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Beschlussvorlage (Anlage Begründung B-Plan)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
2,1 MB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15

Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Bebauungsplan C 23 Morschenich-Neu Teil A – Begründung Teil B – Umweltbericht Anhang Entwurf - 7. November 2012 Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@bkr-ac.de Auftraggeber Gemeinde Merzenich Valdersweg 1, 52399 Merzenich Tel: Fax: 02421 – 399-0 02421 – 399-299 Ansprechpartner: Thomas Lüssem Amtsleiter Bauamt / Liegenschaften Tel. Fax. 02421 – 399-132 02421 – 399-233 E-Mail: tluessem@gemeinde-merzenich.de Auftragnehmer Aachen, Castro & Hinzen Stadtplaner Umweltplaner Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel.: Fax: Email: Bearbeitung 0241 – 470 58-0 0241 – 470 58-15 info@bkr-ac.de Dipl. Umweltwiss. Inge Ahlhelm Dipl. Ing. Andrea Kranefeld Dipl. Ing. Christoph Küpper Dipl.-Ing. Thomas Balzhäuser Projektnummer 31115 Stand Entwurf –7. November 2012 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Teil A – Begründung 1 2 3 4 Planungsvorgaben und Verfahrensstand ......................................................................... 1 1.1 Planungsanlass ............................................................................................................ 1 1.2 Stand des Verfahrens................................................................................................... 1 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets ....................................................................... 1 Beschreibung des Plangebiets .......................................................................................... 2 2.1 Landschaft, Vegetation, Umweltsituation ..................................................................... 2 2.2 Boden und Wasser ....................................................................................................... 3 2.3 Klima, Luft..................................................................................................................... 4 2.4 Immissionsbelastung .................................................................................................... 4 2.5 Verkehrliche Erschließung ........................................................................................... 4 2.6 Kulturgüter .................................................................................................................... 5 2.7 Umgebung .................................................................................................................... 6 Vorhandenes Planungsrecht .............................................................................................. 6 3.1 Braunkohlenplan .......................................................................................................... 6 3.2 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ............................................................... 7 3.3 Landschaftsplan ........................................................................................................... 7 3.4 Flächennutzungsplan ................................................................................................... 7 3.5 Bebauungsplan ............................................................................................................ 8 Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung.............................................................................. 8 4.1 Allgemeine Zielsetzung ................................................................................................ 8 4.2 Planungsverlauf und Standortfindung .......................................................................... 8 4.3 Planungsalternativen .................................................................................................... 9 4.4 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort ....................................................... 9 4.5 Städtebaulicher Entwurf ............................................................................................. 10 4.6 Freiraumplanung ........................................................................................................ 12 4.7 Erschließung .............................................................................................................. 13 4.8 Straßenräume............................................................................................................. 13 4.9 Städtebauliche Kennwerte aufgrund der Haushaltsbefragung 2010 .......................... 15 4.10 Planungsabfrage 2012 ............................................................................................... 16 4.11 Ergebnisse der Planungsabfrage ............................................................................... 18 ENTWURF STAND: 07.11.2012 I BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' 5 BEGRÜNDUNG Verkehr ............................................................................................................................... 18 5.1 Verkehrsbelastung 2011 ............................................................................................ 19 5.2 Verkehrsbelastung 2020 ............................................................................................ 20 5.3 Zu erwartende Verkehrserzeugungen aus Morschenich – Neu ................................. 21 5.4 Anbindung Morschenich – Neu an die L 264.............................................................. 22 6 Entwässerung .................................................................................................................... 22 7 Immissionsschutz.............................................................................................................. 23 8 7.1 Lärm ........................................................................................................................... 23 7.2 Geruch........................................................................................................................ 25 Energie................................................................................................................................ 26 8.1 9 Energiekonzeptvarianten............................................................................................ 26 Begründung der Planinhalte............................................................................................. 30 9.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ................................................. 30 9.1.1 Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)........................................................... 30 9.1.2 Dorfgebiet.......................................................................................................... 31 9.1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)........................................ 31 9.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) .............................................. 32 9.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO) ............................ 32 9.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)............................................................... 32 9.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) ..................................................................... 33 9.5.1 Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung................................................ 33 9.5.2 Öffentliche Grünflächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB.......................................................................................................... 33 9.6 Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) ................................. 34 10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW ......................... 34 10.1 Dachneigung .............................................................................................................. 34 10.2 Gestaltung von Doppelhäusern .................................................................................. 34 10.3 Einfriedungen ............................................................................................................. 34 ENTWURF STAND: 07.11.2012 II BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ........................................................................ 34 12 Hinweise ............................................................................................................................. 35 13 Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung ................................................. 36 14 Bodenordnung und Kosten .............................................................................................. 37 15 Vertragliche Regelungen .................................................................................................. 37 16 Plandaten............................................................................................................................ 38 Tabellen Tabelle 1: Plandaten Entwurf Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' ..........................38 Abbildungen Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf Morschenich-Neu .....................................................11 Abbildung 2: Entwurf des Dorfplatzes (aus: Gestaltungskonzept 2011) ..............................12 Abbildung 3: Straßenquerschnitt der Haupterschließung.....................................................14 Abbildung 4: Straßenquerschnitt der Wohnwege .................................................................15 Abbildung 5: Auszug aus dem Fragebogen zur Planungsabfrage .......................................17 Abbildung 6: Verkehrsbelastung 2011..................................................................................19 Abbildung 7: Verkehrsbelastung 2020..................................................................................20 Abbildung 8: Motorisierter Individualverkehr Morschenich - Neu .........................................21 Abbildung 11: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005- 1, Beiblatt 1 ......................................................................23 Abbildung 12: Schema dezentrales Versorgungskonzept......................................................27 Abbildung 13: Schema zentrales Versorgungskonzept..........................................................27 ENTWURF STAND: 07.11.2012 III BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' 1 BEGRÜNDUNG Planungsvorgaben und Verfahrensstand 1.1 Planungsanlass Der fortschreitende Tagebau Hambach, der mit dem Braunkohlenplan Hambach Teilplan 12/1 am 11.05.1977 von der Landesplanungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt wurde, wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (ca. 500 Einwohner) in der Gemeinde Merzenich erforderlich machen. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen und dauert etwa 5-6 Jahre. Der Braunkohlenausschuss hat am 05. 11 2011 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen. Um die Planungs- und Umsiedlungsphase möglichst zeitnah durchzuführen, wurde parallel zur Erarbeitung des Braunkohlenplans mit der Bauleitplanung begonnen. 1.2 Stand des Verfahrens Die Rat der Gemeinde Merzenich hat am 22.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 („Morschenich-Neu“) gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 03. Februar 2012. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 6. Februar 2012 von den bisherigen Planungen in Kenntnis gesetzt und um Abgabe einer Stellungnahme, u. a. hinsichtlich des erforderlichen Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 16. März 2012 gebeten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird in der Zeit vom 13. Februar 2012 bis 16. März. 2012 einschließlich durchgeführt. 1.3 Lage und Abgrenzung des Plangebiets Zur Standortfindung für den Umsiedlungsort Morschenich wurden in 2009 im Rahmen einer Umweltprüfung insgesamt fünf Standortalternativen untersucht, mit dem Ergebnis, dass drei der untersuchten Standorte aus Umweltsicht grundsätzlich geeignet sind1. Die Ergebnisse der Umweltprüfung ergänzt um die städtebaulichen Aspekte der Standorte wurden den Morschenicher Bürgern vorgestellt. Im Juni 2010 konnten sie sich im Rahmen einer Standortwahl für einen Standort entscheiden. Eine eindeutige Mehrheit von 77% entschied sich für den Standort „Zwischen den Höfen“. In der zweiten Jahreshälfte 2010 wurde im Rahmen einer Haushaltsbefragung ermittelt, dass ca. 70 % der Haushalte an den gewählten Standort umsiedeln möchten. 1 BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich' ENTWURF STAND: 07.11.2012 1 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Im Zuge dessen wurde im „Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich“ eine Fläche von ca. 20 ha innerhalb des Wahlstandortes abgegrenzt. Die gefundene Abgrenzung der Umsiedlungsfläche für Morschenich-Neu ist u. a. das Ergebnis der o.g. Umweltprüfung, der Standortwahl und der Haushaltsbefragung in 2010 sowie weiterer örtlicher, landwirtschaftlicher bzw. städtebaulicher Restriktionen. Die Umsiedlungsfläche bildet die Grundlage für die Abgrenzung des Plangebietes für den Bebauungsplan Merzenich C 23 ('Morschenich – Neu'). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst weitere Flächen westlich der Umsiedlungsfläche u.a. zur verkehrlichen Anbindung des Ortes. Das Plangebiet liegt im Nord-Osten des Zentralortes Merzenich, östlich der Landesstraße L 264 zwischen den Höfen Langweiler Hof, Schafshof und dem Petershof und erstreckt sich außerdem auf einen Teilbereich westlich der L 264. Es umfasst in Flur 14 die Flurstücke 82 teilweise (tlw.), 38 tlw., 37 tlw., 34 tlw., 39 tlw., 40, 41 tlw., 42 tlw. und in Flur 30 die Flurstücke 62 tlw., 53, 63, 68 tlw., 3 tlw., 55 tlw., 75 tlw., 76 tlw., 77 tlw., 78 tlw., 79 tlw., 80 tlw. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Neu hinzugekommen sind im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung die Flurstücke Nr. 79 ganz und Nr. 80 teilweise. 2 Beschreibung des Plangebiets Derzeitige Nutzung Die Fläche des Plangebietes des Bebauungsplans Merzenich C 23 ('Morschenich – Neu') wird zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf die im Westen querende Landesstraße L 264, landwirtschaftlich genutzt. Mehrere befestigte Wirtschaftswege führen durch das Gebiet. 2.1 Landschaft, Vegetation, Umweltsituation Das Plangebiet ist gekennzeichnet durch große intensiv genutzte Ackerfluren, die sich durch einen geringen Strukturreichtum auszeichnen und somit als Lebensraum für den Großteil der heimischen Tier- und Pflanzenarten eine geringe Bedeutung besitzen. Das Plangebiet ist östlich der L 264 gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulicher Nutzung und weiten Blickbeziehungen. Die Fläche wird durch einzelne landwirtschaftliche Wege, die in die Feldflur führen, gegliedert. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen außerdem durch die im Norden verlaufende Hochspannungsleitung und Windräder im Süden. Landschaftsbildprägend ist die alte Pappelreihe an einem Seitengraben des Buirer Fließ. Nach Norden bestehen Blickbeziehungen bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach. Die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Aus diesem Grund verfügt das Plangebiet nur über eine mäßige Erholungseignung. Westlich der L 264 ist die Fläche zwischen Ortsrand und L 264 ebenfalls gekennzeichnet durch eine strukturarme landwirtschaftliche Fläche auf ebenem Relief mit intensiver ackerbaulichen Nutzung und mäßiger Erholungseignung aufgrund der Lärmvorbelastung durch die L 264. Innerhalb dieser Fläche befinden sich ein unbefestigter Wirtschaftsweg sowie eine junge Baumreihe. ENTWURF STAND: 07.11.2012 2 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Die ausgedehnten Ackerflächen im Plangebiet weisen grundsätzlich eine Eignung als Habitat für Feldvogelarten sowie für den Feldhamster auf. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der Standortsuche für die Umsiedlung faunistische Untersuchungen durchgeführt (Raskin 2010). Die gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Feldlerche wurden in einer vergleichsweise hohen Dichte nachgewiesen. Die gefährdete Grauammer wurde im Plangebiet als Durchzügler beobachtet, das nächste nachgewiesene Brutvorkommen befindet sich rd. 350 m östlich des Plangebietes. Es ergaben sich darin keine Hinweise auf ein Vorkommen des Feldhamsters. Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß MUNLV 2007 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44 Abs. 5) zu beachten. Daher wurde im Laufe des Bebauungsplanverfahrens eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. VV NRW Artenschutz durchgeführt. 2.2 Boden und Wasser Bei den vorhandenen Böden im Plangebiet handelt es sich im Wesentlichen um bedingt naturnahe, fruchtbare Böden, sehr kleinflächig und aufgrund der Bodenfruchtbarkeit um besonders schutzwürdige Böden. Innerhalb des Geltungsbereichs treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet. Gemäß dem erstellten Bodengutachten sowie der Bodenkarte die für Teile des Geltungsbereichs vorliegt, stehen daneben lokal auch Pseudogleye bzw. Pseudogley-Kolluvien (Stauwasserböden) an. Für eine dezentrale Versickerung sind diese Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet. In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Das gilt auch für Kanalgrabensohlen, auf denen anfallendes Stau- und Tagwasser aufstaut und nur stark zeitverzögert versickert. Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW 2012). Im Geltungsbereich stehen die Böden fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Die versiegelten Böden des Geltungsbereiches (Straßen, versiegelte Feldwege) weisen keine natürlichen Bodenfunktionen mehr auf. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Das Grundwasser weist im Bereich des Plangebiets eine geringe Empfindlichkeit auf. Der Grundwasserstand liegt zwischen 120 m und 125 m NN. Unter Berücksichtigung der hohen Grundwasserflurabstände von über 6 m sind im Rahmen normaler bis rd. 4 m unter derzeitiger Geländeoberkante (GOK) reichenden Erd- und Gründungsarbeiten keine Maßnahmen zum Schutz vor Grundwasser erforderlich. Maßnahmen zum Schutz erdberührter Bauteile (Bodenplatten, Kellerwände) bleiben erforderlich. ENTWURF STAND: 07.11.2012 3 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich des Geltungsbereichs entlang des Feldweges am Petershof verläuft ein strukturarmer, naturferner Graben. Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches nahe der Pappelreihe verläuft ein weiterer Entwässerungsgraben. Es sind voraussichtlich keine Oberflächengewässer mit Bedeutung für den Wasserhaushalt bzw. Wasserschutzzonen durch die Planung betroffen. 2.3 Klima, Luft Aus klimatischer Sicht handelt es sich im Wesentlichen um Ackerflächen mit Freilandklima. Die Ackerflächen des Geltungsbereiches stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu erwarten (vgl. Umweltbericht zum Braunkohleplan-Verfahren). 2.4 Immissionsbelastung Um Konflikte mit der in der Umgebung vorhandenen (‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast)) bzw. zulässigen Tierhaltung zu vermeiden, werden im Plangebiet Abstände von 300 m zu den entsprechenden betrieblichen Einrichtungen eingehalten. Es bestehen Vorbelastungen durch Straßen- und Gewerbelärm. Lärmeinflüsse aus dem Tagebau, dem Flug- und Schienenverkehr sind nicht erheblich. Die Verlegung der A 4 und der dadurch entstehende neue Autobahnanschluss Merzenich sowie die allgemeine Verkehrsentwicklung werden zu einer deutlichen Verkehrszunahme auf der L 264 führen. Die schalltechnische Vorprüfung im Rahmen der Umweltprüfung zum Braunkohlenplanverfahren gibt Hinweise darauf, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts voraussichtlich im gesamten für Wohnbebauung vorgesehenen Bereich eingehalten werden können. Bestätigt wird diese Einschätzung durch die schalltechnische Untersuchung (Isuplan, Oktober 2012), wonach die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen uneingeschränkt möglich sind und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben sind. Es besteht eine geringe Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr sowie temporär durch die Landwirtschaft. Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Feinstaub und NO2 werden eingehalten. 2.5 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet weist durch seine relative Nähe zur L 264 sowie zur geplanten A 4Anschlussstelle 'Merzenich' (Entfernung ca. 1,8 km) und zur S-Bahn-Haltestelle (Entfernung: ca. 1,7 km) gute verkehrliche Anbindungsmöglichkeiten auf. ENTWURF STAND: 07.11.2012 4 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Die L 264 wird in Zukunft eine neue Verkehrsbedeutung mit steigendem Verkehrsaufkommen u.a. durch die neue A 4-Anschlussstelle 'Merzenich' erhalten. Eine sichere Querung dieser Trasse ist u.a. zur fußläufigen Erreichbarkeit von Merzenich erforderlich. Verkehrsuntersuchungen des Büro IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Eschweiler aus Juli 2011 und Januar 2012 haben u.a. verschiedene Knotengeometrien und querungssichere Führungen des Fuß- und Radverkehrs zur äußeren Anbindung von Morschenich-Neu untersucht, unter Berücksichtigung der o.g. zukünftigen Veränderungen in der Netzstruktur. Im Rahmen des Kapitels 3 (Verkehr) wird die Planung der zukünftigen Anbindung sowie des Wegesystems in Morschenich-Neu näher erläutert. 2.6 Kulturgüter Aufgrund der historischen Besiedlung des Raums, des Verlaufs einer Römerstraße Köln – Aachen und Hinweisen auf zwei römische Siedlungen sind archäologische Funde sehr wahrscheinlich. Daher wurde eine systematische Prospektion zur Ermittlung archäologischer Funde im Jahr 2011 durch Archaeonet - Aeissen + Görür GbR im Auftrag des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland durchgeführt (Abschlussbericht: Mai 2011, PR2011 / 0700). Im Laufe der Prospektion wurden im Westen des Plangebiets Hinweise auf ein römisches Landgehöft festgestellt. Es handelt sich um ein Einzelgehöft das vom späten 1. Jh. bis ins 3. Jh. bestand. Eine Neu- oder Weiternutzung in der Spätantike deutet sich aufgrund einiger Keramikfragmente des 4. – 5. Jh.s an. Am Südostrand des Untersuchungsareals könnte der Randbereich einer weiteren römischen Siedlungsstelle liegen. Beide Fundplätze würden sich durch Baggersondagen weiter manifestieren lassen. In dem 22,7 ha großen Untersuchungsgebiet wurden 3170 Funde eingemessen, von denen sich 3009 als archäologisch relevant erwiesen. Anhand der Fundverteilung ließen sich mehrere Fundplätze lokalisieren. Acht jungneolithische Artefakte sowie weitere, eventuell zugehörige vorgeschichtliche Funde zeigen einen jungneolithischen Fundplatz an, der sich jedoch nicht genau abgrenzen ließ. Schließlich ist eine karolingisch-ottonische Keramikstreuung im Westen des Untersuchungsgebietes zu vermerken, die sich nicht eindeutig als Hinweis auf eine Siedlungsstelle werten lässt. Die Ursache für eine dichte hoch- und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Fundstreuung auf allen unter guten Bedingungen begangenen Flächen konnte nicht ermittelt werden: Deutungen als Dungschleier oder als Fundplatz kommen nur unter Vorbehalt in Frage. Vor Beginn der Erschließungsarbeiten werden im Plangebiet Suchschnitte durchgeführt und nur bei positiver Befundlage Anschlussflächen geöffnet. Damit werden zur Wahrung der Belange der Bodendenkmalpflege die Bodendenkmäler als Sekundärquelle durch Ausgrabung und Dokumentation ausreichend gesichert. Im Bereich des Straßenbauwerks zur Anbindung des Neuortes an die L 264 wird der LVR baubegleitend tätig sein; gezielte Grabungen sollen dort nicht durchgeführt werden. So können archäologisch wertvolle Relikte gesichert und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten vermieden werden. ENTWURF STAND: 07.11.2012 5 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 2.7 Umgebung Nordwestlich des Umsiedlungsstandorts befindet sich in einem Abstand von ca. 1.000 m das Gewerbegebiet Merzenich „Auf der Heide“. Die mittlere Entfernung zum Zentrum von Merzenich, mit Schulen und Nahversorgungseinrichtungen, beträgt ca. 900 - 1.600 m, der Abstand zum Ortsrand von Merzenich beträgt ca. 400 m. In etwa 1.000 m Entfernung liegt die Bahntrasse mit einer Haltestelle sowie Park & Ride Stellplätzen. Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe ‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast). Im Geltungsbereich ist entsprechend mit saisonal auftretenden Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen. Im Norden verlaufen in einem Abstand von mindestens 370 m zum Plangebiet eine 380kVHochspannungsleitung sowie eine Gasleitung. 3 Vorhandenes Planungsrecht 3.1 Braunkohlenplan In Braunkohlenplänen, die die Festlegung von Umsiedlungsstandorten zum Gegenstand haben, erfolgt eine Umweltprüfung und insbesondere die Festlegung - der umzusiedelnden Ortschaften, - der Umsiedlungsfläche, - des Umsiedlungszeitraums, - ergänzender Regelungen, u.a. für die Umsiedlung von Mietern sowie von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben. Mit Datum vom 11.05.1977 erklärte die Landesplanungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen den Teilplan 12/1 - Hambach für verbindlich. Im landesplanerisch genehmigten Abbaugebiet Hambach befindet sich die Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich), deren Umsiedlung dem Abbaufortschritt folgend erforderlich wird. Um die jeweils von der Umsiedlung betroffene Generation an den Planungen zu beteiligen, wird das entsprechende Braunkohlenplanverfahren im Regelfall mit einem Vorlauf von 15 Jahren zur bergbaulichen Inanspruchnahme der betroffenen Ortschaft begonnen. Die bergbauliche Inanspruchnahme von Morschenich ist nach derzeitigen Planungen ab dem Jahr 2024 vorgesehen. Vor diesem Hintergrund hat der Braunkohlenausschuss auf Antrag der RWE Power AG in seiner Sitzung am 24.04.2009 die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung eines Vorentwurfes für die Umsiedlung des Ortes Morschenich als Grundlage für den Beschluss zur Erarbeitung eines entsprechenden Braunkohlenplanes beauftragt. In der gleichen Sitzung beschloss der Braunkohlenausschuss die Bildung eines Arbeitskreises aus seiner Mitte nach § 23 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LPlG). Der Arbeitskreis wurde damit beauftragt, die Arbeiten der Regionalplanungsbehörde am Planentwurf zu begleiten und die entsprechenden Beschlüsse des Braunkohlenausschusses vorzubereiten. ENTWURF STAND: 07.11.2012 6 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Der Braunkohlenausschuss hat am 05.11.2012 die Aufstellung des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich beschlossen Die im Braunkohleplan Umsiedlung Morschenich enthaltene Umsiedlungsfläche mit einer Größe von 20 ha ist wesentlicher Teil des Plangebiets. 3.2 Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Ziele der Raumordnung, die wiederum aus den Zielen der Landeplanung zu entwickeln sind, werden gemäß Raumordnungsgesetz in Regionalplänen dargestellt. Regionalpläne besitzen behördeninterne Verbindlichkeit. Flächennutzungspläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dies ist Genehmigungsvoraussetzung. Über die Berücksichtigung in der Bauleitplanung erlangen Regionalpläne auch Rechtswirksamkeit nach 'Außen' das heißt gegenüber Dritten. Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan - GEP bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln, zu dem auch der Kreis Düren gehört. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 18 LPlG NRW). Neben dem Erarbeiten des Regionalplanes wird dieser durch Änderungsverfahren ständig aktualisiert. Der Regionalplan erfüllt zusätzlich die Funktion eines Landschaftsrahmenplans und eines forstlichen Rahmenplans. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt das Plangebiet überwiegend als 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, im Randbereich als 'Hauptverkehrsstraße' (L 264). 3.3 Landschaftsplan Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. 3.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich stellt das Plangebiet westlich und östlich der L 264 als 'Fläche für Landwirtschaft' dar. Die L 264 ist als 'Straße für den übergeordneten Verkehr' dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich). ENTWURF STAND: 07.11.2012 7 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 3.5 Bebauungsplan Im Plangebiet und in unmittelbarer Umgebung befindet sich kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Verschiedene Bebauungspläne decken den Großteil der Siedlungsflächen von Merzenich ab. An den Ortsrändern reichen die Geltungsbereiche über den aktuell bebauten Bereich hinaus. Nördlich des Erholungsgebietes Merzenich erstreckt sich der seit dem 06.03.2008 rechtsverbindliche Bebauungsplan G1 für das Gewerbegebiet 'Auf der Heide'. 4 Inhalte, Ziele und Zwecke der Planung 4.1 Allgemeine Zielsetzung Zweck des Bebauungsplans C 23 der Gemeinde Merzenich ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich an den Umsiedlungsstandort „Zwischen den Höfen“ im Nord-Osten von Merzenich zu schaffen. Ziel der Stadtplanung ist es, einen unverwechselbaren von den Umsiedlern akzeptierten und durch sie geprägten Ort zu schaffen, an dem sich die Morschenicher wohl fühlen und an dem das Gemeinschaftsleben fortbestehen kann. Dies beinhaltet einerseits die Berücksichtigung der am alten Standort vorhandenen Nutzungen und Strukturen, andererseits die Umsetzung nachhaltiger Strategien vor allem im Bereich Energieversorgung sowie der Beachtung der im Rahmen des Beteiligungsprozesses erzielten Ergebnisse. 4.2 Planungsverlauf und Standortfindung In der Planungsphase haben daher sowohl die Rolle des Bürgerbeirates als auch die Mitwirkung der Bürger eine besondere Bedeutung. Bereits im Mai 2009 begann der unmittelbar von den Morschenicher Bürgern gewählte Bürgerbeirat seine Arbeit und wurde eng in die einzelnen Planungsschritte einbezogen. Auch die Bürger nahmen und nehmen an den Planungen im Rahmen von Befragungen, Befahrungen und Planungswerkstätten oder Bürgerversammlungen teil und werden durch Informationsschreiben und die Bürgerzeitschrift „InfoMorUm“ regelmäßig informiert. Für die geplante Umsiedlung der Einwohner Morschenichs wurden fünf Suchräume am Ortsrand von Merzenich in Betracht gezogen. Aufgabe der Standortfindung war es, aus diesen Suchräumen einen nach raumordnerischen, städtebaulichen, verkehrlichen und ökologischen Kriterien geeigneten und zugleich durch die Umsiedler akzeptierten Standort zu identifizieren. Anschließend wurde unter intensiver Beteiligung der umsiedlungsbetroffenen Bürgerschaft in einem mehrstufigen Verfahren mit der städtebaulichen (Vor-) Planung für den Umsiedlungsstandort begonnen. Am 20. Juni 2010 wurde von den Bürgern über den Umsiedlungsstandort entschieden. Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Vorentwurfs für den neuen Standort 'Zwischen den Höfen' wurden Anfang 2011 vier Teams aus jeweils Stadt- und Freiraumplanern zur Teilnahme an einem Gutachterverfahren eingeladen. Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war eine zweitägige Planungswerkstatt zusammen mit den Morschenicher Bürgern, bei dem die Gutachter Gelegenheit hatten ihre städtebaulichen und freiraumplanerischen Überlegungen und Entwürfe ENTWURF STAND: 07.11.2012 8 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG den Bürgern vorzustellen und zusammen mit ihnen weiter zu entwickeln. Anschließend hatten die Planungsbüros ca. 2 Wochen Zeit, ihre Wettbewerbsbeiträge zu verfassen und einzureichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern des Bürgerbeirats, der Gemeinde Merzenich, der RWE Power AG und externen Fachplanern beurteilte darüber, welcher der 4 Entwürfe Grundlage für die weiteren Planungen sein sollte. Die Ergebnisse des Gutachterverfahrens wurden den Bürgern Mitte 2011 vorgestellt. Im Anschluss hatten die Bürger im Rahmen von weiteren Informationsveranstaltungen Gelegenheit ihre Anregungen in den Planungsprozess einzubringen. Der Empfehlungsentwurf der Jury wurde aufgrund der Empfehlungen der Jury sowie der Anregungen aus der Bürgerschaft überarbeitet und am 29.06.2011 den Bürgern erneut vorgestellt. Diese überarbeitete Planung wurde in einen Vorentwurf für das Bebauungsplanverfahren übertragen. Somit konnte der Rat der Gemeinde Merzenich am 22.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 'Morschenich-Neu' beschließen. 4.3 Planungsalternativen Im Vorfeld der Erarbeitung wurden auch mögliche Standorte in den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Bei beiden Ortsteilen handelt es sich gemäß Regionalplan nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche, so dass eine Erweiterung dieser Ortsteile nach Landesplanungsgesetz nur möglich ist, wenn mit der Erweiterung eine Bevölkerungszahl von 2.000 erreicht wird. Selbst bei einer hundertprozentigen Teilnahme an der Umsiedlung wird diese Bevölkerungszahl in den genannten Ortsteilen nicht erreicht, so dass diese Standorte landesplanerisch nicht geeignet sind (Vgl. Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP NRW) B. III. Pkt. 1.32 wonach Wohnplätze/ Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, die in den Regionalplänen nicht als Siedlungsbereiche dargestellt werden, dem Freiraum zugeordnet sind). Daneben wurden im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung Morschenich weitere Standortalternativen untersucht (s. 4.2). Der Schlussendlich geplante Bereich ist das Ergebnis einer Befragung der betroffenen Bürger im Rahmen des Braunkohlenplanverfahrens. 4.4 Planungs- und Entwicklungsziele für den Neu-Ort Im Rahmen der o.g. Beteiligungsschritte wurde u.a. folgende wesentlichen Leitlinien für die Planung des Neu-Ortes zusammen mit den Bürgern entwickelt:  Wahrung der Eigenständigkeit des Ortes, Versuch der Wiederherstellung der gewachsenen Dorfstruktur von Morschenich  große Grundstücke und große Gärten ermöglichen und unterschiedliche Grundstücksgrößen anbieten  Schaffung eines zentralen Platzes, als zentralen Treffpunkt, mit der Möglichkeit der Ansiedlung von altengerechtem Wohnen und gemeinschaftlichen Infrastrukturen  ausreichende Stellplätze für Bewohner und Besucher  gute Anbindung an den Hauptort Merzenich / Schulen / Infrastruktur  gute Anbindung an den ÖPNV, die S-Bahn-Station ENTWURF STAND: 07.11.2012 9 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG  Ausbildung eines Fußwegenetzes, in Anlehnung an das im Alt-Ort vorhandene Fußwege-, Mistwege- und Gässchensystems, Berücksichtigung von Wegebeziehungen in die umgebende Natur  Berücksichtigung des parallel zur L 264 verlaufenden Radwegs. Dieser eröffnet mehrere Möglichkeiten zur Erreichung des Zentralortes über die Wirtschaftswege.  Für den motorisierten Verkehr soll die Anbindung an den Zentralort nicht über die an die L 264 angrenzenden Wirtschaftswege erfolgen, sondern nur über die L 264; die Wirtschaftswege sollen den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sein.  barrierefreie Bürgersteige (generell ist Barrierefreiheit anzustreben)  Wiederanpflanzung von Forst (auch als Windschutz), in Erinnerung an den, den Altort umgebenden Bürgewald  möglichst frühzeitige Anpflanzung von großen Bäumen insbesondere an den Ortsrändern  Dorfidylle erhalten, großzügige auch innerörtliche Grünstrukturen wie im Altort („Wiesen hinter den Gärten“, Bäume usw.)  Wasserflächen bzw. -läufe einplanen, Übertragung der um und in Morschenich vorhandenen Wassergräben, die die Spazierwege säumen  Flächen für landwirtschaftliche Betriebe und Tier-/Pferdehaltung  Gewerbe (kein Gewerbegebiet)  private Tierhaltung ermöglichen  Erarbeitung eines Energiekonzepts für den Neuort, Prüfung der möglichen Nutzung erneuerbarer Energien bzw. Nutzung von z.B. KWK / BHKW  Raum für soziales Miteinander (Straßenfeste, Vereinsleben, Festzelt usw.) schaffen  Berücksichtigung der im Ort üblichen Prozessionswege („in alle vier Himmelsrichtungen“) und von Festzügen (Schützenverein) bei der Planung der Verkehrserschließung  Das in Morschenich funktionierende Miteinander der Generationen erhalten, Dorfleben und Nachbarschaftshilfe begünstigen / fördern / erhalten  Berücksichtigung von Wünschen zur Bildung / Erhalt von Nachbarschaften / auch Förderung von Bauherrengemeinschaften  Übertragung von Einzelelementen / Symbolen aus dem Alt-Ort in den Neu-Ort 4.5 Städtebaulicher Entwurf Die folgenden Entwurfsbeschreibungen entsprechen dem im Gutachterverfahren von der Jury empfohlenen Beitrag sowie der Überarbeitung dieses Beitrags anhand der zusammen mit den Bürgern entwickelten Planungsziele. Die endgültige Ausgestaltung und Umsetzung dieser konzeptionellen Ideen sind Bestandteil späteren Ausführungsplanung Eine durchgehende funktionale Grünverbindung, stellt die Anbindung von Morschenich-Neu nach Merzenich her. In diesem Band, am nördlichen Grenzbereich der neuen Siedlung, sind der Fuß- und Radweg nach Merzenich, alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Sportplatz, Vereinshaus, Schützenplatz, Bürgerhaus mit Kindergarten und Jugendeinrichtung, die Lambertuskirche sowie der Friedhof integriert. Insbesondere die nächste Neu-Morschenicher Generation wird sich über ihre sozialen Kontakte von Schule und Ausbildung stärker nach Merzenich orientieren. ENTWURF STAND: 07.11.2012 10 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Abbildung 1: Städtebaulicher Entwurf Morschenich-Neu Die städtebauliche Struktur ist einfach und in hohem Maße variabel in der späteren Grundstücksaufteilung (Breite, Tiefe, Größe). Damit entsteht viel Raum für individuelles Bauen. Grundstücke mit Miethäusern, Doppel- und Reihenhäusern, die zweigeschossig errichtet werden, bilden entlang der Oberstraße und vor allem am „Dorfplatz“ einen städtebaulich starken Rücken. ENTWURF STAND: 07.11.2012 11 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Abbildung 2: Entwurf des Dorfplatzes (aus: Gestaltungskonzept 2011) Grundstücke mit Gewerbenutzung sowie Tier- und Pferdehaltung werden im westlichen Eingangsbereich von Morschenich-Neu integriert. Diesen Grundstücken ist zur Landschaft ausreichendes Flächenpotential für diese ergänzenden Nutzungen zugeordnet. Morschenich-Neu wird so von Ziel- und Quellverkehr entlastet. Ein spannender Straßenraum mit lebendiger, bewegter Führung von 'Oberstraße' und 'Unterstraße' ist das Rückgrat von Morschenich-Neu, mit einem dazwischen gespannten zentralen Platz in Nord-Süd-Richtung. Dieser Gemeinschaftsbereich, der sich nach Norden zum Bürgerhaus und zur Lambertuskirche öffnet, vermittelt eine wohnliche Atmosphäre mit 'Dorfcharakter'. Nach Süden verjüngt sich dieser Platz, der mit angrenzender Kneipe und Biergarten am Rande zur Landschaft einen weiteren Ort der Begegnung schaffen soll. 4.6 Freiraumplanung Der Grün- und Erholungsraum an den Rändern von Morschenich-Neu zeigt sich als Wald („Bürgewald“) oder nach Süden offen als Ackerrain mit Streuobstwiesen. Wegeverknüpfungen stützen die hohe Wohnqualität. Die heutigen Wirtschaftswege bleiben als Fuß- und Radwege erhal- ENTWURF STAND: 07.11.2012 12 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG ten. Sie sind ein wichtiger gliedernder Bestandteil der weitgehend ausgeräumten Landschaft und verorten das neue Quartier in guter Weise. „Grüne Linsen“ in der Mitte eines jeden Wohnquartiers ermöglichen für alle die vielfach gewünschte „Wiese hinter den Gärten“. Neben der Straße kann sich hier „Nachbarschaftsleben“ entfalten, das ganze Quartier „Spielplatz“ für Kinder werden. Jede Linse kann thematisch anders besetzt sein. Translozierte Elemente aus Alt-Morschenich werden an passender Stelle integriert. Von Bedeutung sind das Wallfahrtskreuz im direkten westlichen Eingangsbereich und das Wegekreuz Oberstraße am östlichen Rand von Morschenich. Die Übernahme der Straßennamen 'Oberstraße' und 'Unterstraße' findet sich auch in der städtebaulichen Figur wieder. Wasser Ein grünes Band mit abwechslungsreichen Grünräumen umfasst das gesamte Dorf. Wasser soll dabei das verbindende Element sein. Die den Altort prägenden Entwässerungsgräben werden auch Morschenich-Neu charakterisieren. Ein umlaufender Graben soll am südlichen und östlichen Rand der Siedlung Regenwässer sammeln und füllt je nach Wetterlage kleine Retentionsteiche und den Dorfweiher, der dauerhaft eingestaut wird. „Wald der Erinnerung“ Im Südosten soll der sog. „Wald der Erinnerung“ entstehen. Im Zusammenspiel von waldartiger Bepflanzung mit Fragmenten des alten Dorfes entstehen Aufenthaltsqualitäten als auch ein Baustein der grünen Achse nach Merzenich. 4.7 Erschließung Die ringförmige Erschließungsstruktur verfügt über durchgehend befahrbare Straßen mit Gehbereichen und Parkmöglichkeiten. Längsparkstreifen sind dort wechselseitig integriert. Die „Dorfstraßen“ sind nur an wichtigen Stellen (Eingänge, Ausgänge, Plätze usw.) begrünt. Auf stichförmige Wohnerschließungen wird bis auf den südöstlichen Bereich des Wohngebietes WA 3 ebenso verzichtet wie auf Elemente von Verkehrsberuhigung (keine Aufpflasterungen, Engstellen usw.). Festumzüge im Rahmen des Schützenfestes sowie Prozessionswege „in alle vier Himmelsrichtungen“ sind einfach möglich. Die Busverbindung kann Morschenich-Neu schleifenförmig von der L 264 anfahren, die zentrale Haltestelle befindet sich am Dorfplatz und ist einfach von allen Seiten zu erreichen. 4.8 Straßenräume Die geplante Ausgestaltung der Straßenräume ergibt sich aus unterschiedlichen Nutzungsanforderungen, Zielsetzungen und städtebaulichen Aussagen. Dabei sind insbesondere die Ziele und Nutzungsansprüche auf Grundlage der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt Ausgabe 2006, Stand: Dezember 2008) zu berücksichtigen. Ziele: ENTWURF STAND: 07.11.2012 13 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU'  soziale Brauchbarkeit einschließlich Barrierefreiheit,  Straßenraumgestalt,  Umfeldverträglichkeit,  Verkehrsablauf,  Verkehrssicherheit,  Wirtschaftlichkeit. BEGRÜNDUNG Nutzungsansprüche:  ÖPNV  fließender und ruhender KFZ-Verkehr  Liefern und Laden  Radverkehr  Fußgängerverkehr, soziale (und kulturelle) Ansprüche / Barrierefreiheit  Begrünung  Ver- und Entsorgung Aus den o.g. Zielen und Nutzungsansprüchen sowie aus der vorgegebenen städtebaulichen Struktur wurden unterschiedliche Straßenräume entwickelt. Erschließungsstraße mit ÖPNV Die ringförmige Haupterschließung berücksichtigt neben dem erwarteten, gegenüber den Wohnwegen erhöhten Verkehrsaufkommen auch die Nutzung durch den ÖPNV sowie die Belange des im Dorfgebiet erzeugten Verkehrs. Die Breite von 12 m schließt einen einseitigen Parkstreifen sowie beidseitige Fußwege ein. Abbildung 3: Straßenquerschnitt der Haupterschließung Wohnwege ENTWURF STAND: 07.11.2012 14 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Die „innere“ Ringerschließung hingegen wird mit einer Breite von 8,50 m, die Stichstraßen mit Wendeanlage im südlichen Wohngebiet 3 mit einer Breite von 7 m geplant. Dadurch ist einseitiges Parken sowie ein Gehstreifen im Straßenraum bei einem auf das notwendige reduzierten Straßenquerschnitt möglich. Ziel der Ausführungsplanung ist eine Mischverkehrsfläche mit Tempo 30 zur Erschließung der Wohnhöfe und der inneren Wohnbereiche. Abbildung 4: Straßenquerschnitt der Wohnwege 4.9 Städtebauliche Kennwerte aufgrund der Haushaltsbefragung 2010 Auf Grundlage der Befragungsergebnisse einer in 2010 durchgeführten Haushaltsbefragung wurden folgende städtebaulichen Kennwerte als Richtwerte für die weiteren Planungen des neuen Standorts ermittelt und in den Entwurf des Braunkohlenplans „Umsiedlung Morschenich“ (April 2011) aufgenommen. Gesamtfläche Umsiedlungsstandort: 20 ha  Anzahl Eigentümergrundstücke: 90  Anzahl Grundstücke für Miethäuser: 20 für 49 Miethaushalte  Anzahl Grundstücke insgesamt: 110  durchschnittliche Grundstücksgröße: 750 m² Flächenbedarf innerhalb der 20 ha:  Nettowohnbauland: 8,3 ha  Gewerbe und wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe: 1,5 ha  Gemeinbedarfseinrichtungen: 2,8 ha  Grün- und Ausgleichsflächen, Verkehrsflächen: 7,4 ha Zum derzeitigen Planungsstand sind folgende Gemeinbedarfseinrichtungen im neuen Ort vorgesehen und bei der Bauleitplanung berücksichtigt: ENTWURF STAND: 07.11.2012 15 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG  multifunktionales Vereins- und Bürgerhaus (ggf. mehrere Gebäudeteile): Diese Einrichtung soll den Vereinen (u.a. Schützen, KK-Club und Sportverein) sowie den Bürgern im weitesten Sinne dienen (z.B. Jugendheim, Begegnungsraum usw.).  ausreichend Flächen für das soziale Miteinander (Schützenfest, Kirmes, St. Martinsfeuer usw.) im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus  Sportplatz im Umfeld des Vereins- und Bürgerhaus  Kindergarten  Spielplatz  Feuerwehrgerätehaus  Rixen-Stiftungshaus  Friedhof mit Trauerhalle und Sankt-Lambertus-Kapelle 4.10 Planungsabfrage 2012 Die im Rahmen der Planungsabfrage erhobenen Daten dienen der Konkretisierung und Anpassung der Planung hinsichtlich der Bedürfnisse und Wohnvorstellungen der Bewohner im künftigen Heimatort. Hierzu wurden Fragebögen an die Haushalte und Eigentümerin Morschenich versandt. Neben Informationen zur bestehenden Wohnsituation sollten Vorstellungen zu Hausund Grundstücksgrößen sowie besonderen Nutzungsformen wie z.B. Tierhaltung in Morschenich-Neu geäußert werden. Darüber hinaus wurde die zukünftig in Frage kommende Energieversorgung abgefragt. Dadurch soll die Entscheidung für ein bestimmtes Energiekonzept vereinfacht werden, da es z.B. für eine Nahwärmelösung der Beteiligung möglichst aller Haushalte in Morschenich-Neu bedarf (s. Kapitel 2.9.). Die Planungsabfrage wurde in der Bürgerinformationsveranstaltung am 29.2.2012 zum ersten Mal angekündigt. In einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Bodenwertermittlung und Planungsabfrage am 20.6.2012, wurden der Ablauf und die einzelnen Inhalte der Planungsabfrage erläutert. Am 22.6.2012 wurden die 264 Fragebögen zusammen mit einem Begleitschreiben des Bürgermeisters, weiteren Informationen zur Bodenwertermittlung, dem aktuellen Infomorum (20. Ausgabe) sowie einem Faltblatt der Stadtwerke Düren mit Informationen zum Angebot einer Nahwärmeversorgung, an alle Haushalte in Morschenich (Eigentümer und Mieter) sowie an alle auswärtig wohnenden Eigentümer von Anwesen in Morschenich versandt. ENTWURF STAND: 07.11.2012 16 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Abbildung 5: Auszug aus dem Fragebogen zur Planungsabfrage Die Auswertung der Fragebögen ergibt hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes die Möglichkeit, Nutzungsarten und Flächenanteile besser auf den Bedarf zuzuschneiden. Grundsätzlich soll ein Bebauungsplan eine flexible Ausnutzung seiner Festsetzungen für längere Zeit ermöglichen, da Anforderungen und Bedarfe der Nutzer ständigen Veränderungen ausgesetzt sind. Diese Qualität muss auch für den vorliegenden Bebauungsplan gelten, gleichzeitig muss die Planung den Sonderfall einer schon vorher weitgehend feststehenden Bewohnerschaft angemessen berücksichtigen und die mit den Bürgern erarbeiteten Planungsziele für den neuen Ort im Kontext der planungsrechtlichen Möglichkeiten umsetzen. ENTWURF STAND: 07.11.2012 17 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 4.11 Ergebnisse der Planungsabfrage Von 264 versandten Fragebögen wurden 148 zurückgesandt. Im Fragebogen wurde allerdings darum gebeten, den Fragebogen nur zurück zu senden, wenn der Empfänger beabsichtigt, nach Morschenich-Neu umzusiedeln. Zum Vergleich: Die im November 2010 im Auftrag der Bezirkregierung Köln durch infas durchgeführte Haushaltsbefragung zur Ermittlung des Flächenbedarfs für Morschenich-Neu, führte zu folgenden Ergebnissen:  137 Haushalte gaben an, an der Umsiedlung teilnehmen zu wollen.  27 Haushalte gaben an, noch keine Entscheidung getroffen zu haben, wobei die näheren Angaben von 14 dieser Haushalte, eine Teilnahme an der Umsiedlung vermuten ließen. Daraus folgerte die Bezirksregierung, dass 70% von 221 befragten Haushalten an der Umsiedlung teilnehmen werden (137 + 14= 151). Im Vergleich zu der o.g. durch die Bezirksregierung in 2010 ermittelten Umsiedlungsbeteiligung von 151 Haushalten, lässt der Rücklauf von 148 Fragebögen in der Planungsabfrage eine nahezu hundertprozentige Umfragebeteiligung der Haushalte vermuten, die an der Umsiedlung teilnehmen möchten. Die Ergebnisse der Planungsabfrage bestätigen im Allgemeinen die bisherigen Annahmen in Bezug auf den Gesamtflächenbedarf und auf den Bedarf für Wohnbauflächen in MorschenichNeu. Der ermittelte Gesamtbedarf für Wohnbauflächen liegt innerhalb des Rahmens der bisher im Entwurf des Braunkohlenplans und im Vorentwurf des Bebauungsplans zur Umsiedlung Morschenich angenommenen Flächen. 82 von 148 Teilnehmern sprachen sich für den Anschluss an ein Nahwärmenetz aus, davon beabsichtigen 69 die Errichtung eines Ersatzanwesens in Morschenich-Neu. Damit hat sich eine Mehrheit von 55% (58% der Teilnehmer, die ein Ersatzanwesen errichten wollen) für die zentrale Wärmeversorgung entschieden. 14,1 % der Teilnehmer (13,4 % der Teilnehmer, die ein Ersatzanwesen errichten wollen) machten keine Angaben zur zentralen oder dezentralen Wärmeversorgung, machten aber deutlich, dass die Art der Wärmeversorgung für sie nicht entscheidend für die Teilnahme an der Umsiedlung nach Morschenich-Neu ist. Da die bisherigen Annahmen für die Flächenbedarfe in Morschenich-Neu durch die Planungsabfrage im Wesentlichen bestätigt wurden, ergeben sich nur geringfügige Änderungen im Rahmen der Festsetzung von Wohnflächen und Dorfgebieten. Aufgrund des ermittelten Bedarfs an Flächen zur gewerblichen bzw. landwirtschaftlichen Nutzung wird das Dorfgebiet entsprechend angepasst und geht über die im ursprünglichen städtebaulichen Entwurf dargestellte Fläche hinaus. Die Erweiterung in östlicher Richtung betrifft ca. 4 Baugrundstücke des angrenzenden Wohngebietes. 5 Verkehr Der Umsiedlungsstandort 'Morschenich-Neu' liegt östlich von Merzenich an der L 264, über die auch die äußere Erschließung des Standortes erfolgen soll. Im Rahmen der Verkehrsuntersu- ENTWURF STAND: 07.11.2012 18 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG chung sind verschiedene Knotengeometrien zu dieser Anbindung untersucht und bewertet worden. Neben der Leistungsfähigkeit der Knotengeometrien gemäß dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) sind auch sicherheitstechnische Belange des MIV (Motorisierter Individual Verkehr) sowie insbesondere die Querungssicherheit der Radfahrer- und Fußgängerverkehre zu berücksichtigen. Wesentliche Entscheidungsgrundlage zur Ausgestaltung des Anschlusses von Morschenich-Neu an die L 264 sind die durchgeführten Erhebungen zu den bestehenden und zu erwarteten Verkehrsmengen. 5.1 Verkehrsbelastung 2011 Um die Untersuchungsergebnisse auf aktuellste Analysebelastungen stützen zu können, wurden an einem 'repräsentativen Werktag' Verkehrserhebungen (Querschnittszählungen) im betroffenen Bereich der L 264 durchgeführt. 'Repräsentative Werktage' sind die Wochentage Dienstag oder Donnerstag, da an diesen Tagen statistisch in der Regel die stärksten Verkehrsbelastungen im allgemeinen Straßennetz vorliegen. Erhoben wurden hierbei die Zeitintervalle 6.00 – 9:00 Uhr und 16:00 - 19:00 Uhr, da in diesen Zeiten- aufgrund der vorgesehenen Standortstruktur – die stärksten Verkehrserzeugungen aus dem Umsiedlungsstandort zu erwarten sind. Abbildung 6: Verkehrsbelastung 2011 ENTWURF STAND: 07.11.2012 19 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 5.2 Verkehrsbelastung 2020 Im Zusammenhang mit dem 6-streifigen Ausbau und der Verlegung der A 4 zwischen der Anschlussstelle (AS) Düren und der AS Kerpen sind Netzveränderungen sowie eine Neuordnung der Autobahnanschlussstellen vorgesehen. Nördlich des Umsiedlungsstandortes entsteht an der L 264 u.a. eine neue Anschlussstelle „Merzenich“ an die A 4n. Diesbezüglich sind entsprechende Veränderungen der Verkehrsbelastung im Zuge der L 264 zu erwarten. Diese wurden bezogen auf einen Prognosehorizont 2020 - in der „Verkehrsuntersuchung zur Planfeststellung der A 4n“ seinerzeit ermittelt und als DTV-Belastungen (durchschnittlicher, täglicher Verkehr) dargestellt. Abbildung 7: Verkehrsbelastung 2020 ENTWURF STAND: 07.11.2012 20 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 5.3 Zu erwartende Verkehrserzeugungen aus Morschenich – Neu Derzeit wird für den Umsiedlungsstandort von einer Einwohnerzahl von 350 ausgegangen. Außerdem sind innerhalb des Standortes noch ca. 1,5 ha für Kleingewerbe und wohnverträgliche Landwirtschaft vorgesehen. Es wird gutachterlich davon ausgegangen dass die aus der Wohnnutzung entstehenden Wege zu 70% als Motorisierter Individual Verkehr (MIV), zu 10% als ÖPNV-Verkehr und zu 20% als Fußgänger- /Radfahrerverkehr zurückgelegt werden. Die durch die Wohnnutzung ausgelösten Wirtschaftsverkehre finden zu 100% als MIV statt. Bezüglich der Gewerbe/Landwirtschaftsnutzung erfolgte die Aufteilung folgendermaßen: Wirtschafts-/Lieferverkehr: 100% MIV Beschäftigtenverkehr: 90% MIV, 5% ÖPNV, 5% Fußgänger/Radfahrer Motorisierter Individual Verkehr Für die hier vorgesehene Nutzungsstruktur ist demnach gutachterlich von insgesamt 847 KfzFahrten / Tag (Wohnen und Gewerbe-Landwirtschaft) auszugehen. Die für die leistungstechnischen Bewertungen maßgebenden spitzenstündlichen MIV-Zusatzverkehre stellen sich wie folgt dar: Abbildung 8: Motorisierter Individualverkehr Morschenich - Neu Fußgänger-/Radfahrerverkehr Für den hier untersuchten Standort wird gutachterlich angenommen, dass 20% der Quell/Zielrelevanten Einwohner- und Besucherwege aus der Wohnnutzung und 5% der Beschäftigtenverkehre aus der Gewerbe-/Landwirtschaftsnutzung mit dem Fahrrad oder fußläufig stattfinden. Daraus ergeben sich im Mittel insgesamt: Wohnnutzung: (1171+67) x 0,20 = 248 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag Gewerbe/Landwirtschaft: 78 x 0,05 = 4 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag Gesamt: 252 Fußgänger-/Radfahrerwege/Tag. ENTWURF STAND: 07.11.2012 21 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Gemäß Haushaltsbefragung von infas aus September 2009 beträgt der Bevölkerungsanteil schulpflichtiger Kinder (6 -18 Jahre) in Morschenich derzeit ca. 12-15%. Überträgt man diesen Anteil auf den neuen Standort, so ist mit ca. 50 schulpflichtigen Kindern an dem neuen Standort zu rechnen. Geht man weiterhin davon aus, dass 70% dieser Kinder zukünftig in Merzenich zur Schule gehen und hiervon 75% den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, so ist morgens und nachmittags mit jeweils 26 schulwegbezogenen Querungen der L 264 zu rechnen. 5.4 Anbindung Morschenich – Neu an die L 264 Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden ebenfalls Varianten zur Anbindung des neuen Standortes an die L 264 untersucht. Dabei sind sowohl Kreisverkehrslösungen als auch signalisierte Knotenanschlüsse untersucht worden. Im Zuge der Abstimmung der Anbindung von Morschenich–Neu an die L 264 mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen wurde eine planfreie Querung der Landesstraße erarbeitet. Diese sichert einerseits die durchgängige Funktionalität der Landesstraße, andererseits wird durch eine Brückenlösung insbesondere die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt. Ein Kreisverkehr am Ortseingang erschließt neben der Ein- und Ausfahrt zur Landesstraße die Brücke zur Querung der L 264 und bindet die Wirtschaftswege an. Westlich der Landesstraße führt von der Brücke ein Fuß- und Radweg nach Merzenich. Der Kfz-Verkehr wird über eine U-Form an die L 264 angebunden. Der westlich der L 264 geplante Kreisverkehr berücksichtigt im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Flächenplanung potentielle Entwicklungsflächen der Gemeinde Merzenich. Für die Anbindung des Plangebietes an die L 264 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Landesbetrieb Straßenbau erforderlich. Diese wird im Rahmen des weiteren Verfahrens erarbeitet. 6 Entwässerung Für den Bebauungsplan wurde ein Entwässerungskonzept mit Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung und –rückhaltung erstellt (Dr. Jochims & Burtscheid Oktober 2012). Für die Ermittlung der Entwässerungsmengen wurde ein Baugebiet mit einer Gesamtfläche von 20,24 ha zu Grunde gelegt. Von dieser Gesamtfläche werden 17,011 ha als Einzugsgebiet bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt. Ausgenommen sind die Grünflachen. Die Versiegelungsgrade wurden in Abhängigkeit von der geplanten Nutzung innerhalb des Baugebietes gewählt. Im Durchschnitt ergibt sich ein Befestigungsgrad von 51 %. Die Entwässerung des gesamten Baugebietes erfolgt im Trennsystem. Die Dimensionierung des Regenwasserkanals erfolgt nach dem Zeitbeiwertverfahren für n = 0,5 l/a. Das anfallende Niederschlagswasser wird einem Rückhaltebecken zugeführt, welches im nordöstlichen Bereich des Baugebietes vorgesehen ist. Das Schmutzwasser aus dem Baugebiet wird über eine Druckleitung entlang des nördlichen Wirtschaftsweges zum Kanalnetz der Ortslage Merzenich gepumpt. Die Pumpstation ist im Bereich des Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Der Anschluss an die Ortskanalisation erfolgt im Ürlingsweg. ENTWURF STAND: 07.11.2012 22 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Regenrückhaltebecken Das Regenrückhaltebecken wird für ein 100-jähriges Ereignis dimensioniert. Die Berechnung ergibt ein erforderliches Volumen von 7.770 m³. Die Drosselwassermenge ergibt sich aus einem potenziell natürlichen Abfluss und dem berücksichtigten Einzugsgebiet. Der Drosselabfluss wird über eine Rohrleitung DN 500 zum Vorfluter östlich des Baugebietes geführt. Die Einleitung erfolgt in den vorhandenen Wegedurchlass. Die Oberfläche des Beckens beträgt ca. 5.200 m². 7 Immissionsschutz 7.1 Lärm Planungsziel ruhiges Wohngebiet Bei der Stadtplanung soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden können. Zur Beurteilung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen aus den umgebenden Gewerbeflächen und Verkehrslärmquellen sind die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 heranzuziehen. Abbildung 9: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gemäß DIN 18005- 1, Beiblatt 1 Nach der DIN 18005 werden die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm etc.) jeweils für sich allein mit den Orientie- ENTWURF STAND: 07.11.2012 23 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG rungswerten verglichen und beurteilt. Diese Betrachtungsweise wird den verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle gerecht. Die in Tabelle 1, Beiblatt 1 aufgeführten Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. Die vorhandenen verkehrlichen Lärmbelastungen setzen sich aus dem Straßenverkehr auf der Landesstraße 264 sowie der Bundesstraße 264 zusammen. Die nördlich des Plangebietes liegende Bahnstrecke befindet sich in ausreichend großem Abstand, so dass eine Lärmbelastung durch den Schienenverkehr ausgeschlossen werden kann. Das nördlich des Plangebiets befindliche Gewerbegebiet 'Auf der Heide' (Abstand ca.600 m) und das südlich liegende Gewerbegebiet Girbelsrath (Abstand ca.1.300 m) befinden sich auch in einem ausreichenden Abstand zum Plangebiet, werden bei der Ermittlung der gewerblichen Lärmbelastungen jedoch berücksichtigt. Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallemissionen wurden alle relevanten Daten ermittelt. Dazu gehören Angaben zur vorhandenen Bebauung, zur heutigen und zur zukünftigen Verkehrssituation und zum Bauvorhaben. Die Daten wurden aus Vermessungsdaten und durch eine Kartierung vor Ort ermittelt und werden in den Berechnungen als Abschirm- und Reflexionsflächen berücksichtigt. Weiterhin werden Pegeländerungen - zur Berücksichtigung des Abstands und der Luftabsorption, - zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung und - durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen (Mehrfachreflexionen, z.B. zwischen beidseitigen Wänden/Gebäuden und Abschirmungen) berücksichtigt. Auf eine Berücksichtigung möglicher geplanter Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde verzichtet, da noch keine abschließenden Kenntnisse über exakte Lage, Form, Dimension und Realisierungsreihenfolge dieser zukünftigen Bebauung vorliegen. Zur Beurteilung der möglichen Lärmbelastungen bei freier Schallausbreitung wurden ersatzweise die Grenzen der überbaubaren Grundstücksflächen der zukünftigen Bebauung herangezogen (Baugrenzen). Fazit und Empfehlungen Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes C 23 'Morschenich-Neu' der Gemeinde Merzenich wurde eine schalltechnische Untersuchung für die zu erwartenden Lärmbelastungen durchgeführt. Dabei sind die Voraussetzungen zur Umsetzung einer neuen Siedlungsfläche im Zuge des Umsiedlungsverfahrens nach akustischen Gesichtspunkten geprüft und beurteilt worden. Neben einer Beurteilung der Immissionen aus den umgebenden Straßen- und Gewerbelärmquellen nach DIN 18005 wurden die Sportlärmimmissionen des geplanten Fußballplatzes gemäß 18. BImSchV sowie die Baumaßnahme des neu zu bauenden Knotenpunktes an der L 264 auf Grundlage der 16.BImSchV untersucht. ENTWURF STAND: 07.11.2012 24 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Im Ergebnis der Untersuchungen ist festzustellen, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte kommt. Weder die Lärmimmissionen der Sportanlage noch die Lärmimmissionen der Gewerbegebiete führen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005. Lediglich die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der L 264 verursachen an der nordwestlichen Grenze des Mischgebietes geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 [MD 60 / 50 dB(A)] im Tag- und Nachtzeitraum. Da diese Überschreitungen allerdings nur an der äußeren Grenze des Baufeldes vorliegen, können die Immissionen durch eine angepasste Nutzung sowie entsprechende Positionierung und Ausrichtung der Bebauung neutralisiert werden. Abschließend ist festzustellen, dass die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen uneingeschränkt möglich sind. Da die Lärmbelastungen auf der Grundlage der freien Schallausbreitung berechnet wurden, ist bei einer späteren Bebauung mit einer weiteren Minderung der Lärmimmissionen zu rechnen. Somit sind ohne weitere Maßnahmen zum Schallschutz die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben. 7.2 Geruch Der Umsiedlungsstandort wird in alle Richtungen durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Südlich und nördlich des Plangebietes sind landwirtschaftliche Betriebe ansässig. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes ein Geruchsgutachten erstellt, welches für die geplanten Wohngebiete mögliche Geruchsbelastungen berechnet und beurteilt. Die Berechnungen erfolgen nach dem Partikelmodell der Technischen Anleitung (TA) Luft mit dem Immissionssimulationsprogramm AUSTAL2000. Das Programmsystem AUSTAL2000 wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (Berlin), der Landesanstalt für Umweltschutz (Karlsruhe), des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (Hildesheim) sowie des Landesumweltamtes NRW (Essen) vom Ingenieurbüro Janicke (Dunum) entwickelt. Es berechnet die Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre, indem es Anhang 3 der TA Luft 2002 umsetzt. Das dem Programm zu Grunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Das Rechenmodell benötigt als Eingangsgrößen neben der standortbezogenen meteorologischen Ausbreitungsklassenstatistik (Wetterdaten) die Emissionsmassenströme und Abluftmengen der Quellen, zudem deren räumliche Koordinaten und gegebenenfalls zur Ermittlung der Abgasfahnenüberhöhung die Temperatur der Abgase. Die Beurteilung der Belastung erfolgt auf Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL). Zur Beurteilung der gesamten Geruchsimmissionssituation wurden die Emissionsdaten der Tierhaltungsbetriebe als Geruchs-Gesamtbelastung in die Berechnung aufgenommen. Hierzu wurden die Wahrnehmungshäufigkeiten für Gerüche nach dem Partikelmodell der TA Luft bestimmt. . Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) führt folgende Immissionswerte (IW) zur Beurteilung auf: ENTWURF STAND: 07.11.2012 25 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Für Wohn- und MI-Gebiete: lW = 0,10 (= 10% der Jahresstunden mit Geruch) Für GI- und GE-Gebiete, Dorfgebiete: lW= 0,15 (= 15% der Jahresstunden mit Geruch) Für Wohnhäuser im Außenbereich wird in den Auslegungshinweisen der GIRL ein Wert bis zu 25% der Jahresstunden für die Überschreitung der Geruchsschwelle von 1 GE/m3 (Geruchseinheit/ m³) angegeben. Bei Landwirten untereinander können häufigere Geruchswahrnehmungen zugemutet werden, da die Immissionssituation solcher Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben maßgeblich von den Emissionen der eigenen Hofstelle geprägt wird. Gemäß GIRL ist "im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen, ( ... ) eine belästigungsrelevante Kenngröße 1Gb zu berechnen und diese anschließend mit den Immissionswerten nach Tabelle 1 zu vergleichen". Die Geruchsausbreitungsberechung führt zu folgendem Ergebnis: Wie den Flächenkennwerten zu entnehmen ist, wird im Bereich der geplanten Wohnbereiche innerhalb des o.g. Plangebietes der für Wohnhäuser in Wohngebieten geltende Immissionswert (IW=10%) eingehalten. 8 Energie Das Planungsziel Klimaschutz und Klimafolgeanpassung (gemäß BauGB §1 (5) und §1a (5), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509)) wird im vorliegenden Bebauungsplan im Rahmen eines Energiekonzeptes umgesetzt. Diese macht konkretere Angaben zur Planung und Ausrichtung der Gebäude sowie sonstige bautechnische Maßnahmen, die dem allgemeinen Klimaschutz dienen. Grundlage für das Energiekonzept bildet der städtebauliche Entwurf für den Umsiedlungsstandort. Insgesamt sind 90 Einfamilienhäusern (EFH), 20 Mehrfamilienhäusern (MFH) und ca. 11 geplanten Nicht-Wohngebäuden (Vereinshaus, Kita, usw.) mit Strom und Wärme zu versorgen. Grundlage für die zukünftige Wärmeversorgung des Umsiedlungsstandortes ist der Energiebedarf der Gebäude entsprechend der voraussichtlich zum Zeitpunkt der Baugenehmigung relevanten Energieeinsparverordnung (EnEV 2012). Der zukünftige Energiebedarf wurde für typische Mustergebäude ermittelt. Im Vergleich zum Energiebedarf der Bestandsgebäude lässt sich durch den Neubau, unabhängig vom letztendlich gewählten Versorgungskonzept, der Heizenergiebedarf im Mittel bis zu 80 % reduzieren. Die individuellen Einsparpotentiale hängen von den einzelnen Baujahren und Dämmstandards der Gebäude ab. 8.1 Energiekonzeptvarianten Es wird grundsätzlich in dezentrale Versorgungskonzepte mit separater Heizungstechnik in den einzelnen Gebäuden (mit Heizkesseln und Solarthermie (Warmwasser), zusätzlich Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung) und zentrale Versorgungskonzepte über ein Nahwärmenetz unterschieden: ENTWURF STAND: 07.11.2012 26 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Abbildung 10: Schema dezentrales Versorgungskonzept Abbildung 11: Schema zentrales Versorgungskonzept Analyse der Varianten: ENTWURF STAND: 07.11.2012 27 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 1) Gegenüber der Vergleichsbasis (Variante 1 – dezentrale Gaskessel und Solarthermie) sind nur die Varianten mit Nahwärmenetzen wirtschaftlicher. Die Wärmeversorgung über dezentrale Elektro-Wärmepumpen ist um ca. 14 % und der Einsatz von dezentralen Holzpelletkesseln und größeren Solarthermieanlagen ist um ca. 37 % teurer als die Versorgung mit dezentralen Gaskesseln und kleiner Solarthermieanlage. 2) Der Einsatz eines zentralen Holzpelletkessels in Verbindung mit einem Nahwärmenetz und dezentralen Solarthermieanlagen (Variante 4) ist im Vergleich zur gleichwertigen dezentralen Lösung (Variante 3) um ca. 33 % wirtschaftlicher. Dies ist vor allem durch die anteilig wesentlich geringeren Investitions- und Betriebskosten begründet. 3) Besondere wirtschaftliche Vorteile bietet der Einsatz eines Blockheizkraftwerks (BHKW) durch die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu nutzen oder einzuspeisen. Hierdurch sind Kosteneinsparungen von ca. 35 % erreichbar (Variante 5). Wird Biogas statt Erdgas eingesetzt, reduzieren sich die Kosteneinsparungen auf ca. 13 % (Variante 5b). 4) Ökologisch gesehen nehmen die Konzeptvarianten mit Holzpelletkesseln und Solarthermie aufgrund des ausschließlichen Einsatzes von erneuerbaren Energien eine Sonderstellung ein (Variante 3 und 4). Gegenüber den anderen Varianten sind dadurch CO2-Einsparungen um bis zu 70 % erreichbar. 5) Elektro-Wärmepumpen (Variante 2) können als Alternative zum „normalen“ Strom auch mit Ökostrom oder eigenerzeugtem Strom (Variante 2b) betrieben werden. Dadurch können ca. 62 % der CO2-Emissionen eingespart werden. 6) Die Möglichkeit das Energiekonzept durch Photovoltaikanlagen zu ergänzen ist bei allen Varianten gegeben. Aufgrund der relativ kurzen Amortisationszeiten von 11 bis 13 Jahren kann Photovoltaik als sichere Geldanlage mit ökologischem Nutzen betrachtet werden. Fazit und Empfehlungen: Nach einer ganzheitlichen ökonomischen und ökologischen Bewertung der untersuchten Varianten, wird für die zukünftige Wärmeversorgung Variante 4 (zentraler Holzpelletkessel und dezentrale Solarthermie) mit folgenden Kernpunkten empfohlen: - dezentrale Solarthermieanlagen für die einzelnen Gebäude; Auslegung von Kollektoren und Speichern auf ca. 30 % solare Deckungungsrate bezogen auf den gesamten Heizenergiebedarf der Gebäude - hoch gedämmtes Nahwärmenetz mit niedrigen Systemtemperaturen (≤ 55 °C), Betrieb nur in den Wintermonaten, Nutzung der Speicherfähigkeit des Nahwärmenetzes für den Ausgleich von solaren Spitzenlasten ENTWURF STAND: 07.11.2012 28 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG - Einsatz von dezentralen Pumpen für das Nahwärmenetz zur Minimierung der Wärmeverteilverluste und der Hilfsenergie der Umwälzpumpen (bedarfsgerechte Wärmeverteilung) - zentraler Holzpelletkessel mit eigener Heizungszentrale und Holzpelletlager, gebündelter, kaufmännisch optimierter Einkauf der Holzpellets - Nutzung der aktuellen Förderprogramme (z.B. MAP der BAFA, KfW-Programm Erneuerbare Energien, KWK-Gesetz) für die Investitionen in erneuerbare Energien und das Nahwärmenetz - Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Variante auf der Gebäudeseite durch einen hohen Dämmstandard (EnEV 2012) , den Einsatz eines NiedertemperaturHeizungssystems (z.B. Fußbodenheizung) und der Planung gut ausgerichteter Dachflächen für die Solarkollektoren. Erfolgsrezept der Variante ist ein optimales Zusammenspiel zwischen Solarthermie und der Biomasseheizung. Ein weiterer Vorteil der Variante ist, dass keine Gasleitung erforderlich ist, der Wartungsaufwand und Platzbedarf für die Heizungsanlagen in den Gebäuden minimiert wird und die Gemeinde Morschenich zum unabhängigen Selbstversorger werden kann. Grundvoraussetzung für die Realisierung des Nahwärmenetzes ist eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung, so dass möglichst alle Gebäude an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Diese Akzeptanz für die zentrale Nahwärmeversorgung wurde im Rahmen der Planungsabfrage grundsätzlich bestätigt. Vor dem Hintergrund des Befragungsergebnisses werden die Gespräche mit regionalen Energieversorgern und der RWE Power fortgesetzt, um die Rahmenbedingungen zu konkretisieren und um anschließend bis zum Erschließungsbeginn über die Realisierung einer zentralen Wärmeversorgung zu entscheiden. Um bei einer positiven Entscheidung die zentrale Versorgung umsetzen zu können, wird im Bebauungsplan vorsorglich eine Fläche für eine Heizzentrale am nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg vorgesehen. Bei keiner Umsetzung der zentralen Lösungen können dezentrale Wärmeversorgungsvarianten insbes. die LuftWärme-Pumpe als ökologische gleichwertige Lösungen im gesamten Baugebiet zum Einsatz kommen. Daneben wird für die Bauherren aus Morschenich eine kostenlose umfängliche Bau- und Energieberatung angeboten, die über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt. Der Einsatz alternativer Energien beim Neubau ist zudem in den gesetzlichen Vorschriften geregelt und damit sichergestellt. Darüber hinaus ist zudem die Nutzung der Sonnenenergie durch eine optimierte Ausrichtung der Gebäude den Bauherrn ermöglicht. ENTWURF STAND: 07.11.2012 29 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' 9 BEGRÜNDUNG Begründung der Planinhalte 9.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 9.1.1 Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) Um eine leichte funktionale sowie städtebauliche Differenzierung der neuen Siedlung zu erreichen, wird das allgemeine Wohngebiet mit verschiedenen Teilbereichen geplant. Auf diese Weise wird eine Entwicklung vom eher betriebsamen Charakter des Dorfplatzes hin zum aufgelockerten, ruhigen Wohnen in den Randbereichen ermöglicht. Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass der Versorgung des Ortes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sich am Dorfplatz befinden, um auf diese Weise die Dienstleistungs- und Versorgungsfunktion des Dorfplatzes, als zentrale Mitte des Ortes, zu unterstreichen. Grundsätzlich sind in den allgemeinen Wohngebieten Tankstellen ausgeschlossen, da die Größe der Siedlung eine solche Funktion nicht erforderlich macht sowie dem gewünschten städtebaulichen Charakter entgegensteht. Darüber hinaus existiert eine Tankstelle am südwestlichen Rand von Merzenich in etwa 2.000 m Entfernung. Weiterhin sind, bis auf das WA 2 b, Gartenbaubetriebe und Anlagen bzw. Einrichtungen zur Kleintierhaltung ausgeschlossen. Diese Funktionen sollen im WA 2 b am Ortseingang, in Nachbarschaft zum Dorfgebiet (MD) untergebracht werden, um der gewünschten, städtebaulichen und funktionalen Differenzierung und Schwerpunktsetzung sowie letztlich den im Rahmen des Verfahrens erzielten Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zu entsprechen. In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 a und WA 1b ist, bis auf die genannten Gartenbaubetrieb und Tankstellen, eine der BauNVO entsprechende Nutzungsvielfalt gegeben. Die Gebiete WA 2 a und WA 2 b lassen nur ausnahmsweise Läden, Gaststätten oder auch nicht störende Gewerbebetriebe zu, um die zentrale Funktion des Dorfplatzes zu unterstützen. Der Unterschied der beiden WA 2-Gebiete besteht lediglich in der Zulässigkeit von Gartenbaubetrieben und Anlagen zur Kleintierhaltung. Diese Nutzungen werden nur im WA 2 b zugelassen, um neben der genannten städtebaulichen Differenzierung sowie der Berücksichtigung der Planungsabfrage auch möglichst konfliktfreie Nachbarschaften zu ermöglichen. Das allgemeine Wohngebiet WA 3 lässt nur Wohngebäude und nicht störende Handwerksbetriebe zu, ausnahmsweise sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Beherbergungsbetriebe zugelassen. Dadurch, und durch den Ausschluss von Läden, Gaststätten, sozialen Einrichtungen etc. wird einerseits der zentrale Dorfplatz mit seiner Versorgungsfunktion gestärkt, andererseits entsteht so das in Zusammenarbeit mit den Umsiedlern angestrebte städtebauliche Ziel eines eher ruhigen Wohnangebots am Siedlungsrand. ENTWURF STAND: 07.11.2012 30 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 9.1.2 Dorfgebiet Das Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO, mit den dorftypischen Nutzungen wie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, befindet sich am Ortseingang. Dadurch wird zusätzlicher landwirtschaftlicher oder gewerblicher Verkehr innerhalb der Wohngebiete weitestgehend vermieden. Wie das allgemeine Wohngebiet ist auch das Dorfgebiet hinsichtlich der zulässigen Nutzungen in verschiedenen Teilgebieten geplant, um eine städtebauliche Ordnung und eine möglichst konfliktfreie Nachbarschaft im Eingangsbereich des zukünftigen Siedlungsgebiets zu erreichen. Grundsätzlich sind die so entstandenen drei Dorfgebiete als eine Einheit zu verstehen, welche in der Summe alle wesentlichen dorfgebietstypischen Nutzungen enthält. Generell sind in den Dorfgebieten Tankstellen sowie die nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen Spielhallen, Wettbüros, Internetcafés, Erotikfachmärkte/ Sexshops, Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe ausgeschlossen. Diese Nutzungen sind für das neue Siedlungsgefüge weder typisch noch städtebaulich verträglich und können einen 'Tradingdown-Effekt' nach sich ziehen, der einer geordneten und gewünschten städtebaulichen Entwicklung entgegensteht. Im MD 1 ist, mit dem Ziel der Schaffung einer attraktiven Eingangssituation, die Zulässigkeit auf Wohngebäude, landwirtschaftliche Nebenerwerbsstellen und Gaststätten sowie Einzelhandelsbetriebe beschränkt. Die landwirtschaftlichen Betriebsstellen sind aus diesem Grund im rückwärtigen Grundstücksbereich, im Dorfgebiet MD 2 untergebracht. Die laut § 5 BauNVO allgemein zulässigen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, sind im MD 2 nur ausnahmsweise zulässig, da für diese Nutzungen an anderen Stellen Festsetzungen getroffen werden. Das Dorfgebiet MD 3 soll hinsichtlich seiner zulässigen Nutzung den Übergang zum Wohngebiet berücksichtigen. Tierhaltung ist im gesamten Dorfgebiet nur zur Selbstversorgung und zu Freizeitzwecken zulässig. Dies entspricht den Ergebnissen der Planungsabfrage und dem Ziel eines verträglichen Nebeneinanders von Dorf- und Wohngebiet sowie den im Altort vorhandenen Strukturen. Weiterhin soll durch die nur ausnahmsweise Zulässigkeit von Einzelhandel, Schank und Speisewirtschaften sowie Betrieben des Beherbergungswesens die Funktion des zentralen Dorfplatzes gestärkt werden. Unzulässig sind sonstige Gewerbebetriebe, Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, da diese Funktionen im MD 2 gebündelt werden und konfliktträchtig im Hinblick auf die Nachbarschaft zum Wohngebiet sind. 9.1.3 Flächen für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Laut Braunkohlenplan sind entsprechend der im Altort anzutreffenden Infrastruktur im Plangebiet Flächen für den Gemeinbedarf zu berücksichtigen. In der Ortsmitte wird eine Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer gemeindlichen Versammlungsstätte (z.B. Bürgerhaus), schulergänzende Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätte) sowie ein Gebäude für kirchliche Zwecke festgesetzt. Die Lage dieser Fläche ergänzt die zent- ENTWURF STAND: 07.11.2012 31 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG rale Funktion des Dorfplatzes als Ortsmitte bzw. bietet im Hinblick auf die mögliche kirchliche Einrichtung die Nähe zum Friedhof. 9.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 2 BauGB) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 a und WA 2 b sind 1-2 Vollgeschosse als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. WA 1 a dient der städtebauliche Begrenzung und Betonung des Dorfplatzes und wird daher zwingend auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Das ergänzende WA 1 b lässt dagegen 1-2 Geschosse zu. Im WA 3 sollen die Wohngebäude auf 1 Geschoss begrenzt werden. Dies entspricht insgesamt der im heutigen Morschenich vorhandenen Höhenentwicklung sowie den im Rahmen der Planungsabfrage gemachten Angaben der umsiedelnden Bürger zu ihren künftig angestrebten Wohnformen. Darüber hinaus soll so eine städtebaulich differenzierte Gestalt mit einem dichteren Eingangs- bzw. Innenbereich und einer aufgelockerten, niedrigeren Bebauung im Bereich des Siedlungsrandes erreicht werden. Aus diesem Grund wird im eher peripheren Wohngebiet WA 3 eine offene Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhäusern festgesetzt. Dagegen ist im WA 2 a und b außer der offenen Bauweise keine weitere Beschränkung der Bauweise vorgesehen. Die im Bereich des Dorfplatzes geplante Wohnbebauung WA 1 a wird hingegen als geschlossene Bebauung festgesetzt. Auf diese Weise soll städtebaulich die Platzwirkung erhöht werden. Somit tritt auch die Öffnung bzw. Aufweitung des Platzes zur Kirche deutlich hervor und unterstreicht so den Dorfmittelpunkt als identitätsstiftendes Element für Morschenich-Neu. Dieses Ziel soll durch die festgesetzte Baulinie im WA 1 a unterstützt werden. In den übrigen Gebieten sind Baugrenzen festgesetzt, um dort eine flexible Ausnutzung der Grundstücke zuzulassen. Die Abstände der Baufenster der allgemeinen Wohngebiete zur Straße betragen 3 m, nur in den Stichstraßen des südlichen WA 3 soll der größere Abstand von 5 m zur Straße einen städtebaulich anderen Charakter ermöglichen und insgesamt zur Entwicklung unterschiedlicher Qualitäten im allgemeinen Wohngebiet beitragen. 9.3 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Einfahrten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB und §§ 12, 14, 21a, 23 Abs. 5 BauNVO) Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche (grundstücksseitiger Straßenbegrenzungslinie) ist ein Abstand von mind. 5,00 m einzuhalten. Dadurch wird der Nachweis von 2 Pkw - Stellplätzen auf den privaten Grundstücken gesichert und somit ein zusätzlicher Stellplatzbedarf im öffentlichen Raum vermieden. Um den Umsiedlern eine möglichst freie und individuelle Grundstücksausnutzung zu ermöglichen, sind Nebenanlagen auch außerhalb der Baufenster zulässig. 9.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Zur Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen in die umgebende Landschaft werden Verkehrsflächen mit dieser Zweckbestimmung festgesetzt. Darüber hinaus werden zur der Be- ENTWURF STAND: 07.11.2012 32 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG rücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie zur Ergänzung des Wegenetzes Wirtschaftswege festgesetzt. Aufgrund der „sackgassenartigen“ Erschließung von Morschenich-Neu wird für den Fall einer Blockade der Haupterschließung ein Wegeabschnitt mit der Zweckbestimmung Not- und Rettungszufahrt festgesetzt. 9.5 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Die Grünflächen in Morschenich-Neu dienen einerseits der Herstellung von Orten der Erholung und Besinnung für die Umsiedler, sie ermöglichen wohnraumnahen Aufenthalt im Grünen, strukturieren den neuen Siedlungskörper und schützen bzw. betonen einzelne Räume. Sie haben verknüpfende Funktion, sichern Wegeverbindungen für die Bewohner und können zur Einrichtung von Treffpunkten für die dörfliche Nachbarschaft genutzt werden. Darüber hinaus dienen sie mittels definierter Zweckbestimmung der Unterbringung von Sportplatz und Friedhof. Weiterhin dienen die Grünflächen dem Ausgleich des durch die Planung verursachten Eingriffs. 9.5.1 Öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Sportanlagen Das städtebauliche Konzept sieht am Ortseingang eine öffentliche Grünfläche für Sport- und Schützenplatz sowie die dazugehörigen Gebäude und Stellplätze vor. Zur Stärkung dieses Standortes für die örtlichen Sportvereine wird darüber hinaus die Errichtung einer Vereinsgaststätte zugelassen. Der Standort wurde einerseits aus lärmtechnischen Gründen gewählt, andererseits hält er Besucherverkehre zu Vereins- und Sportveranstaltungen von den Wohngebieten fern. Friedhof Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof wurde zur der möglichen, kirchlichen Nutzung auf der Gemeinbedarfsfläche in Nachbarschaft zu dieser festgesetzt. Regenrückhalteanlage Aufgrund der mangelnden Versickerungsfähigkeit des Bodens im Plangebiet wird eine Grünfläche mit Zweckbestimmung „Regenrückhalteanlage“ zur Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser festgesetzt. 9.5.2 Öffentliche Grünflächen mit Maßnahmen nach § 9 Abs.1 Nr. 20 u. 25 BauGB Diese Flächen sollen einen Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aufnehmen. Dazu werden möglichst viele der in Morschenich-Neu geplanten Grünflächen mit individuellen Maßnahmen festgesetzt. Darüber hinaus können z.B. die im Konzept gewünschte Ortsrandeingrünung und der kleine Wald planungsrechtlich gesichert werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen neben dem Erreichen der im Kapitel „Planungs- und Entwicklungsziele“ bzw. „Städtebaulicher Entwurf“ beschriebenen gestalterischen Zielen, der Minimierung der Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild dienen. ENTWURF STAND: 07.11.2012 33 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 9.6 Flächen für die Versorgung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 und 14 BauGB) Das im Rahmen des Partizipationsprozesses gewünschte sowie gutachterlich empfohlene Energiekonzept erfordert die Sicherung einer Fläche für die Heizzentrale. Der gewählte Standort kann von den Versorgungs- und Wartungsfahrzeugen über den Wirtschaftsweg angedient werden und erfährt im Rahmen der Pflanzmaßnahmen auf der ihn umgebenden Grünfläche eine Eingrünung. 10 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 86 Abs. 4 BauO NRW 10.1 Dachneigung Gemäß § 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass geneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 45° zu erstellen sind. Dadurch wird den individuellen Wünschen der Umsiedler Rechnung getragen. 10.2 Gestaltung von Doppelhäusern Doppelhäuser sind gestalterisch aneinander anzupassen, in dem das gleiche Material (z.B. Putz oder Mauerziegel) als Fassade zu verwenden ist sowie zur Straßenseite hin die gleiche Traufhöhe und Dachneigung zu verwenden ist. Dadurch sollen Doppelhäuser als eine Einheit erscheinen. Durch die gleiche Dachneigung wird zudem die Errichtung einer gemeinschaftlichen Solaranlage vereinfacht. 10.3 Einfriedungen Um das angestrebte durchgrünte, ländliche Erscheinungsbild zu erreichen, dürfen die Einfriedungen im vorderen Grundstücksbereich (Erschließungsseite) eine Höhe von 0,8 m, ansonsten in den Haus- und Wohngärten eine Höhe von 1,8 m nicht überschreiten. 11 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Der naturschutzrechtliche Eingriff in Natur und Landschaft wird durch die Berücksichtigung der konzipierten Maßnahmen überwiegend innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert. Durch externe, funktionsübergreifende Maßnahmen zur Aufwertung von Ackerflächen in der Zülpicher Börde (CEF-Maßnahmen) wird das innerhalb des Geltungsbereichs verbleibende Defizit vollständig kompensiert. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Der Vertrag beinhaltet u.a. folgende Punkte:  Die Gemeinde beauftragt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit der Realisierung externer Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches realisiert ENTWURF STAND: 07.11.2012 34 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG werden können, entsprechend der Artenschutzprüfung /Raskin 2012) und des landschaftspflegerischen Begleitplans.  Die Stiftung beschafft die erforderlichen Flächen und schließt hierzu mit Landwirten vor Ort entsprechende Herstellungs- und Bewirtschaftsverträge ab.  Die erforderlichen Flächen und zugehörigen Maßnahmen werden bis zur Offenlage konkret benannt.  Die Stiftung gewährleistet die fachgerechte Pflege und dauerhafte Aufrechterhaltung der Kompensationsmaßnahmen und kontrolliert und dokumentiert diese Maßnahmen. Durch die Umsetzung von CEF-Maßnahmen in der Zülpicher Börde in Verbindung mit weiteren Maßnahmen der Artenschutzprüfung werden artenschutzrechtliche Konflikte vermieden. 12 Hinweise Schutz des Bodens Aufgrund der seltenen Bodentypen werden Vorsorgemaßnahmen zum Schutz des Bodens und zum Umgang mit dem humosen Oberboden als Hinweis aufgenommen. Baufeldfreimachung Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG) sind verschiedene Vorsichtsmaßnahmen während der Bauphase zu beachten. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. Es ist die DIN 4149 zu beachten, um mögliche Schäden durch Erdstöße zu minimieren. Erdberührte Bauteile In niederschlagsreichen Jahreszeiten ist mit aufstauendem Sickerwasser zu rechnen. Daher wird zur Absicherung vor Wasserschäden für jedes Bauwerk ein standortbezogenes Baugrundgutachten empfohlen, in dem die Erfordernisse an die Bauweise festgelegt werden. Maßnahmen zum Schutz erdberührter Bauteile (Bodenplatten, Kellerwände) bleiben erforderlich. Trafo- und Verteilerstationen, Pumpstation Die Standorte der untergeordneten Versorgungsseinrichtungen werden erst im Rahmen der Bauausführungsplanung konkretisiert. Daher dürfen im Plangebiet die zur Versorgung des Gebietes notwendigen Standorte gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO (mit je ca. 2 x 3 m Grundfläche) im Bereich öffentlicher Grünflächen bzw. Straßenverkehrsflächen errichtet werden. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung für den Feuerwehreinsatz ist unter Anwendung der DVGW Arbeitsblätter W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung und W 331 – Hydrantenrichtlinie zu erstellen, um eine ausreichende Sicherheit im Brandfall gewährleisten zu können. ENTWURF STAND: 07.11.2012 35 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Archäologie Um archäologisch wertvolle Relikte zu sichern und Beschädigungen oder Zerstörungen bei Bauarbeiten zu vermeiden, sind im Bereich der Straßenverkehrsanlage mit Anbindung an die L 264 die Straßenbauarbeiten archäologisch zu begleiten. Mit Suchschnitten entlang der Straßenzüge im übrigen Plangebiet sollen vor Beginn der Bauarbeiten archäologisch bedeutsame Bereiche identifiziert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler und Fundgegenstände entdeckt werden können. Diese sind in unverändertem Zustand zu erhalten und nach Denkmalschutzgesetz (DSchG) unverzüglich der Gemeinde, der oberen Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Rheinland zu melden. Kampfmittel Um von möglichen Kampfmittelfunden ausgehende Gefahren zu minimieren, sind bei Kampfmittelverdacht während der Erd bzw. Bauarbeiten die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu informieren. 13 Berücksichtigung des Umweltberichts in der Planung Im Rahmen der Bauleitplanung sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt festzulegen. Folgende Ergebnisse der Umweltprüfung sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen: Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Die schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan 2012) zum Bebauungsplan C 23 'MorschenichNeu' belegt, dass sie Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts sowie für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und von 45 dB(A) nachts innerhalb der vorgesehenen Bauflächendarstellungen im Plangebiet eingehalten werden können. Dabei wurden sowohl die künftigen Verkehrsbelastungen des angrenzenden Straßennetzes als auch die innerhalb des Änderungsbereichs geplanten Nutzungen (Sportlärm) geprüft. Insofern erfüllen die im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Durch die gewählte, räumliche Anordnung der Bauflächen sowie des Sport- und Schützenplatzes innerhalb des Plangebietes werden Lärmbelastungen und Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzungen vermieden. Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in den Naturhaushalt im Bereich der neuen Bauflächendarstellungen auf einer Flächengröße von rd. 14 ha vor. Der Kompensationsbedarf ist in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag detailliert ermittelt und die Art der Maßnahmen festgelegt worden. Im Bebauungsplan sind innerhalb der Grünflächen 'Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft' gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB festgesetzt, auf denen Ausgleichsmaßnahmen für den Neuort umgesetzt werden. ENTWURF STAND: 07.11.2012 36 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG Dazu zählen Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen, Grünlandeinsaaten und die Anlage einer Obstwiese. Da nicht alle Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden können, werden externe Ausgleichs- und Ersatzflächen verbindlich festgelegt und diesem Eingriff zugeordnet werden (s. LBP). Es wird sichergestellt, dass mit der Planung keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote gem. § 42 BNatSchG (Steinkauz) verbunden sind bzw. diese durch vorgezogene Maßnahmen vermieden werden. Im Rahmen der Eingriffsregelung werden zudem geeignete Maßnahme zur Stützung der gefährdeten Arten getroffen werden, die bei Realisierung des Neuortes ihren Lebensraum verlieren. Boden, Wasser Zum Schutz der seltenen Böden sollten die Bereiche der schützenswerten Böden möglichst nicht in Anspruch genommen werden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind zu kompensieren. Klima, Luft Maßnahmen zur Klimaanpassung und des Klimaschutzes sind im Bebauungsplan auf der Grundlage eines Energie-Konzeptes umgesetzt. Kultur- und Sachgüter Die Belange des Bodendenkmalschutzes sind aufgrund der archäologischen Bedeutung besonders zu berücksichtigen. Ein entsprechendes Gutachten und damit einhergehende Untersuchungen sowie Hinweise im Bebauungsplan C 23 sichern die Belange der Kultur- und Sachgüter. 14 Bodenordnung und Kosten Auf Grundlage des Braunkohlenplanes erfolgt der Erwerb der für die Umsiedlung erforderlichen Flächen durch den Bergbautreibenden RWE Power AG und durch die Gemeinde Merzenich. Die Flächen werden für Zwecke der Umsiedlung vorgehalten und zur Verfügung gestellt. Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Bergbautreibenden RWE Power AG sichergestellt. Hierin wird auch geregelt, dass die aus dem Vertrag zwischen Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und Gemeinde Merzenich vorhandenen Lasten und Pflichten der Gemeinde an RWE Power übergehen 15 Vertragliche Regelungen Angaben zu sonstigen vertraglichen Regelungen folgen im weiteren Verfahren. ENTWURF STAND: 07.11.2012 37 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 'MORSCHENICH – NEU' BEGRÜNDUNG 16 Plandaten Der Entwurf des Bebauungsplans C 23 'Morschenich-Neu' weist folgende Plandaten auf: Planzeichnung [m²] Flächennutzung Wohnbaufläche insgesamt 82.127 WA 1 a (2-geschossig) 5.131 WA 1 b (1-2-geschossig) 2.404 WA 2 a + b (1-2-geschossig) 41.454 WA 3 (1-geschossig) 33.138 Dorfgebiet insgesamt 17.354 MD 1 (1-2-geschossig) 3.625 MD 2 (1-2-geschossig) 10.432 MD 3 (1-2-geschossig) 3.297 Flächen für Gemeinbedarf 3.460 Versorgungsfläche 1.515 Verkehrsfläche insgesamt 45.360 Straßenverkehrsflächen 33.422 Fuß- und Radwege 2.217 Wirtschaftswege 11.930 Not- und Rettungszufahrt 506 Landwirtschaftliche Fläche 29.974 Grünflächen (Sportanlagen, Friedhof, RRA) 28.480 Grünflächen mit Maßnahmen (M1-M7) 46.238 Gesamtfläche Geltungsbereich Tabelle 1: 254.509 Plandaten Entwurf Bebauungsplan C 23 'Morschenich-Neu' Stand: Vorabzug 05.11.2012 ENTWURF STAND: 07.11.2012 38 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Teil B (Umweltbericht) 1. 2. Einleitung ..........................................................................................................1 1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..............................................1 1.2 Untersuchungsgebiet .............................................................................................3 1.3 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ....................................................................3 1.4 Ziele des Umweltschutzes .....................................................................................5 1.5 Planerische Vorgaben............................................................................................6 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.............................6 2.1 2.2 3. 4. 5. Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung..................................................6 2.1.1 Schutzgut Mensch....................................................................................6 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................9 2.1.3 Schutzgut Boden ....................................................................................11 2.1.4 Schutzgut Wasser ..................................................................................13 2.1.5 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................14 2.1.6 Schutzgut Landschaft.............................................................................15 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...........................................................16 2.1.8 Wechselwirkungen .................................................................................18 2.1.9 Weitere Belange des Umweltschutzes...................................................18 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ...........................................................................18 Vermeidung und Ausgleich............................................................................ 19 3.1 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ...................................19 3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten..............................21 Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 22 4.1 Technische Verfahren ..........................................................................................22 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten ..............................................................................22 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt .................................................................................................................22 Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................... 22 Entwurf Stand: 07.11.2012 I BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C 23....................................3 Abbildung 2: Städtebauliches Konzept (oben) Auszug Entwurf Bebauungsplan C 23 (unten).......................................................................................................4 Abbildung 3: Bestand der Biotoptypen ...................................................................................9 Abbildung 4: Blicke über die Fläche (links: nach Osten; rechts: nach Südwesten auf Merzenich).................................................................................................15 Abbildung 5: Auszug aus dem archäologischen Gutachten .................................................17 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen ..............................5 Entwurf Stand: 07.11.2012 II BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 1. UMWELTBERICHT Einleitung Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Im April 2009 hat der Braunkohlenausschuss die Regionalplanungsbehörde Köln mit der Erstellung des Braunkohlenplans (BKP) für die Umsiedlung des Ortes beauftragt, im Juni 2010 wurde die Umsiedlung Morschenichs durch die betroffenen Umsiedler im Rahmen einer Standwahl in den Agrarraum nordöstlich von Merzenich entschieden. Im am 5.11.2012 aufgestellten Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich wurde die Umsiedlungsfläche weiter konkretisiert und räumlich abgegrenzt. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt nun auf dieser Grundlage, die Umsiedlung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 23 („Morschenich – Neu“) planerisch vorzubereiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt. Deren Aufgabe ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf den Menschen und die Umweltschutzgüter frühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der vorliegende Umweltbericht (UB) gem. § 2a Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB beschreibt als gesonderter Teil der Begründung die Ergebnisse der Umweltprüfung. 