Straßennetz nicht dargestellt.
Entwurf 07.11.2012
9
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
3.3 Flächen für den Gemeinbedarf
Flächen für den Gemeinbedarf werden für die geplanten kirchlichen und sozialen Einrichtungen
(z.B. Kindertagesstätte) am Rand der Wohnbauflächen und in Verbindung mit der geplanten
Friedhofsfläche dargestellt.
3.4 Grünflächen
Die Grünflächen am Ortseingang mit der Zweckbestimmung 'Sportanlagen' dienen der Unterbringung des Sport- und Schützenplatzes, den dazugehörigen baulichen Anlagen sowie dem
Vereinshaus mit Feuerwehrgerätehaus. So sind die lärmintensiven Nutzungen in größtmöglicher Entfernung zu den Wohnbauflächen angeordnet.
Eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Friedhof' wird neben der geplanten kirchlichen Nutzung (Fläche für den Gemeinbedarf) dargestellt.
3.5 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Umwelt
Weitere Grünflächen umschließen die Bauflächen und dienen der Herstellung eines grünen
Ortsrandes mit Obstwiesen, Pferdekoppeln, Baumgruppen sowie waldähnlichen Flächen. Hier
können außerdem Spazierwege, Wasserflächen, wie bspw. Entwässerungsgräben oder Regenrückhaltebecken aufgenommen werden. Sie dienen darüber hinaus als Flächen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zur eingriffsnahen Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt.
3.6 Flächen für die Landwirtschaft
Im Westen des Plangebiets, westlich und östlich der L 264, werden die bestehenden Ackerflächen unverändert als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
4
Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sind nur eingeschränkt Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt festzulegen. Konkret kann
dies erst bei der Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Daher werden nachfolgend nur
die Hinweise aufgeführt, die der Flächennutzungsplan als Auflage vorbereiten kann und die im
Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zu beachten sind.
Folgende Ergebnisse der Umweltprüfung sind in den Entwurf der FlächennutzungsplanÄnderung eingeflossen:
Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Bebauungsplan C 23 'MorschenichNeu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags
und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A)
nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden
Entwurf 07.11.2012
10
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
BEGRÜNDUNG
können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft.
Insofern erfüllen die im FNP vorbereiteten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Durch die gewählte räumliche Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes sollen Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden werden.
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Die Flächennutzungsplan-Änderung bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich der neuen Bauflächendarstellungen auf einer Flächengröße von rd. 14 ha vor. Der Kompensationsbedarf wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag detailliert ermittelt und die Art der Maßnahmen festgelegt. Im Bebauungsplan sind innerhalb der Grünflächen 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB darzustellen, auf denen
Ausgleichsmaßnahmen für den Neuort umgesetzt werden sollen. Dazu zählen Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen, Grünlandeinsaaten und die Anlage einer Obstwiese.
Da nicht alle Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können,
werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen verbindlich festgelegt und diesem Eingriff zugeordnet werden.
Es wird sichergestellt, dass mit der Planung keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote gem. § 42 BNatSchG (Steinkauz) verbunden sind bzw. diese durch vorgezogene Maßnahmen vermieden werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden zudem geeignete Maßnahme zur Stützung der gefährdeten Arten getroffen werden, die bei Realisierung des Neuortes
ihren Lebensraum verlieren.
Boden, Wasser
Zum Schutz der seltenen Böden sollten die Bereiche der schützenswerten Böden möglichst
nicht in Anspruch genommen werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu kompensieren.
Klima, Luft
Maßnahmen zur Klimaanpassung und des Klimaschutzes sind im Bebauungsplan auf der
Grundlage eines Energie-Konzeptes umzusetzen.
Kultur- und Sachgüter
Die Belange des Bodendenkmalschutzes sind aufgrund der archäologischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen. Baubegleitende Maßnahmen sind über den Bebauungsplan C 23
sicher zu stellen.
Entwurf 07.11.2012
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
5
BEGRÜNDUNG
Hinweise
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind baubegleitende Maßnahmen erforderlich, um
archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten zu vermeiden.
Um Konflikte mit der in der Umgebung vorhandenen bzw. zulässigen Tierhaltung zu vermeiden,
sind im Plangebiet Abstände von 300 m zu den entsprechenden betrieblichen Einrichtungen
einzuhalten.
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung gem. VV
NRW Artenschutz durchzuführen.
Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch die
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach §11
BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bis
zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert
6
Plandaten
Der Entwurf der 16. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Merzenich weist 14,2 ha
Siedlungsfläche sowie 10,8 ha Grün- und landwirtschaftliche Flächen auf:
Flächennutzung
Wohnbaufläche
Planzeichnung
10,2 ha
Gemischte Baufläche
2,5 ha
Flächen für den Gemeinbedarf
0,3 ha
Verkehrsfläche
1,6 ha
Flächen für die Landwirtschaft
3,5 ha
Grünfläche
7,4 ha
Gesamtfläche Geltungsbereich
Tabelle 1:
25,5
Plandaten Entwurf 16. FNP-Änderung
Stand 05. November 2012
Entwurf 07.11.2012
12
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Teil B – Umweltbericht
1.
2.
Einleitung ..........................................................................................................1
1.1
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..............................................1
1.2
Untersuchungsgebiet .............................................................................................2
1.3
Inhalt und Ziele der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich .................3
1.4
Ziele des Umweltschutzes .....................................................................................4
1.5
Planerische Vorgaben............................................................................................4
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.............................7
2.1
2.2
3.
4.
5.
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung..................................................7
2.1.1
Schutzgut Mensch....................................................................................7
2.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................8
2.1.3
Schutzgut Boden ......................................................................................9
2.1.4
Schutzgut Wasser ..................................................................................10
2.1.5
Schutzgut Klima/ Luft .............................................................................11
2.1.6
Schutzgut Landschaft.............................................................................12
2.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...........................................................13
2.1.8
Wechselwirkungen .................................................................................13
2.1.9
Weitere Belange des Umweltschutzes...................................................14
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung ...........................................................................14
Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 14
3.1
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ...................................14
3.2
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten..............................15
Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 15
4.1
Technische Verfahren ..........................................................................................15
4.2
Hinweise auf Schwierigkeiten ..............................................................................16
4.3
Monitoring ............................................................................................................16
Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................... 16
Entwurf 07.11.2012
I
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Änderungsbereich der 16. FNP-Änderung Merzenich.......................................2
Abbildung 2: 16. FNP-Änderung, Entwurf ..............................................................................3
Abbildung 3: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich.....................................5
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen ..............................4
Entwurf 07.11.2012
II
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
1.
UMWELTBERICHT
Einleitung
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Im April 2009 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung des Braunkohlenplans (BKP) für die Umsiedlung des Ortes beauftragt, im Juni 2010 wurde die Umsiedlung Morschenichs durch die betroffenen Umsiedler im Rahmen einer Standortwahl in den Agrarraum nordöstlich von Merzenich entschieden und in die Braunkohlenplanung aufgenommen. Durch den Erarbeitungsbeschluss des
Braunkohlenausschuss im April 2011 wurde die Umsiedlungsfläche weiter konkretisiert und
räumlich abgegrenzt. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nun auf dieser Grundlage, die Umsiedlung mit der 16. Änderung des FNP Merzenich ‚Umsiedlung Morschenich’ planerisch vorzubereiten.
Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP)
durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden
bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt
als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
1.1
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
Die Gemeinde Merzenich hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung bisher vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt:
Es werden die umweltrelevanten Wirkungen der Umsiedlung auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
genannten Schutzgüter ermittelt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Änderungsbereich und
sein näheres Umfeld. Das weitere Umfeld wurde bereits im Zuge der vorangegangenen Standortfindung im BKP-Verfahren betrachtet.
Grundlagen der Beurteilungen stellen bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt dar. Dies sind zum einen Daten des LANUV zu Biotopverbund,
Schutzgebieten und planungsrelevanten Tierarten; Informationen des Landschaftsplans; Informationen des WVER; Daten zur UP des laufenden Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung
Morschenich inklusive faunistischer Untersuchungen, einer schalltechnischen Vorabschätzung
und Stellungnahmen zur Archäologie des LVR, etc. (vgl. Quellenangabe in Kapitel 6).
Zum anderen wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsiedlung weitere, konkretisierende Untersuchungen und Gutachten erstellt, die in der Umweltprüfung berücksichtigt werden.
Eine vollständige Liste der Untersuchungen und Gutachten enthält an dieser Stelle der Umweltbericht zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Merzenich C 23 'Morschenich-Neu'.
Entwurf 07.11.2012
1
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich1 werden in
den Verfahren zur FNP-Änderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt und
es erfolgt eine inhaltlich-fachliche Abschichtung i.S.v. § 2 Abs. 4 BauGB.
Auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung liegt diesbezüglich ein besonderes Augenmerk auf der Beurteilung relevanter Lärmimmissionen innerhalb des Neuortes und der Benennung von Anforderungen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Herausstellung von
Anforderungen an eine landschaftsbildverträgliche Einbindung des Neuortes sowie von Erfordernissen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere Aspekte sind die
Abschätzung von Möglichkeiten, Zerstörungen schutzwürdiger Böden zu minimieren sowie von
Anforderungen, Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte zu vermeiden. Der
Schwerpunkt liegt hier auf der Abschätzung des Vermeidungs- und Minderungspotenzials und
der Benennung erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen.
Auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung liegt der Schwerpunkt dann auf der Beurteilung
der konkreten, im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender
Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen.
Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Prognose-Nullfall'
und 'Prognose-Planfall' vorgenommen. Die Ergebnisse der Standortalternativenprüfung aus
dem laufenden Braunkohlenplanverfahren werden zusammenfassend dargestellt und beurteilt.
1.2
Untersuchungsgebiet
Abbildung 1:
1
Änderungsbereich der 16. FNP-Änderung Merzenich
BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG
zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich'
Entwurf 07.11.2012
2
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Das Untersuchungsgebiet umfasst den 25 ha großen Änderungsbereich der 16. Änderung des
FNP der Gemeinde Merzenich und sein näheres Umfeld. Es liegt im Agrarraum nordöstlich der
Gemeinde Merzenich an der L 264 zwischen den Hoflagen Langweilerhof und Schafshof im
Norden und Petershof im Süden (s. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.).
1.3
Inhalt und Ziele der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich
Die 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich sieht im Wesentlichen eine Darstellung
der folgenden Nutzungen vor:
Wohnbauflächen
Gemischte Bauflächen
Flächen für den Gemeinbedarf (kulturelle, soziale, kirchliche Zwecke)
Grünflächen (Eingrünung, Sportanlagen, Friedhof)
Flächen für den überörtlichen Straßenverkehr (Anbindung des Neuortes an die L 264)
Flächen für die Landwirtschaft
Abbildung 2:
16. FNP-Änderung, Entwurf
Stand 07.11.2012
Entwurf 07.11.2012
3
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
1.4
UMWELTBERICHT
Ziele des Umweltschutzes
In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Änderung des FNP bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln
schutzgutbezogen berücksichtigt werden.
Tabelle 1:
Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen
Fachgesetze
Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch – BauGB
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch
in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen
zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz […] und das Orts- und Landschaftsbild.
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
[…]so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.
Bundes-Bodenschutzgesetz –
BBodSchG/ Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG NW
Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Böden, die die
Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen
Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG
Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder
vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete.
Landschaftsgesetz - LG NW
Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich sowie geeigneter Flächen für die Naherholung.
Wasserhaushaltsgesetz – WHG
Verpflichtung, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer
verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt
anzuwenden, um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Denkmalschutzgesetz NW
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.
Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem
Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt.
1.5
Planerische Vorgaben
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellt den Bereich um Merzenich
als 'Freiraum' dar. Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte 'Freiraum' ist gem.
LEP als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu er-
Entwurf 07.11.2012
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
halten und in seiner Funktion zu verbessern. Er darf in Anspruch genommen werden, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt
werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003), stellt im
Änderungsbereich 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, die L 264 ist als 'Straßen für
den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr' dargestellt.
Der westlich des Änderungsbereichs liegende Siedlungsbereich der Gemeinde Merzenich sowie einige darüber hinausgehende Flächen sind als 'Allgemeiner Siedlungsbereich' dargestellt,
südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath
als 'Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen' dargestellt. In südwest-nordöstliche
Richtung verläuft in rd. 1 km Entfernung die Bahnlinie zwischen Aachen und Köln als 'Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr', in diesen Bereich ist auch die Umlegung der BAB 4n geplant. Nördlich der Ortslage sowie im Süden entlang des Ellebachs sind
'Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' dargestellt. Westlich liegt entlang der Bahnstrecke in rd. 1,5 km Entfernung ein 'Bereich für den Schutz der Natur' (BSN DN-10) 'Kiesgrube am Buchhof, Kiesgrube bei Eschweiler über Feld und Vorbahnhofsgelände Düren'.
Abbildung 3:
Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich
Quelle: Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003)
Der Braunkohlenplan 'Umsiedlung Morschenich', der am 05.11.2012 vom Braunkohlenausschuss gem. § 28 Abs. 5 LPlP aufgestellt wurde, legt auf der Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der
Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans C 23 entspricht im Wesentlichen der zeichnerischen
Darstellung der Umsiedlungsfläche des Entwurfs des Braunkohlenplans.
Entwurf 07.11.2012
5
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen
Fassung innerhalb des Änderungsbereiches bisher Flächen für die Landwirtschaft dar.
Die westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich ist als Siedlungsschwerpunkt
ausgewiesen. Im Zentrum liegen Kerngebiete sowie Flächen für Gemeinbedarf. Umliegend sind
die Siedlungsbereiche als Gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen dargestellt. Südöstlich
und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath, im Nordosten das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' dargestellt.
Bisher liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Änderungsbereichs und
seinem Umfeld.
Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplans Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich
nicht auf den Änderungsbereich und seinem Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder
schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur
und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld
des Änderungsbereichs.
Im weiteren Umfeld des Änderungsbereiches liegen nordwestlich von Merzenich entlang der
Bahngleise in über 1 km Entfernung das Naturschutzgebiet NSG 'Vorbahnhofsgelände Düren'
(Verordnung der Bezirksregierung vom 27.2.2009; entspricht der Biotopkatasterfläche des LANUV BK-5105-002) und Teilbereiche des Landschaftsschutzgebiets 'LSG des Kreises Düren
südlicher Teil’ (Verordnung der Bezirksregierung vom 27.11.2007).
Das nächste FFH-Gebiet (DE-5104-302 ‚Rur von Obermaubach bis Linnich’) liegt in einer Entfernung von mehr als 3 km. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen des Natur- umwelt- und Landschaftsschutzes (wie WSG, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Änderungsbereiches und seines nächsten Umfeldes.
Durch den Ort Merzenich verläuft in rd. 400 m Entfernung zum Änderungsbereich von Nordwesten nach Südosten in einer Breite von rd. 720 bis rd. 1.000 m die Zone III B des Wasserschutzgebietes (WSG) Niederzier-Ellen. Entlang des Ellebaches liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die dem 100-jährigen Hochwasser entsprechen und sich bis zu rd.
270 m über den Bachverlauf hinaus erstrecken (700 m Entfernung zum Änderungsbereich).
Weiterhin verlaufen außerhalb im weiteren Umfeld des Änderungsbereiches zwei 110-/ 380-kV
Hochspannungsfreileitungen und verschiedene Gasleitungen, entlang der L 364 ist gem.
Straßen- und Wegegesetz NRW eine Anbaubeschränkungszone von 40 m für Landesstraßen
außerhalb von Ortsdurchfahrten zu berücksichtigen.
Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind
hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems
des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der
Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen
Dienst NW nicht als seismisch aktiv bewertet.
Entwurf 07.11.2012
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
2.
UMWELTBERICHT
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1
Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des
Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
2.1.1
Schutzgut Mensch
Die Flächen des Änderungsbereichs werden ackerbaulich genutzt; sie sich durch unbefestigte
landwirtschaftliche Wege erschlossen. Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe
‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), ‚Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast). Im Gebiet ist entsprechend
mit saisonal auftretenden Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen.
Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich westlich der L 264 in ca. 300 m Entfernung.
Für die Bewohner von Merzenich stellen der Änderungsbereich und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Ihm kommen im Kontext mindestens
gleichwertiger, ausgedehnter Flächen im Umfeld allerdings keine besonderen Erholungsfunktionen zu.
Auf der Ebene des Braunkohlenplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voreinschätzung
(Dr. Wohlfahrt 2010) erstellt, die bereits die künftige verkehrliche Belastung mit der geplanten
Anschlussstelle Merzenich der BAB 4 im umgebenden Straßennetz berücksichtigte. Der Änderungsbereich wurde im Vergleich mit den anderen Suchräumen als gering vorbelastet identifiziert.
Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen
u.a. durch die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss
'Merzenich' erhalten. Zur Abschätzung der künftigen Verkehrsbelastung wurde im Jahr 2011 eine Verkehrsuntersuchung (IGEPA Juli 2011) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt.
Erhoben wurden hierbei an einem repräsentativen Werktag die Zeitintervalle 6:00 – 9:00 Uhr
und 16:00 – 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten sind. Darauf aufbauend wurde die künftige Belastung für das
Jahr 2020 berechnet.
2011
2020
Spitzenstunde
[PKW-E/h]
[PKW-E/h]
7:00 – 8:00 Uhr
753
1.657
16:00 – 17:00 Uhr
774
1.703
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Umsiedlung gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren.
Für die Umsiedler wird ein neuer Ort mit Wohn- und Gewerberaum, sozialen Einrichtungen und
öffentlichen Grünflächen geschaffen.
Entwurf 07.11.2012
7
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Relevante Störwirkungen zwischen Neuort und bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben
werden durch das Einhalten von Abständen zu diesen von mindestens 300 m vermieden.
Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von
Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit
höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten.
Für das Bauleitplanverfahren wurden verschiedene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Eine fußläufige Anbindung des Neuortes an die Ortslage Merzenich soll durch eine Wegeverbindung gewährleistet werden, wobei die Querung der L 264 über ein Brückenbauwerk erfolgen
soll. Wegeverbindungen sollen grundsätzlich erhalten bleiben bzw. bei wegfallenden Wegen alternative Wegeverbindungen errichtet werden (Wirtschafts- und Radwegekonzept IGEPA 2012,
Dr. Jochims & Burtscheidt 2012)
Für die vorgesehene Nutzungsstruktur von Morschenich-Neu ist gutachterlich von insgesamt
847 Kfz-Fahrten pro Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre ergeben
82 Kfz-Fahrten morgens und 96 Kfz-Fahrten nachmittags. Die Verkehrsbelastung auf der L 264
wird durch diese Neuverkehre in den Spitzenstunden nur geringfügig um ca. 5% auf 1.739
PKW-E/h morgens und 1.799 PKW-E/h erhöht, so dass keine relevanten Auswirkungen auf bestehende Wohnnutzungen in Merzenich durch gestiegenes Verkehrsaufkommen zu erwarten
sind.
Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Entwurf des Bebauungsplan C 23
'Morschenich-Neu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60
dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von
45 dB(A) nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft. Durch die Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes werden Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden.
Insofern erfüllen die im FNP vorbereiteten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten.
2.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Der Änderungsbereich und sein Umfeld werden von ausgeräumten landwirtschaftlichen Flächen
dominiert. Insgesamt weisen die Biotope des Bereichs aufgrund der extremen Strukturarmut
und der intensiven Nutzung nur eine geringe ökologische Wertigkeit auf.
Der Agrarraum besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weist entsprechend insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf.
Gemäß dem faunistischen Gutachten (Raskin 2010, 2012) stellen die Flächen des Änderungsbereiches aktuell Habitate für die gefährdeten und planungsrelevanten Feldvogelarten Feldler-
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8
16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
che und Rebhuhn dar. Weitere relevante Arten wurden als Durchzügler oder Nahrungsgäste
aufgenommen. Ein Vorkommen des Feldhamsters kann aufgrund dieser Untersuchung nicht
angenommen werden.
Auswirkungen
Durch die Realisierung der Umsiedlungen werden heutige Ackerflächen in Wohngebiete umgewandelt. Durch die Überbauung gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten kann eine allgemeine Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen
angenommen werden.
Für die Arten der Feldflur gehen durch die Umsiedlung im Geltungsbereich und seinem nächsten Umfeld durch direkten Flächenverlust sowie durch neu entstehende Kulisseneffekte Lebensräume verloren. Es wurde eine Artenschutzprüfung gem. Handlungsempfehlung MKULNV
2010 und VV-Artenschutz NRW 2010 auf der Grundlage der bereits erhobenen Daten durchgeführt (Raskin 2012). Darin werden die Auswirkungen des Plans auf die genannten Arten dargestellt und der erforderliche Umfang von externen CEF-Maßnahmen2 benannt. Es ist vorgesehen, auf 10,5 ha Maßnahmen zur Extensivierung von Ackerflächen im Raum der Zülpicher Börde durchzuführen. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen ist im Zuge
der verbindlichen Bauleitplanung durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB vertraglich zu sichern.
Ebenfalls wird in der verbindlichen Bauleitplanung ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit
der Konzeption von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft erstellt (BKR 2012); darüber hinaus ist später die Erstellung eines Grün- und
Freiflächenkonzeptes vorgesehen, das in relevanten Bereichen auf den Vorgaben des Maßnahmenkonzeptes des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages aufbaut.
2.1.3
Schutzgut Boden
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden
auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt
haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit
und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet (sw 1)3. Detaillierte Bodenuntersuchungen (Dr. Tillmanns und Partner
GmbH 2012) stellten daneben lokal auch Pseudogleye (Stauwasserböden) fest.
2
3
Da es sich bei den vorkommenden planungsrelevanten Tierarten nicht um verfahrungskritische Tierarten handelt,
können die ökologischen Funktionen der betroffenen Flächen im räumlichen Zusammenhang (gem. Raskin 2012)
durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG erhalten werden.
Einordnung des Geologischen Dienstes zur Schutzwürdigkeit von Böden in NRW in drei Stufen (Stufe 1: schutzwürdig, Stufe 2: sehr schutzwürdig, Stufe 3: besonders schutzwürdig) bezüglich der Bodenfunktionen (Archive der
Natur- und Kulturgeschichte, Lebensraumfunktion – Biotopentwicklungspotenzial für seltene Pflanzen und Tiere,
Natürliche Bodenfruchtbarkeit/ Regelungs- und Pufferfunktion)
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Die Böden stehen fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so dass hier anthropogene
Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen
Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle.
Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor.
Auswirkungen
Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich teilweise überbaut, teilweise sind sie durch Nutzungsänderungen weiteren Veränderungen unterworfen. Eine Teilfläche bleibt voraussichtlich in ihrer landwirtschaftlichen Nutzung erhalten.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird durch eine Übernahme von im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag konzipierter Maßnahmen gewährleistet, dass durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung auf das unbedingt
erforderliche Maß beschränkt wird (z.B. Begrenzung der GRZ, Festsetzungen zur Verwendung
wassergebundener Bodenbeläge, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase).
