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Beschlussvorlage (Anlage Begründung FNP)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
706 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich 'Morschenich-Neu' Teil A – Begründung Teil B – Umweltbericht Entwurf –07. November 2012 Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@ bkr-ac.de Auftraggeber Gemeinde Merzenich Valdersweg 1, 52399 Merzenich Tel: Fax: 02421 – 399-0 02421 – 399-299 Ansprechpartner: Thomas Lüssem Amtsleiter Bauamt / Liegenschaften Tel. Fax. 02421 – 399-132 02421 – 399-233 E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de Auftragnehmer Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel.: Fax: Email: Bearbeitung 0241 – 470 58-0 0241 – 470 58-15 info@bkr-ac.de Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm Dipl. Ing. Thomas Balzhäuser Dipl. Ing. Andrea Kranefeld Dipl. Ing. Christoph Küpper Projektnummer 31115 Stand Entwurf –07. November 2012 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG Teil A – Begründung Inhalt 1 Planungsvorgaben und Verfahrensstand ......................................................................... 1 1.1 Planungsanlass ............................................................................................................ 1 1.2 Stand des Verfahrens................................................................................................... 1 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets ....................................................................... 1 1.4 Beschreibung des Plangebiets ..................................................................................... 2 1.5 Vorhandenes Planungsrecht ........................................................................................ 4 1.5.1 Braunkohlenplan ................................................................................................. 4 1.5.2 Landesentwicklungsplan ..................................................................................... 4 1.5.3 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln...................................................... 4 1.5.4 Landschaftsplan, Schutzgebiete ......................................................................... 6 1.5.5 Flächennutzungsplan .......................................................................................... 6 1.5.6 Bebauungsplan ................................................................................................... 6 1.6 2 3 Planungsalternativen .................................................................................................... 6 Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................... 7 2.1 Allgemeine Zielsetzung ................................................................................................ 7 2.2 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort ....................................................... 7 2.3 Planungsprozess / Planungskonzept ........................................................................... 8 Planinhalte............................................................................................................................ 9 3.1 Bauflächen ................................................................................................................... 9 3.1.1 Wohnbauflächen ................................................................................................. 9 3.1.2 Gemischte Bauflächen ........................................................................................ 9 3.2 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge ...................................................................................................... 9 3.3 Flächen für den Gemeinbedarf................................................................................... 10 3.4 Grünflächen ................................................................................................................ 10 3.5 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Umwelt....................................................................................................... 10 3.6 Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................... 10 Entwurf: 07.11.2012 I 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG 4 Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung .................................................. 10 5 Hinweise ............................................................................................................................. 12 6 Plandaten............................................................................................................................ 12 Tabellen Tabelle 1: Plandaten Entwurf 16. FNP-Änderung ................................................................ 12 Abbildungen Abbildung 1: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich......................................... 5 Entwurf: 07.11.2012 II 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 1 BEGRÜNDUNG Planungsvorgaben und Verfahrensstand 1.1 Planungsanlass Der fortschreitende Tagebau Hambach, der mit dem Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 am 11.05.1977 von der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde, wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde Merzenich erforderlich machen. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des.Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Um die Planungs- und Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, wurde parallel zur Erarbeitung des Braunkohlenplans mit der Bauleitplanung begonnen. 1.2 Stand des Verfahrens Der Rat der Gemeinde Merzenich hat am 22.12.2011 die Einleitung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 6. Februar 2012 von den bisherigen Planungen unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme, auch hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 16. März 2012 gebeten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13. Februar 2012 bis 16. März 2012 durchgeführt. 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets Zur Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen einer Umweltprüfung insgesamt fünf Standortalternativen untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei der untersuchten Standorte aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet waren1. Die Ergebnisse der Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der Standortalternativen wurden den Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 entschieden sie sich im Rahmen einer Standortwahl für mit einer eindeutigen Mehrheit von 77% für den Standort 'Zwischen den Höfen'. In der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass ca. 70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten. Im Zuge dessen wurde im Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich, eine Fläche von ca. 20 ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung der Umsiedlungsflä- 1 BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich' Entwurf 07.11.2012 1 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG che für Morschenich-Neu ist u.a. das Ergebnis der o.g. Umweltprüfung, der Standortwahl und der Haushaltsbefragung in 2010 sowie weiterer örtlicher, landwirtschaftlicher bzw. städtebaulicher Restriktionen. Die Umsiedlungsfläche bildet die Grundlage für die Abgrenzung des Plangebiets der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich. Das Plangebiet umfasst zusätzliche Flächen westlich der Umsiedlungsfläche zur verkehrlichen Anbindung des Ortes. Das Plangebiet liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, östlich der Landstraße L 264 zwischen den Höfen Langweiler Hof, Schafshof und Petershof und erstreckt sich außerdem auf einen Teilbereich westlich der L 264. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. 1.4 Beschreibung des Plangebiets Derzeitige Nutzung (Änderungsbereich und Umgebung) Die Fläche des Plangebietes der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich wird zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf die im Westen querende Landesstraße L 264, landwirtschaftlich genutzt. Die mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich mit Schulen und Nahversorgungsfunktion, beträgt ca. 900 m – 1.600 m (Luftlinie), der Abstand zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 400 m Luftlinie. Nordwestlich des Änderungsbereichs in einer Entfernung von 600 m befindet sich das Gewerbegebiet Merzenich 'Auf der Heide'. In der näheren Umgebung befinden sich einzelne Hofstellen mit vorhandener bzw. zulässiger Tierhaltung. Im Norden verlaufen in einem Abstand von ca. 370 m zum Plangebiet eine 380kV-Hochspannungsleitung sowie eine Gasleitung. Verkehr Das Plangebiet weist durch seine Nähe zur L 264 sowie zur geplanten A 4-Anschlussstelle 'Merzenich' (Entfernung ca. 1,8 km) und zur S-Bahn-Haltestelle (Entfernung: ca. 1,7 km) gute verkehrliche Anbindungsmöglichkeiten auf. Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen u.a. durch die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss 'Merzenich' erhalten. Zur Abschätzung der künftigen Verkehrsbelastung wurde im Jahr 2011 eine Verkehrsuntersuchung (IGEPA, Juli 2011) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt. Erhoben wurden hierbei an einem repräsentativen Werktag die Zeitintervalle 6:00 – 9:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten sind. Darauf aufbauend wurde die künftige Belastung für das Jahr 2020 berechnet. Spitzenstunde 7:00 – 8:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr 2011 2020 [PKW-E/h] [PKW-E/h] 753 1.657 774 1.703 Entwurf 07.11.2012 2 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG Landschaft, Vegetation, Umweltsituation Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch große intensiv genutzte Ackerfluren, die sich durch einen geringen Strukturreichtum auszeichnen und somit als Lebensraum für den Großteil der heimischen Tier- und Pflanzenarten eine geringe Bedeutung besitzen. Das Plangebiet ist östlich der L 264 gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und weiten Blickbeziehungen. Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen, gegliedert. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen außerdem durch die im Norden verlaufende Hochspannungsleitung und im südlichen Fernbereich durch Windräder. Landschaftsbildprägend ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Norden bestehen Blickbeziehungen bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach. Die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Aus diesem Grund verfügt das Plangebiet nur über eine mäßige Erholungseignung. Die Fläche westlich der L 264 ist bis zum östlichen Ortsrand Merzenichs ebenfalls gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulichen Nutzung und mäßiger Erholungseignung aufgrund der verkehrsbedingten Lärmvorbelastung. Innerhalb dieser Fläche befinden sich ein unbefestigter Wirtschaftsweg sowie eine junge Baumreihe. Die ausgedehnten Ackerflächen im Plangebiet weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010). Die gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet, das nächste nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes. Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters. Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß MUNLV 2007 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44 Abs. 5) zu beachten. Bei den vorhandenen Böden im Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um bedingt naturnahe, fruchtbare Böden, sehr kleinflächig auch aufgrund der Bodenfruchtbarkeit um besonders schutzwürdige Böden. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Das Grundwasser weist im Bereich des Plangebiets bei einem hohen Grundwasserflurabstand von über 6 m eine geringe Empfindlichkeit auf. Es sind voraussichtlich keine Oberflächengewässer mit Bedeutung für den Wasserhaushalt durch die Planung betroffen ist. Das Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzzonen. Aus klimatischer Sicht handelt es sich im Wesentlichen um Ackerflächen mit Freilandklima. Immissionsbelastung Vorbelastungen bestehen im Wesentlichen durch Straßenverkehrslärm von der L 264 und der B 264. Lärmeinflüsse aus den Gewerbegebieten, den Windenergieanlagen, dem Tagebau und von Schienenverkehr spielen eine zu vernachlässigende Rolle. Entwurf 07.11.2012 3 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG Saisonal ergeben sich Geruchs- und Lärmimmissionen durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen mit vorhandener bzw. zulässiger Tierhaltung. Es besteht eine geringe Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr sowie temporär durch die Landwirtschaft. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden eingehalten. Kulturgüter Im Plangebiet befinden sich keine geführten Bau- und Bodendenkmäler. Im Nordwesten liegen archäologische Fundstellen. Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs einer Römerstraße Köln – Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich. Daher wurde eine systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde im Jahr 2011 durch Archaeonet - Aeissen + Görür GbR im Auftrag des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt (Abschlussbericht: Mai 2011, PR2011 / 0700). Im Laufe der Prospektion wurden im Westen des Plangebiets Hinweise auf ein römisches Landgehöft festgestellt. Weitere Hinweise auf Bodendenkmäler liegen nicht vor. 1.5 Vorhandenes Planungsrecht 1.5.1 Braunkohlenplan Der Braunkohlenplan 'Umsiedlung Morschenich' (September 2012) legt auf der Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Dabei handelt es sich u.a. um die Umsiedlungsfläche, den Umsiedlungszeitraum sowie ergänzende Regelungen, u.a. für die Umsiedlung von Mietern sowie von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben. Am 05.112012 hat der Braunkohlenausschuss die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Die landesplanerischen Ziele der Umsiedlung Morschenich werden mit diesem Bauleitplanverfahren umgesetzt. 1.5.2 Landesentwicklungsplan Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellt den Bereich um Merzenich als 'Freiraum' dar. Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte 'Freiraum' ist gem. LEP als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seiner Funktion zu verbessern. Er darf in Anspruch genommen werden, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. 1.5.3 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Ziele der Raumordnung, die wiederum aus den Zielen der Landeplanung zu entwickeln sind, werden gemäß Raumordnungsgesetz auf der Ebene der Regierungsbezirke in Regionalplänen Entwurf 07.11.2012 4 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan – GEP bezeichnet) dargestellt. Der Regionalplan ist ein flächendeckender Gesamtplan, der in mehreren Teilabschnitten die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet festlegt; er wird durch Änderungsverfahren ständig aktualisiert. Regionalpläne besitzen behördeninterne Verbindlichkeit. Über die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erlangen Regionalpläne auch Rechtswirksamkeit nach 'Außen', das heißt gegenüber Dritten. Der Regionalplan erfüllt zusätzlich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans. Flächennutzungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies ist Genehmigungsvoraussetzung. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich', im Randbereich als 'Hauptverkehrsstraße' (L 264) dar. Der westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich sowie einige darüber hinausgehende Flächen sind als 'Allgemeiner Siedlungsbereich' dargestellt, südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath als 'Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen' dargestellt. Die kleineren Ortslagen Girbelsrath und Distelrath sind nicht als Siedlungsbereich dargestellt, sondern liegen aufgrund ihrer geringen Größe innerhalb des Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs. In südwest-nordöstliche Richtung verläuft in rd. 1 km Entfernung die Bahnlinie zwischen Aachen und Köln als 'Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr', in diesen Bereich ist auch die Umlegung der BAB 4n geplant. Nördlich der Ortslage sowie im Süden entlang des Ellebachs sind 'Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' dargestellt. Westlich liegt entlang der Bahnstrecke in rd. 1,5 km Entfernung ein 'Bereich für den Schutz der Natur' (BSN DN-10) 'Kiesgrube am Buchhof, Kiesgrube bei Eschweiler über Feld und Vorbahnhofsgelände Düren'. Abbildung 1: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich Quelle: Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003) Entwurf 07.11.2012 5 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG 1.5.4 Landschaftsplan, Schutzgebiete Ein Landschaftsplan für das Gebiet liegt nicht vor. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen des Natur- umwelt- und Landschaftsschutzes (wie WSG, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Änderungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. 1.5.5 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan dient im Sinne einer vorbereitenden Bauleitplanung als Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitplanung). Er ist nicht parzellenscharf und nur verwaltungsintern bindend. Rechtsansprüche auf Baugenehmigungen oder Entschädigungsansprüche bei einer Umwidmung von Flächendarstellungen sind nicht ableitbar. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt das Plangebiet und die Umgebung überwiegend als 'Fläche für Landwirtschaft' und die L 264 als 'Straße für den übergeordneten Verkehr' dar. Die westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich ist als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Im Zentrum liegen Kerngebiete sowie Flächen für Gemeinbedarf. Umliegend sind die Siedlungsbereiche als Gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen dargestellt. Südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath, im Nordosten das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' dargestellt. 1.5.6 Bebauungsplan Innerhalb des Plangebiets der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich und in unmittelbarer Umgebung befindet sich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Der Bebauungsplan Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt. Die dort festgelegten Abgrenzungen konkretisieren die in der FNPÄnderung dargestellten Nutzungen. 1.6 Planungsalternativen Im Vorfeld der Erarbeitung wurden unter anderem auch mögliche Standorte in den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei beiden Ortsteilen handelt es sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung dieser Ortsteile nach Landesplanungsgesetz nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an der Umsiedlung wird diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht, so dass diese Standorte landesplanerisch nicht geeignet sind (Vgl. Landesentwicklungsplan Nord- Entwurf 07.11.2012 6 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG rhein-Westfalen (LEP NRW) B. III. Pkt. 1.32 wonach Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, die in den Regionalplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, dem Freiraum zugeordnet sind). Zur weiteren Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen einer Umweltprüfung2 insgesamt fünf Standortalternativen angrenzend an den Ortsteil Merzenich untersucht. Zwei der Standorte schieden aufgrund erheblicher Lärmvorbelastungen (insbesondere durch Windenergieanlagen) aus, die drei anderen waren aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet. Im Vergleich mit dem gewählten Standort 'Zwischen den Höfen' wären für die beiden anderen, näher am Ortsteil Merzenich gelegenen Standorte höhere Lärmvorbelastungen sowie Schutzbereiche und höhere Grundwasserstände im Bereich des Ellebachs im weiteren Planverfahren zu beachten gewesen. 2 Ziele und Zwecke der Planung 2.1 Allgemeine Zielsetzung Zweck der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Merzenich ist es, für die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich die planungsrechtlichen Voraussetzungen am Umsiedlungsstandort 'Zwischen den Höfen' im Nordosten des Ortsteils Merzenich zu schaffen. Ziel der Stadtplanung ist es, einen unverwechselbaren, von den Umsiedlern akzeptierten und durch sie geprägten Ort zu schaffen, an dem sich die Morschenicher wohl fühlen und an dem das Gemeinschaftsleben fortbestehen kann. In der Planungsphase haben daher sowohl die Rolle des Bürgerbeirates als auch die Mitwirkung der Bürger eine besondere Bedeutung. Bereits im Mai 2009 begann der unmittelbar von den Morschenicher Bürgern gewählte Bürgerbeirat seine Arbeit und wurde eng in die einzelnen Planungsschritte einbezogen. Auch die Bürger nahmen und nehmen an den Planungen im Rahmen von Befragungen, Befahrungen und Planungswerkstätten oder Bürgerversammlungen teil. 2.2 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort Im Rahmen der o.g. Beteiligungsschritte wurden verschiedene Leitlinien für die Planung des Neu-Ortes zusammen mit den Bürgern entwickelt. Für die vorbereitende Bauleitplanung sind insbesondere folgende Ziele bedeutsam:  Wahrung der Eigenständigkeit des Ortes  gute Anbindung an den Hauptort Merzenich / Schulen / Infrastruktur  Für den motorisierten Verkehr soll die Anbindung an den Zentralort nicht über die an die Landesstraße angrenzenden Wirtschaftswege erfolgen, sondern nur über die L 264  Wiederanpflanzung von Forst (auch als Windschutz), in Erinnerung an den, den Altort umgebenden Bürgewald 2 BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich' Entwurf 07.11.2012 7 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG  Dorfidylle erhalten, großzügige auch innerörtliche Grünstrukturen wie im Altort (Wiesen hinter den Gärten, Bäume usw.)  Wasserflächen bzw. -läufe einplanen, Übertragung der um und in Morschenich vorhandenen Wassergräben, die die Spazierwege säumen  Flächen für landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung  Gewerbliche Nutzungen ermöglichen (kein Gewerbegebiet)  private Tierhaltung ermöglichen  ruhiges Wohngebiet Darüber hinaus sind gemäß BauGB § 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 5, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) als Planungsziel die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimafolgeanpassung zu berücksichtigen. Auf Grundlage der Befragungsergebnisse einer in 2010 durchgeführten Haushaltsbefragung wurden folgende städtebaulichen Kennwerte als Richtwerte für die weiteren Planungen des neuen Standorts ermittelt und in den Entwurf des Braunkohlenplans 'Umsiedlung Morschenich' (April 2011) aufgenommen. Für den Flächennutzungsplan relevant sind die folgenden Angaben:  Gesamtfläche Umsiedlungsstandort: 20 ha  Nettowohnbauland: 8,3 ha  Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha  Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha für multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus, Flächen für das soziale Miteinander, Sportplatz, Schützenplatz, Kindergarten, Spielplatz, Feuerwehrgerätehaus, Rixen-Stiftungshaus)  Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha für Friedhof, Trauerhalle, Kapelle, Wald 2.3 Planungsprozess / Planungskonzept Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwurfs für den neuen Ort wurden Anfang 2011 vier Teams aus jeweils Stadt- und Freiraumplanern zur Teilnahme an einem Gutachterverfahren eingeladen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war eine zweitägige Planungswerkstatt zusammen mit den Morschenicher Bürgern, bei der die Gutachter Gelegenheit hatten, ihre städtebaulichen und freiraumplanerischen Überlegungen und Entwürfe den Bürgern vorzustellen und zusammen mit ihnen weiter zu entwickeln. Anschließend hatten die Planungsbüros Zeit, ihre Wettbewerbsbeiträge zu verfassen und einzureichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern des Bürgerbeirats, der Gemeinde Merzenich, der RWE Power AG und externen Fachplanern als auch einem Energieberater beurteilte darüber, welcher der 4 Entwürfe Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte. Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden den Bürgern Mitte 2011 vorgestellt. Im Anschluss hatten die Bürger im Rahmen von weiteren Informationsveranstaltungen Gelegenheit, ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Der daraus entwickelte städtebauliche Entwurf wurde Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans mit folgenden inhaltlichen Aspekten:  Bündelung der Sportanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen an einem Standort im Westen des Gebiets  Tier- und Pferdehaltung sowie gewerbliche Nutzungen im westlichen Eingangsbereich Entwurf 07.11.2012 8 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU'  ruhige Wohngebiete abseits der Landesstraße  Eingrünung des neuen Ortes  Einbindung vorhandener Feldwege  Anbindung des Neuortes mit einem planfreien Brückanbauwerk über die L 264 3 BEGRÜNDUNG Planinhalte 3.1 Bauflächen 3.1.1 Wohnbauflächen Die Wohnbauflächen befinden sich im mittleren und östlichen Bereich des Plangebiets, mit einem größtmöglichen Abstand zur L 264, zu den Gemeinbedarfsflächen und gemischten Bauflächen am Ortseingang, um weitestgehend Störungen zu vermeiden und dem Planungsziel des 'ruhigen Wohnens' gerecht zu werden. In der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Gliederung der Wohnbaufläche durch Grünflächen vorzusehen. 3.1.2 Gemischte Bauflächen Für die Ansiedlung dorftypischer Nutzungen mit Tierhaltung sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen werden gemischte Bauflächen am Ortseingang dargestellt. Diese Bauflächen dienen darüber hinaus als Puffer zur L 264, um Störungen der Wohngebiete durch verkehrliche Immissionen weitestgehend zu vermeiden. In der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Nutzungszuordnung innerhalb der Gemischten Baufläche als Dorf- oder Mischgebiet vorzusehen. 3.2 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge Für die vorgesehene Nutzungsstruktur von Morschenich-Neu ist gutachterlich von insgesamt 847 Kfz-Fahrten pro Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre ergeben 82 Kfz-Fahrten morgens und 96 Kfz-Fahrten nachmittags. Die Verkehrsbelastung auf der L 264 wird durch diese Neuverkehre in den Spitzenstunden nur geringfügig um ca. 5% auf 1.739 PKW-E/h morgens und 1.799 PKW-E/h erhöht. Im Westen des Änderungsbereichs ist die L 264 unverändert als Fläche für den überörtlichen Verkehr dargestellt. Für eine Anbindung des Neuortes an das übergeordnete Straßennetz sowie an den Ortskern von Merzenich ist eine planfreie Erschließung gefordert, um einen ungestörten Verkehrsfluss der Landesstraße und eine sichere Querung zu gewährleisten. Hierfür ist ein Brückenbauwerk über die L 264 erforderlich, das im Flächennutzungsplan in den Grundzügen als Straßenverkehrsfläche dargestellt wird. Eine genaue Bemessung obliegt der verbindlichen Bauleitplanung. Die innere Erschließung des Ortes Morschenich-Neu wird als untergeordnetes Straßennetz nicht dargestellt. Entwurf 07.11.2012 9 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG 3.3 Flächen für den Gemeinbedarf Flächen für den Gemeinbedarf werden für die geplanten kirchlichen und sozialen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte) am Rand der Wohnbauflächen und in Verbindung mit der geplanten Friedhofsfläche dargestellt. 3.4 Grünflächen Die Grünflächen am Ortseingang mit der Zweckbestimmung 'Sportanlagen' dienen der Unterbringung des Sport- und Schützenplatzes, den dazugehörigen baulichen Anlagen sowie dem Vereinshaus mit Feuerwehrgerätehaus. So sind die lärmintensiven Nutzungen in größtmöglicher Entfernung zu den Wohnbauflächen angeordnet. Eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Friedhof' wird neben der geplanten kirchlichen Nutzung (Fläche für den Gemeinbedarf) dargestellt. 3.5 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Umwelt Weitere Grünflächen umschließen die Bauflächen und dienen der Herstellung eines grünen Ortsrandes mit Obstwiesen, Pferdekoppeln, Baumgruppen sowie waldähnlichen Flächen. Hier können außerdem Spazierwege, Wasserflächen, wie bspw. Entwässerungsgräben oder Regenrückhaltebecken aufgenommen werden. Sie dienen darüber hinaus als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zur eingriffsnahen Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt. 3.6 Flächen für die Landwirtschaft Im Westen des Plangebiets, westlich und östlich der L 264, werden die bestehenden Ackerflächen unverändert als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. 4 Berücksichtigung der Umweltprüfung in der Planung Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung sind nur eingeschränkt Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt festzulegen. Konkret kann dies erst bei der Aufstellung eines Bebauungsplans erfolgen. Daher werden nachfolgend nur die Hinweise aufgeführt, die der Flächennutzungsplan als Auflage vorbereiten kann und die im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zu beachten sind. Folgende Ergebnisse der Umweltprüfung sind in den Entwurf der FlächennutzungsplanÄnderung eingeflossen: Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Bebauungsplan C 23 'MorschenichNeu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden Entwurf 07.11.2012 10 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' BEGRÜNDUNG können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft. Insofern erfüllen die im FNP vorbereiteten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Durch die gewählte räumliche Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes sollen Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden werden. Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Die Flächennutzungsplan-Änderung bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich der neuen Bauflächendarstellungen auf einer Flächengröße von rd. 14 ha vor. Der Kompensationsbedarf wird im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag detailliert ermittelt und die Art der Maßnahmen festgelegt. Im Bebauungsplan sind innerhalb der Grünflächen 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB darzustellen, auf denen Ausgleichsmaßnahmen für den Neuort umgesetzt werden sollen. Dazu zählen Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen, Grünlandeinsaaten und die Anlage einer Obstwiese. Da nicht alle Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können, werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen verbindlich festgelegt und diesem Eingriff zugeordnet werden. Es wird sichergestellt, dass mit der Planung keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote gem. § 42 BNatSchG (Steinkauz) verbunden sind bzw. diese durch vorgezogene Maßnahmen vermieden werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden zudem geeignete Maßnahme zur Stützung der gefährdeten Arten getroffen werden, die bei Realisierung des Neuortes ihren Lebensraum verlieren. Boden, Wasser Zum Schutz der seltenen Böden sollten die Bereiche der schützenswerten Böden möglichst nicht in Anspruch genommen werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu kompensieren. Klima, Luft Maßnahmen zur Klimaanpassung und des Klimaschutzes sind im Bebauungsplan auf der Grundlage eines Energie-Konzeptes umzusetzen. Kultur- und Sachgüter Die Belange des Bodendenkmalschutzes sind aufgrund der archäologischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen. Baubegleitende Maßnahmen sind über den Bebauungsplan C 23 sicher zu stellen. Entwurf 07.11.2012 11 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 5 BEGRÜNDUNG Hinweise Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind baubegleitende Maßnahmen erforderlich, um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten zu vermeiden. Um Konflikte mit der in der Umgebung vorhandenen bzw. zulässigen Tierhaltung zu vermeiden, sind im Plangebiet Abstände von 300 m zu den entsprechenden betrieblichen Einrichtungen einzuhalten. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens ist eine Artenschutzrechtliche Prüfung gem. VV NRW Artenschutz durchzuführen. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert 6 Plandaten Der Entwurf der 16. Flächennutzungsplan-Änderung der Gemeinde Merzenich weist 14,2 ha Siedlungsfläche sowie 10,8 ha Grün- und landwirtschaftliche Flächen auf: Flächennutzung Wohnbaufläche Planzeichnung 10,2 ha Gemischte Baufläche 2,5 ha Flächen für den Gemeinbedarf 0,3 ha Verkehrsfläche 1,6 ha Flächen für die Landwirtschaft 3,5 ha Grünfläche 7,4 ha Gesamtfläche Geltungsbereich Tabelle 1: 25,5 Plandaten Entwurf 16. FNP-Änderung Stand 05. November 2012 Entwurf 07.11.2012 12 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Teil B – Umweltbericht 1. 2. Einleitung ..........................................................................................................1 1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..............................................1 1.2 Untersuchungsgebiet .............................................................................................2 1.3 Inhalt und Ziele der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich .................3 1.4 Ziele des Umweltschutzes .....................................................................................4 1.5 Planerische Vorgaben............................................................................................4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.............................7 2.1 2.2 3. 4. 5. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung..................................................7 2.1.1 Schutzgut Mensch....................................................................................7 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................8 2.1.3 Schutzgut Boden ......................................................................................9 2.1.4 Schutzgut Wasser ..................................................................................10 2.1.5 Schutzgut Klima/ Luft .............................................................................11 2.1.6 Schutzgut Landschaft.............................................................................12 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...........................................................13 2.1.8 Wechselwirkungen .................................................................................13 2.1.9 Weitere Belange des Umweltschutzes...................................................14 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ...........................................................................14 Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 14 3.1 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ...................................14 3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten..............................15 Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 15 4.1 Technische Verfahren ..........................................................................................15 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ..............................................................................16 4.3 Monitoring ............................................................................................................16 Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................... 16 Entwurf 07.11.2012 I 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Änderungsbereich der 16. FNP-Änderung Merzenich.......................................2 Abbildung 2: 16. FNP-Änderung, Entwurf ..............................................................................3 Abbildung 3: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich.....................................5 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen ..............................4 Entwurf 07.11.2012 II 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 1. UMWELTBERICHT Einleitung Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Im April 2009 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung des Braunkohlenplans (BKP) für die Umsiedlung des Ortes beauftragt, im Juni 2010 wurde die Umsiedlung Morschenichs durch die betroffenen Umsiedler im Rahmen einer Standortwahl in den Agrarraum nordöstlich von Merzenich entschieden und in die Braunkohlenplanung aufgenommen. Durch den Erarbeitungsbeschluss des Braunkohlenausschuss im April 2011 wurde die Umsiedlungsfläche weiter konkretisiert und räumlich abgegrenzt. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nun auf dieser Grundlage, die Umsiedlung mit der 16. Änderung des FNP Merzenich ‚Umsiedlung Morschenich’ planerisch vorzubereiten. Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. 1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Die Gemeinde Merzenich hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung bisher vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt: Es werden die umweltrelevanten Wirkungen der Umsiedlung auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter ermittelt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Änderungsbereich und sein näheres Umfeld. Das weitere Umfeld wurde bereits im Zuge der vorangegangenen Standortfindung im BKP-Verfahren betrachtet. Grundlagen der Beurteilungen stellen bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt dar. Dies sind zum einen Daten des LANUV zu Biotopverbund, Schutzgebieten und planungsrelevanten Tierarten; Informationen des Landschaftsplans; Informationen des WVER; Daten zur UP des laufenden Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung Morschenich inklusive faunistischer Untersuchungen, einer schalltechnischen Vorabschätzung und Stellungnahmen zur Archäologie des LVR, etc. (vgl. Quellenangabe in Kapitel 6). Zum anderen wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsiedlung weitere, konkretisierende Untersuchungen und Gutachten erstellt, die in der Umweltprüfung berücksichtigt werden. Eine vollständige Liste der Untersuchungen und Gutachten enthält an dieser Stelle der Umweltbericht zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Merzenich C 23 'Morschenich-Neu'. Entwurf 07.11.2012 1 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Die Ergebnisse der Umweltprüfung zum Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich1 werden in den Verfahren zur FNP-Änderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans berücksichtigt und es erfolgt eine inhaltlich-fachliche Abschichtung i.S.v. § 2 Abs. 4 BauGB. Auf der Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung liegt diesbezüglich ein besonderes Augenmerk auf der Beurteilung relevanter Lärmimmissionen innerhalb des Neuortes und der Benennung von Anforderungen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Herausstellung von Anforderungen an eine landschaftsbildverträgliche Einbindung des Neuortes sowie von Erfordernissen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes. Weitere Aspekte sind die Abschätzung von Möglichkeiten, Zerstörungen schutzwürdiger Böden zu minimieren sowie von Anforderungen, Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte zu vermeiden. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Abschätzung des Vermeidungs- und Minderungspotenzials und der Benennung erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen. Auf der Ebene der Verbindlichen Bauleitplanung liegt der Schwerpunkt dann auf der Beurteilung der konkreten, im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der festgesetzten Maßnahmen. Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Prognose-Nullfall' und 'Prognose-Planfall' vorgenommen. Die Ergebnisse der Standortalternativenprüfung aus dem laufenden Braunkohlenplanverfahren werden zusammenfassend dargestellt und beurteilt. 1.2 Untersuchungsgebiet Abbildung 1: 1 Änderungsbereich der 16. FNP-Änderung Merzenich BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich' Entwurf 07.11.2012 2 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Das Untersuchungsgebiet umfasst den 25 ha großen Änderungsbereich der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich und sein näheres Umfeld. Es liegt im Agrarraum nordöstlich der Gemeinde Merzenich an der L 264 zwischen den Hoflagen Langweilerhof und Schafshof im Norden und Petershof im Süden (s. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). 1.3 Inhalt und Ziele der 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich Die 16. Änderung des FNP der Gemeinde Merzenich sieht im Wesentlichen eine Darstellung der folgenden Nutzungen vor:  Wohnbauflächen  Gemischte Bauflächen  Flächen für den Gemeinbedarf (kulturelle, soziale, kirchliche Zwecke)  Grünflächen (Eingrünung, Sportanlagen, Friedhof)  Flächen für den überörtlichen Straßenverkehr (Anbindung des Neuortes an die L 264)  Flächen für die Landwirtschaft Abbildung 2: 16. FNP-Änderung, Entwurf Stand 07.11.2012 Entwurf 07.11.2012 3 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 1.4 UMWELTBERICHT Ziele des Umweltschutzes In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Änderung des FNP bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden. Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen Fachgesetze Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch – BauGB Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz […] und das Orts- und Landschaftsbild. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […]so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG/ Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG NW Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete. Landschaftsgesetz - LG NW Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich sowie geeigneter Flächen für die Naherholung. Wasserhaushaltsgesetz – WHG Verpflichtung, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Denkmalschutzgesetz NW Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt. 1.5 Planerische Vorgaben Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellt den Bereich um Merzenich als 'Freiraum' dar. Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte 'Freiraum' ist gem. LEP als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu er- Entwurf 07.11.2012 4 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT halten und in seiner Funktion zu verbessern. Er darf in Anspruch genommen werden, wenn Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann oder wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsraum unter Berücksichtigung der ortsüblichen Siedlungsstruktur für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003), stellt im Änderungsbereich 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, die L 264 ist als 'Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr' dargestellt. Der westlich des Änderungsbereichs liegende Siedlungsbereich der Gemeinde Merzenich sowie einige darüber hinausgehende Flächen sind als 'Allgemeiner Siedlungsbereich' dargestellt, südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath als 'Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen' dargestellt. In südwest-nordöstliche Richtung verläuft in rd. 1 km Entfernung die Bahnlinie zwischen Aachen und Köln als 'Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr', in diesen Bereich ist auch die Umlegung der BAB 4n geplant. Nördlich der Ortslage sowie im Süden entlang des Ellebachs sind 'Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' dargestellt. Westlich liegt entlang der Bahnstrecke in rd. 1,5 km Entfernung ein 'Bereich für den Schutz der Natur' (BSN DN-10) 'Kiesgrube am Buchhof, Kiesgrube bei Eschweiler über Feld und Vorbahnhofsgelände Düren'. Abbildung 3: Darstellungen des Regionalplans im Raum Merzenich Quelle: Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003) Der Braunkohlenplan 'Umsiedlung Morschenich', der am 05.11.2012 vom Braunkohlenausschuss gem. § 28 Abs. 5 LPlP aufgestellt wurde, legt auf der Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans C 23 entspricht im Wesentlichen der zeichnerischen Darstellung der Umsiedlungsfläche des Entwurfs des Braunkohlenplans. Entwurf 07.11.2012 5 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich (1992) stellt in seiner derzeit gültigen Fassung innerhalb des Änderungsbereiches bisher Flächen für die Landwirtschaft dar. Die westlich des Änderungsbereichs liegende Ortsteil Merzenich ist als Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen. Im Zentrum liegen Kerngebiete sowie Flächen für Gemeinbedarf. Umliegend sind die Siedlungsbereiche als Gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen dargestellt. Südöstlich und südwestlich der Ortslage sind die Gewerbegebiete von Girbelsrath und Distelrath, im Nordosten das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' dargestellt. Bisher liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Änderungsbereichs und seinem Umfeld. Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplans Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Änderungsbereich und seinem Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Änderungsbereichs. Im weiteren Umfeld des Änderungsbereiches liegen nordwestlich von Merzenich entlang der Bahngleise in über 1 km Entfernung das Naturschutzgebiet NSG 'Vorbahnhofsgelände Düren' (Verordnung der Bezirksregierung vom 27.2.2009; entspricht der Biotopkatasterfläche des LANUV BK-5105-002) und Teilbereiche des Landschaftsschutzgebiets 'LSG des Kreises Düren südlicher Teil’ (Verordnung der Bezirksregierung vom 27.11.2007). Das nächste FFH-Gebiet (DE-5104-302 ‚Rur von Obermaubach bis Linnich’) liegt in einer Entfernung von mehr als 3 km. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen des Natur- umwelt- und Landschaftsschutzes (wie WSG, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Änderungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. Durch den Ort Merzenich verläuft in rd. 400 m Entfernung zum Änderungsbereich von Nordwesten nach Südosten in einer Breite von rd. 720 bis rd. 1.000 m die Zone III B des Wasserschutzgebietes (WSG) Niederzier-Ellen. Entlang des Ellebaches liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die dem 100-jährigen Hochwasser entsprechen und sich bis zu rd. 270 m über den Bachverlauf hinaus erstrecken (700 m Entfernung zum Änderungsbereich). Weiterhin verlaufen außerhalb im weiteren Umfeld des Änderungsbereiches zwei 110-/ 380-kV Hochspannungsfreileitungen und verschiedene Gasleitungen, entlang der L 364 ist gem. Straßen- und Wegegesetz NRW eine Anbaubeschränkungszone von 40 m für Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten zu berücksichtigen. Merzenich liegt in der Erdbebenzone 3 nach der Kategorisierung der DIN 4149. Daher sind hier für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Im Bereich der Ortslage Merzenich liegen geologische Störungen des Verwerfungssystems des Rurrandes. Innerhalb des Änderungsbereiches verlaufen keine aktiven Störungen. Der Werhahn Sprung, der im Westen durch den Änderungsbereich verläuft, wird vom Geologischen Dienst NW nicht als seismisch aktiv bewertet. Entwurf 07.11.2012 6 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 2. UMWELTBERICHT Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1 Schutzgut Mensch Die Flächen des Änderungsbereichs werden ackerbaulich genutzt; sie sich durch unbefestigte landwirtschaftliche Wege erschlossen. Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe ‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), ‚Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast). Im Gebiet ist entsprechend mit saisonal auftretenden Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich westlich der L 264 in ca. 300 m Entfernung. Für die Bewohner von Merzenich stellen der Änderungsbereich und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Ihm kommen im Kontext mindestens gleichwertiger, ausgedehnter Flächen im Umfeld allerdings keine besonderen Erholungsfunktionen zu. Auf der Ebene des Braunkohlenplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voreinschätzung (Dr. Wohlfahrt 2010) erstellt, die bereits die künftige verkehrliche Belastung mit der geplanten Anschlussstelle Merzenich der BAB 4 im umgebenden Straßennetz berücksichtigte. Der Änderungsbereich wurde im Vergleich mit den anderen Suchräumen als gering vorbelastet identifiziert. Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen u.a. durch die Verlegung der A 4 und dem dadurch entstehenden neue Autobahnanschluss 'Merzenich' erhalten. Zur Abschätzung der künftigen Verkehrsbelastung wurde im Jahr 2011 eine Verkehrsuntersuchung (IGEPA Juli 2011) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt. Erhoben wurden hierbei an einem repräsentativen Werktag die Zeitintervalle 6:00 – 9:00 Uhr und 16:00 – 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten sind. Darauf aufbauend wurde die künftige Belastung für das Jahr 2020 berechnet. 2011 2020 Spitzenstunde [PKW-E/h] [PKW-E/h] 7:00 – 8:00 Uhr 753 1.657 16:00 – 17:00 Uhr 774 1.703 Auswirkungen Mit der Realisierung der Umsiedlung gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren. Für die Umsiedler wird ein neuer Ort mit Wohn- und Gewerberaum, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Grünflächen geschaffen. Entwurf 07.11.2012 7 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Relevante Störwirkungen zwischen Neuort und bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben werden durch das Einhalten von Abständen zu diesen von mindestens 300 m vermieden. Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere einschlägige Regelwerke zu beachten. Für das Bauleitplanverfahren wurden verschiedene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Eine fußläufige Anbindung des Neuortes an die Ortslage Merzenich soll durch eine Wegeverbindung gewährleistet werden, wobei die Querung der L 264 über ein Brückenbauwerk erfolgen soll. Wegeverbindungen sollen grundsätzlich erhalten bleiben bzw. bei wegfallenden Wegen alternative Wegeverbindungen errichtet werden (Wirtschafts- und Radwegekonzept IGEPA 2012, Dr. Jochims & Burtscheidt 2012) Für die vorgesehene Nutzungsstruktur von Morschenich-Neu ist gutachterlich von insgesamt 847 Kfz-Fahrten pro Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre ergeben 82 Kfz-Fahrten morgens und 96 Kfz-Fahrten nachmittags. Die Verkehrsbelastung auf der L 264 wird durch diese Neuverkehre in den Spitzenstunden nur geringfügig um ca. 5% auf 1.739 PKW-E/h morgens und 1.799 PKW-E/h erhöht, so dass keine relevanten Auswirkungen auf bestehende Wohnnutzungen in Merzenich durch gestiegenes Verkehrsaufkommen zu erwarten sind. Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Entwurf des Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft. Durch die Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes werden Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden. Insofern erfüllen die im FNP vorbereiteten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Nach bisherigem Kenntnisstand ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten. 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Der Änderungsbereich und sein Umfeld werden von ausgeräumten landwirtschaftlichen Flächen dominiert. Insgesamt weisen die Biotope des Bereichs aufgrund der extremen Strukturarmut und der intensiven Nutzung nur eine geringe ökologische Wertigkeit auf. Der Agrarraum besitzt für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weist entsprechend insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf. Gemäß dem faunistischen Gutachten (Raskin 2010, 2012) stellen die Flächen des Änderungsbereiches aktuell Habitate für die gefährdeten und planungsrelevanten Feldvogelarten Feldler- Entwurf 07.11.2012 8 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT che und Rebhuhn dar. Weitere relevante Arten wurden als Durchzügler oder Nahrungsgäste aufgenommen. Ein Vorkommen des Feldhamsters kann aufgrund dieser Untersuchung nicht angenommen werden. Auswirkungen Durch die Realisierung der Umsiedlungen werden heutige Ackerflächen in Wohngebiete umgewandelt. Durch die Überbauung gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten kann eine allgemeine Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen angenommen werden. Für die Arten der Feldflur gehen durch die Umsiedlung im Geltungsbereich und seinem nächsten Umfeld durch direkten Flächenverlust sowie durch neu entstehende Kulisseneffekte Lebensräume verloren. Es wurde eine Artenschutzprüfung gem. Handlungsempfehlung MKULNV 2010 und VV-Artenschutz NRW 2010 auf der Grundlage der bereits erhobenen Daten durchgeführt (Raskin 2012). Darin werden die Auswirkungen des Plans auf die genannten Arten dargestellt und der erforderliche Umfang von externen CEF-Maßnahmen2 benannt. Es ist vorgesehen, auf 10,5 ha Maßnahmen zur Extensivierung von Ackerflächen im Raum der Zülpicher Börde durchzuführen. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB vertraglich zu sichern. Ebenfalls wird in der verbindlichen Bauleitplanung ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit der Konzeption von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erstellt (BKR 2012); darüber hinaus ist später die Erstellung eines Grün- und Freiflächenkonzeptes vorgesehen, das in relevanten Bereichen auf den Vorgaben des Maßnahmenkonzeptes des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages aufbaut. 2.1.3 Schutzgut Boden Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet (sw 1)3. Detaillierte Bodenuntersuchungen (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012) stellten daneben lokal auch Pseudogleye (Stauwasserböden) fest. 2 3 Da es sich bei den vorkommenden planungsrelevanten Tierarten nicht um verfahrungskritische Tierarten handelt, können die ökologischen Funktionen der betroffenen Flächen im räumlichen Zusammenhang (gem. Raskin 2012) durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG erhalten werden. Einordnung des Geologischen Dienstes zur Schutzwürdigkeit von Böden in NRW in drei Stufen (Stufe 1: schutzwürdig, Stufe 2: sehr schutzwürdig, Stufe 3: besonders schutzwürdig) bezüglich der Bodenfunktionen (Archive der Natur- und Kulturgeschichte, Lebensraumfunktion – Biotopentwicklungspotenzial für seltene Pflanzen und Tiere, Natürliche Bodenfruchtbarkeit/ Regelungs- und Pufferfunktion) Entwurf 07.11.2012 9 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Die Böden stehen fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Auswirkungen Durch eine Siedlungsentwicklung werden die schutzwürdigen Böden im Änderungsbereich teilweise überbaut, teilweise sind sie durch Nutzungsänderungen weiteren Veränderungen unterworfen. Eine Teilfläche bleibt voraussichtlich in ihrer landwirtschaftlichen Nutzung erhalten. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird durch eine Übernahme von im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag konzipierter Maßnahmen gewährleistet, dass durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen das Maß der Bodenzerstörung und -schädigung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird (z.B. Begrenzung der GRZ, Festsetzungen zur Verwendung wassergebundener Bodenbeläge, Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase). 2.1.4 Schutzgut Wasser Grundwasser Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Im Untergrund liegen fluvioglaziale Sedimente (Porenwasserleiter) mit zwischengelagerten Ton- oder Kohleschichten als Grundwasserstauer. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf, Verschmutzungen breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. In den Bereichen der mächtigen Lössschichten wird ein Eindringen von Verschmutzungen weitgehend erschwert, da die Filterwirkung oberflächennah erhöht ist. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen4 . Aktuell und langfristig liegt der freie Grundwasserspiegel innerhalb des Änderungsbereiches in einer Tiefe von mehr als 3 m. Auch nach Beendigung der Sümpfung wird innerhalb des Änderungsbereiches kein Grundwasserspiegel von weniger als 3 m unter Flur erwartet (s. UP zum BKP-Verfahren). F Laut MUNLV NRW (1991-2005) liegen trotz der hohen Filterwirkung des Bodens und der hohen Selbstreinigungskraft Belastungen des Grundwassers durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vor (erhöhte Nitratwerte an einzelnen Messstellen). 4 Quelle: RWE Power, Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008 Entwurf 07.11.2012 10 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Oberflächengewässer Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich verläuft entlang des Feldweges am Petershof ein strukturarmer und bedingt naturfern ausgeprägter Graben (Zufluss des Heidegrabens). Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches entlang der Pappelreihe verläuft der ebenfalls als Entwässerungsgraben ausgeprägte Heidegraben. Auswirkungen Mit einer Siedlungsentwicklung gehen Versiegelungen einher, so dass Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren gehen. Bei Ableitung anfallenden Oberflächenwassers sind Auswirkungen auf die naturfernen Gräben südlich und östlich des Geltungsbereiches möglich. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind durch entsprechende Maßnahmen und Festsetzungen Versiegelungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Zum Bebauungsplan ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen, das eine hydraulische Überlastung der Gräben bei Einleitung von Oberflächenwasser ausschließt und die Neuanlage von Regenrückhalteanlagen vorsieht. 2.1.5 Schutzgut Klima/ Luft Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild (langjähriges Januarmittel ca. 2,5°C) und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch (langjähriges Julimittel ca. 17,5°C). Die Hauptwindrichtung ist West bis Südwest. Die Ackerflächen des Agrarraums stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu erwarten (vgl. UB zum BKP-Verfahren). Temporär ist mit Geruchsimmissionen aus der umgebenden Landwirtschaft zu rechnen, die durch die gewählten Abstände zu den Betrieben gemindert werden. Entwurf 07.11.2012 11 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Auswirkungen Mit der Realisierung der Umsiedlung kommt es zu einem Verlust von Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung eine dörfliche Siedlungsstruktur mit ausgeprägter Durchgrünung vorsieht, werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima entstehen. Im Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Neuanlage des Ortes die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffiziente Siedlungsplanung über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Energiekonzept erstellt, das verschiedene Optionen zur Energieversorgung untersucht. 2.1.6 Schutzgut Landschaft Als typische Bördelandschaft prägen weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief das Landschaftsbild östlich von Merzenich. Es ergeben sich weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen. Auch der Änderungsbereich selbst wird von strukturarmen, ausgeräumten und von Feldwegen durchzogenen Ackerflächen dominiert. Nach Westen schließt sich die Ortslage Merzenich ohne ausgeprägte Ortsrandstrukturen an, in die übrigen Richtungen folgen landwirtschaftlich genutzte Bördeflächen und es bestehen Blickbeziehungen zu den umliegenden Höfen. Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 400 m entfernt) und Windräder im Süden (rd. 1.200 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264. Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Auswirkungen Die 16. Änderung des FNP bereitet die Neugründung eines Siedlungsbereiches innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an bestehenden Siedlungsraum vor. Hierdurch verändert sich das lokale Erscheinungsbild des Agrarraums östlich von Merzenich grundlegend. Es gehen Flächen mit mäßiger Erholungseignung und vergleichsweise geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld in mindestens gleichwertiger Qualität weiterhin großflächig vorhanden sind. Darüber hinaus werden technische Bauwerke errichtet, die in der freien Bördelandschaft zu einer weiteren technischen Überprägung beitragen. Es ist eine umfassende Eingrünung der Fläche vorgesehen, die im Flächennutzungsplan in Form der Darstellung einer die neuen Wohngebiete umschließenden Grünfläche in den Grundzügen vorgegeben wird. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung sind durch entsprechende Festsetzungen zur Eingrünung gem. Landschaftspflegerischem Fachbeitrag des Neuortes negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu mindern. Entwurf 07.11.2012 12 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Das zur Anbindung der Ortschaft an die L 264 geplante Brückenbauwerk wird eine technische Überprägung in der Agrarlandschaft darstellen, das mit der erforderlichen lichten Höhe von ca. 4 m als weithin sichtbarer Fremdkörper in der ebenen Landschaft erscheinen wird. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Änderungsbereich befinden sich keine geführten Bau- oder Bodendenkmäler. Aufgrund der historischen Besiedlung des Börderaumes spielen Aspekte der Archäologie eine bedeutende Rolle. Es wurden 2011 eine archäologische Prospektion durchgeführt und ein Gutachten erstellt (Abschlussbericht Archaeonet 2011). Im Ergebnis werden im Änderungsbereich ein jungneolithischer Fundplatz und ein möglicherweise metallzeitlicher Fundplatz vermutet, die sich jedoch nicht genau abgrenzen lassen. Zweifelsfrei wurde eine römische Trümmerstelle identifiziert, die wahrscheinlich von einem römischen Einzelgehöft stammt. Ein weiterer römischer Fundplatz erstreckt sich möglicherweise im Süden bis in den Änderungsbereich. Eine nähere Ausführung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Auswirkungen Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden, gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass Schäden oder negativen Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden. Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen. Der Flächennutzungsplan nimmt einen Hinweis zur Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes aufgrund der archäologischen Bedeutung im Bebauungsplan-Verfahren auf. Baubegleitende Maßnahmen sind über den Bebauungsplan C 23 sicher zu stellen. 