Daten
Kommune
Merzenich
Größe
332 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15
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Anlage Abwägung
Bebauungsplan Merzenich C 23 (Morschenich-Neu)
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
Abwägung der während der Verfahrensschritte nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen - Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten
Naturschutzverbände.
Offenlage vom 13.02.2012 – 16.03.2012
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Parallelverfahren BP C 23 und 16. FNPÄnderung wurden nachstehende Stellungnahmen und Anregungen abgegeben, zu
denen die Gemeinde im Folgenden Stellung nimmt.
Hinweis:
Zu den Stellungnahmen und Anregungen nimmt die Gemeinde in einem Dokument
Stellung, da diese für den BP C 23 und die 16. FNP-Änderung überwiegend identisch
sind. Wo sich Stellungnahmen auf ein Verfahren beziehen, wird dies vorab deutlich
gemacht.
Gliederung:
Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung:
A – Behörden
B - Sonstige Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen nur zum BP C 23:
C - Öffentlichkeit
Inhalt der Stellungnahmen – Behandlung/ Beschlussempfehlung
A – Behörden
(Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung)
Schreiben der Bezirksregierung Köln – Dezernat 33, ländliche Entwicklung und
Bodenordnung vom 28.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen.
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54, obere Wasserbehörde vom
28.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen.
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 15.03.2012
„(…)
die Landesstraße L 264 stellt bereits heute eine leistungsfähige überregionale
Verkehrsverbindung dar, die weitgehend anbaufrei geführt ist Mit der Einrichtung
einer Anschlussstelle "Ellen" an die A 4 im Zuge der Verlegung des
Autobahnabschnittes zwischen Düren und Kerpen wird die Verkehrsbedeutung der
L 264 auch in Richtung Euskirchen, Nörvenich, Erftstadt deutlich steigen.
Das der Bauleitplanung beigefügte Verkehrsgutachten gibt eine Lösung zur
Anbindung von Morschenich-Neu in Form eines Kreisverkehrsplatzes vor. Die
Knotenpunktform entspricht in keiner Weise den anerkannten Regeln der Technik.
Unter Anwendung sämtlicher Richtlinien ist eine planfreie bzw. teilplanfreie
Anbindung erforderlich. Diese Anforderungen gelten auch für Rad-/
Gehwegverbindungen zwischen Morschenich-Neu und Merzenich.
Sämtliche Kosten zur Herstellung der Anbindung gehen zu Lasten der Gemeinde
Merzenich.
Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Landesbetriebes an die
Bezirksregierung Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich. Für die Anbindung des
Plangebietes an die L 264 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW,
Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, erforderlich. Mit dem Bau der
Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 264 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Merzenich. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anschluss erfolgt über eine
planfreie Kreuzung der L 264 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Die im Bebauungsplan dargestellte Anbindung an die L264 ist mit Straßen NRW
abgestimmt worden.
Schreiben des Kreises Düren vom 15.03.2012
a) Kreisentwicklung und Straßen
„ (…) Im Rahmen des Erarbeitungsverfahren Braunkohlenplan Umsiedlung
Morschenich wurde der Kreis Düren gern. § 28 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG)
und § 32 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes am
Verfahren beteiligt. Der Kreisentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
29.06.2011 die Stellungnahme des Kreises zur Kenntnis genommen und darüber
hinaus angeregt, den Umsiedlungsstandort Morschenich in Bezug auf regenerative
Energien energetisch optimiert, im besten Fall energetisch autark, zu entwickeln:
"Der Umsiedlungsstandort soll bis 2024 die neue Heimat für die Morschenicher
Bürger werden und die erforderlichen Ansprüche an Wohnen und Arbeiten erfüllen,
sowie die damit verbundenen Einrichtungen, technische und soziale Infrastruktur
vorhalten. Es ist gute planerische Praxis, dass die zu erwartenden künftigen
Entwicklungen, soweit dies Heute absehbar sind, in die Planungen mit einfließen
müssen, um den nachfolgenden Generationen dauerhafte die Nutzungsqualität ihres
Dorfs zu sichern“.
Eines der wichtigsten Kernthemen der künftigen Daseinsvorsorge ist die
Energieversorgung. Die Verfügbarkeif fossiler Energieträger, insbesondere der
Braunkohle im Rheinischen Revier, ist absehbar. Erdgas und Steinkohle werden
schon heute überwiegend importiert. Zwar ist die effiziente Nutzung fossiler Energien
heute noch Basis der Stromerzeugung. Künftig wird diese aber immer mehr an
Bedeutung verlieren. Die Nutzung von Atomenergie stellt keine Alternative mehr dar,
da der Bundestag aktuell den Ausstieg beschlossen hat.
Eingebettet in den Rahmen der politischen Ziele der Staatengemeinschaft, der EU
und des Bundes strebt NRW langfristig die C02-freie Energieerzeugung unter
ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien an. Der Kreistag des Kreises Düren
hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2010 mit dem weiteren Ausbau und der
Förderung neuer Energien beschäftigt und beschlossen, dass der Kreis Düren in
einer breit gefächerten Kooperation ein Konzept zur Eruierung von Möglichkeiten zur
Nutzung neuer alternativer Energien identifiziert und zu forciert.
