Daten
Kommune
Bedburg
Größe
184 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
04.11.15, 18:02
Aktualisiert
04.11.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9215/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 36 11 34
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
17.11.2015
Betreff:
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
hier: Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße "Am Mühlenkreuz" / "Neue
Bergstraße" als öffentliche Verkehrsstraße
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Bürgerantrag nach § 24 GO NRW an den
Stadtentwicklungsausschuss zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.08.2015, hier eingegangen am 24.08.2015 stellen Anwohner der Straßen
Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW. Hierbei handelt
es sich um die Beibehaltung der südlichen Verbindungsstraße „Am Mühlenkreuz“ / „Neue
Bergstraße“ als öffentliche Verkehrsstraße.(Anlage 1)
Bereits in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.08.2015 wurde unter WP9149/2015 ein Bürgerantrag der Anwohnergemeinschaft „Sicheres Mühlenkreuz“ nach § 24 GO
NRW zur Schließung der Straße „Am Mühlenkreuz“ beraten. Der Beschluss im
Stadtentwicklungsausschuss besagt, dass zur Vorbereitung einer Entscheidung über den Antrag
ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben ist und der Ausschuss sich in einem Ortstermin ein
Bild von der Straßen- und Verkehrssituation macht, sowie aktuelle Verkehrszählungen außerhalb
der Ferienzeit durchgeführt werden sollen.(Anlage 2)
Der Auftrag an das Planungsbüro ist zwischenzeitlich von der Stadt Bedburg erteilt worden.
Sobald das Gutachten erstellt wurde, wird dieses im Stadtentwicklungsausschuss weiter beraten.
Erst dann kann über den Bürgerantrag abschließend entschieden werden. Daher wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, den nun vorliegenden Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW an
den Stadtentwicklungsausschuss zu verweisen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 03.11.2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-215/2015
Seite 2