Daten
Kommune
Bedburg
Größe
250 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
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Drucksache: WP8110/2013 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
02.07.2013
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. beschleunigte Änderung
- Alte Schule Kirchtroisdorf a) Beratung und Beschließung über die im Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 13 und 13a
BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg, führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
gem. § 1 Abs. 7 BauGB durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten
Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg unter Einbeziehung der abgewogenen Stellungnahmen
aus den Beteiligungsverfahren den Satzungsbeschluss für diesen Bebauungsplan:
„Der Bebauungsplan (der Innenentwicklung) Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. beschleunigte Änderung wird
nebst textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dazugehörigen Anlagen gemäß § 10
Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I
S. 1748), als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises ortsüblich bekanntzumachen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand am 02.07.2013:
Das Gebäude der ‚Alten Schule Kirchtroisdorf‘ steht nach Aufgabe der Nutzung zur Disposition.
Bisher ist eine Vermarktung des Gebäudes nicht erfolgreich gewesen. Daher ist nunmehr geplant,
für diese Fläche eine Alternativnutzung in Form von bedarfsgerechter Wohnbebauung zu
ermöglichen.
Gleichzeitig wurde mittlerweile unmittelbar südlich angrenzend die ‚Begegnungsstätte
Kirchtroisdorf‘ fertig gestellt.
Die vorliegende Plankonzeption sieht vor, die von der Begegnungsstätte nicht benötigten Flächen
für eine am umliegenden Gebäudebestand angepasste Wohnbebauung zu nutzen. Die
Gestaltungsvorgaben orientieren sich neben der Umgebungsbebauung zudem an aktuellen
Festsetzungen, wie sie im Stadtgebiet Bedburg in vergleichbaren Gebieten erfolgen. Auf die
beigefügten Planunterlagen wird zur näheren Erläuterung verwiesen.
Um die Flächen kurzfristig der Vermarktung zuführen zu können, soll daher das förmliche
Verfahren im Rahmen einer vereinfachten Änderung erfolgen. Auf eine frühzeitige Beteiligung soll
dabei gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet werden.
Ergänzung zur Sitzung am 25.02.2014:
Nach dem Beschluss zur Offenlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
02.07.2013 wurde diese im Zeitraum vom 22. November 2013 bis zum 23. Dezember 2013
durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen
eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung. Zum Abschluss des
Verfahrens wird empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen.
Die Planung stellt lediglich eine Angebotsplanung dar. Das bestehende Gebäude der ‚Alten
Schule Kirchtroisdorf‘ genießt Bestandsschutz. Sollte das Schulgebäude zunächst nicht
abgebrochen werden, ist auch lediglich eine Bebauung der westlich gelegenen Grundstücke
möglich. Die Entscheidung über einen etwaigen Abbruch des Gebäudes ist nicht Gegenstand
dieses Bebauungsplanverfahrens.
Sachstand zur Sitzung am 25.08.2015:
Nach Durchführung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 2
i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB ist ersichtlich geworden, dass auf einem Teilbereich des
nördlichen Plangeltungsbereiches eine von dem Objekt „Godefriedstraße 9“ ausgehende
Abstandflächenbaulast (vgl. §§ 6 und 83 BauO NRW) von ca. 2 m Tiefe liegt. Dies hat zur Folge,
dass die ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche aufgrund bauordnungsrechtlicher
Anforderungen (vgl. § 6 BauO NRW) nicht in dem ursprünglichen Maße genutzt werden kann.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird verwaltungsseitig empfohlen, entsprechend durch
eine geringe Verkleinerung der überbaubaren Grundstücksflächen, eine Korrektur anhand der
tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen.
Zum Anderen empfiehlt es sich, den aktuellen Gebäudebestand der ‚Alten Schule Kirchtroisdorf‘
aufgrund der beabsichtigten Nutzung „Wohnen“ vollständig planerisch abzusichern um hierdurch
flexibler auf evtl. Änderungen reagieren zu können.
Die Änderung der Planung hat zur Folge, dass diese erneut im Rahmen von §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen ist. Nach Durchführung dieser Offenlage könnte anschließend der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorlage WP8-110/2013 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Sachstand zur Sitzung am 01.12.2015:
Die Durchführung der erneuten Offenlage der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit hat gem.
Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 08.09.2015 in der Zeit vom 16.09.2015
bis zum 19.10.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden durch
schriftliche Benachrichtigung vom 04.09.2015 mit Frist bis zum 12.10.2015 beteiligt. Aus der
erneuten Beteiligung sind keine Stellungnahmen hervorgegangen.
Es liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, durch den Rat diesen Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen.
Sachstand zur Sitzung am 15.12.2015:
Der SEA wird in seiner Sitzung am 01.12.2015 vorberaten. Aus redaktionellen Gründen liegt
dieses Beratungsergebnis zum Drucktermin nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass gem.
den Beschlussvorschlägen zu a) und b) seitens des Fachausschusses empfohlen wird, zu
beschließen. Sollten Änderungen beschlossen werden, werden diese als Tischvorlage zum
Sitzungstermin nachgereicht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Nachverdichtung im Innenbereich schafft attraktiven Wohnraum, welcher insbesondere für junge
Familien geeignet ist und so den Ortsteil in seiner Altersstruktur positiv beeinflussen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Es fallen Planungskosten für die Bauleitplanung an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 09.11.2015
----------------------------------Lukas
Sachbearbeiter
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-110/2013 2. Ergänzung
Seite 3