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Beschlussvorlage (BP 33.8 Bedburg Planentwurf WP9-76/2015 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (BP 33.8 Bedburg Planentwurf WP9-76/2015 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

9 64 1. 359 365 345 Die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen 346 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes 306 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe 60 3. Anlagen für Verwaltungen 4. Gartenbaubetriebe 5. Tankstellen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 33 / Bedburg, 8. 376 Vereinfachte Änderung 11 3 364 82 335 10 305 303 2. 322 336 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 18 BauNVO) 2.1 Grundflächenzahl (GRZ) (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 19 Abs. 4 BauNVO) 323 324 49 333 8 332 94 105 3. 7 324 320 375 Versc höne rung 4. 42 4. 377 412 1 7 # 13, # 5,5 TH 6,0m FH 12,0m WA Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. 363 der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante des höchsten Punktes der Verkehrsfläche, die Bezugshöhe 87 unmittelbar vor dem jeweiligen Grundstück liegt. Das Maß der Traufhöhe (TH) ergibt sich der Außenfläche der Außenwand mit der 361 aus der Schnittlinie 362 79 Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe (FH) ergibt sich aus der Höhe des obersten 88 Gebäudeabschlusses. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie des niedrigeren 86 aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden 348 Mauerwerks mit der Dachhaut. Bei Pultdächern kann die angegebene Traufhöhe jeweils89 um maximal 0,50 m auf ganzer Länge überschritten werden. 376 5. 40 1. 0,4 0,5 92 # 19, 39 2. # 3,0 3 38 97 37 361 275 272 362 rftbu Planunterlage 92 129 91 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung Aufstellungsbeschluss Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB Der mit dem amtlichen Katasternachweis durch Beschluss des Stadtentwicklungs- ______________ ortsüblich bekanntge- ausschusses vom ______________ auf- Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, § 12 Abs. 6 BauNVO) macht worden. städtebaulichen Planung geometrisch 21 übereinstimmt und die Festlegung der eindeutig ist. 22 23 289 sch 360 24 48 257 Bodendenkmäler Stra 35 34 ße 40 50 m Aufstellungsbeschluss ist am Kartengrundlage Flurgrenze gestellt worden. 548 Bedburg, den _____________________ 79 Art und Maß der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet Flurstücksgrenze II Maximale Zahl der Vollgeschosse Flurstücksnummer o offene Bauweise 0,4 Grundflächenzahl Gebäude mit Hausnummer ________________________________ (ÖbVI) (Bürgermeister) (Bürgermeister) 0,5 Geschossflächenzahl als Höchstmaß TH Traufhöhe FH Firsthöhe 128 (Ratsmitglied) Offenlegungsbeschluss Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan wurde gemäß § 3 139 (2) BauGB Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 Bedburg, den _____________________ Bedburg, den ____________________ lungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 262 25 47 archäologische50 Im Plangebiet liegen keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern vor. Trotzdem sind Funde nicht auszuschließen. Die Be-stimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW, insbesondere 45 Bodenbewegungen und die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW, sind bei Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die 193 194 Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, 191 Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385°Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199 unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist 192 abzuwarten. 20 ________________________________ 96 259 10 ________________________________ am _____________ vom Stadtentwick- 258 36 273 359 Kaufhaus Baugrundverhältnisse 5 ZEICHENERKLÄRUNG 95 Bedburg, den _____________________ Überschwemmungsgebiet Hinweise 1. Im E nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, mit Ausnahme von nicht überdachten 45 ausgeschlossen. Abfallbehälter sind Stellplätzen, Stützmauern, Einfriedungen und Abfallbehältern, 20 einzuhausen oder allseitig einzugrünen. Der Anteil der Stellplatzflächen in Vorgärten darf 50 % der Gesamtfläche nicht überschreiten. 44 Vorgartenflächen werden begrenzt durch die vordere Baugrenze und deren seitliche Verlängerung bis zur Grundstücksgrenze. Der gesamte Bereich des Bebauungsplanes liegt im Auebereich der Erft, in dem der natürliche 243 und der Boden humoses Bodenmaterial Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht enthalten kann. Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau", der DIN 18196 260 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung 242 des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 27 Das gesamte Plangebiet wird daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche gekennzeichnet, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. 438 271 0 81 Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. # 3,0 0 Maßstab 1:500 82 244 # 3,0 o TH 4,5m FH 9,0m 0 I 351 # 10, WA Bedburg 46 84 Kennzeichnungen 354 Gemarkung: Flur: 76 94 0,4 0,8 353 83 47§ 23 Abs. 5 BauNVO) Nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00m hinter der 365 Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). Gemäß der 'Karte der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklasse des Bundeslandes 77 NRW', Juni 2006 zur DIN 4149 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 80 85 90 Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Inhalt: 130 Erdbebengefährdung 785. 46 1 BauNVO sowie Anlagen, die In den Vorgartenflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §14Abs. 93 # 3,0 II o Kampfmittel Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 8. vereinf. Änd. - Erftstr./Verschönerung- Dem Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) liegen nach Auswertung der vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln oder Bombenblindgängern / Kampfmitteln vor, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet / Kampfgebiet liegt. Auch wenn 145 Bodenuntersuchungen diesen Verdacht nicht bestätigen sollten, wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln Erdarbeiten unverzüglich einzustellen sind und umgehend 131 die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen ist. 19 41 3 Die geplante Bebauung liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes der Erft. Es sind § 113 des Landeswassergesetzes und § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beachten. 106 18 je 360 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind maximal 2 Wohnungen (Wohneinheiten - WE) Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte (DHH) gilt dabei als ein Gebäude. # 4,3 5 352 Erftkanal Erftstraße 2 323 Hochwasserschutz 107 43 3. Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor 253 diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor der Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasser-flurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen" vorzusehen. 9 2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 2 BauGB, § 18 BauNVO) 325 Grundwasserverhältnisse 8 55 Die nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässige Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) für 419 Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ist im 138 Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bis zu 25 von Hundert zulässig. 334 319 2. 104 Graf- 234 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) 119 103 39 11a ENTWURF 347 Salm -S 233 63 38 1314 199 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN traße 353 15 12 372 416 Bedburg, den _____________________ BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bauweise, Baugrenzen Baugrenze ________________________________ ________________________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Bürgermeister) (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Sonstige Planzeichen (Ratsmitglied) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33/Verschönerung 34 Bekanntmachung des 35 Satzungsbeschlusses Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeiten und Höhen Der Satzungsbeschluss wurde am 36 _______________ ortsüblich bekanntgemacht. 37 282 Bedburg, den ____________________ 281 269 280 268 ________________________________ 267 (Bürgermeister) Entwurf und Bearbeitung: Stand 13.11.2015 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen