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Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße "Am Mühlenkreuz" / "Neue Bergstraße" als öffentliche Verkehrsstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
04.11.15, 18:02
Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße "Am Mühlenkreuz" / "Neue Bergstraße" als öffentliche Verkehrsstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße "Am Mühlenkreuz" / "Neue Bergstraße" als öffentliche Verkehrsstraße)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9215/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 36 11 34 öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 17.11.2015 Betreff: Bürgerantrag nach § 24 GO NRW hier: Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße "Am Mühlenkreuz" / "Neue Bergstraße" als öffentliche Verkehrsstraße Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW an den Stadtentwicklungsausschuss zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 17.08.2015, hier eingegangen am 24.08.2015 stellen Anwohner der Straßen Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Hierbei handelt es sich um die Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße „Am Mühlenkreuz“ / „Neue Bergstraße“ als öffentliche Verkehrsstraße.(Anlage 1) Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.08.2015 wurde unter WP9149/2015 ein Bürgerantrag der Anwohnergemeinschaft „Sicheres Mühlenkreuz“ nach § 24 GO NRW zur Schließung der Straße „Am Mühlenkreuz“ beraten. Der Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss besagt, dass zur Vorbereitung einer Entscheidung über den Antrag ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben ist und der Ausschuss sich in einem Ortstermin ein Bild von der Straßen- und Verkehrssituation macht, sowie aktuelle Verkehrszählungen außerhalb der Ferienzeit durchgeführt werden sollen.(Anlage 2) Der Auftrag an das Planungsbüro ist zwischenzeitlich von der Stadt Bedburg erteilt worden. Sobald das Gutachten erstellt wurde, wird dieses im Stadtentwicklungsausschuss weiter beraten. Erst dann kann über den Bürgerantrag abschließend entschieden werden. Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den nun vorliegenden Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW an den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 03.11.2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-215/2015 Seite 2