Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
9
64
1.
359
365
345
Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
346
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes
306
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
60
3. Anlagen für Verwaltungen
4. Gartenbaubetriebe
5. Tankstellen
sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 33 / Bedburg, 8.
376
Vereinfachte Änderung
11
3
364
82
335
10
305
303
2.
322
336
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO)
2.1 Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 19 Abs. 4 BauNVO)
323
324
49
333
8
332
94
105 3.
7
324
320
375
Versc
höne
rung
4.
42
4.
377
412
1
7
# 13,
# 5,5
TH 6,0m
FH 12,0m
WA
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen bestimmt.
363 der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die
Bezugshöhe
87
unmittelbar vor dem jeweiligen Grundstück liegt.
Das Maß der Traufhöhe (TH) ergibt sich
der Außenfläche der Außenwand mit der
361 aus der Schnittlinie
362
79
Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe (FH) ergibt sich aus der Höhe des obersten
88
Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie des niedrigeren
86
aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden
348
Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern kann die angegebene Traufhöhe jeweils89
um maximal
0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden.
376
5.
40
1.
0,4 0,5
92
# 19,
39
2.
#
3,0
3
38
97
37
361
275
272
362
rftbu
Planunterlage
92
129
91
Es wird bescheinigt,
dass die Darstellung
Aufstellungsbeschluss
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
Der
mit dem amtlichen Katasternachweis
durch Beschluss des Stadtentwicklungs-
______________ ortsüblich bekanntge-
ausschusses vom ______________ auf-
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO)
macht worden.
städtebaulichen Planung geometrisch
21
übereinstimmt
und die Festlegung der
eindeutig ist.
22
23
289
sch
360
24
48
257
Bodendenkmäler
Stra
35
34
ße
40
50 m
Aufstellungsbeschluss
ist
am
Kartengrundlage
Flurgrenze
gestellt worden.
548
Bedburg, den _____________________
79
Art und Maß der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
Flurstücksgrenze
II
Maximale Zahl der Vollgeschosse
Flurstücksnummer
o
offene Bauweise
0,4
Grundflächenzahl
Gebäude mit Hausnummer
________________________________
(ÖbVI)
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
0,5
Geschossflächenzahl
als Höchstmaß
TH
Traufhöhe
FH
Firsthöhe
128
(Ratsmitglied)
Offenlegungsbeschluss
Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan wurde gemäß § 3 139
(2) BauGB
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
Bedburg, den _____________________
Bedburg, den ____________________
lungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
262
25
47 archäologische50
Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind
Funde nicht auszuschließen. Die Be-stimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere
45 Bodenbewegungen und
die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW, sind bei
Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
193
194
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
191
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385°Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199
unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten.
Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
192
abzuwarten.
20
________________________________
96
259
10
________________________________
am _____________ vom Stadtentwick-
258
36
273
359
Kaufhaus
Baugrundverhältnisse
5
ZEICHENERKLÄRUNG
95
Bedburg, den _____________________
Überschwemmungsgebiet
Hinweise
1.
Im E
nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, mit Ausnahme von nicht überdachten
45 ausgeschlossen. Abfallbehälter sind
Stellplätzen, Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern,
20
einzuhausen oder allseitig einzugrünen.
Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche nicht überschreiten.
44
Vorgartenflächen werden begrenzt durch die vordere Baugrenze
und deren seitliche Verlängerung bis
zur Grundstücksgrenze.
Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche
243 und der Boden humoses Bodenmaterial
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht
enthalten kann.
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche
Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der
DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18196
260 „Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung
242
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
27
Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere
im Gründungsbereich, erforderlich sind.
438
271
0
81
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft.
#
3,0
0
Maßstab 1:500
82
244
#
3,0
o
TH 4,5m
FH 9,0m
0
I
351
# 10,
WA
Bedburg
46
84
Kennzeichnungen
354
Gemarkung:
Flur:
76
94
0,4 0,8
353
83
47§ 23 Abs. 5 BauNVO)
Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB,
Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00m hinter der
365
Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
Gemäß
der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes
77
NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der
Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
80
85
90
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Inhalt:
130
Erdbebengefährdung
785.
46 1 BauNVO sowie Anlagen, die
In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §14Abs.
93
#
3,0
II o
Kampfmittel
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg,
8. vereinf. Änd. - Erftstr./Verschönerung-
Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder
Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln oder Bombenblindgängern / Kampfmitteln vor,
da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Auch wenn
145
Bodenuntersuchungen diesen Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass
beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen
sind und umgehend
131 die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der
Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist.
19
41
3
Die geplante Bebauung liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. Es sind § 113 des
Landeswassergesetzes und § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten.
106
18 je
360
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind maximal 2 Wohnungen
(Wohneinheiten - WE)
Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte (DHH) gilt dabei als ein Gebäude.
# 4,3
5
352
Erftkanal
Erftstraße
2
323
Hochwasserschutz
107
43
3.
Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der
Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel
wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen
getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit
Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen
werden. Vor
253
diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen
Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung
herrschenden Grundwasser-flurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen
nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen" vorzusehen.
9
2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO)
325
Grundwasserverhältnisse
8
55
Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung
der Grundflächenzahl (GRZ) für
419
Garagen
und
Stellplätze
mit
ihren
Zufahrten
sowie
Nebenanlagen
im Sinne des § 14 BauNVO ist im
138
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bis zu 25 von Hundert zulässig.
334
319
2.
104
Graf-
234
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
119
103
39
11a
ENTWURF
347
Salm
-S
233
63
38
1314
199
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
traße
353
15
12
372
416
Bedburg, den _____________________
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bauweise, Baugrenzen
Baugrenze
________________________________
________________________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Sonstige Planzeichen
(Ratsmitglied)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr. 33/Verschönerung
34
Bekanntmachung des
35
Satzungsbeschlusses
Abgrenzung unterschiedlicher
Geschossigkeiten und Höhen
Der Satzungsbeschluss
wurde am
36
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
37
282
Bedburg, den ____________________
281
269
280
268
________________________________
267
(Bürgermeister)
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 13.11.2015
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen