Daten
Kommune
Merzenich
Größe
345 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
19.08.14, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Bebauungsplan Merzenich C 23
‚Morschenich - Neu’
Entwurf Stand 7.11.2012
CASTRO & HINZEN
S adtplaner, Umweltplaner
t
Kirberichshoferw eg 6
52066 Aachen
Tel.: 0241/47058 -0
Fax: 0241/47058 -15
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Auftraggeber
Gemeinde Merzenich
Valdersweg 1, 52399 Merzenich
Tel:
Fax:
Auftragnehmer
02421 – 399-132
02421 – 399-299
Aachen, Castro & Hinzen
Stadtplaner Umweltplaner
Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen
Tel.:
Fax:
Email:
Bearbeitung
0241 – 470 58-0
0241 – 470 58-15
info@bkr-ac.de
Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm
Dipl. Ing. Andrea Kranefeld
Projektnummer
31115
Stand
Entwurf Stand 7.11.2012
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Gliederung
1.
Anlass und Aufgabenstellung .........................................................................3
2.
Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes .....................................3
3.
Bestandsanalyse und Bewertung von Naturhaushalt und
Landschaftsbild ................................................................................................4
3.1
Naturräumliche Gliederung und Potenzielle natürliche Vegetation........................4
3.2
Planerische Vorgaben............................................................................................4
3.3
Geologie, Relief, Boden und Altlasten ...................................................................5
3.4
Wasser ...................................................................................................................6
3.5
Klima ......................................................................................................................7
3.6
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt .......................................................................8
3.6.1
Bestand Biotoptypen ................................................................................8
3.6.2
Tiere .........................................................................................................9
4.
Landschaftsbild, Erholung............................................................................. 10
5.
Vorhabensbeschreibung ................................................................................ 11
6.
Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen.................................... 12
6.1
6.2
Eingriffsvermeidung / Eingriffsminimierung..........................................................14
6.1.1
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs........................................15
6.1.2
Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs ......................................16
Eingriffsbilanz.......................................................................................................16
7.
Quellen............................................................................................................. 19
8.
Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 20
Anlage 1 Pflanzliste................................................................................................. 22
Karte 1 Bestandsplan
Karte 2 Konflikt- und Maßnahmenplan
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1
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: räumliche Lage des Geltungsbereichs im Umfeld von Merzenich.....................3
Abbildung 2: Gräben im Umfeld des Geltungsbereichs..........................................................7
Abbildung 3: li: Agrarflur, re: Radweg und Straßenbäume an der L 264................................8
Abbildung 4: Blicke über die Fläche (li: nach Osten; re: nach Südwesten auf
Merzenich).......................................................................................................10
Abbildung 5: Auszug Entwurf Bebauungsplan C23, (Stand 7.11.2012) ...............................12
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Ökologische Wertigkeit der Flächen des Geltungsbereiches im IstZustand............................................................................................................17
Tabelle 2:
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes im Planzustand..............................17
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2
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
1.
Anlass und Aufgabenstellung
Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nun auf der Grundlage vorangegangener Schritte im Umsiedlungsprozess, die Umsiedlung der Ortschaft Morschenich in
den Agrarraum nordöstlich von Merzenich mit der Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich
C23 („Morschenich – Neu“) planerisch vorzubereiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren.
Im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans sind gem. §§ 1, 1a BauGB die Aspekte der Eingriffsregelung (§§ 14 bis 18 BNatSchG respektive § 4 bis 6 LG NW) im Bezug auf zu erwartenden Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie mögliche Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Diese Aspekte werden im vorliegenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag abgehandelt, der auch die Bilanzierung des unvermeidbaren
Eingriffs sowie der erforderlichen Kompensation beinhaltet.
2.
Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags umfasst im Wesentlichen
den 25,5 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C23 (“Morschenich –
Neu“)’ (s. Abbildung 1), zur Beurteilung relevanter Aspekte, z.B. der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild und die Feldvogelarten, wird auch das nähere Umfeld mit betrachtet.
Das Gebiet liegt im Agrarraum nordöstlich der Gemeinde Merzenich an der L 264 zwischen den
Hoflagen ‚Langweilerhof’ und ‚Schafshof’ im Norden und dem ‚Petershof’ im Süden. Es umfasst
hauptsächlich bisher intensiv genutzte Ackerflächen.
Abbildung 1:
räumliche Lage des Geltungsbereichs im Umfeld von Merzenich
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
3.
Bestandsanalyse und Bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild
Grundlage für die Bewertung der Qualität von Naturhaushalt und Landschaftsbild im Untersuchungsgebiet und die Beurteilung der Erheblichkeit von Eingriffen durch die geplante Umsiedlung ist die Erfassung und Zusammenstellung der im Bezug auf Ökologie und Landschaftsbild
relevanten Aspekte. Die Zusammenstellung und Bewertung erfolgt auf der Grundlage vorhandener Daten (insbesondere aus dem laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
und des vorangegangenen Braunkohlenplanverfahrens) sowie einer Aktualisierung der Biotoptypenkartierung des Braunkohlenplanverfahrens, einem aktuellen Bodengutachten, etc.
3.1
Naturräumliche Gliederung und Potenzielle natürliche Vegetation
Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederrheinischen Bucht in der naturräumlichen Haupteinheit Zülpicher Börde (533) in der Untereinheit Erper Lössplatte (553.3). Ohne Einflussnahme
des Menschen würden sich hier als potenziell natürliche Vegetation Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwälder entwickeln. Bodenständige Gehölze dieser Vegetation sind im Wesentlichen Buche, Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe.
3.2
Planerische Vorgaben
Der Landesentwicklungsplan (LEP) des Landes NRW (1995) stellt den Bereich um Merzenich
als 'Freiraum' dar. Der durch Agrargebiete, Wald und Gewässer bestimmte 'Freiraum' ist gem.
LEP als Lebensraum und ökologischer Ausgleichsraum für Menschen, Fauna und Flora zu erhalten und in seiner Funktion zu verbessern.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt innerhalb des Geltungsbereiches 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, die L 264 ist als
'Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr' dargestellt.
Der westlich des Änderungsbereichs liegende Siedlungsbereich der Gemeinde Merzenich sowie einige darüber hinausgehende Flächen sind als 'Allgemeiner Siedlungsbereich' dargestellt.
Nördlich der Ortslage sowie im Süden entlang des Ellebachs sind 'Bereiche zum Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung' dargestellt. Westlich liegt entlang der Bahnstrecke in rd. 1,5 km Entfernung ein 'Bereich für den Schutz der Natur' (BSN DN-10 „Kiesgrube
am Buchhof, Kiesgrube bei Eschweiler über Feld und Vorbahnhofsgelände Düren“).
Der Braunkohlenplan „Umsiedlung Morschenich“ (Stand September 2012, der am 5.11.2012
aufgestellt wurde) legt auf der Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit
den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans C 23 entspricht im Wesentlichen
der zeichnerischen Darstellung der Umsiedlungsfläche des Entwurfs des Braunkohlenplans.
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich (1992) stellt innerhalb des Geltungsbereiches derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar, die L 264 ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Eine Änderung des FNP zur Errichtung von Morschenich-Neu erfolgt
im Parallelverfahren.
Bisher liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich
nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete
oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von
Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches.
Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie WSG,
Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes.
3.3
Geologie, Relief, Boden und Altlasten
Geologie
Der Untergrund des Untersuchungsgebietes besteht im Wesentlichen aus Löss- und Lösslehmfließerden (Jungpleistozän) über Rhein- Hauptterrassensedimenten (Alt- bis Mittelpleistozän).
Merzenich und der Geltungsbereich liegen in der Erdbebenzone 3 der Kategorisierung der DIN
4149. Am Ostrand des Geltungsbereichs verläuft die geologischen Störung „Werhahn-Sprung“
Dieser wird vom Geologischen Dienst NRW nicht als seismisch aktiv (nach Eurocode 8 – DIN
EN 1998-5) bewertet.
Relief
Das Gelände weist nur eine schwache Relifierung auf (leichter Anstieg von rd. 130 m ü.NN im
Osten auf rd. 138 m ü. NN im Westen).
Boden
Im Agrarraum östlich von Merzenich treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden
auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt
haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit
und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion bewertet (sw 1)1. Gemäß dem erstellten Bodengutachten (Dr. Tillmanns und
Partner GmbH 2012) sowie der Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 des GD NW, die für Teile des
Geltungsbereichs vorliegt, stehen daneben lokal auch Pseudogleye bzw. Pseudogley-Kolluvien
(Stauwasserböden) an.
Für eine dezentrale Versickerung sind diese Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012 und GD NW). Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW 2012).
1
Einordnung des Geologischen Dienstes zur Schutzwürdigkeit von Böden in NRW in drei Stufen (Stufe 1: schutzwürdig, Stufe 2: sehr schutzwürdig, Stufe 3: besonders schutzwürdig) bezüglich der Bodenfunktionen (Archive der
Natur- und Kulturgeschichte, Lebensraumfunktion – Biotopentwicklungspotenzial für seltene Pflanzen und Tiere,
Natürliche Bodenfruchtbarkeit/ Regelungs- und Pufferfunktion)
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Im Geltungsbereich stehen die Böden fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so
dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die
natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch
innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Die versiegelten Böden des Geltungsbereiches (Straßen, versiegelte Feldwege) weisen keine natürlichen Bodenfunktionen
mehr auf.
Altlasten
Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Untersuchungsgebiet oder seinem näheren Umfeld
vor.
3.4
Wasser
Grundwasser
Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Im Untergrund liegen, fluvioglaziale Sedimente (Porenwasserleiter) mit zwischengelagerten Ton- oder Kohleschichten als Grundwasserstauer. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf, Verschmutzungen breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. In den Bereichen der mächtigen Lössschichten wird ein Eindringen von Verschmutzungen weitgehend erschwert, da die Filterwirkung oberflächennah erhöht ist.
Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen2 . Aktuell und langfristig liegt der
freie Grundwasserspiegel innerhalb des Geltungsbereiches in einer Tiefe von mehr als 3 m.
Auch nach Beendigung der Sümpfung wird innerhalb des Geltungsbereiches kein Grundwasserspiegel von weniger als 3 m unter Flur erwartet (s. UP zum BKP-Verfahren).
F
Laut MUNLV NRW (1991-2005) liegen trotz der hohen Filterwirkung des Bodens und der hohen
Selbstreinigungskraft Belastungen des Grundwassers durch die intensive landwirtschaftliche
Nutzung vor (erhöhte Nitratwerte an einzelnen Messstellen).
Oberflächengewässer
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich
des Geltungsbereichs entlang des Feldweges am Petershof verläuft ein strukturarm und naturfern ausgeprägter Graben (Zufluss des Heidegraben). Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches
entlang der Pappelreihe verläuft das ebenfalls als Entwässerungsgraben ausgeprägte Heidegraben.
2
Quelle: RWE Power, Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Abbildung 2:
3.5
Gräben im Umfeld des Geltungsbereichs
Klima
Das Untersuchungsgebiet liegt im Naturraum Erper Lössplatte, der sich aufgrund der Leelage
zur Eifel mit durchschnittlich ca. 600 mm Jahresniederschlag durch relative Trockenheit auszeichnet. Auch zählt der Raum zu den sonnenreichen und klimatisch milden Gebieten Westdeutschlands. Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 10-10,5°C, die Winter sind vergleichsweise mild (langjähriges Januarmittel ca. 2,5°C) und schneearm, die Sommer vergleichsweise frisch (langjähriges Julimittel ca. 17,5°C). Die Hauptwindrichtung ist West bis
Südwest.
Die Ackerflächen des Geltungsbereiches stellen lokalklimatisch nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen.
Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264
anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie
temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu
erwarten (vgl. UB zum BKP-Verfahren). Temporär ist mit Geruchsimmissionen aus der umgebenden Landwirtschaft zu rechnen, die durch die gewählten Abstände zu den Betrieben gemindert werden.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
3.6
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Das Untersuchungsgebiet ist geprägt durch große, intensiv genutzte Ackerfluren. Die Ackerfluren besitzen als Lebensraum für den Großteil der heimischen Pflanzen- und Tier arten nur eine
geringe Bedeutung. Für einige spezialisierte Arten der offenen Feldflur weisen die Ackerfluren
jedoch Habitateignung auf.
Die Aspekte Flora (Biotoptypen) und Fauna (inkl. Planungsrelevanter Tierarten) werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben
3.6.1
Bestand Biotoptypen
Im Zuge der Standortfindung im Braunkohlenplanverfahren wurde im Juni 2009 eine Biotoptypenkartierung des Geltungsbereiches und seines Umfeldes durchgeführt. Diese wurde im
Rahmen einer Ortsbegehung im Mai 2012 verifiziert und aktualisiert (s. Karte 1 Bestandsplan).
Die Erhebung der Biotoptypen erfolgt nach dem Verfahren des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung (LANUV 2008).
ACKERFLÄCHEN
INTENSIV, WEITGEHEND OHNE WILDKRAUTARTEN (3.1)
Die Flächen des Geltungsbereichs werden nahezu ausschließlich intensiv ackerbaulich genutzt,
wobei auf großen Schlägen überwiegend Getreide (Roggen, Gerste) sowie Rüben und Mais
angebaut werden.
VOLLVERSIEGELTE (1.1) UND TEILVERSIEGELTE FLÄCHEN (1.3)
Die Agrarflur wird von einem landwirtschaftlichen Wegenetz durchzogen. Im Untersuchungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Wege entweder asphaltiert (1.1) oder geschottert (1.3).
Im Westen des Gebietes liegt die Landesstraße 264, die von einem asphaltierten Radweg begleitet wird.
Abbildung 3:
li: Agrarflur, re: Radweg und Straßenbäume an der L 264
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STRAßENBEGLEITGRÜN MIT GEHÖLZEN (2.3) UND OHNE GEHÖLZE (2.2)
Die L 264 wird westlich einseitig von jungen Straßenbäumen begleitet (2.3). Es handelt sich dabei hauptsächlich um junge Linden und Ahorne mit Stammdurchmessern um 15 bis 20 cm. Die
andere Straßenseite wird von einem schmalen Saum ohne Gehölze begleitet (2.2).
Im Nordwesten schließt sich an den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine als Schafweide
genutzte Parzelle mit Intensivgrünland an (3.4). Im Westen grenzen eine Hofstelle (1.1), eine
weitere Grünlandfläche (3.4) und ein Gehölzstreifen (7.4) an.
Die innerhalb des Geltungsbereichs aufgenommenen Biotoptypen werden nach dem Verfahren
des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung bewertet (LANUV 2008):
Grundwert A .
Code
Biotoptyp
3.1
Acker, intensiv weitgehend ohne Wildkrautarten
2
1.3
Teilversiegelte Feldwege (geschottert)
1
1.1
Vollversiegelte Flächen (Straßen, Wege)
0
2.3
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
4
2.2
Straßenbegleitgrün ohne Gehölze
2
Insgesamt stellt sich der Vegetationsbestand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans struktur- und artenarm dar. Die dominierenden ausgeräumten, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen weisen nur eine geringe gesamtökologische Wertigkeit auf.
3.6.2
Tiere
Die Flächen des Geltungsbereiches besitzen für die Großzahl der heimischen Tierarten eine
sehr geringe Lebensraumqualität und weisen entsprechend insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf.
Für einige spezielle Arten der Feldflur besitzen die Ackerfluren jedoch grundsätzlich Habitateignung, darunter auch planungsrelevante, bzw. gefährdete Arten.
Im Zuge der Standortfindung wurde daher im Braunkohlenplanverfahren im Frühjahr und Sommer 2010 eine Erfassung und Kurzbewertung von Feldvögeln und Feldhamster (Büro Raskin
2010) durchgeführt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden im Rahmen der Untersuchungen zum Vorkommen des Feldhamsters keine Individuen und/oder sonstige Spuren der Art
nachgewiesen. Ein Einwandern des Feldhamsters in das Untersuchungsgebiet ist gem. ASP
auszuschließen. Bezüglich der relevanten Feldvogelarten wurden insbesondere acht Brutpaare
der Feldlerche sowie ein Rebhuhnpaar innerhalb des Geltungsbereichs aufgenommen, weitere
Reviere dieser Arten liegen im unmittelbaren Umfeld.
Daneben kommen verschiedene Vogelarten wie Steinschmätzer, Baumfalke und Rohrweihe als
Durchzügler oder Nahrungsgäste vor. Die Grauammer wurde im Geltungsbereich und seinem
näheren Umfeld ebenfalls nur als Durchzügler nachgewiesen. Für diese befindet sich nach den
Daten des LANUV (Fundortkataster) ein Populationsschwerpunkt östlich des Untersuchungsgebietes.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
In rd. 400 m Entfernung verläuft östlich des Geltungsbereichs eine Pappelreihe, Quartierbäume
für Fledermäuse können hier augenscheinlich ausgeschlossen werden. Die mögliche Funktion
im Rahmen der Nahrungssuche bleibt vom Planungsvorhaben jedoch unberührt.
Es befinden sich keine für den Steinkauz essenziellen Habitate im Geltungsbereich oder dessen Umfeld.
Bei den genannten Arten der Feldflur und allen heimischen Fledermausarten handelt es sich
um planungsrelevante Tierarten gemäß MUNLV 2007, Handlungsempfehlung MKULNV 2010
und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie gelten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des
§ 44 Abs.1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44 Abs. 5).
4.
Landschaftsbild, Erholung
Als typische Bördelandschaft prägen weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief das Landschaftsbild östlich von Merzenich.
Es ergeben sich weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach
Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen.
Auch der Geltungsbereich selbst wird von strukturarmen, ausgeräumten und von Feldwegen
durchzogenen Ackerflächen dominiert. Nach Westen schließt sich die Ortslage Merzenich ohne
ausgeprägte Ortsrandstrukturen an, in die übrigen Richtungen folgen landwirtschaftlich genutzte
Bördeflächen und es bestehen Blickbeziehungen zu den umliegenden Höfen. Gliedernd und belebend wirkt eine alte Pappelreihe östlich des Geltungsbereichs sowie die zumeist noch jüngeren Straßenbäume im Umfeld des Geltungsbereichs. Vorbelastungen bestehen im weiteren
Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 400 m entfernt) und Windräder im
Süden (rd. 1.200 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264.
Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum
als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering.
Abbildung 4:
Blicke über die Fläche (li: nach Osten; re: nach Südwesten auf Merzenich)
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5.
Vorhabensbeschreibung
Zulässige Nutzungen
Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die folgenden Nutzungen vor (s. Abbildung 5 mit
dem Entwurf des Bebauungsplans C23):
Allgemeines Wohngebiet WA GRZ 0,4 mit zulässiger Überschreitung auf 0,6 (überwiegende
Fläche) mit einer Unterteilung in drei Bereiche mit unterschiedlicher Zulässigkeit verschiedener
Nutzungen zur Entwicklung unterschiedlicher Wohngebiete für unterschiedliche Ansprüche:
schwerpunktmäßig Wohnen, daneben Handwerksbetriebe, Wirtschaften, etc.
Dorfgebiet MD GRZ 0,6 mit zulässiger Überschreitung auf 0,8 (landwirtschaftliche Betriebe,
Tierhaltung, nicht störendes Gewerbe)
Gemeinbedarfsflächen (Kita/Jugend-/Bürgerhaus, St. Lambertus)
Verkehrsflächen (Straßenverkehrsflächen, Fuß- und Radwege)
Versorgungsflächen (Regenrückhaltebecken, Heizzentrale)
Öffentliche Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbindungen:
zum Einen: intensivere Nutzungen wie Sportplatz, Schützenplatz, Vereinshaus, Feuerwehr,
Friedhof;
zum Anderen: Flächen mit extensiveren Nutzungen, die auch der Vermeidung, Minderung oder
Kompensation der Auswirkungen durch die Bebauung dienen: Wald der Erinnerung’, Obstwiese, Eingrünungsflächen)
Flächen für die Landwirtschaft
Innerhalb der Kategorien WA, MD und Gemeinbedarf werden im Rahmen der zulässigen GRZ
und der zulässigen Überschreitungen Bebauungen mit Voll- und Teilversiegelungen sowie Gärten entstehen.
Im Bereich von Verkehrsflächen werden überwiegend Vollversiegelungen entstehen, Rad- und
Fußwege sowie ein Teil der Stellplätze werden versickerungsfähig ausgeführt.
Auf den Versorgungsflächen wird eine bereichsweise Bebauung/Versiegelung erfolgen (insbesondere Heizzentrale). Das RRB wird voraussichtlich überwiegend mit Intensivrasen ausgeführt.
Für die Grünflächen sind unterschiedliche Nutzungsintensitäten und Funktionen vorgesehen.
Teilweise sind hier ökologisch geringwertige Rasenflächen/Staudenrabatten o.ä. anzunehmen
(z.B. Friedhof, Schützenplatz, Sportplatz), z.T. werden ökologisch hochwertige Flächen (Maßnahmenflächen wie Obstwiese, Wald der Erinnerung, Eingrünung) angelegt.
Je nach Nutzung sind innerhalb der Grünflächen Überbauungen möglich. Insbesondere für
Sport- und Schützenplatz sowie für den Friedhof sind vergleichsweise hohe Anteile an Voll- und
Teilversiegelung anzunehmen. Im Bereich der Maßnahmenflächen soll keine Bebauung erfolgen, Wege sind hier versickerungsfähig und unbefestigt auszuführen.
Die Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation der Auswirkungen der Planung sind in Kapitel 6 ausführlich beschrieben.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Zeitlicher Ablauf der Umsetzung
Es ist vorgesehen, dass die Planung abschnittsweise in Form von verschiedenen Bauphasen
durchgeführt wird. Voraussichtlich werden die ersten Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet
frühestens ab Frühsommer 2013 vorgenommen. Die ersten Siedlungsbaumaßnahmen sollen im
zeitlichen Zusammenhang mit dem Umsiedlungsbeginn ab Dezember 2013 möglich sein. Mit
einem Abschluss der Baumaßnahmen ist nicht vor 2016 zu rechnen.
Abbildung 5:
Auszug Entwurf Bebauungsplan C23, (Stand 7.11.2012)
(Abbildung nicht maßstabsgerecht)
6.
Ermittlung und Bewertung der Beeinträchtigungen
Gemäß den naturschutzrechtlichen Grundsätzen zur Eingriffsregelung (§§ 14 bis 17 BNatSchG
respektive § 4 bis 6 LG NW) sind nach Analyse der landschaftsökologischen Gegebenheiten
des Untersuchungsgebietes die Art und Intensität der zu erwartenden Beeinträchtigungen zu
ermitteln. Das heißt, es sind die wesentlichen vorhabens-/planungsbedingten Auswirkungen auf
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu quantifizieren und zu bewerten. Dabei sind sowohl die Eingriffe in den Naturhaushalt, quantifiziert im Gesamtwert der Biotoptypen, wie auch
Eingriffe in das Landschaftsbild einschließlich der Erholungseignung und kulturräumlichen Bedeutung zu beurteilen. Die Konfliktbereiche sind in Karte 2 Konflikt- und Maßnahmenplan räumlich dargestellt.
Bau
Grundsätzlich können in der Bauphase auch dort, wo Grünflächen oder Gärten geplant sind,
Schäden an Vegetation und Böden durch Erdarbeiten, Befahren, Anlage von Lagerplätze, etc.
entstehen. Es sind hierdurch Bodenverdichtungen insbesondere durch Befahren sowie Schadstoffeinträge in Boden und Wasser durch Unfälle, Leckagen etc. in der Bauphase möglich.
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
In Kapitel 6.1 werden u.a. auch Maßnahmen genannt, um unnötige Bodenschäden während der
Bauphase zu vermeiden. Diese zu berücksichtigen ist insbesondere aufgrund des Anstehens
gemäß GD NW schutzwürdiger Böden geboten. Im Bebauungsplan erfolgt eine Aufnahme dieser Maßnahmen in Form von Hinweisen.
Weiterhin sind neben den o.g. zu vermeidenden Schäden in der Bauphase kaum vermeidbare
temporäre Effekte wie Baulärm, Erschütterungen, Staub- und Schadstoffemissionen zu erwarten. Hierdurch kann es zum Einen für Spaziergänger und Anwohner, zum Anderen für sensible
Tierarten wie das Rebhuhn zu temporären Störungen kommen.
Anlage
Schwerpunktmäßig kommt es durch die geplante Bebauung und Neuversiegelung anlagebedingt in den von Überbauung betroffenen Bereichen zu einem nahezu vollständigen Verlust
von ökologischen Funktionen des Naturhaushalts. Im Wesentlichen handelt es sich um einen
Verlust von Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen,
Verlust von Bodenfunktionen (neben Habitatfunktionen, Filter- und Puffer-, klimatische- und
Versickerungsfunktionen, etc.).
Erhöhung des Oberflächenabflusses von Niederschlagswasser mit Erhöhung der hydraulischen Belastung des Heidegrabens sowie Verringerung der Versickerungsfläche mit entsprechender Verringerung der Grundwasserneubildung
Von den Flächenverlusten sind nahezu ausschließlich intensiv genutzte Ackerflächen betroffen.
Diese besitzen primär Lebensraumfunktionen für Tierarten der Feldflur, darunter auch für die
planungsrelevanten Feldvogelarten Feldlerche und Rebhuhn.
Die betroffenen Ackerböden stellen aufgrund ihrer hohen Fruchtbarkeit, Puffer- und Filterwirkung schutzwürdigen Böden mit besonderen natürlichen Bodenfunktionen dar.
Insgesamt ist gemäß dem Bebauungsplan ein Flächenverlust durch Überbauung auf einer Fläche von rd. 13 ha zulässig. Durch eine Rückhaltung des Niederschlagswassers im Plangebiet
und eine gedrosselte Ableitung in den Vorfluter gem. Entwässerungskonzept (Dr. Jochims &
Burtscheidt 2012) wird dessen hydraulische Belastung auf ein verträgliches Maß gemindert.
Für das bisher agrarisch geprägte, offene und strukturarme Landschaftsbild im Bereich des Untersuchungsgebietes ergeben sich durch die geplante Neuanlage einer Ortschaft mit Straßen,
Gebäuden, etc. grundsätzliche Veränderungen. Gemindert werden die Auswirkungen durch eine starke Durch- und Eingrünung der Siedlungsfläche, so dass diese landschaftstypische Bebauung den Charakter der Landschaft nicht erheblich beeinträchtigt. Allerdings stellt das geplante rd. 4 m hohe Brückenbauwerk zur Erschließung der Ortschaft eine nachteilige, technische Überprägung in der Agrarlandschaft dar, wie sie eher in einem städtischen Raum typisch
wäre.Im Bereich geplanter Gärten, Grünflächen und Gehölze kann sich der Strukturreichtum
(je nach Ausführung) tendenziell erhöhen; Funktionen des Naturhaushalts, können dort außerhalb von Bebauung grundsätzlich überwiegend erhalten bleiben. Insbesondere im Bereich der
geplanten Grünflächen und Maßnahmenflächen mit Anpflanzungen und/oder extensiver Pflege
können sich positive Effekte für überwiegende Teile des Naturhaushalts ergeben. Die Böden
und ihre natürlichen Funktionen können hier (bei Berücksichtigung bestimmter Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase) erhalten werden, Niederschlagswasser kann weiterhin frei versi-
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
ckern und es werden neue Habitate für Tiere und Pflanzen geschaffen, die im Bezug auf ihre
Strukturen z.T. vielfältiger sein können, als die bisherigen Ackerflächen. Insbesondere betrifft
dies Arten der Gärten und Ortsränder, für die Arten der Feldflur sind diese Flächen jedoch
höchstens eingeschränkt als Habitat geeignet.
Auch für das Landschaftsbild resultieren aus der Anlage der Grünflächen eingriffsmindernde
oder -vermeidende Effekte. Insbesondere die geplante Eingrünung des Ortes und die geplante
Anlage einer Obstwiese schaffen Ortsrandstrukturen, die für kleine Ortschaften in der Börde als
typisch angesehen werden können.
Für Tierarten, die empfindlich auf Kulissenwirkungen reagieren (Feldvogelarten, insbes. Feldlerche) ergeben sich über den direkten Eingriffsbereich hinaus durch die Anlage von Vertikalstrukturen (Gebäude und Gehölze gleichermaßen) in einem Umfeld von rd. 150 m weitere Habitatverluste (vgl. Artenschutzprüfung Raskin 2012).
Betrieb
Auch in der Betriebsphase kann es bei Unfällen zu Einträgen von Schadstoffen (z.B. Treibstoffen) in Boden und Wasser kommen. Weiterhin ist betriebsbedingt durch das neue Verkehrsaufkommen auf den Flächen mit geringen aber permanenten Schadstoffeinträgen aus dem Verkehr zu rechnen.
Durch das zukünftige Verkehrsaufkommen auf der L 264 aufgrund der neuen Anbindung zur
Autobahn (unabhängig vom geplanten Vorhaben) sowie auf den Flächen und ihrem Umfeld
kommt es darüber hinaus zu einer unmittelbaren entsprechenden Steigerung des Verkehrslärms und zu einer zusätzlichen Beunruhigung. Diese Effekte mindern zum einen die die Habitatqualität für die Fauna, zum andern mindern sie die Erholungseignung für Anwohner.
Auch ist mit einer weiteren Verstärkung der Beunruhigung im Umfeld des Neuortes z.B. durch
Jogger, Hunde, Hauskatzen, etc. zu rechnen, aus der für empfindliche Tierarten wie dem Rebhuhn, weitere Beeinträchtigungen der Habitatqualitäten resultieren.
Gemäß der vorgesehenen zeitlichen Umsetzung der Planung treten die Auswirkungen phasenweise, bzw. in zunehmendem Umfang auf. Da sich die Erschließungs- und Baumaßnahmen
über mehrere Jahre erstrecken, sind auch die temporären Auswirkungen der Bauphase für diesen Zeitraum zu erwarten. Von einer geschlossenen Kulissenwirkung auf die Feldvogelarten
durch die neue Ortslage Morschenich ist frühestens ab 2016 auszugehen.
6.1
Eingriffsvermeidung / Eingriffsminimierung
Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs angehalten, vermeidbare Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu unterlassen bzw. so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minderungsgebot).
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
6.1.1
Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs
Zur Vermeidung, Minderung und zum überwiegenden internen Ausgleich des Eingriffs werden
innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans die folgenden Maßnahmen empfohlen:
Bauphase
Durchführung der Baufeldfreimachung außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten (Zeitfenster Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen oder Freihaltung der Flächen von Vegetation zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
Im Siedlungsbereich Vermeidung überflüssiger Bodenschäden durch weitmögliche Beschränkung von Befahren, Baustofflagerungen, etc. auf die zu überbauenden Flächen und
Schutz des Mutterbodens gem. § 202 BauGB unter Berücksichtigung der DIN 18915 und
der DIN 19731
Anlage/ Planung
Sammlung des unbelasteten Niederschlagwassers und gedrosselte Ableitung in den
Heidegraben gem. Entwässerungskonzept
M1 Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese, hierbei Verwendung einer arten
und blütenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale Saatgutmischung)
Grünlandpflege extensive Beweidung (max. 2 GVE) oder einschürige Mahd; bei der Anpflanzung der Obstbäume soweit möglich Verwendung regionaler Obstsorten, Pflanzabstand etwa 10 m; untergeordnet ist auch die Anlage naturnah ausgeführter Gewässer zulässig; Ausführungen von Wegeverbindungen in der Fläche unversiegelt und unbefestigt
M2 Entwicklung des „Waldes der Erinnerungen“ unter Verwendung heimischer Gehölze
der Pflanzliste, mit einem Schwerpunkt auf die Gehölze 1. Ordnung (Großbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt
M3 Entwicklung einer lockeren, extensiv gepflegten Eingrünung (Ortsrandgrün), hierbei Verwendung einer artenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale
Saatgutmischung) und einschürige Mahd sowie auf mind. 30 % der Fläche Gehölzanpflanzungen unter Verwendung heimischer Gehölzen der Pflanzliste mit einem Schwerpunkt auf
Gehölze 2. oder 3. Ordnung (mittelgroße Bäume, Sträucher oder auch Obstbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt (Hinweis: im Bereich von
Rohrleitungen keine Gehölzanpflanzungen)
M4 Erweitertes Ortsrandgrün östlich des Friedhofs mit Entwicklung wie M3, hierbei höherer Gehölzanteil von mind. 50 % der Fläche
M5 Entwicklung einer dichten Eingrünung (Ortseingangsgrün) am westlichen Ortsrand
in Richtung der Erschließung unter Verwendung von Arten der Pflanzliste, Ausführung mit
hoher Pflanzdichte, um eine geschlossene Eingrünung zu erreichen
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
M6 Entwicklung locker bepflanzter „Grünlinsen“ im Siedlungsbereich, bei Gehölzanpflanzungen (Bäume, Sträucher) Verwendung heimischer Arten der Pflanzliste, bei der Anlage von Beeten mit Stauden oder Kräutern Vorrangige Verwendung heimischer Pflanzenarten und möglichst extensive, schadstofffreie Pflege; Anlage von Versiegelungen auf maximal 30 % der Flächen, hierbei Verwendung versickerungsfähiger Materialien (z.B. Rasengittersteine, Schotter)
M7 Anlage von Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand, hierbei Verwendung von heimischen Gehölzen der Pflanzliste, darunter Einsaat von Landschaftsrasen, einschürige Mahd
6.1.2
Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs
Zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes sowie zur externen Kompensation des
naturschutzfachlichen Eingriffs erfolgen folgende, funktionsübergreifende externe vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen zur (CEF-Maßnahmen)
Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Feldflur in der Zülpicher Börde für die Zielarten Feldlerche und Rebhuhn gem. Maßnahmenkonzeption der Artenschutzprüfung (Raskin
2012) nach der dort vorgeschlagenen Umsetzungsstaffelung von 2012 bis 2016 auf einer
Fläche von insgesamt 10,5 ha
(Umsetzungsstaffelung: 2013 4,0 ha, 2014 6,2 ha, 2015 8,4 ha, 2016 10,5 ha; sollten die
Baumaßnahmen deutlich langsamer als erwartet durchgeführt werden und eine geschlossene Kulissenwirkung erst später erreicht werden, sind die Maßnahmen entsprechend später umsetzbar)
(Für Details zu den erforderlichen Maßnahmen s. Artenschutzprüfung Raskin 2012, S. 18f.)
Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert.
6.2
Eingriffsbilanz
Sind aufgrund von Vorhabensplanungen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, sind
diese gemäß Eingriffsregelung hinreichend zu qualifizieren und zu quantifizieren. Die Kompensation von Eingriffen kann, soweit mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vereinbar, über geeignete Festsetzungen bzw. vertragliche Vereinbarungen innerhalb des
Plangebietes oder über vertragliche Regelungen an anderer Stelle, bzw. über Ersatzgeldzahlungen erfolgen.
Eine Beschreibung der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe erfolgte in Kapitel 5.1. Die Bilanzierung des Eingriffsumfangs und die Ermittlung des Ausgleichbedarfs werden auf der
Grundlage des Verfahrens LANUV 2008 für die Bauleitplanung durchgeführt. Hierbei werden
die zur Vermeidung und zum Ausgleich des Eingriffs geplanten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs (vgl. Kapitel 5.2) berücksichtigt. Die Eingriffsbereiche sowie die Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen sind in Karte 2 ‚Konflikt- und Maßnahmenplan’ dargestellt (soweit
räumlich darstellbar).
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
Die aktuelle ökologische Wertigkeit des Plangebiets wird durch Multiplikation von Biotopwert
und jeweiliger Flächengröße ermittelt. Der Biotopwert entspricht dabei jeweils i. d. R. dem
Grundwert A für die Bewertung des Ausgangszustands nach LANUV 2008:
Tabelle 1:
Ökologische Wertigkeit der Flächen des Geltungsbereiches im Ist-Zustand
Code
Ausgangswert A
Biotoptyp
Fläche
(m2)
Einzelflächenwert
1.1
Vollversiegelte Flächen (Straßen, Wege)
0
6.955
0
1.3
Teilversiegelte Feldwege (geschottert)
1
3.031
3.031
2.2
Straßenbegleitgrün ohne Gehölze
2
1.185
2.370
2.3
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen
4
1.005
4.020
3.1
Acker, intensiv weitgehend ohne Wildkrautarten
2
242.332
484.664
Gesamtflächenwert A
494.085
Der ökologische Wert des Plangebiets im Planzustand wird prinzipiell nach der gleichen Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ermittelt, allerdings wird zur Bewertung des Planzustandes bei neu anzulegenden Biotopen verfahrensgemäß der Grundwert P herangezogen, der den Entwicklungswert nach einem Zeitraum von 30
Jahren darstellt.
Sofern keine Festsetzungen zur Ausprägung der Nutzungstypen vorliegen, werden Annahmen
auf der Grundlage von Erfahrungswerten getroffen. Da für die Gärten keine Vorgaben vorgesehen sind, wird hier von einer strukturarmen Ausprägung ausgegangen. Für öffentliche Grünflächen mit intensiver Nutzung (Sport-/Schützenplatz, Friedhof) wird ein Versiegelungsgrad von
50 % angesetzt, für die Fläche der RRA von 10 % und für die Gemeinbedarfsfläche sowie die
Heizzentrale von 100 %. Für die landwirtschaftlichen Flächen wird die Weiterführung des intensiven Ackerbaus angenommen.
Tabelle 2:
Ökologische Wertigkeit des Plangebietes im Planzustand
Code
Biotoptyp
Planwert P
Fläche
(m2)
Einzelflächenwert
1.1
Versiegelte Flächen (Straßen, Bebauung, etc.)
0
119.239
0
1.3
Teilversiegelte Flächen (versickerungsfähige Decken,
Schotter, Rasengitterstein, etc)
1
7.125
7.125
2.3
Straßenbegleitvegetation mit Gehölz
4
4.275
17.100
3.1
Intensivacker
2
29.974
59.948
3.8
Obstwiese
6
13.700
82.200
4.3
Zier- und Nutzgärten strukturarm
2
38.007
76.014
4.5
Intensivrasen (z.B. Sportplätze, RRB), Staudenrabatten,
Bodendecker
2
15.081
30.163
4.7
Grünanlage strukturreich, mit Baumbestand („Grünlinsen“)
4
2.696
10.786
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Code
Biotoptyp
Planwert P
Fläche
(m2)
Einzelflächenwert
3.5/7.2
Extensivgrünland/Extensivwiese mit heimischen Gehölzen (Eingrünung, Ortsrand)
5
15.869
79.345
7.2
Gehölzstreifen mit heimischen Arten (dichte Eingrünung)
5
1.223
6.115
6.4
Feldgehölz „Wald der Erinnerung“ mit heimischen Arten
6
7.319
43.914
Gesamtflächenwert B
412.7095
Gesamtbilanz (Differenz von Ist-Wert und Plan-Wert)
81.376
Das Ergebnis der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanz zeigt, dass gem. Verfahren LANUV
2008 nach der Realisierung der Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Wertdefizit von
81.376 Wertpunkten verbleibt. Der Eingriff ist somit gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG im betroffenen
Naturraum auszugleichen oder zu ersetzen.
Zur weiteren Kompensation sowie zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes erfolgen im Bereich der Zülpicher Börde externe Maßnahmen zur Aufwertung des Agrarraums.
Zur vollständigen Erfüllung des naturschutzfachlichen Kompensationserfordernisses werden
diese funktionsübergreifenden Maßnahmenflächen herangezogen.
Die Umsetzung und Betreuung der externen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische
Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB zwischen der
Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Der Vertrag beinhaltet u. a. folgende Punkte:
Die Gemeinde beauftragt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit der Realisierung externer
Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches realisiert werden können,
entsprechend der Artenschutzprüfung /Raskin 2012) und des landschaftspflegerischen Begleitplans.
Die Stiftung beschafft die erforderlichen Flächen und schließt hierzu mit Landwirten vor Ort entsprechende Herstellungs- und Bewirtschaftsverträge ab.
Die erforderlichen Flächen und zugehörigen Maßnahmen werden bis zur Offenlage konkret benannt.
Die Stiftung gewährleistet die fachgerechte Pflege und dauerhafte Aufrechterhaltung der Kompensationsmaßnahmen und kontrolliert und dokumentiert diese Maßnahmen.
Der naturschutzrechtliche Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Berücksichtigung der
konzipierten Maßnahmen überwiegend innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert.
Durch externe, funktionsübergreifende Maßnahmen zur Aufwertung von Ackerflächen in der
Zülpicher Börde (CEF-Maßnahmen) von insgesamt 10,5 ha Fläche wird das innerhalb des Geltungsbereichs verbleibende Defizit vollständig kompensiert.
Durch die Umsetzung von CEF-Maßnahmen in der Zülpicher Börde in Verbindung mit weiteren
Maßnahmen der Artenschutzprüfung werden artenschutzrechtliche Konflikte vermieden.
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7.
Quellen
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BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (2003): Regionalplan Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen
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Braunkohlenplanverfahren ‚Umsiedlung Morschenich’
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DR. TILLMANNS UND PARTNER GMBH (2012): Umsiedlungsort Morschenich neu - geotechnische
Untersuchungen für den Kanal- und Straßenbau und Hinweise zur Bebauung (Erläuterungsbericht vom 22.03.2012)
EWALD/ GLÄSSER (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen
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GEOLOGISCHES DIENST NRW (2012): Gutachten über die Eignung der Böden für Erdbestattungen für die geplante Neuanlage eines Friedhofs östlich Merzenich (Umsiedlungsstandort
Morschenich)
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GEOLOGISCHES DIENST NRW (2004): Karte der schutzwürdigen Böden. – Auskunftssystem Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Bearbeitungsmaßstab 1:50 000, digitale Karte
GEOLOGISCHES DIENST NRW (1986): Bodenkarte Maßstab 1:5.000 - Landwirtschaftliche Standorterkundung
INFORMATION UND TECHNIK NRW - IT NRW (download 2011):
http://www.gis4.nrw.de/DienstelisteInternet/
IGEPA (2012a): Wirtschafts- und Radwegekonzept in Ergänzung der Verkehrsuntersuchung zur
äußeren Standorterschließung aus Juli 2011 (Stand Januar 2012)
INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH UND CO. KG (2004): 6-streifiger Ausbau und Verlegung der
A 4 zwischen AS Düren und AS Kerpen, Lufthygienische Untersuchungen
KREIS DÜREN – UNTERE LANDSCHAFTSBEHÖRDE (2009): Steinkauzkartierung aus den 90er Jahren
KREIS DÜREN (1984): 'Landschaftsplan Ruraue' (in der Fassung vom 29.09.1984) digitale Darstellung http://geoserver.kreis-dueren.de/GeoDN.html
KREIS DÜREN – UNTERE BODENSCHUTZBEHÖRDE: Informationen aus dem Altlastenkataster Kreis
Düren
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19
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR DAS ARTENHILFSPROGRAMM FELDHAMSTER (2007): Bericht 2003 bis
2007, Ansprechpartner: NABU Naturschutzstation Haus Wildenrath e.V. M. Straube, U.
Köhler.
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN – LANUV –
LINFOS (2009-2011): Sach- und Grafikdaten zu Schutzgebieten, Biotopkatasterflächen,
Planungsrelevanten Arten (MTB, Fundpunkte)
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2007): Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen; Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen Maßnahmen
LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW – LANUV (2008) : Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen Stand
März 2008
MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN – MUNLV NRW / heute MKULNV (2007): Schutzwürdige Böden in NRW - Bodenfunktionen bewerten
MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW – MURL/ heute MKULNV
(1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen
PLANUNGSBÜRO FÜR LANDSCHAFTS- & TIERÖKOLOGIE, WOLF LEDERER (2007): Erfassung von
Grauammer und Schwarzkehlchen im Kreis Düren 2007. Gutachten im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV.
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2012): Artenschutzprüfung FNPÄnderung und B-Planaufstellung zur Umsiedlung Morschenich (Stand September 2012)
RASKIN UMWELTPLANUNG UND UMWELTBERATUNG GBR (2010): Erfassung und Kurzbewertung
von Feldvöglen und Feldhamster im Bereich der Empfehlungsräume für die Umsiedlung
Morschenich
RWE POWER (2008): Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008
8.
Rechtsgrundlagen
BAUGB
BAUGESETZBUCH
vom 23. September 2004 (BGBl.IS.2414), Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.
Juli 2011 (BGBl.IS.1509)
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) 1998, Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v.
31.7.2009
BBodSchV
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), Stand: zuletzt geändert durch Art. 16 G v.
31.7.2009 I 2585
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LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG ZUM BP MERZENICH C 23 "MORSCHENICH – NEU"
BNATSCHG BUNDESNATURSCHUTZGESETZ
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege; vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 vom
06.08.2009 S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6.2.2012
LG NRW
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft; In der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568); zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185)
LWG NRW
Landeswassergesetz
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen; in der Fassung vom 25. Juni 1995
(GV. NW. S. 926), Stand zuletzt geändert 16.03.2010 (GV. NRW. S. 185)
VV-Artenschutz
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11.
August 2010 (BGBl. I S. 1163) geändert worden ist
7.11.2012
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Anlage 1 Pflanzliste
Gehölze 1. Ordnung (Großbäume)
Rotbuche Fagus sylvatica
Traubeneiche Quercus petraea
Stiel-Eiche Quercus robur
Winterlinde Tilia cordata
Vogel-Kirsche Prunus avium
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus
Gehölze 2. Ordnung (Bäume mittlerer Größe)
Hainbuche Carpinus betulus
Salweide Salix caprea
Eberesche Sorbus aucuparia
Feld-Ahorn Acer campestre
Gehölze 3. Ordnung (Kleinbäume, Sträucher)
Hasel Corylus avellana
Weißdorn Crataegus monogyna
Rotdorn Crataegus laevigata
Hundsrose Rosa canina
Schlehe Prunus spinosa
Roter Hartriegel Cornus sanguinea
Kornelkirsche Cornus mas
Schwarzer Holunder Sambucus nigra
Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus
Obstbäume
Soweit möglich Verwendung regionaler Obstsorten
(vgl. z.B. LVR 2011: Handbuch „Lokale und regionale Obstsorten im Rheinland")
Pflanzqualität (Mindestqualität)
Obstbäume, Straßenbäume, Bäume in den Grünlinsen: Hochstämme, 3xv, StU mind. 10 cm
Sonstige Gehölze: Heister 2xv, Höhe mind. 100 cm
7.11.2012
22
1.3
3.1
1.1
7.2
1.1
1.3
7.4
1.3
1.1
3.1
4-3
1.3
1.3
3.1
3.4
3.1
1.1
Biotoptypen
1.1
Bebaut, versiegelt, teilversiegelt
versiegelt, bebaut [1.1]
geschottert [1.3]
3.1
1.3
3.1
3.1
2.3
Landwirtschaft
1.3
1.3
1.1
Intensivgrünland [3.4]
Grünflächen, Gärten, Brachen
3.1
2.2
1.3
1.1
1.3
2.3
1.1
7.3
Hecke, Gebüsch [7.2]
1.3
Gehölzstreifen standorttypisch [7.4]
Baumreihe, -gruppe (n. standorttypisch) [7.3]
3.1
3.1
7.4
Staudenbrache [5.1]
Gehölze
1.1
3.4
Acker [3.1]
3.1
1.1
7.2
Gewässer Gräben
2.2
Graben naturfern [9.1]
2.3
Geltungsbereich
3.1
1.3
1.1
7.2
5.1
7.2
Straßenbegleitgrün ohne Gehölze [2.2]
Straßenbegleitgrün mit Gehölzen [2.3]
3.1
1.1
Begleitvegetation
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum BP Merzenich C 23
Karte 1: Bestandsplan
(Kartierung Mai 2012)
Stand: Entwurf 7.11.2012
4-3
1.1
9.1
7.4
7.4
Maßstab: 1:3.500
Konflikte und Maßnahmen innerhalb des
Geltungsbereichs im Überblick
(Details s. Bericht)
Konflikte
Versiegelung/Bebauung hoher Versiegelungsgrad
(Straßen, Heizzentrale, Gemeinbedarfsfläche)
(Teil-)Versiegelung (Fuß- und Radwege)
M3
Versiegelung/Bebauung/Gärten (WD GRZ 0,6)
Versiegelung/Bebauung/Gärten (WA GRZ 0,4)
Versiegelung/Bebauung/Grünflächen
(Sportflächen, Friedhof, RRB)
M4
M6
M3
Maßnahmen
M6
M6
M2
M3
M5
M7
M7
M7
M7
M7
M7
M6
M6
M6
M5
M1: Entwicklung Obstwiese
Arten-/Blütenreiche Grünlandsaatmischung,
Anpflanzung Obstbäume (Pfl.-Abst. 10 m),
extensive Pflege, Wege unbefestigt
M3
M1
M2: Entwicklung "Wald der Erinnerung"
Verwendung heimischer Gehölze überw. 1. Ordng.
der Pflanzliste, Wege unbefestigt
M3/M4: Entwicklung lockerer Ortsrandstrukturen
Arten-/Blütenreiche Grünlandsaatmischung,
Anpflanzung von Gehölzen d. Pflanzliste auf mind.
30 bzw. 50% der Fläche, extensive Pflege,
Wege unbefestigt
M5: Entwicklung dichter Ortsrandstrukturen
Anpflanzung von Gehölzen d. Pflanzliste mit
hoher Pflanzdichte (visuelle Abschirmung)
M6: Entwicklung Grünlinsen
bei Anpflanzungen und Anlage von Beeten etc.
vorrangige Verwendung heimischer Arten,
max. 30% Versiegelung - hierbei Verwendung
versickerungsfähiger Materialien
M7: Entwicklung Begleitgrün mit Gehölzbestand
Anpflanzung von Gehölzen d. Pflanzliste,
darunter Landschaftsrasen, einschürige Mahd
Geltungsbereich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zum BP Merzenich C 23
Karte 2: Konflikt- und Maßnahmenplan (Geltungsbereich)
Stand: Entwurf 7.11.2012
Maßstab: 1:3.500