1.1 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Die Gemeinde Merzenich hat den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung unter Berücksichtigung bisher vorliegender, umweltrelevanter Informationen wie folgt abgesteckt: Es werden die umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter ermittelt. Hierbei werden die Ergebnisse der Umweltprüfungen der höheren Planungsebenen berücksichtigt (UP zum BKP Umsiedlung Morschenich1 und UP zur Änderung des FNP Merzenich ’Umsiedlung Morschenich’), wobei eine entsprechende inhaltlichfachliche Abschichtung i.S.v. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung zum Bebauungsplan entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans, zur Beurteilung relevanter Aspekte, z.B. der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Feldvogelarten, wird auch das nähere Umfeld mit betrachtet. Grundlagen der Beurteilungen stellen bestehende Informationen zum Zustand von Landschaftsbild und Naturhaushalt dar. Zum einen sind dies Daten des LANUV zu Biotopverbund, Schutzgebieten, planungsrelevanten Tierarten, Informationen des Landschaftsplans, relevante Informationen des WVER, Daten zur UP des laufenden Braunkohlenplanverfahrens Umsiedlung Morschenich inklusive faunistischer Untersuchungen, einer schalltechnischen Vorabschätzung und Stellungnahmen zur Archäologie des LVR, etc. - vgl. Quellenangabe im Anhang. 1 BKR Aachen (2010): Tagebau Hambach, Angaben für die Beteiligung nach § 45 Abs. 6 i.V.m. § 15 Abs. 3 LPlG zur Umweltprüfung im Braunkohlenplanverfahren 'Umsiedlung Morschenich' Entwurf Stand: 07.11.2012 1 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Zum anderen wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsiedlung weitere, konkretisierende Untersuchungen und Gutachten erstellt, die in der Umweltprüfung berücksichtigt werden:  Artenschutzprüfung (ASP) gem. Handlungsempfehlung MKULNV 2010 und VV-Artenschutz NRW (Raskin September 2012) (ASP Stufe 1 und 2 sowie Hinweise zu Art und Umfang erforderlicher CEF-Maßnahmen)  Schalltechnische Untersuchung (ISU-Plan Oktober 2012) (Verkehrslärm und Gewerbelärm im Geltungsbereich des Bebauungsplans)  Geruchsgutachten (R&H Oktober 2012)  Bodengutachten (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012) (geotechnische Untersuchungen für den Kanal- und Straßenbau und Hinweise zur Bebauung)  Bodengutachten, Eignung für Erdbestattungen (GD NW 2012)  Archäologische Grabungen auf einer Teilfläche auf der Grundlage der im Jahr 2011 erfolgten Prospektionen (Grabungskonzept; Archaeonet 2011, weitere Untersuchungsergebnisse voraussichtlich Ende 2012)  Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (BKR November 2012) (Schwerpunkt: Abhandlung der Eingriffsregelung, Konzeption von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich des Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild; in diesem Rahmen Überprüfung, ggf. Aktualisierung der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2009 nach der Methode des LANUV „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“)  Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung (Büro Dr. Jochims & Burtscheidt Oktober 2012)  Verkehrsplanung Straßen- und Tiefbau (Büro Dr. Jochims & Burtscheidt November 2012)  Wirtschafts- und Radwegekonzept scheidt November 2012)  Verkehrsuntersuchung, Verkehrsanbindung: IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Gemeinde Merzenich Umsiedlungsstandort „Morschenich-Neu“ Äußere Erschließung – Anbindung an die L 264 (2011)  Energiekonzept: Erarbeitung von Optionen für die Art der Energieversorgung im Plangebiet (Drees & Sommer Februar 2012) (IGEPA 2012, angepasst durch Büro Dr. Jochims & Burt- Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Ausgestaltung der Maßnahmen des Lärmschutzes zum Erreichen gesunder Wohnverhältnisse, der Umsetzung einer landschaftsbildverträglichen Einbindung des Neuortes sowie der Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes unter Berücksichtigung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen. Weitere bedeutende Aspekte sind Maßnahmen zur Vermeidung von Beschädigungen archäologisch interessanter Objekte, zur Minimierung von Bodenzerstörungen schutzwürdiger Böden auf das unbedingt erforderliche Maß sowie zur Vermeidung von Störungen der Grundwasserneubildung. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Beurteilung der Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen und des Umfangs verbleibender Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung festgesetzter Maßnahmen. Die Umweltfolgenabschätzung wird vergleichend für die Fälle 'Ist-Situation', 'Prognose Nullfall' und 'Prognose Planfall' vorgenommen. Die Ergebnisse der Standortalternativenprüfung, die im Entwurf Stand: 07.11.2012 2 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Zuge des vorangegangenen Braunkohlenplanverfahrens erfolgte, werden auf der FNP-Ebene ausführlicher betrachtet. 1.2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst im Wesentlichen den 25,5 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C 23 (“Morschenich – Neu“)’ (s. Abbildung 1), zur Beurteilung relevanter Aspekte, z.B. der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Feldvogelarten, wird auch das nähere Umfeld mit betrachtet. Es liegt im Agrarraum nordöstlich der Gemeinde Merzenich an der L 264 zwischen den Hoflagen ‚Langweilerhof’ und ‚Schafshof’ im Norden und dem ‚Petershof’ im Süden. Abbildung 1: 1.3 Geltungsbereich des Bebauungsplans Merzenich C 23 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Der Bebauungsplan sieht im Wesentlichen die folgenden Nutzungen vor (s. Abbildung 2 mit dem Städtebaulichen Konzept sowie dem Entwurf des Bebauungsplans C 23):  Allgemeines Wohngebiet WA GRZ 0,4 mit zulässiger Überschreitung auf 0,6 (überwiegende Fläche) mit einer Unterteilung in drei Bereiche mit unterschiedlicher Zulässigkeit verschiedener Nutzungen zur Entwicklung unterschiedlicher Wohngebiete für unterschiedliche Ansprüche: schwerpunktmäßig Wohnen, daneben Handwerksbetriebe, Wirtschaften, etc.  Dorfgebiet MD GRZ 0,6 mit zulässiger Überschreitung auf 0,8 (landwirtschaftliche Betriebe, Tierhaltung, nicht störendes Gewerbe)  Gemeinbedarfsflächen (Kita/Jugend-/Bürgerhaus, St. Lambertus)  Verkehrsflächen (Straßenverkehrsflächen, Fuß- und Radwege)  Versorgungsflächen (Regenrückhalteanlage und Heizzentrale)  Öffentliche Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbindungen: zum Einen: intensivere Nutzungen wie Sportplatz, Schützenplatz, Vereinshaus, Feuerwehr, Entwurf Stand: 07.11.2012 3 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Friedhof; zum Anderen: Flächen mit extensiveren Nutzungen, die auch der Vermeidung, Minderung oder Kompensation der Auswirkungen durch die Bebauung dienen: Wald der Erinnerung’, Obstwiese, Eingrünungsflächen, vgl. Kapitel 3.1)  Flächen für die Landwirtschaft Abbildung 2: Städtebauliches Konzept (oben) Auszug Entwurf Bebauungsplan C 23 (unten, Stand 7.11.2012) (Abbildung nicht maßstabsgerecht) Entwurf Stand: 07.11.2012 4 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 1.4 UMWELTBERICHT Ziele des Umweltschutzes In Tabelle 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt werden. Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen Fachgesetze Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch – BauGB Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz […] und das Orts- und Landschaftsbild. Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind […] zu berücksichtigen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […]so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG/ Landesbodenschutzgesetz – LBodSchG NW Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfüllen, sind besonders zu schützen Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete. Landschaftsgesetz - LG NW Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich sowie geeigneter Flächen für die Naherholung. Wasserhaushaltsgesetz – WHG Verpflichtung, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. Denkmalschutzgesetz NW Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem Landschaftsplan, Schutzgebietsverordnungen etc. ergeben. Sie werden im folgenden Unterkapitel genannt und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt. Entwurf Stand: 07.11.2012 5 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 1.5 UMWELTBERICHT Planerische Vorgaben Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Aachen (2003) stellt innerhalb des Geltungsbereiches 'Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich' dar, die L 264 ist als 'Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr' dargestellt. Der Braunkohlenplan „Umsiedlung Morschenich“ (Stand September 2012), der am 05.11.2012 vom Braunkohlenausschuss gem. § 28 Abs. 5 LPlP aufgestellt wurde, legt auf der Grundlage der Landesentwicklungspläne und in Abstimmung mit den Regionalplänen im Braunkohlenplangebiet die Ziele der Raumordnung für den Umsiedlungsstandort fest. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans C 23 entspricht im Wesentlichen der zeichnerischen Darstellung der Umsiedlungsfläche des Entwurfs des Braunkohlenplans. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich (1992) stellt innerhalb des Geltungsbereiches derzeit Flächen für die Landwirtschaft dar, die L 264 ist als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Eine Änderung des FNP erfolgt im Parallelverfahren. Bisher liegen keine rechtskräftigen Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich des 'Landschaftsplan Ruraue' des Kreises Düren (1984) erstreckt sich nicht auf den Bereich des Bebauungsplanes und sein Umfeld. Es liegen keine Schutzgebiete oder schutzwürdige Flächen i.S.d. BNatSchG (Natura 2000, besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft oder Biotopkatasterflächen des LANUV) innerhalb oder im nächsten Umfeld des Geltungsbereiches. Auch liegen keine sonstigen Schutzgebiete oder sonstige Restriktionsflächen (wie WSG, Überschwemmungsgebiete, etc.) innerhalb des Geltungsbereiches und seines nächsten Umfeldes. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.1.1 Schutzgut Mensch Die Flächen im Geltungsbereich werden (abgesehen von Straßen und Wegen) ackerbaulich genutzt. Im Umfeld liegen die landwirtschaftlichen Betriebe ‚Langweilerhof’ (Pferdehof, Tierarztpraxis), ‚Schafshof’ (temporäre Schafhaltung) und ‚Petershof’ (derzeit Ackerbaubetrieb, Genehmigung zur Schweinemast). Im Geltungsbereich ist entsprechend mit saisonal auftretenden Immissionen aus den landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen. Für die Bewohner von Merzenich stellen der Geltungsbereich und sein Umfeld siedlungsnahen und durch ein Wegenetz erschlossenen Freiraum dar. Ihm kommen im Kontext mindestens gleichwertiger, ausgedehnter Flächen im Umfeld allerdings keine besonderen Erholungsfunktionen zu. Auf der Ebene des Braunkohlenplanverfahrens wurde eine schalltechnische Voreinschätzung (Dr. Wohlfahrt 2010) erstellt, die bereits die künftige verkehrliche Belastung im umgebenden Entwurf Stand: 07.11.2012 6 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Straßennetz berücksichtigte und eine grundsätzliche Eignung des Standortes für ruhiges Wohnen bescheinigte. Diese Einschätzung wurde durch die Schalltechnische Untersuchung (ISUPlan Oktober 2012) bestätigt. Der Standort weist vglw. geringe Lärmvorbelastungen durch die Landes- und Bundesstraße und das Gewerbegebiet 'Auf der Heide' auf. Lärmbelastungen durch den Tagebau (Entfernung ca. 1.500 m), den Schienenverkehr (Entfernung rd. 1.200 m) und die Windkraftanlagen (Entfernung rd.1.200 m) sind im Geltungsbereich nicht erheblich. Der Tagebau Hambach wird bis auf rd. 1.500 m und die BAB 4n bis auf 1.300 m an den Geltungsbereich heranrücken. Aufgrund der umliegenden landwirtschaftlichen Nutzungen (Pferdehof und Schafhof sowie Petershof) liegen im Bereich der neuen Siedlungsfläche entsprechende geruchliche Vorbelastungen vor (Ergebnisse Geruchsgutachten s.u.). Merzenich und der Geltungsbereich liegen in der Erdbebenzone 3 der Kategorisierung der DIN 4149. Am Ostrand des Geltungsbereichs verläuft die geologischen Störung „Werhahn-Sprung“ Dieser wird vom Geologischen Dienst NRW nicht als seismisch aktiv (nach Eurocode 8 – DIN EN 1998-5) bewertet. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Auswirkungen Mit der Realisierung der Umsiedlung gehen landwirtschaftliche Produktionsflächen und siedlungsnaher Freiraum verloren. Für die Umsiedler wird ein neuer Ort mit Wohn- und Gewerberaum, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Grünflächen geschaffen. Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung dienen der Konfliktvermeidung: Allgemeines Wohngebiet (WA) sichert grundsätzlich ruhige Wohnverhältnisse, die Unterteilung in drei unterschiedliche Wohnbereiche fördert eine dörfliche Nutzungsmischung. Dabei werden ausnahmsweise zulässige, potenziell störend wirkende Nutzungen am Dorfplatz sowie entlang der Haupterschließungsachse konzentriert (WA1 und WA2). Nach Westen und mit direkter Anbindung an das übergeordnete Straßennetz werden die weniger sensiblen bzw. das Wohnen beeinträchtigende Nutzungen wie Landwirtschaft, Sportplatz und Schützenplatz angeordnet und als Dorfgebiet (MD) bzw. Grünfläche festgesetzt. Nicht störende Gewerbebetriebe sollen nur im MD direkt am Ortseingang von Morschenich-Neu im größten Abstand zum Wohngebiet allgemein zulässig sein. Die verkehrliche Anbindung erfolgt nach Westen an die L 264 über ein Brückenbauwerk und zwei Kreisverkehre. Bei der Entwicklung von Morschenich-Nord soll der Schutz vor Lärm mit dem Ziel eines ruhigen Wohngebietes dahingehend berücksichtigt werden, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts auch im Außenwohnbereich eingehalten werden können. Auf der Ebene des Bauleitplanverfahrens wurde für das Plangebiet eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (ISU-Plan Oktober 2012). Sie berücksichtigt neben den vorhandenen Entwurf Stand: 07.11.2012 7 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Lärmquellen der angrenzenden Straßen und des Gewerbegebietes 'Auf der Heide' auch die künftigen Lärmimmissionen von dem geplanten Sport- und Schützenplatz gemäß 18. BImSchV sowie die Baumaßnahme des neu zu bauenden Knotenpunktes an der L 264 auf Grundlage der 16.BImSchV. Durch die vorgesehene Anordnung der Nutzungen werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für Dorfgebiete (MD) und Allgemeine Wohngebiete (WA) überwiegend eingehalten. Lediglich die Lärmimmissionen des Straßenverkehrs der L 264 verursachen an der nördlichen Grenze des Mischgebietes (MD1) geringfügige Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 [MD 60 / 50 dB(A)] im Tag- und Nachtzeitraum. Da diese Überschreitungen allerdings nur an der äußeren Grenze des Baufeldes vorliegen, können die Immissionen durch eine angepasste Nutzung sowie entsprechende Positionierung und Ausrichtung der Bebauung vermieden werden. Die im B-Plangebiet vorgesehenen Nutzungen sind aus schalltechnischer Sicht uneingeschränkt möglich. Da die Lärmbelastungen auf der Grundlage der freien Schallausbreitung berechnet wurden, ist bei einer späteren Bebauung mit einer weiteren Minderung der Lärmimmissionen zu rechnen. Somit sind ohne weitere Maßnahmen zum Schallschutz die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben. Zum Aspekt der Geruchsentwicklungen wurde wegen der landwirtschaftlichen Umgebungsnutzung ein Gutachten auf der Grundlage einer Immissionssimulation erstellt (Richters und Hüls Oktober 2012). Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass innerhalb des Plangebietes der für Wohnhäuser in Wohngebieten geltende Immissionswert (IW=10%) größtenteils eingehalten werden kann. Relevante Störwirkungen zwischen Neuort und bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben / dort zulässigen Tierhaltungen werden durch das Einhalten von Abständen zu diesen von mindestens 300 m größtenteils vermieden. In den Berechnungen des Geruchsgutachtens wurden die landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe mit den möglichen und genehmigten Tierhaltungen im Umfeld des Plangebietes berücksichtigt. Die Ergebnisse der Planungsabfrage der Morschenicher Bürger im Sommer 2012 ergab keine Nachfrage für Betriebe mit Tierhaltung. Gewünscht wurde Tierhaltung zu Hobbyzwecken (z.B. Pferde) und zur Selbstversorgung, die im Dorfgebiet möglich sein wird. Betriebe mit Tierhaltung sind hingegen nicht zulässig. Auch ist nach bisherigem Kenntnisstand die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit bzgl. Luftschadstoffe der 39. BImSchV zu erwarten. Der Bebauungsplan sieht ein Fuß- und Radwegenetz vor, das ursprüngliche Verbindungen aufgreift und ergänzt. Die Anbindung an Merzenich erfolgt parallel zur verkehrlichen Anbindung. Nach den Ergebnissen des Wirtschafts- und Radwegekonzepts werden für die wegfallenden Wirtschaftswege alternative Lösungsmöglichkeiten zur weitestgehenden Erhaltung der Wegebeziehungen berücksichtigt. Der Wegfall von 2 Nord-Süd-Wirtschaftswegen wird durch einen neuen im Geltungsbereich des B-Planes am südlichen Rand verlaufenden Wirtschaftsweg kompensiert. Weiterhin wird der nördlich verlaufende Wirtschaftsweg an der L 264 abgebunden und an die planfreie Querung angebunden. Die Querung der L 264 wird für den landwirtschaftlichen Verkehr dadurch künftig über das Brückenbauwerk erfolgen und damit künftig sicherer. Aufgrund der Lage in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T sind bei Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Hochbauten die entsprechenden Maßnahmen der DIN 4149 (Fassung April 2005) zu ergreifen bzw. für Objekte mit höherem Sicherheitsniveau weitere ein- Entwurf Stand: 07.11.2012 8 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT schlägige Regelwerke zu beachten. Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen Bezüglich des diffusen Kampfmittelverdachts enthält der Bebauungsplan einen entsprechenden Hinweis. 2.1.