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Beschlussvorlage (Anlage Abwägung B-Plan und FNP)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
332 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
12.11.12, 18:15
Aktualisiert
12.11.12, 18:15

Inhalt der Datei

Anlage Abwägung Bebauungsplan Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich Abwägung der während der Verfahrensschritte nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände. Offenlage vom 13.02.2012 – 16.03.2012 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Parallelverfahren BP C 23 und 16. FNPÄnderung wurden nachstehende Stellungnahmen und Anregungen abgegeben, zu denen die Gemeinde im Folgenden Stellung nimmt. Hinweis: Zu den Stellungnahmen und Anregungen nimmt die Gemeinde in einem Dokument Stellung, da diese für den BP C 23 und die 16. FNP-Änderung überwiegend identisch sind. Wo sich Stellungnahmen auf ein Verfahren beziehen, wird dies vorab deutlich gemacht. Gliederung: Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung: A – Behörden B - Sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen nur zum BP C 23: C - Öffentlichkeit Inhalt der Stellungnahmen – Behandlung/ Beschlussempfehlung A – Behörden (Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung) Schreiben der Bezirksregierung Köln – Dezernat 33, ländliche Entwicklung und Bodenordnung vom 28.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen. Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54, obere Wasserbehörde vom 28.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen. Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben des Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 15.03.2012 „(…) die Landesstraße L 264 stellt bereits heute eine leistungsfähige überregionale Verkehrsverbindung dar, die weitgehend anbaufrei geführt ist Mit der Einrichtung einer Anschlussstelle "Ellen" an die A 4 im Zuge der Verlegung des Autobahnabschnittes zwischen Düren und Kerpen wird die Verkehrsbedeutung der L 264 auch in Richtung Euskirchen, Nörvenich, Erftstadt deutlich steigen. Das der Bauleitplanung beigefügte Verkehrsgutachten gibt eine Lösung zur Anbindung von Morschenich-Neu in Form eines Kreisverkehrsplatzes vor. Die Knotenpunktform entspricht in keiner Weise den anerkannten Regeln der Technik. Unter Anwendung sämtlicher Richtlinien ist eine planfreie bzw. teilplanfreie Anbindung erforderlich. Diese Anforderungen gelten auch für Rad-/ Gehwegverbindungen zwischen Morschenich-Neu und Merzenich. Sämtliche Kosten zur Herstellung der Anbindung gehen zu Lasten der Gemeinde Merzenich. Im Übrigen verweise ich auf die Stellungnahme des Landesbetriebes an die Bezirksregierung Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich. Für die Anbindung des Plangebietes an die L 264 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Merzenich und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, erforderlich. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 264 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Merzenich. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anschluss erfolgt über eine planfreie Kreuzung der L 264 in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW. Die im Bebauungsplan dargestellte Anbindung an die L264 ist mit Straßen NRW abgestimmt worden. Schreiben des Kreises Düren vom 15.03.2012 a) Kreisentwicklung und Straßen „ (…) Im Rahmen des Erarbeitungsverfahren Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich wurde der Kreis Düren gern. § 28 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG) und § 32 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes am Verfahren beteiligt. Der Kreisentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.2011 die Stellungnahme des Kreises zur Kenntnis genommen und darüber hinaus angeregt, den Umsiedlungsstandort Morschenich in Bezug auf regenerative Energien energetisch optimiert, im besten Fall energetisch autark, zu entwickeln: "Der Umsiedlungsstandort soll bis 2024 die neue Heimat für die Morschenicher Bürger werden und die erforderlichen Ansprüche an Wohnen und Arbeiten erfüllen, sowie die damit verbundenen Einrichtungen, technische und soziale Infrastruktur vorhalten. Es ist gute planerische Praxis, dass die zu erwartenden künftigen Entwicklungen, soweit dies Heute absehbar sind, in die Planungen mit einfließen müssen, um den nachfolgenden Generationen dauerhafte die Nutzungsqualität ihres Dorfs zu sichern“. Eines der wichtigsten Kernthemen der künftigen Daseinsvorsorge ist die Energieversorgung. Die Verfügbarkeif fossiler Energieträger, insbesondere der Braunkohle im Rheinischen Revier, ist absehbar. Erdgas und Steinkohle werden schon heute überwiegend importiert. Zwar ist die effiziente Nutzung fossiler Energien heute noch Basis der Stromerzeugung. Künftig wird diese aber immer mehr an Bedeutung verlieren. Die Nutzung von Atomenergie stellt keine Alternative mehr dar, da der Bundestag aktuell den Ausstieg beschlossen hat. Eingebettet in den Rahmen der politischen Ziele der Staatengemeinschaft, der EU und des Bundes strebt NRW langfristig die C02-freie Energieerzeugung unter ausschließlicher Nutzung erneuerbarer Energien an. Der Kreistag des Kreises Düren hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2010 mit dem weiteren Ausbau und der Förderung neuer Energien beschäftigt und beschlossen, dass der Kreis Düren in einer breit gefächerten Kooperation ein Konzept zur Eruierung von Möglichkeiten zur Nutzung neuer alternativer Energien identifiziert und zu forciert. Vor diesem Hintergrund regt der Kreisentwicklungsausschuss an, den Umsiedlungsstandort Morschenich in Bezug auf regenerative Energien energetisch optimiert, im besten Fall energetisch autark, zu entwickeln. Hierbei sollte auf eine Kooperation mit den regionalen Forschungseinrichtungen, RWE Power und den ortsansässigen Energieversorger gesetzt werden." Eine entsprechende Stellungnahme erging mit Schreiben vom 30.06.2011 an die Bezirksregierung Köln. Im Abwägungsvorschlag der Bezirksregierung Köln zur Anhörung am 29.02.2012 wird erläutert, dass diese Belange nicht Bestandteil des Braunkohlenplanverfahrens sind und in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten sind. Für Morschenich Neu wird ein Energiekonzept des Ingenieurbüros Drees & Sommer erarbeitet, beauftragt von RWE Power. Dieses Konzept liegt dem Kreis Düren auf Anfrage zwischenzeitlich vor. Vor diesem Hintergrund werden die o.g. Belange mit Verweis auf § 1 (5) BauGB geltend gemacht. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für Morschenich-Neu waren die energetischen Belange ein Bewertungskriterium. Ein Energiefachmann überprüfte und optimierte die städtebaulichen Entwürfe (z.B. hinsichtlich Ausrichtung Gebäude). Für MorschenichNeu wurde für den ausgewählten städtebaulichen Entwurf ein Energiekonzept des Ingenieurgesellschaft Drees&Sommer erarbeitet, in dem verschiedene dezentrale und zentrale Wärmeversorgungsvarianten auf Ihre Eignung untersucht wurden. Im Ergebnis wurde als zentrale Lösung ein Nahwärmenetz auf Pelletsbasis und als dezentrale Lösung die Luft-Wärme-Pumpe empfohlen. Nach der Diskussion mit den Bürgern wurden Gespräche mit dem örtlichen Versorger (Stadtwerke Düren) aufgenommen und die zentrale Wärmeversorgung weiter konkretisiert. Im Rahmen einer Befragung der Bürger im Juli 2012 befürworteten die Morschenicher mehrheitlich (ca. 58%) den Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgung. Vor dem Hintergrund des Befragungsergebnisses werden die Gespräche mit regionalen Energieversorgern und der RWE Power fortgesetzt, um die Rahmenbedingungen zu konkretisieren und um anschließend bis zum Erschließungsbeginn über die Realisierung einer zentralen Wärmeversorgung zu entscheiden. Maßgeblich hierfür sind verlässliche Rahmenbedingungen und das Gebot der Wirtschaftlichkeit sowohl für den Anschlussnehmer als auch für den Versorger. Um bei einer positiven Entscheidung die zentrale Versorgung umsetzen zu können, wird im Bebauungsplan vorsorglich eine Fläche für eine Heizzentrale vorgesehen. Bei keiner Umsetzung der zentralen Lösungen können dezentrale Wärmeversorgungsvarianten insbes. die LuftWärme-Pumpe als ökologische gleichwertige Lösungen im gesamten Baugebiet zum Einsatz kommen. Daneben wird für die Bauherren aus Morschenich eine kostenlose umfängliche Bauund Energieberatung angeboten, die über die jeweils geltenden Möglichkeiten berät und somit zur Sicherung einer energetisch optimierten Situation beiträgt. Der Einsatz alternativer Energien beim Neubau ist zudem in den gesetzlichen Vorschriften geregelt und damit sichergestellt. Darüber hinaus ist zudem die Nutzung der Sonnenenergie durch eine optimierte Ausrichtung der Gebäude den Bauherrn ermöglicht. b) Straßenverkehrsamt „(…) 1. 2. Nach der Planung soll der Umsiedlungsstandort Morschenich Neu nur über eine Straße an die L 264 angebunden werden. Bei Störungen (Bauarbeiten etc. pp.) auf dieser Zufahrtsstraße wäre die Anbindung von Morschenich Neu an die L 264 nicht mehr gewährleistet. Es wird daher für sinnvoll und zweckmäßig gehalten, zumindest eine Notzufahrt mit Anbindung an das öffentliche Straßennetz für den in Morschenich Neu zu erwartenden Verkehr vorzuhalten. Nach der Planung soll der Verkehr von Morschenich Neu mit Ziel Merzenich über die L 264 und B 264 nach Merzenich bzw. über die L 264 und Steinweg nach Merzenich fahren. Aus den bereits bestehenden Erfahrungen ist zu erwarten, dass viele Verkehrsteilnehmer die kürzere Anbindung an den Ort Merzenich über die Straße Weidenkopf oder parallel Straßen verbotswidrig nutzen. Hier sollten entsprechende Maßnahmen berücksichtigt werden, die ein verbotswidriges Befahren der Anbindungen über die Wirtschaftswege nach Merzenich verhindern. 3. Für Radfahrer aus Morschenich Neu ist eine Radwegebrücke zum Ort Merzenich geplant. Aufgrund des Mehrweges und des erheblichen Höhenunterschiedes bei der Nutzung der Brücke werden viele Fahrradfahrer die Anbindung über den Kreisverkehr nutzen. Es wird daher vorgeschlagen, ggf. alternativ zur Radwegebrücke eine knotenpunktnahe Tunnellösung für Fahrradfahrer zu prüfen oder den gesamten Knoten planfrei zu gestalten. Alternativ wäre auch eine sichere Führung des Radverkehrs im Kreisverkehr denkbar. 4. Nach der vorgestellten Planung soll der parallel zur L 264 verlaufende Radweg im Bereich des Brückenbauwerkes erheblich in Richtung Merzenich verschwenkt werden. Da der Radverkehr empfindlich auf Mehrwege reagiert, sollte der Radweg parallel entlang der L 264 weitergeführt werden. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 1. Hinsichtlich des Themas „Notzufahrt“ ist eine entsprechende Regelung über einen Wirtschaftsweg geplant. Dazu wird dieser Weg bezüglich seiner Zweckbestimmung angepasst und als Not- und Rettungszufahrt festgesetzt. 2. Das verbotswidrige Befahren der Anbindungen über die Wirtschaftswege nach Merzenich ist nicht Regelungsgegenstand des vorliegenden Verfahrens und kann nur durch Regelungen und Maßnahmen seitens der Gemeinde Merzenich im Rahmen gesonderter Beschlüsse behandelt werden. 3. Grundsätzlich wird die Anbindung von Morschenich-Neu an die L264 planfrei ausgeführt. Damit werden die Radfahrer sicher über die Landstraße geführt. Die Anbindungen an die vorhandenen Radwege sind im Hinblick auf keine Mehrwege optimiert. 4. siehe 3. c) Wasserwirtschaft „Niederschlagswasserbeseitigung Für das Plangebiet ist ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept zu erarbeiten. Hierin sind die Entsorgungsart (Versickerung oder Einleitung in ein Fließgewässer) und eine überschlägige Dimensionierung der Entwässerungsanlagen darzulegen. Sofern eine Versickerung vorgesehen wird, ist die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes mit einem entsprechenden Bodengutachten und Sickerversuchen nachzuweisen. Bei der Größe des Plangebietes ist eine Rückhaltung der Niederschlagswässer für ein 100-jähriges Ereignis vor einer Versickerung oder Einleitung in den Heidegraben erforderlich. Der Heidegraben ist nicht ausreichend leistungsfähig. Weiterhin ist zu prüfen, in wie weit eine Vorbehandlung der Regenwässer in Abhängigkeit der Herkunftsgebiete notwendig wird. Das Entwässerungskonzept ist frühzeitig mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Herstellung von Gräben Sofern Gewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes hergestellt werden, ist ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich.“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Versickerungsfähigkeit ist geprüft worden mit dem Ergebnis, dass ein Versickern nicht möglich ist. Daher wurde in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde ein Rückhaltebecken geplant, welches das Niederschlagswasser sammelt und gedrosselt in den Vorfluter abgibt. d) Immissionsschutz, Staub und Luft „Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes ist im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung folgendes zu berücksichtigen: Es wird angeregt die möglichen Geruchsbeeinträchtigungen durch die vorhandenen, das Planungsgelände umgebenden landwirtschaftlichen Hofstellen gutachterlich zu betrachten. Hierbei sind nicht nur die vorhandenen, sondern die genehmigten Tierbestände zu berücksichtigen (z. B. Petershof). In diese Betrachtung sind die geplanten landwirtschaftlichen Nutzungen und hier insbesondere die Tierhaltungen (auch privater Art) mit aufzunehmen. Die Planung sieht vor, die vorbezeichneten Nutzungen in westlichen Planbereich anzusiedeln. Es wird angeregt, aufgrund der in diesem Bereich vorherrschenden Winden aus überwiegend westlichen Windrichtungen, die geruchsintensiven Nutzungen, wie landwirtschaftliche oder private Tierhaltungen in den östlichen Planbereich zu verlagern.“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Die möglichen Geruchsbeeinträchtigungen durch vorhandene und genehmigte Tierbestände sind gutachterlich untersucht worden. Im Ergebnis sind durch die vorhandenen Abstände zu den vorhandenen Nutzungen in Morschenich-Neu keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Das gleiche gilt gemäß dem Geruchsgutachten für die im MD und WA –Gebiet möglichen Tierhaltungen, die sich nach Festsetzungen im Bebauungsplan basierend auf den Ergebnissen der Planungsabfrage der Bürger auf Tierhaltung zur Selbstversorgung und Hobbyhaltung beschränken. Eine Verlagerung der eventuell geruchsintensiven landwirtschaftlichen Nutzung in den östlichen Teil des Plangebiets würde einen landwirtschaftlichen Verkehr im gesamten Wohngebiet erzeugen. Darüber hinaus wurde ist die Lage der Nutzungen das Ergebnis einer intensiven Bürgerbeteiligung. e) Landschaftspflege und Naturschutz „Nach der Begründung und dem Umweltbericht werden im weiteren Planverfahren sowohl ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet als auch eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Insofern werden seitens der Unteren Landschaftsbehörde keine weiteren Belange vorgetragen. Es wird allerdings bereits darauf hingewiesen, dass in "Grünflächen" gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB keine hochwertige ökologische Kompensation möglich ist bzw. gewährleistet werden kann, da diese Festsetzung auch eine intensive Nutzung und ggfls. bauliche Ausstattung zulässt.“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Hinsichtlich der Kompensation werden wesentliche Teile der Grünflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. Nr. 25 festgesetzt. Schreiben des Kreises Düren, Amt für Bauordnung und Wohnungswesen, Brandschutzdienststelle, vom 22.02.2012 „(…) 1. Es ist eine Löschwasserversorgung von 800 1/min (48 m³/h) über einen Zeitraum von zwei Stunden sicher zu stellen. Die vorgenannte Menge muss aus Hydranten im Umkreis von 300 m um das jeweils betrachtete Objekt zur Verfügung stehen. Von jedem Objekt muss ein Hydrant in maximal 80 m Entfernung erreichbar sein. Eine alternative Löschwasserversorgung ist abzustimmen. 2. Die Straßen sind als Zufahrt für die Feuerwehr auszubauen. Bezüglich der zulässigen Abmessungen (Kurvenradien/ Breite/ Neigung/ Durchfahrtshöhe etc.) wird auf den § 5 BauO NRW mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift verwiesen. Hier sind öffentliche Parkplätze, Begrünung (Bäume) und sonstige Maßnahmen (Verkehrsberuhigung/ Kreisverkehr etc.) besonders zu beachten. Die Tragfähigkeit der Straßen muss für Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 18t ausgelegt sein. 3. Die Straßenbezeichnung ist eindeutig erkennbar an der öffentlichen Verkehrsfläche anzubringen. (…) “ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Anforderungen an die Löschwasserversorgung in das Kapitel „Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ der Begründung übernommen. Die Abmessungen und Ausführungen der Straßen sind Teil der Ausführungsplanung. Die Tragfähigkeit der Not- und Rettungszufahrt ist für entsprechende Fahrzeuge gewährleistet. Schreiben des Kreises Düren, Kreispolizeibehörde, vom 06.03.2012 „ (…) Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen gegen den vorliegenden Bebauungsplan unter Einhaltung der verkehrstechnischen Erschließung TOP 1.4 des Vorentwurfes grundsätzlich keine Bedenken. Dem Resümee der Bewertung der Knotengeometrie (Seite 20/22 Verkehrsuntersuchung) der IGEPA schließe ich mich an und sehe die Anbindung als Kreisverkehrsgeometrie aus verkehrspolizeilicher Sicht als die sicherste Variante an. Bei der Variante KV2 wäre eine "Tunnelunterführung" für die querenden Fußgänger/Radfahrer unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs nach hiesiger Auffassung die sicherste Variante. Die signalisierte Knotengeometrie wird aufgrund der langen Wartezeiten in den Morgen- und Nachmittagsspitzenstunden als schlechtere Variante bewertet. Für die Fußgänger-/Radverkehre ist die Erreichbarkeit zwischen den beiden Ortslagen Merzenich und Morschenich-Neu über das bestehende Straßen/Wegenetz hinreichend gegeben. Eine alternative Radführung über eine bestehende Überführung der L 264, nördlich des neuen Standortes, wird aufgrund der erheblich weiteren Wegstrecke auch als nicht praktikabel gesehen. Erreichbarkeit Morschenich-Neu Anhand der hier vorliegenden Unterlagen ist nur eine Anbindung über die L 264 geplant. Nach hiesiger Einschätzung wäre eine weitere Anbindung der Ortschaft Morschenich – Neu notwendig, da bei möglichen Sperrungen etc. keine leistungsfähige Verbindung mehr bestünde. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Zustimmung zur Anbindung mittels Kreisverkehr wird zur Kenntnis genommen. Die Anbindung an die L264 erfolgt nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger nun vollständig planfrei. Damit wird ebenso wie bei der ursprünglichen Variante eines Kreisverkehrs eine sichere und komfortable Anbindung für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Bezüglich des Hinweises unter dem Punkt „Erreichbarkeit Morschenich – Neu“ wird ein einen Wirtschaftsweg bezüglich seiner Zweckbestimmung angepasst und als Not- und Rettungszufahrt festgesetzt. Dazu wird der Abschnitt des Weges, welcher den Wirtschaftsweg mit der inneren Erschließung des Plangebiets verbindet, hinsichtlich seiner Zweckbestimmung angepasst. Schreiben vom Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 22.03.2012 „ (…) In diesem Zusammenhang wurde bereits im Vorfeld der hier eingeleiteten Bauleitplanung in der Fläche eine archäologische Prospektion durchgeführt. Dabei wurden eindeutige Indizien für einen vorgeschichtlichen und einen römischen Siedlungsplatz ermittelt. Der vorgeschichtliche Siedlungsplatz konnte bisher nicht abschließend lokalisiert werden. Die römische Siedlungsstelle liegt im Westen der Fläche. Eine Oberflächenfundstreuung weist auf eine Hofanlage von ca. 2 ha Fläche hin. Beiden Objekten ist Denkmalqualität zuzuschreiben. (…) Auch wenn es zwischenzeitlich Abstimmungen in Bezug auf diese Planung zur der Berücksichtigung der Belange des Bodendenkmalschutzes gibt, halte ich es für erforderlich, sowohl in der Planungsbegründung als auch im Umweltbericht die Kulturgüter angemessen zu integrieren und zu bewerten. Dies ist bisher nicht der Fall. Kulturgüter Im Plangebiet wurden sowohl vorgeschichtliche als auch römische Siedungsstellen (ortsfeste Bodendenkmäler) nachgewiesen. Der im weiteren Text aufgeführte Hinweis, dass eine Sicherung durch Ausgrabung erfolgen wird, mag im Ergebnis der planerischen Abwägung zutreffend sein. Jede Ausgrabung bedeutet jedoch gleichzeitig eine (wenn auch dokumentierte) Zerstörung einer bedeutenden Geschichtsquelle, von daher muss hier schon deutlich werden, aus welchen Gründen sich die Gemeinde im Rahmen ihrer Abwägung für den Umsiedlungsstandort und damit notwendiger Weise gegen die Belange des Denkmalschutzes entscheiden hat. Auch Punkt 4.1 der Begründung muss dem tatsächlichen Informationsstand angepasst werden. Dies gilt ebenso für den Umweltbericht und die diesbezügliche Bewertung. Auch unter Punkt 2.1. 7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ist darauf hinzuweisen, dass im Plangebiet ortsfeste Bodendenkmäler ermittelt wurden, denn Denkmalwürdigkeit zuzuschreiben ist, deren Rechtsstatus ist hier noch nicht von entscheidender Bedeutung. Außerdem rege ich an, die Zusammenfassung aus dem archäologischen Gutachten der Firma ArchaeoNet einzubringen. Bei der Wertung der umwelterheblichen Auswirkungen muss deutlich werden, dass planungsbedingt erhebliche negative Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut gegeben sind, die grundsätzlich dem Auftrag des Denkmalschutzgesetzes zuwiderlaufen. Letztendlich ist die Bewertung der Auswirkungen als hoch einzustufen. Es werden (planungsbedingt) einzigartige Bodenurkunden zerstört, die sich über Jahrtausende erhalten haben. Dieser Eingriff ist weder ausgleichbar noch sind diese Kulturgüter zu ersetzen. (…) “ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Umsiedlungsstandort Morschenich wurde im Braunkohlenplan Umsiedlung Morschenich unter Einvernehmen mit dem LVR festgelegt. Im Rahmen dessen wurden verschiedene Standortalternativen untersucht, von denen drei den Bürgern zur Auswahl gestellt wurden. Alle drei möglichen Standorte haben im Rahmen der Umweltprüfung für den Braunkohlenplan bei den Kulturgütern in Abstimmung mit dem LVR die Bewertung „hoch“ erhalten. Die Bürger bestimmten anschließend mit einer eindeutigen Mehrheit den Umsiedlungsstandort für Morschenich. Die Bauleitplanung setzt nun den im Rahmen des Braunkohlenplans Umsiedlung Morschenich festgelegten Standort bauleitplanerisch um. Zur Wahrung der Belange der Bodendenkmalpflege wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Braunkohlenplanes ein Grabungskonzept mit dem LVR zur Sicherung der Bodendenkmäler als Sekundärquelle durch Ausgrabung und Dokumentation abgestimmt. Die Grabungsarbeiten des LVR auf Basis des archäologischen Gutachtens der Firma ArchaeoNet laufen seit Frühjahr 2012 und werden bis Jahresende 2012 abgeschlossen sein. Nach den derzeit vorliegenden Informationen des LVR stehen die Erkenntnisse aus den bisherigen Grabungen einer Entwicklung des Standortes als Umsiedlungsstandort nicht entgegen, so dass den Belangen der Bodendenkmalpflege umfänglich Rechnung getragen ist. Die abschließende Zusammenfassung des archäologischen Gutachtens mit dem Grabungsbericht wird in die Begründung und den Umweltbericht vor Beschlussfassung über den Bebauungsplan aufgenommen und bei der Beschlussfassung berücksichtigt. Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 21.02.2012: (zur 16. FNP-Änderung) „(…) Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkriegs liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Zustimmung, sowie die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) vom 21.02.2012: (zum B-Plan C 23) „(…) Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Teile der beantragten Fläche sind von mir bereits ausgewertet worden. Bezüglich des alten Ergebnisses verweise ich auf die Stellungnahme 22 .5-3-5358040-404/11 vom 27.09.2011. Die obigen Empfehlungen beziehen sich daher ausschließlich auf den übrigen, ergänzenden Bereich. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Kapitel „Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ der Begründung werden die im Rahmen des weiteren Verfahrens und der Ausführungsplanung zu beachtenden, relevanten Aspekte vermerkt. Schreiben der Gemeinde Nörvenich vom 09.03.2012: Keine Bedenken und Anregungen. Stellungnahme der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben des Geologischen Dienst NRW vom 27.02.2012: Hinweis: „(…) folgende Informationen des Geologischen Dienstes NRW liegen zu o. g. Planungsvorhaben vor: Erdbebenzone: zur Beachtung in DIN 4149 (Fassung April 2005) Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 3 mit der Untergrundklasse T. aus: Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und unter dem Punkt „Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ im Rahmen der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan übernommen. Schreiben der Wehrbereichsverwaltung West vom 20.04.2012 Keine Bedenken. Hinweis: „(…) Auf die Nähe zum Flugplatz Nörvenich und die geltenden Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetzt, hier insbesondere die §§ 12 und 18a Luftverkehrsgesetz, weise ich bereits jetzt besonders hin. Insoweit bitte ich mich im weiteren Verfahren in jedem Fall zu beteiligen. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Zustimmung und der Hinweis werden zur Kenntnis genommen. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere die Höhenbegrenzung der baulichen Anlagen und durch im Bebauungsplan festgelegten die Nutzungsarten sind keine Schwierigkeiten mit den Regelungen des Luftfahrtgesetzes zu erwarten. B - Sonstige Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen zum BP C 23 und zur 16. FNP-Änderung) Schreiben des Erftverbandes, Bereich Abwassertechnik vom 01.03.2012 „(…) zu den o.g. Maßnahmen nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: In den weiteren Planungen sollten Anlagen zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen werden. Wir gehen davon aus, dass das Buirer Fließ kaum Kapazitäten zur schadfreien Ableitung zusätzlicher Einleitungen hat. Der beigefügte Lageplan zeigt die Gewässer im Umfeld des Umsiedlungsstandortes, die vom Erftverband unterhalten werden. Wir bitten um eine Abstimmung der Niederschlagsentwässerung im Zuge der weiteren Planungen. Darüber hinaus schlagen wir vor, erforderliche Ausgleichsmaßnahmen an die nahen Gewässer zu lenken. (…) “ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Planung der Niederschlagsentwässerung wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Verbänden umgesetzt. Es ist eine Versickerungsfähigkeit geprüft worden. Ein Versickern ist jedoch nicht möglich. Schreiben des Wasserverbandes Eifel - Rur (Flussgebietsmanagement) vom 09.03.2012 „(…) seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur bestehen gegen den gewählten Umsiedlungsstandort östlich der L 264 (Suchraum Merzenich Nordost) zwischen Langweiler Hof und Petershof aus wasserwirtschaftlicher Sicht vom Grundsatz her keine Bedenken. Es wird darum gebeten, die Entsorgung des Niederschlagswassers darzustellen. (…)“ Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Entsorgung des Niederschlagswassers wird im Rahmen der Begründung auf der Grundlage des Entwässerungskonzepts vom Büro Jochmis&Burtscheidt zum Umgang mit Niederschlagswasser beschrieben. Darüber hinaus wird eine Fläche zur Sammlung und Versickerung des Niederschlagswassers planungsrechtlich festgesetzt. Schreiben der Landwirtschaftskammer NRW vom 14.03.2012 „ (…) 1. Auswahl eines breiten nicht limitierenden Typus von Kreisverkehrsgeometrie In der Verkehrsuntersuchung vom Juli 2011 der IGEPA Verkehrstechnik GmbH wird herausgearbeitet, dass die Kreisverkehrsgeometrie KV1 die zu bevorzugende Variante ist. Hierbei ist aus Sicht der Landwirtschaft bedenklich, dass Querungsinseln in allen Zufahrten geplant sind. Diese Erhöhungen führen dazu, dass für den Straßenverkehr zugelassene landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit einer Breite von 3,50m Probleme bei der Durchfahrung des Kreisverkehrs bekommen. Bei der weiteren Planung wäre es wünschenswert eine Lichte Weite von mindestens 4,00m zu gewährleisten. So kann etwaige zukünftige Schäden an Verkehrszeichen und an landwirtschaftlicher Gerätschaft vermieden werden. 2. Breite der Wirtschaftswege von 4,00m ln dem Wirtschafts- und Radwegekonzept vom Januar 2011 der IGEPA Verkehrstechnik GmbH wird zu dem jetzigen Zeitpunkt noch keine Mindestbreite der Fahrbahn angegeben .Um einen sicheren Verkehr auf den Wirtschaftswegen zu garantieren, ist hier eine Fahrbahnbreite von 4,00m anzustreben. Bei dieser Breite besteht eine gute Relation zwischen Nutzbarkeit und Flächenverbrauch. 3. Schranken und Poller wenn möglich vermeiden ln der Verkehrsuntersuchung zur "Äußeren Erschließung" vom Juli 2011 der IGEPA Verkehrstechnik GmbH werden bauliche Maßnahmen zur Nutzungseinschränkung der Wirtschaftswege vorgeschlagen. Die Installation von Schranken und Pollern ist aus Sicht der Landwirtschaft hinderlich, es ist mit einem deutlichen Zeitverlust im täglichen Betriebsablauf zu rechnen. Ein für die Landwirtschaft probates Mittel ist, dass anfänglich das vorherrschende Verkehrsgeschehen bewertet wird und bei einem verstärkten Auftreten von "Umgehungsfahrten von Nichtanliegern" entsprechende, noch näher zu bestimmende Gegenmaßnahmen umgesetzt werden. Mögliche Maßnahme sollten bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. 4. Keine Gehölzpflanzungen entlang der Wirtschaftswege ln dem uns vorliegenden Vorentwurf des Umweltberichts Abbildung 2. Stand: 01.02.2012 werden entlang der Wirtschaftswege Baumbzw. Gehölzanpflanzungen geplant. Die geplanten Baumbzw. Gehölzanpflanzungen sind so zu planen, dass Sonderkulturen nicht durch Laubabwurf an Qualität und somit an Vermarktungsfähigkeit verlieren. 5. Ausgleichsfläche auf landwirtschaftlich bewirtschaftetem Areal Die geplante Umsiedlung von Morschenich führt zu einem großen Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche. Umso wichtiger ist, wenn Ausgleichsflächen zur Verwirklichung der Umsiedlung von Morschenich nicht auf weiteren landwirtschaftlichen Flächen geplant werden. Die oben genannten Vorschläge wurden gemeinsam mit dem Ortslandwirt von Merzenich Herrn Karlo Krapp im Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 06.03.2012 erarbeitet und abgestimmt. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. 1. „Auswahl eines breiten nicht limitierenden Typus von Kreisverkehrsgeometrie“ Die planfreie Anbindung an die L264 sowie das damit einhergehende Konzept der Wirtschaftswege berücksichtigt ausreichend die Belange der Landwirtschaft z.B. in Form von mindestens 4 m breiten Wirtschaftswegen und angepassten Anbindungen und Kurvenradien. 2. „Breite der Wirtschaftswege von 4,00m“ Siehe 1. 3. „Schranken und Poller wenn möglich vermeiden“ Die Planungen bezüglich der Ausgestaltung und Regelung der Wirtschaftswege wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Schranken und Poller sind nicht vorgesehen. Die einzelnen Zweckbestimmungen der Wege werden mittels Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. Beschilderungen gesichert und umgesetzt. 4. „Keine Gehölzpflanzungen entlang der Wirtschaftswege“ Die genannten Baum – und Gehölzpflanzungen entsprechen den Darstellungen des städtebaulichen Vorentwurfs und gehen über die eigentliche Grenze des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes hinaus. Daher werden hier keine verbindlichen Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. 5. „Ausgleichsfläche auf landwirtschaftlich bewirtschaftetem Areal“ Grundsätzlich ist geplant, die durch den Eingriff notwendigen Ausgleichsflächen weitest möglich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in den Grünflächen zu realisieren. Eine Beanspruchung der landwirtschaftlichen Areale für Ausgleichsflächen ist nicht vorgesehen. Schreiben der 08.02.2012 Gleichstellungsbeauftragten (Gemeinde Merzenich) vom „ (…) nach Prüfung der mir zur Verfügung gestellten Unterlagen möchte ich anregen, bei der Planung der Stellplätze für den Gemeinbedarf dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Stellplätze ausreichend groß bemessen werden. Dadurch wird das An- und Abschnallen von Kleinkindern den Fahrern erheblich erleichtert. Auch für ältere Menschen wird das Ein- bzw. Aussteigen einfacher. Des Weiteren sollten ausreichend Parkplätze für schwerbehinderte Menschen ausgewiesen werden. Aufgrund der Größe des zukünftigen Ortes Morschenich-Neu kann auf die Anlegung von Frauenparkplätzen verzichtet werden. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Zuschnitt der Parkplätze wird im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert. Planungsgrundlage sind hierzu auch die Bedürfnisse von Familien mit Kleinkindern, älterer und behinderter Menschen. Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 22.03.2012 „ (…) Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung des neuen Baugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: ln allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Im Kapitel „Hinweise, Vermerke, nachrichtliche Übernahmen“ der Begründung werden die im Rahmen des weiteren Verfahrens und der Ausführungsplanung zu beachtenden, relevanten Aspekte vermerkt. Schreiben der Telefonica Germany GmbH Co KG (O2) vom 28.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der Amprion GmbH vom 17.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der E-Plus Mobilfunk GmbH Co KG vom 13.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der DB Services Immobilien GmbH vom 13.02.2012 Keine Bedenken und Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der WINGAS TRANSPORT GmbH vom 21.02.2012 Keine Bedenken und Anregung Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der Unity Media NRW GmbH, Regionalbüro West vom 21.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Schreiben der PLEdoc GmbH vom 22.02.2012 Keine Bedenken oder Anregungen Stellungnahmen der Gemeinde: Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. C- Öffentlichkeit (Stellungnahmen nur zum BP C 23) Schreiben der Eheleute Frings vom 27.02.2012 Betr.: Landwirtschaftlicher Zugang zu Flur 30, Flurstück 70, Gemeinde Merzenich „(…) es muss gewährleistet sein, dass für die o.g. Flur-/ Flurstücksbezeichnung ein freier und ungehinderter Zugang für a) b) c) d) Rübenabtransport „Rübenmaus“ Lkw – An- und Abfahrt Zufahrt Mähdrescher gegeben ist. Begründung: die o.g. Parzelle ist mit einem Rübenkontingent belegt und würde bei eingeschränkter Zufahrt minderwertig (Pachtminderung). (…)“ Stellungnahme der Gemeinde Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Der Zugang zum genannten Flurstück ist durch die Planung nicht tangiert. Schreiben von Herrn Franz Peter Stollwerk vom 12.03.2012 „(…) die beabsichtigte Bebauung „Morschenich – Neu“ verändert unter anderem nicht unerheblich das Feldwegenetz, insbesondere für mich als direkter Anlieger. So wird der Feldweg vom Petershof zum Schafshof in Höhe der Bebauung in einen Fußund Radweg überführt. Als Ausgleich dafür wird ein unbefestigter Feldweg zwischen meiner Parzelle Flur 30, Flurstück 65 und dem Neubaugebiet in Richtung L 264 neu gebaut. Das ist für die Bearbeitung der Parzelle nach Errichtung des neuen Ortes richtig und unbedingt nötig. Mein Anwesen ist über einen befestigten Wirtschaftsweg erschlossen. Über diesen Weg laufen alle betrieblichen Fahrten. Da dieser Weg aber auch in sehr schneereichen Wintern nicht von Schnee und Eis geräumt wird, und zudem eine sehr kurze, starke Steigung zur L 264 aufweist, ist es dann nicht möglich, diesen Weg mit schweren Transportern zu befahren. Deshalb bleibt mir in solchen Jahren nur die Möglichkeit, über den nicht befestigten Feldweg, der östlich meines Anwesens vorbeiführt Richtung Schafshof, bis zum nächsten geteerten Wirtschaftsweg zu fahren. Dieser befestigte Wirtschaftsweg weist ein leichtes Gefälle zur L 264 auf und ermöglicht mir auch bei Glatteis eine sichere Auffahrt. Gerade aber die Zuckerrübentransporte während der Herbst- und Wintermonate (diesjährig bis zum 24. Januar) müssen nach vorgegebenen Lieferplan mehrmals wöchentlich (…) pünktlich geliefert werden. Der neu zu bauende unbefestigte Feldweg längs meiner Parzelle bildet für diesen Zweck keine Lösung; denn durch die unterschiedlichen Windströmungen, verursacht durch die Bebauung wird es dort immer wieder zu starken Schneeverwehungen kommen und dadurch die Befahrbarkeit verhindern. Die einzige Lösung des Problems wäre eine Umwandlung des entsprechenden Fußund Radwegs innerhalb der Bebauung, so dass auch landwirtschaftliche Fahrzeuge diesen Weg benutzen könnten, vielleicht auch nur mit einer Anliegerbeschränkung. Eine weitere Möglichkeit wäre eine schriftlich Zusage der Gemeinde Merzenich, dass zukünftig die Hauptzufahrt für mein Anwesen (…) im Winter schnee- und eisfrei gehalten wird (…).“ Stellungnahme der Gemeinde: Im Rahmen der Verkehrsplanungen wurde ein Wirtschaftswegekonzept erstellt, welches anhand der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung nochmals konkretisiert und den ortsansässigen Landwirten vorgestellt wurde. Auch aufgrund der Eingabe von Herrn Stollwerk wurde festgelegt, dass der neu zu erstellende Wirtschaftsweg als südliche Umfahrung des Umsiedlungsstandortes in Asphaltbauweise ausgeführt wird und somit ein Durchfahren des Umsiedlungsortes nicht erforderlich wird. Insgesamt kann anhand des Wirtschaftswegekonzeptes festgestellt werden, dass der landwirtschaftliche Verkehrsbetrieb gewährleistet ist. Durch die Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an das neu zu erstellende Brückenbauwerk, wird auch der Landwirtschaft eine gefahrlose Querung der L 264 künftig ermöglicht. Insoweit wurde den Hinweisen von Herrn Stollwerk entsprochen. Schreiben von 8 Privatpersonen vom 15.03.2012 (Klaus Kochs, Petra Seifert, Erich und Brunhilde Lux, Rainer und Anja Söchtig, Brigitte Engl, Rüdiger Müller) „ (…) auf unsere schriftliche Anfrage vom März 2011 bezüglich Lärmschutz "Am Alten Sportplatz" hatten Sie am 07.07.2011 zu einem Gespräch eingeladen, in dem wir mit Ihnen die zunehmende Lärmbelästigung in Merzenich erörtert haben. Insbesondere war auf den zunehmenden Verkehr auf der L264 hingewiesen worden. Wir hatten angeregt, Überlegungen für einen bepflanzten Lärmschutzdamm westlich entlang der L264 anzustellen, der eventuell auch als Ausgleichsfläche herangezogen werden könnte. Aus der Presse haben wir gerade erfahren, dass die Planung des Containerbahnhofs westlich der Bahnlinie Köln-Aachen an Kontur gewinnt. Mit dessen geplanter Anbindung kann eine weitere Zunahme des Güterverkehrs auf der L264 als sicher gelten. Wir bitten Sie, unsere Interessen auch in dieser Angelegenheit frühzeitig und nachdrücklich zu vertreten. Sie wollten auch in Erfahrung bringen, ob für den Flugverkehr der Flughäfen KölnBonn und Düsseldorf über Merzenich einzuhaltende Mindesthöhen gelten und ob diese ggf. eingehalten werden oder wie deren Einhaltung überprüft und sichergestellt ist. (…) Auch von der Umsiedlung Morschenich wird zunehmende Lärmbelastung infolge erhöhten Verkehrsaufkommens erwartet. Fristwahrend wenden wir uns gegen die veröffentliche Gebietsgrenze, weil keine Lärmschutzmaßnahmen für die bestehende Bebauung "Am Alten Sportplatz" getroffen werden. (…)“ Stellungnahme der Gemeinde: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß dem Lärmgutachten von ISUPLAN vom Oktober 2012 führt die Planung für MorschenichNeu nicht zu höheren Lärmpegeln im Bereich „Am alten Sportplatz“, so dass mit keiner negativen Beeinträchtigung durch Morschenich-Neu zu rechnen ist. Die Auswirkungen der zukünftigen Verkehrsentwicklungen, z. B. im Zuge der Einrichtung der Anschlussstelle Merzenich oder möglicher Entwicklungen an der Bahnlinie Köln-Aachen, auf die Lärmsituation im Gemeindegebiet Merzenich sind nicht Gegenstand des Verfahrens und werden im Rahmen der jeweiligen Planverfahren behandelt.