Vor diesem Hintergrund regt der Kreisentwicklungsausschuss an, den
Umsiedlungsstandort Morschenich in Bezug auf regenerative Energien energetisch
optimiert, im besten Fall energetisch autark, zu entwickeln. Hierbei sollte auf eine
Kooperation mit den regionalen Forschungseinrichtungen, RWE Power und den
ortsansässigen Energieversorger gesetzt werden."
Eine entsprechende Stellungnahme erging mit Schreiben vom 30.06.2011 an die
Bezirksregierung Köln. Im Abwägungsvorschlag der Bezirksregierung Köln zur
Anhörung am 29.02.2012 wird erläutert, dass diese Belange nicht Bestandteil des
Braunkohlenplanverfahrens sind und in der nachfolgenden Bauleitplanung zu
beachten sind. Für Morschenich Neu wird ein Energiekonzept des Ingenieurbüros
Drees & Sommer erarbeitet, beauftragt von RWE Power. Dieses Konzept liegt dem
Kreis Düren auf Anfrage zwischenzeitlich vor. Vor diesem Hintergrund werden die
o.g. Belange mit Verweis auf § 1 (5) BauGB geltend gemacht. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erarbeitung des
städtebaulichen Entwurfs für Morschenich-Neu waren die energetischen Belange ein
Bewertungskriterium. Ein Energiefachmann überprüfte und optimierte die
städtebaulichen Entwürfe (z.B. hinsichtlich Ausrichtung Gebäude). Für MorschenichNeu wurde für den ausgewählten städtebaulichen Entwurf ein Energiekonzept des
Ingenieurgesellschaft Drees&Sommer erarbeitet, in dem verschiedene dezentrale
und zentrale Wärmeversorgungsvarianten auf Ihre Eignung untersucht wurden. Im
Ergebnis wurde als zentrale Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletsbasis und als
dezentrale Lösung die Luft-Wärme-Pumpe empfohlen. Nach der Diskussion mit den
Bürgern wurden Gespräche mit dem örtlichen Versorger (Stadtwerke Düren)
aufgenommen und die zentrale Wärmeversorgung weiter konkretisiert. Im Rahmen
einer Befragung der Bürger im Juli 2012 befürworteten die Morschenicher
mehrheitlich (ca. 58%) den Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgung. Vor dem
Hintergrund des Befragungsergebnisses werden die Gespräche mit regionalen
Energieversorgern und der RWE Power fortgesetzt, um die Rahmenbedingungen zu
konkretisieren und um anschließend bis zum Erschließungsbeginn über die
Realisierung einer zentralen Wärmeversorgung zu entscheiden. Maßgeblich hierfür
sind verlässliche Rahmenbedingungen und das Gebot der Wirtschaftlichkeit sowohl
für den Anschlussnehmer als auch für den Versorger. Um bei einer positiven
Entscheidung die zentrale Versorgung umsetzen zu können, wird im Bebauungsplan
vorsorglich eine Fläche für eine Heizzentrale vorgesehen. Bei keiner Umsetzung der
zentralen Lösungen können dezentrale Wärmeversorgungsvarianten insbes. die LuftWärme-Pumpe als ökologische gleichwertige Lösungen im gesamten Baugebiet zum
Einsatz kommen.
Daneben wird für die Bauherren aus Morschenich eine kostenlose umfängliche Bauund Energieberatung angeboten, die über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät
und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt. Der Einsatz
alternativer Energien beim Neubau ist zudem in den gesetzlichen Vorschriften
geregelt und damit sichergestellt. Darüber hinaus ist zudem die Nutzung der
Sonnenenergie durch eine optimierte Ausrichtung der Gebäude den Bauherrn
ermöglicht.
b) Straßenverkehrsamt
„(…)
1.
2.
Nach der Planung soll der Umsiedlungsstandort Morschenich Neu nur über
eine Straße an die L 264 angebunden werden. Bei Störungen (Bauarbeiten
etc. pp.) auf dieser Zufahrtsstraße wäre die Anbindung von Morschenich
Neu an die L 264 nicht mehr gewährleistet. Es wird daher für sinnvoll und
zweckmäßig gehalten, zumindest eine Notzufahrt mit Anbindung an das
öffentliche Straßennetz für den in Morschenich Neu zu erwartenden
Verkehr vorzuhalten.
Nach der Planung soll der Verkehr von Morschenich Neu mit Ziel
Merzenich über die L 264 und B 264 nach Merzenich bzw. über die L 264
und Steinweg nach Merzenich fahren. Aus den bereits bestehenden
Erfahrungen ist zu erwarten, dass viele Verkehrsteilnehmer die kürzere
Anbindung an den Ort Merzenich über die Straße Weidenkopf oder parallel
Straßen verbotswidrig nutzen. Hier sollten entsprechende Maßnahmen
berücksichtigt werden, die ein verbotswidriges Befahren der Anbindungen
über die Wirtschaftswege nach Merzenich verhindern.
3.
Für Radfahrer aus Morschenich Neu ist eine Radwegebrücke zum Ort
Merzenich geplant. Aufgrund des Mehrweges und des erheblichen
Höhenunterschiedes bei der Nutzung der Brücke werden viele
Fahrradfahrer die Anbindung über den Kreisverkehr nutzen. Es wird daher
vorgeschlagen, ggf. alternativ zur Radwegebrücke eine knotenpunktnahe
Tunnellösung für Fahrradfahrer zu prüfen oder den gesamten Knoten
planfrei zu gestalten. Alternativ wäre auch eine sichere Führung des
Radverkehrs im Kreisverkehr denkbar.
4.
Nach der vorgestellten Planung soll der parallel zur L 264 verlaufende
Radweg im Bereich des Brückenbauwerkes erheblich in Richtung
Merzenich verschwenkt werden. Da der Radverkehr empfindlich auf
Mehrwege reagiert, sollte der Radweg parallel entlang der L 264
weitergeführt werden. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
1.
Hinsichtlich des Themas „Notzufahrt“ ist eine entsprechende Regelung
über einen Wirtschaftsweg geplant. Dazu wird dieser Weg bezüglich seiner
Zweckbestimmung angepasst und als Not- und Rettungszufahrt
festgesetzt.
2.
Das verbotswidrige Befahren der Anbindungen über die Wirtschaftswege
nach Merzenich ist nicht Regelungsgegenstand des vorliegenden
Verfahrens und kann nur durch Regelungen und Maßnahmen seitens der
Gemeinde Merzenich im Rahmen gesonderter Beschlüsse behandelt
werden.
3.
Grundsätzlich wird die Anbindung von Morschenich-Neu an die L264
planfrei ausgeführt. Damit werden die Radfahrer sicher über die
Landstraße geführt. Die Anbindungen an die vorhandenen Radwege sind
im Hinblick auf keine Mehrwege optimiert.
4.
siehe 3.
c) Wasserwirtschaft
„Niederschlagswasserbeseitigung
Für das Plangebiet ist ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten.
Hierin sind die Entsorgungsart (Versickerung oder Einleitung in ein Fließgewässer)
und eine überschlägige Dimensionierung der Entwässerungsanlagen darzulegen.
Sofern eine Versickerung vorgesehen wird, ist die Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes mit einem entsprechenden Bodengutachten und Sickerversuchen
nachzuweisen. Bei der Größe des Plangebietes ist eine Rückhaltung der
Niederschlagswässer für ein 100-jähriges Ereignis vor einer Versickerung oder
Einleitung in den Heidegraben erforderlich. Der Heidegraben ist nicht ausreichend
leistungsfähig.
Weiterhin ist zu prüfen, in wie weit eine Vorbehandlung der Regenwässer in
Abhängigkeit der Herkunftsgebiete notwendig wird. Das Entwässerungskonzept ist
frühzeitig mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Herstellung von Gräben
Sofern Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes hergestellt werden, ist ein
wasserrechtliches Verfahren erforderlich.“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Versickerungsfähigkeit ist geprüft worden mit dem Ergebnis, dass ein Versickern
nicht möglich ist. Daher wurde in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde ein
Rückhaltebecken geplant, welches das Niederschlagswasser sammelt und
gedrosselt in den Vorfluter abgibt.
d) Immissionsschutz, Staub und Luft
„Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes ist im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung folgendes zu
berücksichtigen:
Es wird angeregt die möglichen Geruchsbeeinträchtigungen durch die vorhandenen,
das Planungsgelände umgebenden landwirtschaftlichen Hofstellen gutachterlich zu
betrachten. Hierbei sind nicht nur die vorhandenen, sondern die genehmigten
Tierbestände zu berücksichtigen (z. B. Petershof).
In diese Betrachtung sind die geplanten landwirtschaftlichen Nutzungen und hier
insbesondere die Tierhaltungen (auch privater Art) mit aufzunehmen. Die Planung
sieht vor, die vorbezeichneten Nutzungen in westlichen Planbereich anzusiedeln. Es
wird angeregt, aufgrund der in diesem Bereich vorherrschenden Winden aus
überwiegend westlichen Windrichtungen, die geruchsintensiven Nutzungen, wie
landwirtschaftliche oder private Tierhaltungen in den östlichen Planbereich zu
verlagern.“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Die möglichen Geruchsbeeinträchtigungen durch vorhandene und genehmigte
Tierbestände sind gutachterlich untersucht worden. Im Ergebnis sind durch die
vorhandenen Abstände zu den vorhandenen Nutzungen in Morschenich-Neu keine
Beeinträchtigungen zu erwarten. Das gleiche gilt gemäß dem Geruchsgutachten für
die im MD und WA –Gebiet möglichen Tierhaltungen, die sich nach Festsetzungen
im Bebauungsplan basierend auf den Ergebnissen der Planungsabfrage der Bürger
auf Tierhaltung zur Selbstversorgung und Hobbyhaltung beschränken.
Eine Verlagerung der eventuell geruchsintensiven landwirtschaftlichen Nutzung in
den östlichen Teil des Plangebiets würde einen landwirtschaftlichen Verkehr im
gesamten Wohngebiet erzeugen. Darüber hinaus wurde ist die Lage der Nutzungen
das Ergebnis einer intensiven Bürgerbeteiligung.
e) Landschaftspflege und Naturschutz
„Nach der Begründung und dem Umweltbericht werden im weiteren Planverfahren
sowohl ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet als auch eine
Artenschutzprüfung durchgeführt. Insofern werden seitens der Unteren
Landschaftsbehörde keine weiteren Belange vorgetragen.
Es wird allerdings bereits darauf hingewiesen, dass in "Grünflächen" gemäß § 9 Abs.
1 Nr. 15 BauGB keine hochwertige ökologische Kompensation möglich ist bzw.
gewährleistet werden kann, da diese Festsetzung auch eine intensive Nutzung und
ggfls. bauliche Ausstattung zulässt.“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Hinsichtlich der Kompensation werden wesentliche Teile der Grünflächen gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. Nr. 25 festgesetzt.