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt Pflanzen Das Untersuchungsgebiet liegt in der Niederrheinischen Bucht in der Haupteinheit Zülpicher Börde (533) in der Untereinheit Erper Lössplatte (553.3). Ohne Einflussnahme des Menschen würden sich hier als potenziell natürliche Vegetation Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwälder entwickeln. Bodenständige Gehölze dieser Vegetation sind im Wesentlichen Buche, Traubeneiche, Hainbuche, Winterlinde, Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe. Im Zuge der Standortfindung im Braunkohlenplanverfahren wurde im Juni 2009 eine Biotoptypenkartierung des Geltungsbereiches und seines Umfeldes durchgeführt, die im Mai 2012 für die Flächen des Geltungsbereichs überprüft und aktualisiert wurde (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan). Die Erhebung und Bewertung der Biotoptypen wurde nach dem Verfahren des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung (LANUV 2008) durchgeführt. Bebaut, versiegelt, teilversiegelt versiegelt, bebaut [1.1] geschottert [1.3] Begleitvegetation Straßenbegleitgrün ohne Gehölze [2.2] Straßenbegleitgrün mit Gehölzen [2.3] Landwirtschaft Acker [3.1] Intensivgrünland [3.4] Grünflächen, Gärten, Brachen Staudenbrache [5.1] Gehölze Hecke, Gebüsch [7.2] Gehölzstreifen standorttypisch [7.4] Baumreihe, -gruppe (n. standorttypisch) [7.3] Gewässer Gräben Graben naturfern [9.1] Abbildung 3: Bestand der Biotoptypen Bestandsplan des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum BP Merzenich C 23 „Umsiedlung Morschenich-Neu“ (BKR 2012) Die Flächen des Geltungsbereichs werden nahezu ausschließlich intensiv ackerbaulich genutzt, wobei überwiegend Getreide (Roggen, Gerste), Rüben und Mais angebaut werden. Die großen Ackerschläge sind von einem landwirtschaftlichen Wegenetz (teils versiegelt, teils unversiegelt) durchzogen. Im Westen des Gebietes liegt die vollversiegelte Landesstraße 264, die zum Teil Entwurf Stand: 07.11.2012 9 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT von Straßenbäumen (überwiegend junge Linden und Ahorne) begleitet wird. Im Nordwesten schließt sich eine Parzelle mit Intensivgrünland (Schafweide) an. Insgesamt weisen die Biotope des Geltungsbereichs aufgrund der extremen Strukturarmut und der intensiven Nutzung nur eine geringe allgemeine ökologische Wertigkeit für Tiere und Pflanzen auf. Tiere Die Flächen des Geltungsbereiches besitzen für die Großzahl der heimischen Tierarten eine sehr geringe Lebensraumqualität und weisen entsprechend insgesamt eine vergleichsweise geringe Artenvielfalt auf. Für einige spezielle Arten der Feldflur besitzen die Ackerfluren jedoch grundsätzlich Habitateignung, darunter auch planungsrelevante, bzw. gefährdete Arten. Im Zuge der Standortfindung wurde daher im Braunkohlenplanverfahren im Frühjahr und Sommer 2010 eine Erfassung und Kurzbewertung von Feldvögeln und Feldhamster (Büro Raskin 2010) durchgeführt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden im Rahmen der Untersuchungen zum Vorkommen des Feldhamsters keine Individuen und/oder sonstige Spuren der Art nachgewiesen. Ein Einwandern des Feldhamsters in das Untersuchungsgebiet ist gem. ASP auszuschließen. Bezüglich der relevanten Feldvogelarten wurden insbesondere acht Brutpaare der Feldlerche sowie ein Rebhuhnpaar innerhalb des Geltungsbereichs aufgenommen, weitere Reviere dieser Arten liegen im nahen Umfeld des Plangebietes. Daneben kommen verschiedene Vogelarten wie Steinschmätzer, Baumfalke und Rohrweihe als Durchzügler oder Nahrungsgäste vor. Die Grauammer wurde im Geltungsbereich und seinem näheren Umfeld ebenfalls nur als Durchzügler nachgewiesen. Für diese befindet sich nach den Daten des LANUV (Fundortkataster) ein Populationsschwerpunkt östlich des Untersuchungsgebietes. In rd. 400 m Entfernung verläuft östlich des Geltungsbereichs eine Pappelreihe, Quartierbäume für Fledermäuse können hier augenscheinlich ausgeschlossen werden. Die mögliche Funktion im Rahmen der Nahrungssuche bleibt vom Planungsvorhaben jedoch unberührt. Es befinden sich keine für den Steinkauz essenziellen Habitate im Geltungsbereich. Bei den genannten Arten der Feldflur handelt es sich um planungsrelevante Tierarten gemäß MUNLV 2007, Handlungsempfehlung MKULNV 2010 und VV-Artenschutz NRW 2010. Für sie sind die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs.1 BNatSchG (mit den entsprechenden Sonderregelungen des § 44 Abs. 5) zu beachten. Auswirkungen Durch die Realisierung der Umsiedlungen werden heutige Ackerflächen überwiegend in Wohngebiete mit Gärten, kleinen Gehölzen sowie einigen Grünflächen und Verkehrsflächen umgewandelt. Durch die Überbauung gehen Flächen als Lebensraum verloren, im Bereich von Grünflächen und Gärten ist voraussichtlich mit einer allgemeinen Erhöhung der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen zu rechnen. Insbesondere wenig anspruchsvolle, ubiquistische Arten können sich in den geplanten Strukturen ansiedeln. In den strukturreicheren Bereichen, wie den geplan- Entwurf Stand: 07.11.2012 10 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT ten Gehölzflächen und der Obstwiese können sich mittel- und langfristig ggf. auch anspruchsvollere Arten einfinden (vgl. Kapitel 3.1 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen). Insgesamt entstehen Flächen von geringem ökologischem Wert (Bebauung, voraussichtlich wenig strukturreiche Gärten), aber auch von mittlerem bis höherem ökologischem Wert (insbesondere heimische Gehölze, Obstwiese). Für die Arten der Feldflur, darunter auch die planungsrelevanten Vogelarten Feldlerche (21 Paare) und Rebhuhn (3 Paar), gehen durch die Umsiedlung im Geltungsbereich und seinem nächsten Umfeld durch direkten Flächenverlust sowie durch neu entstehende Kulisseneffekte Lebensräume verloren und werden durch siedlungstypische Habitate ersetzt. Gemäß dem Ergebnis der Artenschutzprüfung werden extern innerhalb der Zülpicher Börde auf einer Fläche von insgesamt 10,5 h Maßnahmen zur Aufwertung des Agrarraums als Lebensraum für die betroffenen Feldvogelarten durchgeführt. SPEZIELLE ARTENSCHUTZRECHTLICHE ASPEKTE Die aktuelle Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan (Raskin 2012) ergibt, dass im Bezug auf planungsrelevante Arten von den direkten und indirekten Effekten insgesamt 21 Feldlerchereviere und 3 Rebhuhnreviere betroffen sind. Die Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs 1 Nr. 2 u. 3 BNatSchG für diese Arten auf einer Fläche von 10,5 ha multifunktionale vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG (CEF-Maßnahmen) im räumlichen Zusammenhang erforderlich sind2. Es werden entsprechende Maßnahmen inklusive bestimmter zu berücksichtigender Kriterien zur Aufwertung der Feldflur benannt, die in störungsarmen unzerschnittenen Ackerlandschaften in der Zülpicher Börde durchzuführen sind (vgl. Raskin 2012 S. 18). Zum Zeitpunkt des Habitatverlustes müssen die erforderlichen Maßnahmen funktionsfähig umgesetzt sein. Es ist eine gestaffelte Umsetzung der Maßnahmen im Zeitraum zwischen Herbst 2012 und Herbst 2016 vorgesehen, da auch der Funktionsverlust sukzessive mit der Entwicklung des Neuortes erfolgt (vgl. Raskin 2012 S. 19). Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert (Näheres s. Kapitel 3.1 und ASP Raskin 2012). Um nicht gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des BNatSchG zu verstoßen, sind darüber hinaus Bauzeitenbeschränkungen oder alternativ die Anlage bestimmter Ackerkulturen zu beachten (hohe Schnittgraskulturen oder Freihaltung der Flächen von Vegetation). 2.1.3 Schutzgut Boden Innerhalb des Geltungsbereichs treten großflächig typische, tiefgründige Parabraunerden auf (L331), die sich aus den Lössablagerungen der Zülpicher Börde/ Erper Lössplatte entwickelt 2 Die Feldlerche besiedelt die Zülpicher Börde flächendeckend. Im vorliegenden Fall kann die Abgrenzung der Lokalpopulationen daher in der gesamten Zülpicher Börde großzügig vorgenommen werden (s. Raskin 2012, S 18) Entwurf Stand: 07.11.2012 11 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT haben. Diese Böden weisen hohe Bodenwertzahlen (55-75), eine mittlere Gesamtfilterfähigkeit und eine hohe Erodierbarkeit auf. Vom Geologischen Dienst NRW (GD NW) werden diese Böden als schutzwürdig aufgrund ihrer hohen natürlichen Fruchtbarkeit, bzw. ihrer Regelungs- und Pufferfunktion bewertet (sw 1)3. Gemäß dem erstellten Bodengutachten (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012) sowie der Bodenkarte im Maßstab 1:5.000 des GD NW, die für Teile des Geltungsbereichs vorliegt, stehen daneben lokal auch Pseudogleye bzw. Pseudogley-Kolluvien (Stauwasserböden) an. Für eine dezentrale Versickerung sind diese Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012 und GD NW). Für Bestattungszwecke sind die Böden auf dem untersuchten Standort geeignet (GD NW 2012). Im Geltungsbereich stehen die Böden fast ausschließlich unter ackerbaulicher Nutzung, so dass hier anthropogene Überprägungen in Form von Veränderungen des natürlichen Bodengefüges und des natürlichen Stoffhaushalts sowie verstärkter Bodenabtrag anzutreffen sind. Die natürlichen Bodenfunktionen sind hierdurch in gewissem Maße beeinträchtigt, spielen jedoch innerhalb des Naturhaushalts noch eine bedeutende Rolle. Die versiegelten Böden des Geltungsbereiches (Straßen, versiegelte Feldwege) weisen keine natürlichen Bodenfunktionen mehr auf. Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Auswirkungen Im Bereich geplanter Bebauungen (zulässig rd. 13 ha) werden die fruchtbaren Böden dauerhaft zerstört. Im Bereich von Garten- und intensiv genutzten Grünflächen sind weitere kleinflächige (Teil-)Versiegelungen sowie strukturelle und stoffliche Störungen zu erwarten. Durch die im Geltungsbereich vorgesehenen Maßnahmen (Beschränkung GRZ, bereichsweise Verwendung wassergebundener Bodenbeläge) werden Bodenzerstörung und -schädigung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Im Bereich extensiver Grünflächen und größerer Gehölzanpflanzungen (insbesondere „Wald der Erinnerung“, Eingrünungsflächen und Obstwiese) ist bei der Berücksichtigung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen in der Bauphase (s. u.) langfristig eine Verbesserung im Vergleich zur heutigen ackerbaulichen Nutzung zu erwarten. Im Bereich der rd. 3 ha landwirtschaftlicher Nutzung bleiben die fruchtbaren Böden bei unverändert fortgeführter Nutzung voraussichtlich gemäß heutiger Situation erhalten. Durch die Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen in der Bauphase können unnötige Bodenschäden z.T. vermieden werden. Im Wesentlichen sind diesbezüglich die DIN 18915 und der DIN 19731 zu Bodenabtrag, -lagerung und -wiederaufbau zu nennen. Weiterhin sollten größere, nicht zu bebauende Bereiche durch Auszäunung von Befahren, Baustelleneinrichtungen etc. freigehalten werden (Näheres s. auch LABO 2008; Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Brandenburg 1999; Arge Eingriff Ausgleich 1994). 3 Einordnung des Geologischen Dienstes zur Schutzwürdigkeit von Böden in NRW in drei Stufen (Stufe 1: schutzwürdig, Stufe 2: sehr schutzwürdig, Stufe 3: besonders schutzwürdig) bezüglich der Bodenfunktionen (Archive der Natur- und Kulturgeschichte, Lebensraumfunktion – Biotopentwicklungspotenzial für seltene Pflanzen und Tiere, Natürliche Bodenfruchtbarkeit/ Regelungs- und Pufferfunktion) Entwurf Stand: 07.11.2012 12 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 2.1.4 UMWELTBERICHT Schutzgut Wasser Grundwasser Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen. Im Untergrund liegen, fluvioglaziale Sedimente (Porenwasserleiter) mit zwischengelagerten Ton- oder Kohleschichten als Grundwasserstauer. Die Gesteinsbereiche weisen eine vergleichsweise gute Filterwirkung auf, Verschmutzungen breiten sich in der Regel nur langsam aus und verschmutztes Grundwasser unterliegt einer vergleichsweise guten Selbstreinigung. In den Bereichen der mächtigen Lössschichten wird ein Eindringen von Verschmutzungen weitgehend erschwert, da die Filterwirkung oberflächennah erhöht ist. Durch die Sümpfungsmaßnahmen des heranrückenden Tagebaus sind im Bereich des Untersuchungsgebietes die tieferen Grundwasserschichten betroffen4 . Aktuell und langfristig liegt der freie Grundwasserspiegel innerhalb des Geltungsbereiches in einer Tiefe von mehr als 3 m. Auch nach Beendigung der Sümpfung wird innerhalb des Geltungsbereiches kein Grundwasserspiegel von weniger als 3 m unter Flur erwartet (s. UP zum BKP-Verfahren). F Laut MUNLV NRW (1991-2005) liegen trotz der hohen Filterwirkung des Bodens und der hohen Selbstreinigungskraft Belastungen des Grundwassers durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung vor (erhöhte Nitratwerte an einzelnen Messstellen). Für eine dezentrale Versickerung sind die anstehenden Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet (Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012 und GD NW). Oberflächengewässer Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine Oberflächengewässer. Rund 200 m südlich des Geltungsbereichs entlang des Feldweges am Petershof verläuft ein strukturarm, bedingt naturfern ausgeprägter Graben (Zufluss des Heidegraben). Rd. 400 m östlich des Geltungsbereiches entlang einer Pappelreihe verläuft der ebenfalls als Entwässerungsgraben ausgeprägte Heidegraben. Auswirkungen Durch die ermöglichten Versiegelungen gehen Versickerungsflächen bzw. Flächen zur Grundwasserneubildung verloren. Durch eine Begrenzung der GRZ, großzügige Durchgrünung und bereichsweise Wegeausführung mit wassergebundenen Materialien werden Versiegelungen auf das unbedingt erforderliche Maßn begrenzt. Bezüglich der Entwässerung sieht die Planung getrennte Kanalsysteme für Schmutz- und unbelastetes Niederschlagswasser gem. dem Entwässerungskonzept von Büro Dr. Jochims & Burtscheidt Oktober 2012 vor. Das unbelastete Niederschlagswasser von Dach- und Verkehrsflächen wird gesammelt und in ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Gebietes geleitet. Aufgrund der vglw. geringen Wasserleitfähigkeit der anstehenden Böden (vgl. Dr. Tillmanns und Partner GmbH 2012, S. 8) erfolgt von dort aus eine gedrosselte Ableitung in den Heidegraben. 4 Quelle: RWE Power, Bericht über die Auswirkung der Grundwasserabsenkung durch die Entwässerungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus, Stand Oktober 2008 Entwurf Stand: 07.11.2012 13 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Das Regenrückhaltebecken wird voraussichtlich als Rasenmulde ausgeführt und ist für ein 100jähriges Ereignis dimensioniert. Durch die gedrosselte Ableitung aus dem Becken werden hydraulische Überlastungen des Heidegrabens vermieden. 2.1.5 Schutzgut Klima / Luft Die Ackerflächen des Geltungsbereiches stellen nächtliche Kaltluftentstehungsflächen ohne relevante Ausgleichsfunktion für benachbarte Flächen dar. Die geringe Bodenrauhigkeit sichert gute Durchlüftungsbedingungen. Es sind geringe lufthygienische Vorbelastungen durch den Straßenverkehr entlang der L 264 anzunehmen, die zukünftig durch Verkehrszunahmen ansteigen werden (geplante Anschlussstelle Merzenich der BAB 4). Aufgrund der guten Austauschbedingungen sind keine Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Feinstaubbelastungen können durch den Straßenverkehr, den heranrückenden Tagebau sowie temporär von der ackerbaulichen Nutzung eintreten – Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu erwarten (vgl. UB zum BKP-Verfahren). Temporär ist mit Geruchsimmissionen aus der umgebenden Landwirtschaft zu rechnen, die durch die gewählten Abstände zu den Betrieben gemindert werden. Auswirkungen Mit der Realisierung der Umsiedlung kommt es zu einem Verlust von nächtlichen Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse. Da die Planung eine dörfliche Siedlungsstruktur mit ausgeprägter Durchgrünung vorsieht, sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das lokale Klima zu erwarten. Im Bezug auf das globale Klima gem. § 1 Abs. 5 BauGB besteht bei der Neuanlage des Ortes grundsätzlich die Möglichkeit, durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffiziente Siedlungsplanung über die gesetzlichen Regelungen hinaus weitergehende Anforderungen an den allgemeinen Klimaschutz zu berücksichtigen: In einem Energiekonzept (Drees & Sommer 2012) wurde für den Neuort ein Energiekonzept erarbeitet, in dem verschiedene dezentrale und zentrale Wärmeversorgungsvarianten untersucht wurden. Im Ergebnis wurde als zentrale Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletbasis mit einem zentralen Holzpelletkessel und als dezentrale Lösung die Nutzung von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen empfohlen. Zur Ermöglichung der zentralen Versorgung, hält der Bebauungsplan eine Fläche für eine Heizzentrale am nördlich verlaufenden Wirtschaftsweg, angrenzend an die Fläche für Sportanlagen und den 'Wald der Erinnerung' vor. Auch klimafreundliche, dezentrale Lösungen sind möglich. Optionen für die Nutzung von Sonnenenergie wurden ursprünglich bei der Gebäudeausrichtung in Form einer solaren Optimierung berücksichtigt, es erfolgt diesbezüglich keine Festsetzung der Firstrichtung im Bebauungsplan. Weiterhin wird den Bauherren aus Morschenich eine Bau- und Energieberatung angeboten, die über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt. Entwurf Stand: 07.11.2012 14 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 2.1.6 UMWELTBERICHT Schutzgut Landschaft Als typische Bördelandschaft prägen weite Ackerflächen ohne bzw. mit nur wenigen gliedernden Elementen und ein überwiegend ebenes Relief das Landschaftsbild östlich von Merzenich. Es ergeben sich weite Blickbeziehungen auf die umliegenden Orte und in die Börde, die nach Südwesten bis in die Voreifel und nach Nordosten bis zum Hambacher Forst und zur Sophienhöhe des Tagebaus Hambach reichen. Auch der Geltungsbereich selbst wird von strukturarmen, ausgeräumten und von Feldwegen durchzogenen Ackerflächen dominiert. Nach Westen schließt sich die Ortslage Merzenich ohne ausgeprägte Ortsrandstrukturen an, in die übrigen Richtungen folgen landwirtschaftlich genutzte Bördeflächen und es bestehen Blickbeziehungen zu den umliegenden Höfen. Gliedernd und belebend wirkt eine alte Pappelreihe östlich des Geltungsbereichs sowie die zumeist noch jüngeren Straßenbäume im Umfeld des Geltungsbereichs. Vorbelastungen bestehen im weiteren Umfeld durch eine Hochspannungsleitung im Norden (rd. 400 m entfernt) und Windräder im Süden (rd. 1.200 m entfernt) sowie durch Verkehrslärmbelastungen der L 264. Die Erholungseignung ist aufgrund der Vorbelastungen und fehlenden Abwechslung im Raum als mäßig anzusehen, die Qualität des Landschaftsbildes ist insgesamt gering. Abbildung 4: Blicke über die Fläche (links: nach Osten; rechts: nach Südwesten auf Merzenich) Auswirkungen Die Planung ermöglicht die Neugründung eines Siedlungsbereiches innerhalb eines großen zusammenhängenden Freiraums ohne direkten Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich. Hierdurch verändert sich das lokale Erscheinungsbild des offenen Agrarraums östlich von Merzenich grundlegend. Die vorgesehenen Durch- und Eingrünungen mindern den Eingriff durch die Siedlungsflächen. Mit den geplanten Gärten, Grünflächen, umgebenden Gehölzen und Obstwiesen entsteht eine im Grunde „bördetypische“ neue Ortschaft, die voraussichtlich als nicht störend empfunden wird, da sie dem Gesamtcharakter des Landschaftsraums entspricht. Insgesamt gehen durch die geplante Bebauung Flächen mit mäßiger Erholungseignung und vergleichsweise geringer Landschaftsbildqualität verloren, wie sie im Umfeld grundsätzlich weiterhin großflächig vorhanden sind. Rad- und Fußwegeverbindungen bleiben erhalten, bzw. wer- Entwurf Stand: 07.11.2012 15 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT den funktional in der neuen Bebauung wieder her gestellt. Insofern sind keine wesentlichen Einschränkungen der Erholungsnutzung zu erwarten. Im Unterschied zu der behutsam in den Landschaftsraum eingefügten Siedlungsplanung stellt das geplante Brückenbauwerk zur Erschließung der Ortschaft eine technische Überprägung in der Agrarlandschaft dar. Mit der geplanten lichten Höhe von mind. 4 m wird die Brücke als weithin sichtbarer Fremdkörper in der ebenen Landschaft erscheinen. Im Nahbereich wird zudem die gesamte Ausdehnung von ca. 250 m mit beidseits etwa 90 m langen, auf neu angelegten Böschungen liegenden Auffahrrampen eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes bedingen. Insgesamt wird durch das raumgreifende Straßenbauwerk, das in seinen Ausmaßen einem stadttypischen Siedlungselement entspricht, der Charakter des dörflich geprägten Landschaftsraumes den Charakter eines städtisch geprägten Raums annehmen. Durch die Anpflanzung von Gehölzen auf Teilen der Böschungen erfolgt eine Minderung der Beeinträchtigung, wenngleich der dominante Eindruck nicht vermieden werden kann. 2.1.