2.1.4
Schutzgut Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Im Untergrund liegen fluvioglaziale Sedimente (Porenwasserleiter) mit zwischengelagerten Ton- oder Kohleschichten als Grundwasserstauer. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf, Verschmutzungen breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. In den Bereichen der mächtigen Lössschichten wird ein Eindringen von Verschmutzungen weitgehend erschwert, da die Filterwirkung oberflächennah erhöht ist.
Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen4 . Aktuell und langfristig liegt der
freie Grundwasserspiegel innerhalb des Änderungsbereiches in einer Tiefe von mehr als 3 m.
Auch nach Beendigung der Sümpfung wird innerhalb des Änderungsbereiches kein Grundwasserspiegel von weniger als 3 m unter Flur erwartet (s. UP zum BKP-Verfahren).
F
Laut MUNLV NRW (1991-2005) liegen trotz der hohen Filterwirkung des Bodens und der hohen
Selbstreinigungskraft Belastungen des Grundwassers durch die intensive landwirtschaftliche
Nutzung vor (erhöhte Nitratwerte an einzelnen Messstellen).
4
Quelle: RWE Power, Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Oberflächengewässer
Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich verläuft entlang des Feldweges am Petershof ein strukturarmer und bedingt naturfern ausgeprägter Graben (Zufluss des Heidegrabens). Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches entlang der Pappelreihe verläuft der ebenfalls als Entwässerungsgraben ausgeprägte Heidegraben.
Auswirkungen
Mit einer Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen
bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen.
Bei Ableitung anfallenden Oberflächenwassers sind Auswirkungen auf die naturfernen Gräben
südlich und östlich des Geltungsbereiches möglich.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen Versiegelungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Zum Bebauungsplan ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen, das eine hydraulische Überlastung der
Gräben bei Einleitung von Oberflächenwasser ausschließt und die Neuanlage von Regenrückhalteanlagen vorsieht.
2.1.5
Schutzgut Klima/ Luft
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage
zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild (langjähriges Januarmittel ca. 2,5°C) und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch (langjähriges Julimittel ca. 17,5°C). Die Hauptwindrichtung ist West bis
Südwest.
Die Ackerflächen des Agrarraums stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante
Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute
Durchlüftungsbedingungen.
Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie
temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu
erwarten (vgl. UB zum BKP-Verfahren). Temporär ist mit Geruchsimmissionen aus der umgebenden Landwirtschaft zu rechnen, die durch die gewählten Abstände zu den Betrieben gemindert werden.
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Auswirkungen
Mit der Realisierung der Umsiedlung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen
und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die
Planung eine dörfliche Siedlungsstruktur mit ausgeprägter Durchgrünung vorsieht, werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima entstehen.
Im Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Neuanlage des Ortes
die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffiziente Siedlungsplanung über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird ein
Energiekonzept erstellt, das verschiedene Optionen zur Energieversorgung untersucht.
2.1.6
Schutzgut Landschaft
Als typische Bördelandschaft prägen weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief das Landschaftsbild östlich von Merzenich.
Es ergeben sich weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach
Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen.
Auch der Änderungsbereich selbst wird von strukturarmen, ausgeräumten und von Feldwegen
durchzogenen Ackerflächen dominiert. Nach Westen schließt sich die Ortslage Merzenich ohne
ausgeprägte Ortsrandstrukturen an, in die übrigen Richtungen folgen landwirtschaftlich genutzte
Bördeflächen und es bestehen Blickbeziehungen zu den umliegenden Höfen.
Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd.
400 m entfernt) und Windräder im Süden (rd. 1.200 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264.
Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum
als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Auswirkungen
Die 16. Änderung des FNP bereitet die Neugründung eines Siedlungsbereiches innerhalb eines
großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an bestehenden Siedlungsraum vor. Hierdurch verändert sich das lokale Erscheinungsbild des Agrarraums östlich von
Merzenich grundlegend. Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und vergleichsweise
geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität weiterhin großflächig vorhanden sind. Darüber hinaus werden technische Bauwerke errichtet, die in der freien Bördelandschaft zu einer weiteren technischen Überprägung beitragen.
Es ist eine umfassende Eingrünung der Fläche vorgesehen, die im Flächennutzungsplan in
Form der Darstellung einer die neuen Wohngebiete umschließenden Grünfläche in den Grundzügen vorgegeben wird. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung sind durch entsprechende
Festsetzungen zur Eingrünung gem. Landschaftspflegerischem Fachbeitrag des Neuortes negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu mindern.