Schreiben des Kreises Düren, Amt für Bauordnung und Wohnungswesen,
Brandschutzdienststelle, vom 22.02.2012
„(…)
1. Es ist eine Löschwasserversorgung von 800 1/min (48 m³/h) über einen
Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die vorgenannte Menge muss
aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur
Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m
Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist
abzustimmen.
2. Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der
zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/ Breite/ Neigung/ Durchfahrtshöhe
etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift
verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige
Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/ Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten.
Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von 18t ausgelegt sein.
3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentlichen
Verkehrsfläche anzubringen.
(…) “
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Anforderungen an
die Löschwasserversorgung in das Kapitel „Hinweise, Vermerke, nachrichtliche
Übernahmen“ der Begründung übernommen. Die Abmessungen und Ausführungen
der Straßen sind Teil der Ausführungsplanung. Die Tragfähigkeit der Not- und
Rettungszufahrt ist für entsprechende Fahrzeuge gewährleistet.
Schreiben des Kreises Düren, Kreispolizeibehörde, vom 06.03.2012
„ (…)
Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen gegen den vorliegenden Bebauungsplan
unter Einhaltung der verkehrstechnischen Erschließung TOP 1.4 des Vorentwurfes
grundsätzlich keine Bedenken.
Dem
Resümee
der
Bewertung
der
Knotengeometrie
(Seite
20/22
Verkehrsuntersuchung) der IGEPA schließe ich mich an und sehe die Anbindung als
Kreisverkehrsgeometrie aus verkehrspolizeilicher Sicht als die sicherste Variante an.
Bei der Variante KV2 wäre eine "Tunnelunterführung" für die querenden
Fußgänger/Radfahrer unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs nach hiesiger
Auffassung die sicherste Variante.
Die signalisierte Knotengeometrie wird aufgrund der langen Wartezeiten in den
Morgen- und Nachmittagsspitzenstunden als schlechtere Variante bewertet.
Für die Fußgänger-/Radverkehre ist die Erreichbarkeit zwischen den beiden
Ortslagen Merzenich und Morschenich-Neu über das bestehende Straßen/Wegenetz hinreichend gegeben. Eine alternative Radführung über eine bestehende
Überführung der L 264, nördlich des neuen Standortes, wird aufgrund der erheblich
weiteren Wegstrecke auch als nicht praktikabel gesehen.
Erreichbarkeit Morschenich-Neu
Anhand der hier vorliegenden Unterlagen ist nur eine Anbindung über die L 264
geplant. Nach hiesiger Einschätzung wäre eine weitere Anbindung der Ortschaft
Morschenich – Neu notwendig, da bei möglichen Sperrungen etc. keine
leistungsfähige Verbindung mehr bestünde. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Zustimmung zur Anbindung mittels Kreisverkehr wird zur Kenntnis genommen.
Die Anbindung an die L264 erfolgt nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger
nun vollständig planfrei. Damit wird ebenso wie bei der ursprünglichen Variante eines
Kreisverkehrs eine sichere und komfortable Anbindung für alle Verkehrsteilnehmer
gewährleistet. Bezüglich des Hinweises unter dem Punkt „Erreichbarkeit
Morschenich – Neu“ wird ein
einen Wirtschaftsweg bezüglich seiner
Zweckbestimmung angepasst und als Not- und Rettungszufahrt festgesetzt. Dazu
wird der Abschnitt des Weges, welcher den Wirtschaftsweg mit der inneren
Erschließung des Plangebiets verbindet, hinsichtlich seiner Zweckbestimmung
angepasst.
Schreiben vom Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 22.03.2012
„ (…)
In diesem Zusammenhang wurde bereits im Vorfeld der hier eingeleiteten
Bauleitplanung in der Fläche eine archäologische Prospektion durchgeführt. Dabei
wurden eindeutige Indizien für einen vorgeschichtlichen und einen römischen
Siedlungsplatz ermittelt. Der vorgeschichtliche Siedlungsplatz konnte bisher nicht
abschließend lokalisiert werden. Die römische Siedlungsstelle liegt im Westen der
Fläche. Eine Oberflächenfundstreuung weist auf eine Hofanlage von ca. 2 ha Fläche
hin. Beiden Objekten ist Denkmalqualität zuzuschreiben. (…)
Auch wenn es zwischenzeitlich Abstimmungen in Bezug auf diese Planung zur der
Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes gibt, halte ich es für
erforderlich, sowohl in der Planungsbegründung als auch im Umweltbericht die
Kulturgüter angemessen zu integrieren und zu bewerten. Dies ist bisher nicht der
Fall.
Kulturgüter
Im Plangebiet wurden sowohl vorgeschichtliche als auch römische Siedungsstellen
(ortsfeste Bodendenkmäler) nachgewiesen. Der im weiteren Text aufgeführte
Hinweis, dass eine Sicherung durch Ausgrabung erfolgen wird, mag im Ergebnis der
planerischen Abwägung zutreffend sein. Jede Ausgrabung bedeutet jedoch
gleichzeitig eine (wenn auch dokumentierte) Zerstörung einer bedeutenden
Geschichtsquelle, von daher muss hier schon deutlich werden, aus welchen Gründen
sich die Gemeinde im Rahmen ihrer Abwägung für den Umsiedlungsstandort und
damit notwendiger Weise gegen die Belange des Denkmalschutzes entscheiden hat.
Auch Punkt 4.1 der Begründung muss dem tatsächlichen Informationsstand
angepasst werden. Dies gilt ebenso für den Umweltbericht und die diesbezügliche
Bewertung.
Auch unter Punkt 2.1. 7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist darauf hinzuweisen,
dass im Plangebiet ortsfeste Bodendenkmäler ermittelt wurden, denn
Denkmalwürdigkeit zuzuschreiben ist, deren Rechtsstatus ist hier noch nicht von
entscheidender Bedeutung.
Außerdem rege ich an, die Zusammenfassung aus dem archäologischen Gutachten
der Firma ArchaeoNet einzubringen.
Bei der Wertung der umwelterheblichen Auswirkungen muss deutlich werden, dass
planungsbedingt erhebliche negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut
gegeben sind, die grundsätzlich dem Auftrag des Denkmalschutzgesetzes
zuwiderlaufen.
Letztendlich ist die Bewertung der Auswirkungen als hoch einzustufen. Es werden
(planungsbedingt) einzigartige Bodenurkunden zerstört, die sich über Jahrtausende
erhalten haben. Dieser Eingriff ist weder ausgleichbar noch sind diese Kulturgüter zu
ersetzen. (…) “
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der
Umsiedlungsstandort Morschenich wurde im Braunkohlenplan Umsiedlung
Morschenich unter Einvernehmen mit dem LVR festgelegt. Im Rahmen dessen
wurden verschiedene Standortalternativen untersucht, von denen drei den Bürgern
zur Auswahl gestellt wurden. Alle drei möglichen Standorte haben im Rahmen der
Umweltprüfung für den Braunkohlenplan bei den Kulturgütern in Abstimmung mit
dem LVR die Bewertung „hoch“ erhalten. Die Bürger bestimmten anschließend mit
einer eindeutigen Mehrheit den Umsiedlungsstandort für Morschenich. Die
Bauleitplanung setzt nun den im Rahmen des Braunkohlenplans Umsiedlung
Morschenich festgelegten Standort bauleitplanerisch um.
Zur Wahrung der Belange der Bodendenkmalpflege wurde bereits im Rahmen der
Aufstellung des Braunkohlenplanes ein Grabungskonzept mit dem LVR zur
Sicherung der Bodendenkmäler als Sekundärquelle durch Ausgrabung und
Dokumentation abgestimmt. Die Grabungsarbeiten des LVR auf Basis des
archäologischen Gutachtens der Firma ArchaeoNet laufen seit Frühjahr 2012 und
werden bis Jahresende 2012 abgeschlossen sein. Nach den derzeit vorliegenden
Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer
Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen, so dass den
Belangen der Bodendenkmalpflege umfänglich Rechnung getragen ist.
Die abschließende Zusammenfassung des archäologischen Gutachtens mit dem
Grabungsbericht wird in die Begründung und den Umweltbericht vor
Beschlussfassung über den Bebauungsplan aufgenommen und bei der
Beschlussfassung berücksichtigt.
Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) vom 21.02.2012:
(zur 16. FNP-Änderung)
„(…)
Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen
geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei
Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen
Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche
Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht
unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es
zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten
Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf
Kampfmittelbelastung zu beantragen. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Zustimmung, sowie die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) vom 21.02.2012:
(zum B-Plan C 23)
„(…)
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der beigefügten Karte nicht
dargestellt). Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden
Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das
Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit
vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen,
zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung
des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um
Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten.
Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke
und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt.
Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen
zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die
weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Teile der
beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich des alten
Ergebnisses verweise ich auf die Stellungnahme 22 .5-3-5358040-404/11 vom
27.09.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den
übrigen, ergänzenden Bereich. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Kapitel
„Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ der Begründung werden die im
Rahmen des weiteren Verfahrens und der Ausführungsplanung zu beachtenden,
relevanten Aspekte vermerkt.
Schreiben der Gemeinde Nörvenich vom 09.03.2012:
Keine Bedenken und Anregungen.
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben des Geologischen Dienst NRW vom 27.02.2012:
Hinweis: „(…)
folgende Informationen des Geologischen Dienstes NRW liegen zu o. g.
Planungsvorhaben vor:
Erdbebenzone: zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005)
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T.
aus: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und unter dem Punkt „Hinweise,
Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ im Rahmen der Begründung zum
vorliegenden Bebauungsplan übernommen.
Schreiben der Wehrbereichsverwaltung West vom 20.04.2012
Keine Bedenken.
Hinweis: „(…)
Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem
Luftverkehrsgesetzt, hier insbesondere die §§ 12 und 18a Luftverkehrsgesetz, weise
ich bereits jetzt besonders hin. Insoweit bitte ich mich im weiteren Verfahren in jedem
Fall zu beteiligen. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Zustimmung und der Hinweis werden zur Kenntnis genommen. Durch die
Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere die Höhenbegrenzung der
baulichen Anlagen und durch im Bebauungsplan festgelegten die Nutzungsarten sind
keine Schwierigkeiten mit den Regelungen des Luftfahrtgesetzes zu erwarten.
B - Sonstige Träger öffentlicher Belange
(Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung)
Schreiben des Erftverbandes, Bereich Abwassertechnik vom 01.03.2012
„(…)
zu den o.g. Maßnahmen nimmt der Erftverband wie folgt Stellung:
In den weiteren Planungen sollten Anlagen zur Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers vorgesehen werden. Wir gehen davon aus, dass das Buirer
Fließ kaum Kapazitäten zur schadfreien Ableitung zusätzlicher Einleitungen hat.
Der beigefügte Lageplan zeigt die Gewässer im Umfeld des Umsiedlungsstandortes,
die vom Erftverband unterhalten werden.
Wir bitten um eine Abstimmung der Niederschlagsentwässerung im Zuge der
weiteren Planungen. Darüber hinaus schlagen wir vor, erforderliche
Ausgleichsmaßnahmen an die nahen Gewässer zu lenken. (…) “
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Planung der
Niederschlagsentwässerung wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
und Verbänden umgesetzt.
Es ist eine Versickerungsfähigkeit geprüft worden. Ein Versickern ist jedoch nicht
möglich.
Schreiben des Wasserverbandes Eifel - Rur (Flussgebietsmanagement) vom
09.03.2012
„(…)
seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur bestehen gegen den gewählten
Umsiedlungsstandort östlich der L 264 (Suchraum Merzenich Nordost) zwischen
Langweiler Hof und Petershof aus wasserwirtschaftlicher Sicht vom Grundsatz her
keine Bedenken. Es wird darum gebeten, die Entsorgung des Niederschlagswassers
darzustellen. (…)“
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Die Entsorgung des Niederschlagswassers wird im Rahmen der Begründung auf der
Grundlage des Entwässerungskonzepts vom Büro Jochmis&Burtscheidt zum
Umgang mit Niederschlagswasser beschrieben. Darüber hinaus wird eine Fläche zur
Sammlung und Versickerung des Niederschlagswassers planungsrechtlich
festgesetzt.
Schreiben der Landwirtschaftskammer NRW vom 14.03.2012
„ (…)
1. Auswahl eines breiten nicht limitierenden Typus von Kreisverkehrsgeometrie
In der Verkehrsuntersuchung vom Juli 2011 der IGEPA Verkehrstechnik
GmbH wird herausgearbeitet, dass die Kreisverkehrsgeometrie KV1 die zu
bevorzugende Variante ist. Hierbei ist aus Sicht der Landwirtschaft bedenklich,
dass Querungsinseln in allen Zufahrten geplant sind. Diese Erhöhungen
führen dazu, dass für den Straßenverkehr zugelassene landwirtschaftliche
Nutzfahrzeuge mit einer Breite von 3,50m Probleme bei der Durchfahrung des
Kreisverkehrs bekommen. Bei der weiteren Planung wäre es wünschenswert
eine Lichte Weite von mindestens 4,00m zu gewährleisten. So kann etwaige
zukünftige Schäden an Verkehrszeichen und an landwirtschaftlicher
Gerätschaft vermieden werden.
2. Breite der Wirtschaftswege von 4,00m
ln dem Wirtschafts- und Radwegekonzept vom Januar 2011 der IGEPA
Verkehrstechnik GmbH wird zu dem jetzigen Zeitpunkt noch keine
Mindestbreite der Fahrbahn angegeben .Um einen sicheren Verkehr auf den
Wirtschaftswegen zu garantieren, ist hier eine Fahrbahnbreite von 4,00m
anzustreben. Bei dieser Breite besteht eine gute Relation zwischen
Nutzbarkeit und Flächenverbrauch.
3. Schranken und Poller wenn möglich vermeiden
ln der Verkehrsuntersuchung zur "Äußeren Erschließung" vom Juli 2011 der
IGEPA Verkehrstechnik GmbH werden bauliche Maßnahmen zur
Nutzungseinschränkung der Wirtschaftswege vorgeschlagen. Die Installation
von Schranken und Pollern ist aus Sicht der Landwirtschaft hinderlich, es ist
mit einem deutlichen Zeitverlust im täglichen Betriebsablauf zu rechnen.
Ein für die Landwirtschaft probates Mittel ist, dass anfänglich das
vorherrschende Verkehrsgeschehen bewertet wird und bei einem verstärkten
Auftreten von "Umgehungsfahrten von Nichtanliegern" entsprechende, noch
näher zu bestimmende Gegenmaßnahmen umgesetzt werden. Mögliche
Maßnahme sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
4. Keine Gehölzpflanzungen entlang der Wirtschaftswege
ln dem uns vorliegenden Vorentwurf des Umweltberichts Abbildung 2. Stand:
01.02.2012
werden
entlang
der
Wirtschaftswege
Baumbzw.
Gehölzanpflanzungen
geplant.
Die
geplanten
Baumbzw.
Gehölzanpflanzungen sind so zu planen, dass Sonderkulturen nicht durch
Laubabwurf an Qualität und somit an Vermarktungsfähigkeit verlieren.
5. Ausgleichsfläche auf landwirtschaftlich bewirtschaftetem Areal
Die geplante Umsiedlung von Morschenich führt zu einem großen Verlust
landwirtschaftlicher Nutzfläche. Umso wichtiger ist, wenn Ausgleichsflächen
zur Verwirklichung der Umsiedlung von Morschenich nicht auf weiteren
landwirtschaftlichen Flächen geplant werden.
Die oben genannten Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Ortslandwirt von
Merzenich Herrn Karlo Krapp im Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 06.03.2012
erarbeitet und abgestimmt. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
1. „Auswahl eines breiten nicht limitierenden Typus von Kreisverkehrsgeometrie“
Die planfreie Anbindung an die L264 sowie das damit einhergehende Konzept der
Wirtschaftswege berücksichtigt ausreichend die Belange der Landwirtschaft z.B.
in Form von mindestens 4 m breiten Wirtschaftswegen und angepassten
Anbindungen und Kurvenradien.
2. „Breite der Wirtschaftswege von 4,00m“
Siehe 1.
3. „Schranken und Poller wenn möglich vermeiden“
Die Planungen bezüglich der Ausgestaltung und Regelung der Wirtschaftswege
wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Schranken und Poller sind nicht
vorgesehen. Die einzelnen Zweckbestimmungen der Wege werden mittels
Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. Beschilderungen gesichert und
umgesetzt.
4. „Keine Gehölzpflanzungen entlang der Wirtschaftswege“
Die genannten Baum – und Gehölzpflanzungen entsprechen den Darstellungen
des städtebaulichen Vorentwurfs und gehen über die eigentliche Grenze des
Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes hinaus. Daher werden hier keine
verbindlichen Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen.
5. „Ausgleichsfläche auf landwirtschaftlich bewirtschaftetem Areal“
Grundsätzlich ist geplant, die durch den Eingriff notwendigen Ausgleichsflächen
weitest möglich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in den
Grünflächen zu realisieren. Eine Beanspruchung der landwirtschaftlichen Areale
für Ausgleichsflächen ist nicht vorgesehen.
Schreiben der
08.02.2012
Gleichstellungsbeauftragten
(Gemeinde
Merzenich)
vom
„ (…)
nach Prüfung der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen möchte ich anregen, bei
der Planung der Stellplätze für den Gemeinbedarf dafür Sorge zu tragen, dass die
einzelnen Stellplätze ausreichend groß bemessen werden. Dadurch wird das An- und
Abschnallen von Kleinkindern den Fahrern erheblich erleichtert. Auch für ältere
Menschen wird das Ein- bzw. Aussteigen einfacher. Des Weiteren sollten
ausreichend Parkplätze für schwerbehinderte Menschen ausgewiesen werden.
Aufgrund der Größe des zukünftigen Ortes Morschenich-Neu kann auf die
Anlegung von Frauenparkplätzen verzichtet werden. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Zuschnitt der
Parkplätze
wird
im
Rahmen
der
Ausführungsplanung
konkretisiert.
Planungsgrundlage sind hierzu auch die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern,
älterer und behinderter Menschen.
Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 22.03.2012
„ (…)
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom.
Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch
die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Wir
bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer
Leitungszone in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung der
Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen
und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten.
Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die
Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht
behindert werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger
ist
es
notwendig,
dass
Beginn
und
Ablauf
der
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung
des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise
nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer
ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Kapitel
„Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ der Begründung werden die im
Rahmen des weiteren Verfahrens und der Ausführungsplanung zu beachtenden,
relevanten Aspekte vermerkt.
Schreiben der Telefonica Germany GmbH Co KG (O2) vom 28.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der Amprion GmbH vom 17.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der E-Plus Mobilfunk GmbH Co KG vom 13.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der DB Services Immobilien GmbH vom 13.02.2012
Keine Bedenken und Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der WINGAS TRANSPORT GmbH vom 21.02.2012
Keine Bedenken und Anregung
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der Unity Media NRW GmbH, Regionalbüro West vom 21.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben der PLEdoc GmbH vom 22.02.2012
Keine Bedenken oder Anregungen
Stellungnahmen der Gemeinde:
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.
C- Öffentlichkeit
(Stellungnahmen nur zum BP C 23)
Schreiben der Eheleute Frings vom 27.02.2012
Betr.: Landwirtschaftlicher Zugang zu Flur 30, Flurstück 70, Gemeinde Merzenich
„(…) es muss gewährleistet sein, dass für die o.g. Flur-/ Flurstücksbezeichnung ein
freier und ungehinderter Zugang für
a)
b)
c)
d)
Rübenabtransport
„Rübenmaus“
Lkw – An- und Abfahrt
Zufahrt Mähdrescher
gegeben ist.
Begründung: die o.g. Parzelle ist mit einem Rübenkontingent belegt und würde bei
eingeschränkter Zufahrt minderwertig (Pachtminderung). (…)“
Stellungnahme der Gemeinde
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Zugang zum
genannten Flurstück ist durch die Planung nicht tangiert.
Schreiben von Herrn Franz Peter Stollwerk vom 12.03.2012
„(…) die beabsichtigte Bebauung „Morschenich – Neu“ verändert unter anderem
nicht unerheblich das Feldwegenetz, insbesondere für mich als direkter Anlieger. So
wird der Feldweg vom Petershof zum Schafshof in Höhe der Bebauung in einen Fußund Radweg überführt.
Als Ausgleich dafür wird ein unbefestigter Feldweg zwischen meiner Parzelle Flur 30,
Flurstück 65 und dem Neubaugebiet in Richtung L 264 neu gebaut. Das ist für die
Bearbeitung der Parzelle nach Errichtung des neuen Ortes richtig und unbedingt
nötig. Mein Anwesen ist über einen befestigten Wirtschaftsweg erschlossen. Über
diesen Weg laufen alle betrieblichen Fahrten. Da dieser Weg aber auch in sehr
schneereichen Wintern nicht von Schnee und Eis geräumt wird, und zudem eine sehr
kurze, starke Steigung zur L 264 aufweist, ist es dann nicht möglich, diesen Weg mit
schweren Transportern zu befahren.
Deshalb bleibt mir in solchen Jahren nur die Möglichkeit, über den nicht befestigten
Feldweg, der östlich meines Anwesens vorbeiführt Richtung Schafshof, bis zum
nächsten geteerten Wirtschaftsweg zu fahren. Dieser befestigte Wirtschaftsweg weist
ein leichtes Gefälle zur L 264 auf und ermöglicht mir auch bei Glatteis eine sichere
Auffahrt.
Gerade aber die Zuckerrübentransporte während der Herbst- und Wintermonate
(diesjährig bis zum 24. Januar) müssen nach vorgegebenen Lieferplan mehrmals
wöchentlich (…) pünktlich geliefert werden.
Der neu zu bauende unbefestigte Feldweg längs meiner Parzelle bildet für diesen
Zweck keine Lösung; denn durch die unterschiedlichen Windströmungen, verursacht
durch die Bebauung wird es dort immer wieder zu starken Schneeverwehungen
kommen und dadurch die Befahrbarkeit verhindern.
Die einzige Lösung des Problems wäre eine Umwandlung des entsprechenden Fußund Radwegs innerhalb der Bebauung, so dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge
diesen Weg benutzen könnten, vielleicht auch nur mit einer Anliegerbeschränkung.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine schriftlich Zusage der Gemeinde Merzenich, dass
zukünftig die Hauptzufahrt für mein Anwesen (…) im Winter schnee- und eisfrei
gehalten wird (…).“
Stellungnahme der Gemeinde:
Im Rahmen der Verkehrsplanungen wurde ein Wirtschaftswegekonzept erstellt,
welches anhand der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung nochmals
konkretisiert und den ortsansässigen Landwirten vorgestellt wurde.
Auch aufgrund der Eingabe von Herrn Stollwerk wurde festgelegt, dass der neu zu
erstellende Wirtschaftsweg als südliche Umfahrung des Umsiedlungsstandortes in
Asphaltbauweise ausgeführt wird und somit ein Durchfahren des Umsiedlungsortes
nicht erforderlich wird.
Insgesamt kann anhand des Wirtschaftswegekonzeptes festgestellt werden, dass der
landwirtschaftliche Verkehrsbetrieb gewährleistet ist. Durch die Anbindung des
Wirtschaftswegenetzes an das neu zu erstellende Brückenbauwerk, wird auch der
Landwirtschaft eine gefahrlose Querung der L 264 künftig ermöglicht.
Insoweit wurde den Hinweisen von Herrn Stollwerk entsprochen.
Schreiben von 8 Privatpersonen vom 15.03.2012
(Klaus Kochs, Petra Seifert, Erich und Brunhilde Lux, Rainer und Anja Söchtig,
Brigitte Engl, Rüdiger Müller)
„ (…)
auf unsere schriftliche Anfrage vom März 2011 bezüglich Lärmschutz "Am Alten
Sportplatz" hatten Sie am 07.07.2011 zu einem Gespräch eingeladen, in dem wir mit
Ihnen die zunehmende Lärmbelästigung in Merzenich erörtert haben. Insbesondere
war auf den zunehmenden Verkehr auf der L264 hingewiesen worden. Wir hatten
angeregt, Überlegungen für einen bepflanzten Lärmschutzdamm westlich entlang der
L264 anzustellen, der eventuell auch als Ausgleichsfläche herangezogen werden
könnte.
Aus der Presse haben wir gerade erfahren, dass die Planung des Containerbahnhofs
westlich der Bahnlinie Köln-Aachen an Kontur gewinnt. Mit dessen geplanter
Anbindung kann eine weitere Zunahme des Güterverkehrs auf der L264 als sicher
gelten. Wir bitten Sie, unsere Interessen auch in dieser Angelegenheit frühzeitig und
nachdrücklich zu vertreten.
Sie wollten auch in Erfahrung bringen, ob für den Flugverkehr der Flughäfen KölnBonn und Düsseldorf über Merzenich einzuhaltende Mindesthöhen gelten und ob
diese ggf. eingehalten werden oder wie deren Einhaltung überprüft und sichergestellt
ist.
(…) Auch von der Umsiedlung Morschenich wird zunehmende Lärmbelastung infolge
erhöhten Verkehrsaufkommens erwartet. Fristwahrend wenden wir uns gegen die
veröffentliche Gebietsgrenze, weil keine Lärmschutzmaßnahmen für die bestehende
Bebauung "Am Alten Sportplatz" getroffen werden. (…)“
Stellungnahme der Gemeinde:
Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß dem
Lärmgutachten von ISUPLAN vom Oktober 2012 führt die Planung für MorschenichNeu nicht zu höheren Lärmpegeln im Bereich „Am alten Sportplatz“, so dass mit
keiner negativen Beeinträchtigung durch Morschenich-Neu zu rechnen ist.
Die Auswirkungen der zukünftigen Verkehrsentwicklungen, z. B. im Zuge der
Einrichtung der Anschlussstelle Merzenich oder möglicher Entwicklungen an der
Bahnlinie Köln-Aachen, auf die Lärmsituation im Gemeindegebiet Merzenich sind
nicht Gegenstand des Verfahrens und werden im Rahmen der jeweiligen
Planverfahren behandelt.