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich befinden sich keine eingetragenen Baudenkmäler. Es befinden sich ebenfalls keine eingetragenen Bodendenkmäler im Geltungsbereich, allerdings liegen hier archäologische Bodenfunde vor, die vom LVR als denkmalwert angesehen werden (ortsfeste Bodendenkmäler): Im Rahmen der Aufstellung des Braunkohlenplanes wurde ein Grabungskonzept erstellt, um durch Ausgrabung und Dokumentation eine Sicherung der Bodendenkmäler als Sekundärquelle zu gewährleisten. Im Jahr 2011 erfolgten eine archäologische Prospektion und die Erstellung eines Gutachtens (Abschlussbericht Archaeonet 2011). Hierbei wurden insgesamt 3.170 Funde eingemessen, aufgesammelt, datiert und kartiert, von denen sich 3009 als archäologisch relevant erwiesen: Es sind die vorgeschichtlichen Epochen mit insgesamt 94 Oberflächenfunden vertreten, wobei Funde vom Jungpaläolithikum bis zur Metallzeit vorliegen. Weiterhin liegen 1.646 römischen Oberflächenfunde vor, Genauer datierbare Keramikfragmente stammen schwerpunktmäßig aus dem 1. – 2. Jh. gefolgt von einigen Funden des 2. – 3. Jhs. Das Mittelalter ist mit 1.082 Funden vertreten, die von der karolingischen Epoche (8./9. Jh.) bis in den Übergang zur frühen Neuzeit (15./16. Jh.) reichen, wobei der Schwerpunkt auf den dreieinhalb Jahrhunderten des Hochmittelalters (10. – 13. Jh.) liegt. Im Ergebnis (s. Abbildung 5) werden im Geltungsbereich ein jungneolithischer Fundplatz und ein möglicherweise metallzeitlicher Fundplatz vermutet, die sich jedoch nicht genau abgrenzen lassen. Zweifelsfrei wurde eine römische Trümmerstelle identifiziert, die wahrscheinlich von einem römischen Einzelgehöft stammt. Es wird sich um ein Einzelgehöft mit einer Seitenlänge von ca. 150 m und einer Hoffläche von etwa 2 ha handeln, das vom späten 1. Jh. bis ins 3. Jh. bestand. Ein weiterer römischer Fundplatz erstreckt sich möglicherweise im Süden kleinflächig bis in den Geltungsbereich, er ist eventuell mit einer Altfundstelle (OA 0899/005) identisch. Beide Fundplätze würden sich gem. Gutachten durch Baggersondagen weiter manifestieren lassen. (Größe und Ausrichtung der Stellen sind als Arbeitshypothesen aufzufassen.) Entwurf Stand: 07.11.2012 16 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ Abbildung 5: UMWELTBERICHT Auszug aus dem archäologischen Gutachten Archaeonet 2011, eigene Darstellung Darüber hinaus liegt eine karolingisch-ottonische Keramikstreuung im Westen des Untersuchungsgebietes vor, die sich nicht eindeutig als Hinweis auf eine Siedlungsstelle werten lässt. Die Ursache für eine dichte hoch- und spätmittelalterliche bis frühneuzeitliche Fundstreuung auf allen unter guten Bedingungen begangenen Flächen war nicht zu ermitteln. Deutungen als Dungschleier oder als Fundplatz kommen gem. Gutachten nur unter Vorbehalt in Frage. Zur Klärung und ggf. Sicherung weiterer Funde erfolgen im Jahr 2012 weitere Untersuchungen. Auswirkungen Mit einer Bebauung der archäologisch relevanten Bereiche ist das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung archäologischer Fundstellen verbunden. Die ursprüngliche Anordnung des archäologischen Ensembles wird in Bereichen, in denen Erdarbeiten durchgeführt werden, gestört. Hierdurch ergeben sich grundsätzlich negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut, da Bodenurkunden zerstört werden, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Allerdings werden durch die durchgeführten und weiterhin laufenden Grabungen aufgefundene Bodendenkmäler als Sekundärquelle gesichert und dokumentiert, so dass die negativen Auswirkungen soweit als möglich gemindert werden. Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen, gleichwohl sollen in der Bauphase verschiedene Maßnahmen zum Schutz möglicher Bodendenkmäler in enger Absprache mit der zuständigen Behörde durchgeführt werden (Abstimmungsgespräch mit dem LVR am 22.08.2012): Vor Beginn der Erschließungsarbeiten werden im Plangebiet Suchschnitte durchgeführt und nur bei positiver Befundlage Anschlussflächen geöffnet. Im Bereich des Straßenbauwerks zur Anbindung des Neuortes an die L 264 zur wird der LVR baubegleitend tätig sein; gezielte Grabungen sollen nicht durchgeführt werden. Entwurf Stand: 07.11.2012 17 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Durch diese, im Bebauungsplan als Hinweis festgehaltene Maßnahme, ist sichergestellt, dass archäologisch wertvolle Bereiche identifiziert und Schäden an archäologisch interessanten Objekten vermieden werden. Die abschließende Zusammenfassung des archäologischen Gutachtens mit dem Grabungsbericht wird in die Begründung und den Umweltbericht vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan aufgenommen und bei der Beschlussfassung berücksichtigt. 2.1.8 Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts besteht stets ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Wasser, Nähr- und Schadstoffe) und eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern (Boden, Pflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen berücksichtigt. 2.1.9 Weitere Belange des Umweltschutzes Das BauGB führt in § 1 (6) 7. e) – h) weitere Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf, die bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern  im Bebauungsplan berücksichtigt, s. Kapitel Mensch, Wasser f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie  im Bebauungsplan berücksichtigt, s. Kapitel Klima; g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts  relevante Aspekte im Bebauungsplan berücksichtigt h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  hier nicht relevant. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Fortführung der aktuellen Nutzungen ist zunächst nicht mit maßgeblichen Veränderungen des Umweltzustands zu rechnen. Mittel- und langfristig ergeben sich – unabhängig von der Planung – verschiedene Veränderungen im Raum insbesondere durch das Fortschreiten des Tagebaus Hambach als auch durch die neue Anschlussstelle 'Merzenich' an der BAB 4 (z.B. Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der L 264). Langfristig ist nach Einstellung der Entwurf Stand: 07.11.2012 18 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwasserspiegels zu rechnen; da es sich um Veränderungen in tieferen Grundwasserschichten handelt, sind keine relevanten Auswirkungen im Plangebiet zu erwarten. 3. 3.1 Vermeidung und Ausgleich Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag (BKR 2012) enthält eine Konzeption von Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen im Bezug auf die Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild innerhalb des Geltungsbereichs. Folgende Maßnahmen werden in Form von Festsetzungen und Hinweisen in den Bebauungsplan C 23 übernommen, zusätzlich werden weitere Maßnahmen bezüglich der Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter berücksichtigt: Bauphase  Durchführung der Baufeldfreimachung außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten (Zeitfenster Ende August bis Ende Februar) oder alternativ Anbau von hochstehenden Schnittgraskulturen oder Freihaltung der Flächen von Vegetation zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1)  Im Siedlungsbereich Vermeidung überflüssiger Bodenschäden durch weitmögliche Beschränkung von Befahren, Baustofflagerungen, etc. auf die zu überbauenden Flächen und Schutz des Mutterbodens gem. § 202 BauGB unter Berücksichtigung der DIN 18915 und der DIN 19731  Berücksichtigung Archäologischer Funde durch baubegleitende Maßnahmen Anlage/ Planung  Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse durch Anordnung der Nutzungen und ausreichenden Abständen zur Landestraße  Sammlung des unbelasteten Niederschlagwassers und gedrosselte Ableitung in den Heidegraben gem. Entwässerungskonzept  M1 Entwicklung einer extensiv gepflegten Obstwiese, hierbei Verwendung einer arten und blütenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale Saatgutmischung) Grünlandpflege extensive Beweidung (max. 2 GVE) oder einschürige Mahd; bei der Anpflanzung der Obstbäume soweit möglich Verwendung regionaler Obstsorten, Pflanzabstand etwa 10 m; untergeordnet ist auch die Anlage naturnah ausgeführter Gewässer zulässig; Ausführungen von Wegeverbindungen in der Fläche unversiegelt und unbefestigt  M2 Entwicklung des „Waldes der Erinnerungen“ unter Verwendung heimischer Gehölze der Pflanzliste, mit einem Schwerpunkt auf die Gehölze 1. Ordnung (Großbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt  M3 Entwicklung einer lockeren, extensiv gepflegten Eingrünung (Ortsrandgrün), hierbei Verwendung einer artenreichen Grünlandsaatmischung (z.B. RSM 8.1 o.ä., regionale Saatgutmischung) und einschürige Mahd sowie auf mind. 30 % der Fläche Gehölzanpflan- Entwurf Stand: 07.11.2012 19 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT zungen unter Verwendung heimischer Gehölzen der Pflanzliste mit einem Schwerpunkt auf Gehölze 2. oder 3. Ordnung (mittelgroße Bäume, Sträucher oder auch Obstbäume); Ausführungen von Wegeverbindungen unversiegelt und unbefestigt (Hinweis: im Bereich von Rohrleitungen keine Gehölzanpflanzungen)  M4 Erweitertes Ortsrandgrün östlich des Friedhofs mit Entwicklung wie M3, hierbei höherer Gehölzanteil von mind. 50 % der Fläche  M5 Entwicklung einer dichten Eingrünung (Ortseingangsgrün) am westlichen Ortsrand in Richtung der Erschließung unter Verwendung von Arten der Pflanzliste, Ausführung mit hoher Pflanzdichte, um eine geschlossene Eingrünung zu erreichen  M6 Entwicklung locker bepflanzter „Grünlinsen“ im Siedlungsbereich, bei Gehölzanpflanzungen (Bäume, Sträucher) Verwendung heimischer Arten der Pflanzliste, bei der Anlage von Beeten mit Stauden oder Kräutern Vorrangige Verwendung heimischer Pflanzenarten und möglichst extensive, schadstofffreie Pflege; Anlage von Versiegelungen auf maximal 30 % der Flächen, hierbei Verwendung versickerungsfähiger Materialien (z.B. Rasengittersteine, Schotter)  M7 Anlage von Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand, hierbei Verwendung von heimischen Gehölzen der Pflanzliste, darunter Einsaat von Landschaftsrasen, einschürige Mahd Externe vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes (CEF-Maßnahmen)  Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung der Feldflur in der Zülpicher Börde für die Zielarten Feldlerche und Rebhuhn gem. Maßnahmenkonzeption der Artenschutzprüfung (Raskin 2012) nach der dort vorgeschlagenen Umsetzungsstaffelung von 2012 bis 2016 auf einer Fläche von insgesamt 10,5 ha (Umsetzungsstaffelung: 2013 4,0 ha, 2014 6,2 ha, 2015 8,4 ha, 2016 10,5 ha; sollten die Baumaßnahmen deutlich langsamer als erwartet durchgeführt werden und eine geschlossene Kulissenwirkung erst später erreicht werden, sind die Maßnahmen entsprechend später umsetzbar) (Für Details zu den erforderlichen Maßnahmen s. Artenschutzprüfung Raskin 2012, S. 18f.) Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Der Vertrag beinhaltet u. a. die folgenden Punkte:  Die Gemeinde beauftragt die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft mit der Realisierung externer Ausgleichsmaßnahmen, die nicht innerhalb des Geltungsbereiches realisiert werden können, entsprechend der Artenschutzprüfung (Raskin 2012) und des landschaftspflegerischen Begleitplans;  Die Stiftung beschafft die erforderlichen Flächen und schließt hierzu mit Landwirten vor Ort entsprechende Herstellungs- und Bewirtschaftungsverträge ab; Entwurf Stand: 07.11.2012 20 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT  Die erforderlichen Flächen und zugehörigen Maßnahmen werden bis zur Offenlage konkret benannt;  Die Stiftung gewährleistet die fachgerechte Pflege und dauerhafte Aufrechterhaltung der Kompensationsmaßnahmen und kontrolliert und dokumentiert diese Maßnahmen. Die Eingriff-Ausgleichbilanzierung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags kommt zu dem Ergebnis, dass der Eingriff überwiegend durch die Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert wird. Innerhalb des Geltungsbereichs verbleibt ein Kompensationsdefizit von 81.376 Punkten, das durch die funktionsübergreifenden externen Maßnahmen in der Zülpicher Börde vollständig beglichen wird. 3.2 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Zuge der Umweltprüfung zum BKP-Verfahren wurden fünf verschiedene Suchräume in unmittelbarer Nähe zu Merzenich betrachtet und mögliche Umweltauswirkungen innerhalb der fünf Suchräume vergleichend gegenübergestellt. Im Vorfeld der Erarbeitung der Angaben für die Umweltprüfung wurden auch mögliche Standorte in den Ortsteilen Girbelsrath und Golzheim im Gemeindegebiet Merzenich untersucht. Eine ausführliche Beschreibung der Ergebnisse dieser Alternativenprüfungen erfolgt auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (s. Umweltbericht zur FNP-Änderung Umsiedlung Morschenich). Zur Erarbeitung eines Städtebaulichen Vorentwurfs für den neuen Ort wurden Anfang 2011 mit vier Teams aus Stadt- und Freiraumplanern ein Wettbewerbsverfahren (Gutachterverfahren) durchgeführt. Gemeinsam mit den Bürgern wurden verschiedene städtebauliche und freiraumplanerische Überlegungen und Entwürfe entwickelt. Die einzelnen Entwürfe / Planungsvarianten weisen ähnliche Nutzungsanordnungen auf (Distanz zur L 264, Zentraler Dorfplatz / zentraler Anger, Aufgreifen vorhandener Wegeverbindungen, etc.), hierbei wurden unterschiedliche Schwerpunkte auf die Eingrünung / Einbindung in die Landschaft sowie die Durchgrünung und Anordnung der Einzelgrundstücke und Grünflächen gelegt. Leitideen und -motive des gewählten städtebaulichen Vorentwurfs sind u. a. eine starke Eingrünung, die Anlage einer Streuobstwiese sowie eines „Bürgewaldes“ bzw. eines „Waldes der Erinnerung“, ein Aufgreifen und Einbinden vorhandener Feldwege in das neue Wegesystem, eine Anbindung des Ortes an Merzenich über ein „grünes Gemeinschaftsband“ mit Fuß- und Radweg, an dem Gemeinschafts- und soziale Einrichtungen liegen. Entwurf Stand: 07.11.2012 21 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ 4. 4.1 UMWELTBERICHT Zusätzliche Angaben Technische Verfahren Der Umweltbericht enthält eine systematische Zusammenstellung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB. Umfang und Detaillierung sind im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festzulegen und orientieren sich dabei problembezogen an der vorliegenden Planungsaufgabe und dem gegenwärtigen Wissensstand. Wesentliche Arbeitsschritte sind:  Ortsbegehung und Prüfung der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr 2009  Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation  Qualitative Wirkungsabschätzung für die einzelnen Schutzgüter auf der Grundlage bestehender Informationsgrundlagen (Untersuchungen, Gutachten)  Beschreibung und Bewertung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie geprüfter Alternativen  Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Verfahren erstellten Gutachten 4.2 Hinweise auf Schwierigkeiten Alle relevanten, zur Verfügung stehenden Informationsgrundlagen wurden ausgewertet, erhebliche Wissenslücken wurden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Erstellung entsprechender Gutachten geschlossen. Zum Zeitpunkt der Offenlage bestehen keine für das Verfahren relevanten bzw. wesentlichen Untersuchungs- oder Wissenslücken. 4.3 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt Zur Überwachung der möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die betrachtete Planänderung sind die folgenden Maßnahmen geboten:  Überprüfung der Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauphase  Überprüfung der Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen  Überprüfung des Einhaltens der maximal zulässigen Versiegelung 5. Allgemein verständliche Zusammenfassung Der fortschreitende Tagebau Hambach wird etwa im Jahre 2024 die bergbauliche Inanspruchnahme und die damit einhergehende Umsiedlung der Ortschaft Morschenich (Gemeinde Merzenich) erforderlich machen. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt auf der Grundlage des am 5.11.2012 aufgestellten Braunkohlenplans, die Umsiedlung mit der Aufstellung des Bebauungsplans Merzenich C 23 („Umsiedlung Morschenich-Neu“) planerisch vorzubereiten. Eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren. Entwurf Stand: 07.11.2012 22 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Ein Schwerpunkt der Umweltprüfung liegt in der Bewertung der Erreichung gesunder Wohnverhältnisse für die Menschen bzgl. des Lärms innerhalb des Geltungsbereiches. Ein Lärmgutachten belegt, dass durch die ergriffenen passiven Lärmschutzmaßnahmen (Anordnung der Nutzungen und Gebäude) die einschlägigen DIN-Orientierungswerte und sonstigen Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Auch wird der für Wohnhäuser in Wohngebieten geltende Immissionswert der Geruchsimmissionsrichtlinie eingehalten, so dass keine nachteiligen Belastungen durch Geruchsbelastungen aus den umgebenden landwirtschaftlichen oder innerörtlichen Nutzungen zu erwarten sind. Auswirkungen auf Naturhaushalt (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft) sind insbesondere durch einen lokalen Lebensraumverlust für Feldvogelarten (darunter planungsrelevante Arten wie Feldlerche und Rebhuhn, s.u. artenschutzrechtliche Belange) sowie eine Zerstörung von vom Geologischen Dienst NRW als schutzwürdig bewerteten Böden (hohe natürliche Fruchtbarkeit, Regelungs- und Pufferfunktion) zu erwarten. Insgesamt ist eine Versiegelung von rd. 13 ha zulässig. Daneben kommt es durch die Versiegelungen zum Verlust von Versickerungsflächen, wobei das Untersuchungsgebiet innerhalb eines Gebietes mit weniger ergiebigen Grundwasservorkommen liegt. Für eine dezentrale Versickerung sind die anstehenden Böden aufgrund ihrer vglw. geringen Wasserleitfähigkeit nur bedingt geeignet. Weiterhin ist ein Verlust von nächtlichen Kaltluftentstehungsflächen und lokalklimatischen Veränderungen in Richtung siedlungsklimatischer Verhältnisse zu erwarten, die durch die geplante dörfliche Struktur nicht zu erheblichen Auswirkungen führen. Im Bezug auf das Landschaftsbild kommt es zu Beeinträchtigungen aufgrund einer Siedlungsneubegründung und insbesondere aufgrund der großflächigen Brückenanbindung an die L 264 im Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan C 23 enthält einen Maßnahmenkatalog, der im Bebauungsplan überwiegend durch entsprechende Hinweise und Festsetzungen gesichert wird. Insbesondere durch die bördentypische Entwicklung einer Obstwiese, eines Feldgehölzes sowie eine umfassende Durch- und Eingrünung der Siedlungsflächen werden die Auswirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild überwiegend auf das unvermeidbare Maß gemindert und (teil-)kompensiert. Bezüglich der Entwässerung sieht die Planung getrennte Kanalsysteme für Schmutz- und unbelastetes Niederschlagswasser vor, das von Dach- und Verkehrsflächen gesammelt, in ein Regenrückhaltebecken im Nordosten des Gebietes geleitet und gedrosselt in den Heidegraben eingeleitet wird. Weiterhin wurde für den Neuort ein Energiekonzept erarbeitet, das als zentrale Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletbasis mit einem zentralen Holzpelletkessel und als dezentrale Lösung die Nutzung von Solarthermieanlagen und Wärme-Pumpen vorsieht. Der Bebauungsplan hält zur Errichtung der Heizzentrale eine Versorgungsfläche vor. Im Bezug auf die Betroffenheit von Kulturgütern (insbesondere archäologisch bedeutsame Fundstellen) wurden im Rahmen des Verfahrens vertiefte Untersuchungen durchgeführt. Es be- Entwurf Stand: 07.11.2012 23 BEBAUUNGSPLAN MERZENICH C 23 ‚MORSCHENICH – NEU’ UMWELTBERICHT finden sich keine eingetragenen Bau- und Bodendenkmäler im Geltungsbereich, allerdings liegen archäologische Bodenfunde vor, die als denkmalwert angesehen werden. Nach den derzeit vorliegenden Informationen stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Plangebietes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen. Gleichwohl sollen in der Bauphase verschiedene Maßnahmen zum Schutz möglicher Bodendenkmäler in enger Absprache mit der zuständigen Behörde durchgeführt werden. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Ergebnis werden zeitlich gestaffelt auf insgesamt 10,5 ha Ackerflächen im Raum der Zülpicher Börde CEF-Maßnahmen zur Vermeidung eines artenschutzrechtlichen Konfliktes durchgeführt. Die Umsetzung und Betreuung der vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft und wird über einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Merzenich und der Stiftung bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vertraglich gesichert. Die Belange der Eingriffsregelung werden Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan abgehandelt. Die dortige Eingriffs-Ausgleichsbilanz ermittelt unter Berücksichtigung der konzipierten und im Bebauungsplan gesicherten Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs, dass der Eingriff überwiegend innerhalb des Geltungsbereichs kompensiert wird. Es verbleibt innerhalb des Geltungsbereichs ein Kompensationsdefizit von 81.376 Punkten, das durch die externen, funktionsübergreifenden Maßnahmen in der Zülpicher Börde vollständig beglichen wird. Entwurf Stand: 07.11.2012 24