2.1.8 Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt. Entwurf 07.11.2012 13 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' 2.1.9 UMWELTBERICHT Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 Abs. 6 Nr. 7e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  wird in der verbindlichen Bauleitplanung konkretisiert f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  in der verbindlichen Bauleitplanung wird ein Energiekonzept erstellt g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  berücksichtigt soweit relevant, s. Kapitel 1.5; h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  dieser Aspekt ist hier nicht relevant. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der aktuellen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustands zu rechnen. Mittel- und langfristig ergeben sich – unabhängig von der Planung – verschiedene Veränderungen im Raum insbesondere durch das Fortschreiten des Tagebaus Hambach. Damit verbunden ist die Verlegung der BAB 4 und die Einrichtung einer neuen Anschlussstelle 'Merzenich' als Verknüpfung zur L 264. Dies wird künftig zu einem höheren Verkehrsaufkommen mit einem DTV von ca. 14.000 Kfz/Tag ab B 264 und bis zu 18.000 Kfz/Tag im nördlichen Abschnitt Richtung Autobahn führen. (vgl. Kapitel 2.1.1). Langfristig ist nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels in den tieferen Grundwasserschichten zu rechnen; dies wird jedoch keine Auswirkungen auf das Plangebiet haben. 3. 3.1 Vermeidung und Ausgleich Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Standortwahl im östlichen Agrarraum ermöglicht grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen auf die Schutzgüter (z.B. landschaftsbildgerechte Eingliederung des Neuortes, Realisierung eines passiven Lärmschutzes durch Nutzungsgliederung, Anlage von ökologisch hochwertigen Grünflächen). Die Möglichkeiten für entsprechende Maßnahmen werden durch die Änderung des FNP vorbereitet. Eine Ausgestaltung und Konkretisierung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (s. Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Merzenich C 23). Darüber hinaus sind externe Maßnahmen Entwurf 07.11.2012 14 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes erforderlich; dieser Aspekt muss ebenfalls im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abschließend behandelt werden (vgl. insbesondere ASP Raskin 2012). 3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Vorfeld der Erarbeitung der Angaben für die Umweltprüfung im BKP-Verfahren wurden verschiedene mögliche Standorte in den Ortsteilen Merzenich, Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim handelt es sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung dieser Ortsteile nach LPlG NRW nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von mind. 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an der Umsiedlung wäre diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht worden, so dass diese Standorte landesplanerisch als nicht geeignet beurteilt wurden. Im Rahmen der Umweltprüfung zum BKP-Verfahren wurden angrenzend an den Ortsteil Merzenich im Gemeindegebiet fünf Suchräume mit grundsätzlicher landesplanerischer Eignung ausgewählt und im Rahmen der Umweltprüfung näher untersucht (vgl. Umweltbericht zum BKPVerfahren). Hierbei schieden zwei Suchräume insbesondere aufgrund der Lärmvorbelastung aus. Die anderen drei Suchräume wurden aus Umweltsicht als grundsätzlich geeignet bewertet, wobei jeweils Teilflächen mit unterschiedlichen Restriktionen für die Standortwahl herausgenommen wurden. Erhebliche Empfindlichkeiten lagen aus Umweltsicht insbesondere in den Suchräumen nördlich und westlich von Merzenich schwerpunktmäßig aufgrund des dort verlaufenden Ellebachs mit festgesetztem Überschwemmungsgebiet und langfristig bereichsweise hohen Grundwasserständen sowie dem nordwestlich liegenden NSG vor. Auch waren hier höhere Lärmvorbelastungen durch Schienenverkehr aufgrund der westlich verlaufenden Bahntrasse Düren – Köln zu berücksichtigen. Im Bezug auf diese Aspekte wiesen die östlichen Suchräume ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial auf. Allen Suchräumen gemeinsam waren das Anstehen schutzwürdiger, fruchtbarer Böden, das hohe archäologische Potenzial sowie das Vorkommen planungsrelevanter Feldvogelarten (vglw. höchstes Konfliktpotential bzgl. Feldvogelarten im Suchraum Nordost). Nach der Wahl der Bevölkerung Morschenichs für den Standort 'Zwischen den Höfen', wurde das Plangebiet gemäß den Vorgaben aus der o.g. Umweltprüfung und anderer vorhandener örtlicher, landwirtschaftlicher und städtebaulicher Restriktionen abgegrenzt. Dies waren insbesondere zur Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelastungen Abstände zur Landesstraße sowie zu landwirtschaftlichen Höfen. 4. 4.1 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung wurden im Zuge der frühzeitigen Betei- Entwurf 07.11.2012 15 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT ligung endgültig festgelegt und orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen Wissensstand. 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten, zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen keine für das Verfahren relevanten bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken. 4.3 Monitoring Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung benannt. Erforderlich sind die Überprüfung der sachgerechten Umsetzung und die funktional erwünschte Entwicklung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen. 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt auf der Grundlage des Braunkohlenplans (September 2012) die Umsiedlung mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 'Morschenich-Neu’ vorzubereiten. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung mit der Aufstellung des Bebauungsplans C 23 'Morschenich-Neu'. Im Rahmen der Änderung des FNP wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der vorliegende Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. Das Ergebnis der Umweltprüfung auf der Ebene der Änderung des Flächennutzungsplans ist in Form der zu erwartenden Umweltauswirkungen mit Hinweis auf weitere Untersuchungen in der verbindlichen Bauleitplanung nachfolgend zusammengefasst. Entwurf 07.11.2012 16 16. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE MERZENICH 'MORSCHENICH-NEU' UMWELTBERICHT Auswirkungen Bewertung der Auswirkungen Landwirtschaftliche Produktionsflächen Vorbelastung insbes. durch Verkehrs- und Gewerbelärm Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen; Vermeidungsmaßnahmen zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse bzgl. Lärm grundsätzlich möglich.  Erstellung eines Lärmschutzgutachtens zur verbindlichen Bauleitplanung. gering Insgesamt vglw. geringe Bedeutung, Habitatfunktion für planungsrelevante Feldvogelarten Verlust und Veränderung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen; Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in verbindlicher Bauleitplanung grundsätzlich möglich; CEFMaßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes in der Zülpicher Börde vorgesehen.  Erstellung LBP und konkrete Maßnahmenkonzeption zur verbindlichen Bauleitplanung. mittel Boden Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, Schutzwürdigkeit gem. GD NRW Mindestmaß an Bodenversiegelung nicht vermeidbar; im Zuge der Eingriffsregelung durch Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft grundsätzlich kompensierbar.  Erstellung LBP zur verbindlichen Bauleitplanung. mittel Wasser Geringe Empfindlichkeit des Grundwassers, jedoch Vorbelastungen aus der Landwirtschaft; Einleitung von Niederschlagswasser in Oberflächengewässer Verlust von Versickerungsflächen, Verringerung der Grundwasserneubildungsrate; Beschränkung der Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß sowie verträgliche Abführung des Niederschlagwasser vorgesehen.  Erstellung einer Entwässerungsplanung zur verbindlichen Bauleitplanung. gering Klima/Luft Freilandklima (Kaltluftentstehung) ohne besondere Ausgleichsfunktion; keine maßgeblichen lufthygienischen Vorbelastungen Aufgrund geringer Dichte und Größe keine Entwicklung eines klimatischen Lastraums zu erwarten (Durchgrünung vorgesehen); grundsätzlich Möglichkeit klimafreundlicher Siedlungsentwicklung.  Erstellung Energiekonzept zur verbindlichen Bauleitplanung. gering Landschaft Insgesamt geringe Qualität des Landschaftsbildes Neugründung eines Siedlungsbereichs sowie Erschließungsanlage zur L 264innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums  Erstellung LBP und später Freiraumkonzept zur verbindlichen Bauleitplanung. mittel Kultur- und Sachgüter Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen. Archäologische Fundplätze vor Maßnahmen zur weitmöglichen Vermeiliegend dung von Beschädigungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung Tiere und Pflanzen Bedeutung/ Empfindlichkeit/ Vorbelastung Entwurf 07.11.2012 mittel 17