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
Das zur Anbindung der Ortschaft an die L 264 geplante Brückenbauwerk wird eine technische
Überprägung in der Agrarlandschaft darstellen, das mit der erforderlichen lichten Höhe von ca.
4 m als weithin sichtbarer Fremdkörper in der ebenen Landschaft erscheinen wird.
2.1.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Änderungsbereich befinden sich keine geführten Bau- oder Bodendenkmäler.
Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie eine
bedeutende Rolle. Es wurden 2011 eine archäologische Prospektion durchgeführt und ein Gutachten erstellt (Abschlussbericht Archaeonet 2011). Im Ergebnis werden im Änderungsbereich
ein jungneolithischer Fundplatz und ein möglicherweise metallzeitlicher Fundplatz vermutet, die
sich jedoch nicht genau abgrenzen lassen. Zweifelsfrei wurde eine römische Trümmerstelle
identifiziert, die wahrscheinlich von einem römischen Einzelgehöft stammt. Ein weiterer römischer Fundplatz erstreckt sich möglicherweise im Süden bis in den Änderungsbereich. Eine nähere Ausführung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
Auswirkungen
Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung
oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden, gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass Schäden oder negativen Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden.
Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen.
Der Flächennutzungsplan nimmt einen Hinweis zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes aufgrund der archäologischen Bedeutung im Bebauungsplan-Verfahren auf.
Baubegleitende Maßnahmen sind über den Bebauungsplan C 23 sicher zu stellen.
2.1.8
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge
Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die
Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind
eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des
Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch
besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor.
Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt.
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
2.1.9
UMWELTBERICHT
Weitere Belange des Umweltschutzes
Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
wird in der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert
f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
in der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Energiekonzept erstellt
g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
berücksichtigt soweit relevant, s. Kapitel 1.5;
h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden
dieser Aspekt ist hier nicht relevant.
2.2
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung
Bei Fortführung der aktuellen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen
des Umweltzustands zu rechnen. Mittel- und langfristig ergeben sich – unabhängig von der Planung – verschiedene Veränderungen im Raum insbesondere durch das Fortschreiten des Tagebaus Hambach. Damit verbunden ist die Verlegung der BAB 4 und die Einrichtung einer neuen Anschlussstelle 'Merzenich' als Verknüpfung zur L 264. Dies wird künftig zu einem höheren
Verkehrsaufkommen mit einem DTV von ca. 14.000 Kfz/Tag ab B 264 und bis zu 18.000
Kfz/Tag im nördlichen Abschnitt Richtung Autobahn führen. (vgl. Kapitel 2.1.1).
Langfristig ist nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des
Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch keine
Auswirkungen auf das Plangebiet haben.
3.
3.1
Vermeidung und Ausgleich
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Die Standortwahl im östlichen Agrarraum ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen
zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Eingliederung des Neuortes, Realisierung eines passiven Lärmschutzes durch
Nutzungsgliederung, Anlage von ökologisch hochwertigen Grünflächen). Die Möglichkeiten für
entsprechende Maßnahmen werden durch die Änderung des FNP vorbereitet.
Eine Ausgestaltung und Konkretisierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (s. Umweltbericht und Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Merzenich C 23). Darüber hinaus sind externe Maßnahmen
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes erforderlich; dieser Aspekt muss ebenfalls im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abschließend behandelt werden (vgl. insbesondere ASP Raskin 2012).
3.2
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Im Vorfeld der Erarbeitung der Angaben für die Umweltprüfung im BKP-Verfahren wurden verschiedene mögliche Standorte in den Ortsteilen Merzenich, Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim handelt es
sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung
dieser Ortsteile nach LPlG NRW nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von mind. 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an der Umsiedlung wäre diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht worden, so
dass diese Standorte landesplanerisch als nicht geeignet beurteilt wurden.
Im Rahmen der Umweltprüfung zum BKP-Verfahren wurden angrenzend an den Ortsteil Merzenich im Gemeindegebiet fünf Suchräume mit grundsätzlicher landesplanerischer Eignung
ausgewählt und im Rahmen der Umweltprüfung näher untersucht (vgl. Umweltbericht zum BKPVerfahren).
Hierbei schieden zwei Suchräume insbesondere aufgrund der Lärmvorbelastung aus. Die anderen drei Suchräume wurden aus Umweltsicht als grundsätzlich geeignet bewertet, wobei jeweils
Teilflächen mit unterschiedlichen Restriktionen für die Standortwahl herausgenommen wurden.
