Daten
Kommune
Bedburg
Größe
196 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-76/2015
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte Änderung
– Teilgebiet an der Erftstraße / Verschönerung hier: Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte Änderung wird der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gefasst.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vom 05.05.2015
bekanntzumachen und die Offenlage der Planung durchzuführen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand Sitzung am 05.05.2015:
Mit Schreiben vom 26.03.2015 wird ein Antrag auf Ausweisung einer überbaubaren
Grundstücksfläche auf der Parzelle Gemarkung Bedburg, Flur 46, Nr. 1091 gestellt. Das
Grundstück liegt im Gebiet des am 15.03.1984 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr.
33 / Bedburg. Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen freistehenden
Gebäudes (Atelier) mit einer Grundfläche von ca. 60 m², parallel zur Erftstraße. Die
genauen Maße werden seitens des Antragstellers noch bestimmt.
Der Bebauungsplan weist auf dem Hausgrundstück, welches insgesamt über eine Größe
von 1.306 m² verfügt (Parzellen Nr. 351 und 353), WA (Allgemeines Wohngebiet) mit
einer zweigeschossigen Bauweise aus. Auf dem großzügig bemessenen Hausgrundstück
ist ferner eine überbaubare Grundstücksfläche („Baufenster“) von 14,00 x 17,00 m
festgesetzt. Für den Bereich des geplanten Bauvorhabens setzt der Bebauungsplan keine
weiteren überbaubaren Grundstücksflächen aus. Das Vorhaben kann somit nicht realisiert
werden.
Gegen die beantragte Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche
mit der Festsetzung der eingeschossigen Bauweise für einen baulich untergeordneten
Baukörper (hier: Atelier) bestehen seitens der Verwaltung keinerlei Bedenken. Es handelt
sich um eine sinnvolle Maßnahme der Nachverdichtung. Darüber hinaus verfügt das
Hausgrundstück über eine großzügig bemessene Gesamtfläche, so dass auch die
proportionale Gesamtsituation unter Beachtung der GRZ (Grundflächenzahl) gewahrt
wird.
Die genaue Positionierung des Baukörpers entlang der Erftstraße ist im Detail noch mit
dem Antragsteller abzustimmen. Zur Bewahrung der städtebaulichen Struktur ist jedoch
ein Mindestabstand von der Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Dieser soll in
Fortführung der Planung entlang der Erftstraße mit einem Abstand von 3,00 m festgesetzt
werden. Die GRZ von 0,4 soll unverändert bleiben.
Die Kosten für das Verfahren bzw. die Erstellung der Planung sollen durch den
Antragsteller übernommen werden. Dies ist im Zuge der Kostenübernahme durch einen
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss daher, den Aufstellungsbeschluss gem.
Beschlussvorschlag für die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 33 / Bedburg zu fassen. Eine Aufhebung des Gesamtplans (siehe Vorlage Antrag der
SPD-Fraktion zum TOP WP 9-75/2015) ist hier nicht angezeigt, da das
Bebauungsplangebiet noch nicht vollständig bebaut ist und daher eine Aufhebung
bestehende Bebauungsmöglichkeiten in anderen Bereichen des Bebauungsplans
(mögliche Erweiterungen im Bereich der Seniorenresidenz Erftflora) im Falle einer
Aufhebung des Plans entfallen würden.
Beschlussvorlage WP9-76/2015 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Zur Sitzung am 01.12.2015
Der Bebauungsplanentwurf wurde unter Berücksichtigung städtebaulicher Erfordernisse
und dem Beschluss vom 05.05.2015 zwischenzeitlich erarbeitet. Er sieht eine homogene
und arrondierende Weiterführung der umliegenden Bebauung vor und berücksichtigt
dabei auch die Interessen des Antragstellers zur Verwirklichung des avisierten Vorhabens.
Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde vereinbart und unterzeichnet.
Die Grundzüge der Planung werden durch dieses Bauleitplanverfahren nicht berührt. Ein
Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegt wird durch dieses Verfahren nicht vorbereitet oder begründet. Ferner liegt keine
Beeinträchtigung von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung, Natura 2000-Gebieten
(ehemals FFH-Gebiete [Flora- Fauna- Habitat- Gebiete]) oder –EuropäischenVogelschutzgebieten vor.
Auf ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, eine
förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a
BauGB und auf die zusammenfassende Erklärung (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB) wird
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wegen Entbehrlichkeit verzichtet.
Das Verfahren wird unter Berücksichtigung des § 233 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der vorstehend genannten –aktuellen- Fassung fortgeführt.
Die externen Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren werden vereinbarungsgemäß
-Kostenübernahmevertrag- durch den Antragsteller übernommen. Die Verwaltung
empfiehlt, gem. Beschlussvorschlag zu verfahren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 12.11.2015
----------------------------------Lukas
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-76/2015 1. Ergänzung
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