Erhebliche Empfindlichkeiten lagen aus Umweltsicht insbesondere in den Suchräumen nördlich
und westlich von Merzenich schwerpunktmäßig aufgrund des dort verlaufenden Ellebachs mit
festgesetztem Überschwemmungsgebiet und langfristig bereichsweise hohen Grundwasserständen sowie dem nordwestlich liegenden NSG vor. Auch waren hier höhere Lärmvorbelastungen durch Schienenverkehr aufgrund der westlich verlaufenden Bahntrasse Düren – Köln
zu berücksichtigen. Im Bezug auf diese Aspekte wiesen die östlichen Suchräume ein deutlich
geringeres Konfliktpotenzial auf.
Allen Suchräumen gemeinsam waren das Anstehen schutzwürdiger, fruchtbarer Böden, das
hohe archäologische Potenzial sowie das Vorkommen planungsrelevanter Feldvogelarten
(vglw. höchstes Konfliktpotential bzgl. Feldvogelarten im Suchraum Nordost).
Nach der Wahl der Bevölkerung Morschenichs für den Standort 'Zwischen den Höfen', wurde
das Plangebiet gemäß den Vorgaben aus der o.g. Umweltprüfung und anderer vorhandener örtlicher, landwirtschaftlicher und städtebaulicher Restriktionen abgegrenzt. Dies waren insbesondere zur Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelastungen Abstände zur Landesstraße sowie zu
landwirtschaftlichen Höfen.
4.
4.1
Zusätzliche Angaben
Technische Verfahren
Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden im Zuge der frühzeitigen Betei-
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16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'
UMWELTBERICHT
ligung endgültig festgelegt und orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen Wissensstand.
4.2
Hinweise auf Schwierigkeiten
Alle relevanten, zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen keine für das Verfahren relevanten bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken.
4.3
Monitoring
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung benannt. Erforderlich sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung
und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen.
5.
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt auf der Grundlage des
Braunkohlenplans (September 2012) die Umsiedlung mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 'Morschenich-Neu’ vorzubereiten. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit der Aufstellung des Bebauungsplans C 23
'Morschenich-Neu'.
Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Der vorliegende Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als
gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung.
Das Ergebnis der Umweltprüfung auf der Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ist in
Form der zu erwartenden Umweltauswirkungen mit Hinweis auf weitere Untersuchungen in der
verbindlichen Bauleitplanung nachfolgend zusammengefasst.
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Auswirkungen
Bewertung
der Auswirkungen
Landwirtschaftliche Produktionsflächen
Vorbelastung insbes. durch
Verkehrs- und Gewerbelärm
Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen; Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse bzgl. Lärm
grundsätzlich möglich.
Erstellung eines Lärmschutzgutachtens zur
verbindlichen Bauleitplanung.
gering
Insgesamt vglw. geringe Bedeutung,
Habitatfunktion für planungsrelevante Feldvogelarten
Verlust und Veränderung von Lebensräumen
für Tiere und Pflanzen; Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in verbindlicher
Bauleitplanung grundsätzlich möglich; CEFMaßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes in der Zülpicher
Börde vorgesehen.
Erstellung LBP und konkrete Maßnahmenkonzeption zur verbindlichen Bauleitplanung.
mittel
Boden
Böden mit hoher natürlicher
Fruchtbarkeit,
Schutzwürdigkeit gem. GD
NRW
Mindestmaß an Bodenversiegelung nicht
vermeidbar; im Zuge der Eingriffsregelung
durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft grundsätzlich kompensierbar.
Erstellung LBP zur verbindlichen Bauleitplanung.
mittel
Wasser
Geringe Empfindlichkeit des
Grundwassers, jedoch Vorbelastungen aus der Landwirtschaft;
Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer
Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß sowie verträgliche Abführung des Niederschlagwasser vorgesehen.
Erstellung einer Entwässerungsplanung zur
verbindlichen Bauleitplanung.
gering
Klima/Luft
Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion;
keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen
Aufgrund geringer Dichte und Größe keine
Entwicklung eines klimatischen Lastraums zu
erwarten (Durchgrünung vorgesehen); grundsätzlich Möglichkeit klimafreundlicher Siedlungsentwicklung.
Erstellung Energiekonzept zur verbindlichen Bauleitplanung.
gering
Landschaft
Insgesamt geringe Qualität des
Landschaftsbildes
Neugründung eines Siedlungsbereichs sowie
Erschließungsanlage zur L 264innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums
Erstellung LBP und später Freiraumkonzept zur verbindlichen Bauleitplanung.
mittel
Kultur- und
Sachgüter
Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung
archäologischer Fundstellen.
Archäologische Fundplätze vor Maßnahmen zur weitmöglichen Vermeiliegend
dung von Beschädigungen im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung.
Schutzgut
Mensch, seine
Gesundheit,
Bevölkerung
Tiere und
Pflanzen
Bedeutung/ Empfindlichkeit/ Vorbelastung
Entwurf 07.11.2012
mittel
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