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Beschlussvorlage (Abwägungsliste 1.4 WP8-110/2013 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
160 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
15.12.15, 11:31

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. IHK zu Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 4. beschleunigten 06.10.2015 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Kirchtroisdorf keine Bedenken oder Anregungen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. 2. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 07.10.2015 3. EVONIK GmbH, 07.10.2015 4. Landesbetrieb NRW, 18.09.2015 Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, Entfällt. weil der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen und Nörvenich liegt. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Essen, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenRichtig erkannt. über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 277, auch künftig nicht. Dabei weise ich darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Im Bereich der Zufahrten an die L277 und im Bereich der Anbindung L277 / Brunostraße ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen – RASt- Abschnitt 6.3.9.3 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Insbesondere an Knotenpunkten, Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80 m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber und ähnliches sind innerhalb der Sichtfelder möglich. Sie dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus dem Stand einbiegen oder kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge oder nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken. 5. LANUV NRW, Recklinghau- Mit Bezugsschreiben vom 11.09.2015 beteiligen Sie das Landesamt für Natur, Umwelt und Versen, 24.09.2015 braucherschutz NRW (LANUV) am Bauleitplanverfahren und bitten um Prüfung und Stellungnahme. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Eine bauleitplanerische Notwendigkeit zu Festsetzungen zwecks Verkehrsemissionen besteht nicht. Schutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Freihaltung der Sichtachse erfolgt nicht auf Regelungsebene der Bauleitplanung und ist Bestandteil der dauerhaften Instandhaltung und Pflege im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungssicherungspflicht. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan insofern nicht zu ergänzen. Entfällt. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Mit Erlass des MUNLV vom 27.02.2009, Az.: III-5606.11.50-003 an die Bezirksregierungen und das LANUB (Runderlass des MURL – IV-B4-10600 vom 9.9.1988 SMBL.NRW unter lfd. Nr. 1.2.5.3) künftig abzusehen ist. Vor diesem Hintergrund erfolgt zu dem vorgelegten Verfahren keine Stellungnahme. Ich bitte daher, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen. Sollten besondere Probleme im Zusammenhang mit der Betroffenheit von streng und besonders geschützten Arten auftreten, die im Verfahren mit der zuständigen ULB nicht zu klären sind, steht Ihnen das LANUV als Fachdienststelle weiterhin zur Verfügung. 6. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 15.10.2015 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 7. Unsere Stellungnahme vom 20.12.13 mit den Hin- Entfällt. Erftverband, 19.10.2015 weisen und der Kernaussage, dass eine Einleitung ins Gewässer bzw. die Entwässerung des Bebauungsplangebietes über das natürliche Geländegefälle nur zugestimmt werden kann, wenn diese den heutigen Abfluss nicht verschärft und dem potentiell natürlichen Abfluss aus der Fläche entspricht, Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. bleiben inhaltlich voll erhalten. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Werden Rigolen und Versickerungsmulden für die Entwässerung des Bebauungsplangebietes geplant, was grundsätzlich begrüßt wird, ist der Rückhalt von Niederschlagswasser für die geplante Versiegelung so zu planen und dimensionieren, dass bis zum 100-jährlichen Regenereignis keine Erhöhung des derzeit potentiell natürlichen Abflusses ins Gewässer durch Direkteinleitung oder über das natürliche Geländegefälle erfolgt. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die höchsten gemessenen Grundwasserstände flurnah sind. Bei der Versickerung ist darauf zu achten, dass keine Gebäude durch Aufhöhung der Grundwasseroberfläche gefährdet werden. Grundsätzlich sollte eine Versickerung nur über belebte Bodenschichten erfolgen. 8. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden folgende Anregungen und 19.10.2015 Bedenken geäußert: Naturschutz- und Landschaftspflege Einleitungen in das Kalrather Fließ sind nicht vorgeAnsprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel. 02271/834213 sehen. Sollte dies im Einzelfall beabsichtigt sein, erfolgt eine Überprüfung im BaugenehmigungsverAus Sicht der unteren Landschaftsbehörde beste- fahren mit Einbindung der Unteren Wasserbehörde. Der Erftverband wurde am Verfahren beteiligt. hen keine Bedenken gegen o. g. Bauleitplanung. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass – wie unter Punkt 4.3 der Begründung zum o. g. Bebauungsplan beschrieben – zur Die übergeordneten Vorschriften des BundesnaturKlärung eventueller Vorkommen im Rahmen der schutzgesetzes sind zu beachten. Sollte ein Abriss Fällgenehmigungen gemäß Baumschutzsatzung des alten Schulgebäudes bevorstehen, wird in Abder Stadt Bedburg die Bedeutung einzelner Bäume sprache mit dem NABU eine fachmännische Bege- 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und im Falle eine Gebäudeabrisses eine 4 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. als Nist- oder Brutstätte zu prüfen ist. Im Rahmen der Abrissgenehmigung des Schulgebäudes ist eine Begehung durchzuführen, um ein eventuelles Fledermausvorkommen auszuschließen. Damit wird den artenschutzrechtlichen Verboten gemäß § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz Genüge getan. Wasserwirtschaft Ansprechpartner: 02271/833454 Herr Schreuer, Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... hung durchgeführt. Die Vorschriften der Baum- Fachbegehung zur schutzsatzung der Stadt Bedburg werden vollinhalt- Abklärung geschützter lich angewendet und sind der Begründ unter 4.3 zu Fledermausarten durch entnehmen. die Verwaltung in Absprache mit dem NABU sicherzustellen. Tel. Einleitung von Niederschlagswasser in das Kal- Der Erftverband wurde am Verfahren beteiligt. rather Flies 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Erftverband ist im Vorfeld zu beteiligen, da die Leistungsfähigkeit des Kalrather Fließes nicht bekannt ist. Die erforderlichen Genehmigungen sind bei meiner UWB einzuholen und im Vorfeld ebenfalls mit dem Erftverband abzustimmen. Hierfür Etwaige Einleitungsgenehmigungen erfolgen im sind Nachweise vorzulegen, dass die Einleitung Wege des Baugenehmigungsverfahrens und sind gewässerverträglich ist. nicht Bestandteil der Bauleitplanung. Eventuell wird hierfür eine Rückhaltung notwendig. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis aufzunehmen. Bodenschutz Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672 Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche liegen im Kataster für Altlasten und altlastenver- Der Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaftsdächtige Flächen keine Einträge vor. Sollten bei behörde bei etwaigen verdächtigen Bodenbeschafzukünftigen Bauarbeiten Auffälligkeiten im Boden fenheite wird hinweisend gefolgt. festgestellt werden, ist die untere Abfallwirtschaftsbehörde zu verständigen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Ich mache ferner darauf aufmerksam, dass im Rahmen eines eventuellen Abbruchs die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen ist. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271 833454 Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 verweise ich aus der Sicht des Immissionsschutzes auf meine Anregung mit Stellungnahme vom 20.12.2013, Az.: 70/7.41.01.03. Anlage A2) -Abwägungsliste- 1. Offenlage 2013 Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 Kirchtroisdorf, Teilgebiet Alte Schule Kirchtroisdorf (Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. PLEdoc GmbH, Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. 29.11.13 wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich be- 6 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. rührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - - - Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON Gastransport GmbH) Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehem. E.ON Ruhrgas AG) Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 7 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 2. Unitymedia NRW Kassel, 2.12.13 GmbH, Im Planbereich befinden sich keine Versorgungs- Entfällt. anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Einige Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 26.11.2013 teilen Sie uns Entfällt. mund, 28.11.13 die o. g. Maßnahme/n mit: 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 4. Wehrverwaltung, dorf, 3.12.13 5. Evonik, Marl, 2.12.13 Düssel- Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 8 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 6. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 5.12.13 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. dorf, Kampfmittelbeseiti- historische Unterlagen liefern Hinweise auf vergungsdienst, 5.12.13 mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). In der beigefügten Karte ist lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung erfolgt über das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ auf unserer Internetseite. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Anregung zur Aufnahme eines Hinweises wird 7 einen entsprechen- 9 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- begrüßt. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... den Hinweis aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/indes.jsp 8. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 5.12.13 keine 110 kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15 – 21, 44139 Dortmund. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. RWE Power 18.12.13 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. AG, Köln, Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt. nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Plan- 10 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. vorhaben nicht berührt werden. 10. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Laut Mitteilung des Erftverbandes ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden werden und eine vollständige Renaturierung der Grundwasserstände nicht stattfinden wird. Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. Dennoch sind etwaige Bodenbewegungen nicht auszuschließen. Insofern wird ein Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. ... einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung bei Gründungsarbeiten in der Begründung aufzunehmen. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Dortmund, 17.12.13 über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Bedburg 2“ und „Kirchtroisdorf 2“. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Bedburg 2“ bzw. „Kirchtroisdorf 2“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 – 2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll- 11 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten sollte der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch Die RWE Power AG wurde beteiligt. nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. 11. Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 26.11.13 bitten Sie uns Entfällt. 5.12.13 um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die Erweiterung des Gasnetzes in der Godefriedstr. ist abhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Zur Information über unseren Leitungsbestand in o. g. Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt. (Hausanschluss Schule). Der Leitungsbestand wird zur Kenntnis genommen. Eine signifikante Steigerung des Leitungsbedarfes wird aufgrund der Geringfügigkeit der möglichen Bebauung (Einfamilienwohnhäuser) und der Wohnnutzung als unwahrscheinlich eingestuft. Ggbf. werden Abstimmungsgespräche mit der Westnetz GmbH stattfinden. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, im Falle eines erhöhtes Leitungsbedarfes Gespräche mit der Westnetz 12 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... GmbH aufzunehmen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Der Anregung wird durch Aufnahme eines entspre- 7 die Mitteilung zur zonen darauf zu achten, dass unsere Versor- chenden Hinweises (DVGW Richtlinie GW 125) Kenntnis zu nehmen. gungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- entsprochen. werk bleiben. Bei nicht auszuschießenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 12. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeht folgende 20.12.13 Stellungnahme: Naturschutz und Landschaftspflege Durch die o. g. Bauleitplanung wird – wie auf Seite 3 unter Punkt 1.1 der Begründung beschrieben – das Außengelände eines Schulgebäudes mit Ge- 13 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. hölzbestand in Anspruch genommen und im Rahmen dessen das zweigeschossige Schulgebäude abgerissen. Wie unter Punkt 3.8 der Begründung beschrieben, ist der Erhalt der Lindenbaumreihe entlang der Godefriedstraße, die auf Kopf geschnittenen kleinkronigen Bäume an der Heinsberger Straße sowie zwei großkronige Einzelbäume vorgesehen und soll innerhalb der textlichen Festsetzungen festgehalten werden. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Die übergeordneten Vorschriften des BNatSchG werden beachtet. Sollte ein Rückbau des alten Schulgebäudes bevorstehen, wird zu gegebener Zeit in Absprache mit dem NABU eine fachmännische Begehung des Areals stattfinden. Ferner werden die Regelungen der städtischen Baumschutzsatzung vollinhaltlich Anwendung finden (vgl. 4.3 der Begründung). Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und vor einem etwaigen Rückbaus des Schulgebäudes in Abstimmung mit dem NABU eine Begehung durchzuführen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- Die Vorschriften des LImSchG NRW werden beach- 7 die Mitteilung zur gewiesen, dass bei Abriss bestehender baulicher tet. Konfliktsituationen werden durch diese Bauleit- Kenntnis zu nehmen. Anlagen sowie bei der Fällung von Bäumen die planung nicht vorbereitet oder begründet. artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Telefon 02271 / 83-4213 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. Immissionsschutz Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken, wenn sichergestellt wird, dass das vorhandene Begegnungszentrum zur Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht genutzt wird. Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Telefon 02271 / 83-3454 14 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Abfallwirtschaft und Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine Bedenken. Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Telefon 02271 / 834715 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Wasserwirtschaft Etwaige entwässerungsrechtliche Genehmigungen 7 die Mitteilung zur Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen erfolgen durch Einbeziehung der Unteren Wasser- Kenntnis zu nehmen. keine Bedenken. behörde. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für vorgesehene Einleitungen des Niederschlagswassers in das Kalrather Fließ ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Telefon 02271 / 83-4729 13. Erftverband, 20.12.13 Bergheim, Gegen die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bestehen von unserer Seite aus keine Bedenken, wenn die folgenden Hinweise beachtet werden: Nach § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der örtlichen und hydraulischen Situation der Kanalisation und des Kalrather Fließes ist hier allerdings dringend geboten, die geplante zusätzliche Versiegelung im Bebauungsplangebiet auf das Maß der heutigen Versiegelung zu reduzieren bzw. durch geeignete Entsiegelungsmaßnahmen zu kompensieren und durch geeignete Rückhaltemaßnahmen für Niederschlagswasser im Bebauungsplangebiet zu Die Vorschriften des § 51a LWG sind aufgrund der 7 die Mitteilung zur bisherigen Nutzung nicht anzuwenden. Dennoch Kenntnis zu nehmen. ergeht die Empfehlung zur Nutzung von Niederschlagswasser durch die Errichtung von Rigolen oder Versickerungsmulden. Durch eine Bebauung erfolgen entsiegelnde Maßnahmen hinsichtlich der großzügig vorhandenen asphaltierten Stellplatzflächen der alten Schule Kirchtroisdorf. Eine markante Beeinflussung des Abwassersystems wird nicht prognostiziert. 15 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. ergänzen, um die Entwässerungssituation in der Ortslage nicht weiter zu verschärfen. In einer Vergleichsrechnung, die bereits in 200 im Zusammenhang mit einem anderweitigen Einleitungsantrag unsererseits aufgestellt wurde, wurde deutlich, dass im HQ100-Fall die maßgebliche Abflussspitze durch die Entwässerung des Stadtgebietes herrührt, da der Abfluss aus dem oberhalb liegenden natürlichen Einzugsgebiet geringer ist und zeitversetzt in der Ortslage ankommt. Aus diesem Grund sind Einleitanträge, deren Abfluss aus dem betroffenen Bebauungsgebiet auf den Wellenscheitel der städtischen Entwässerung aufsatteln würde, abgelehnt worden. Einer Einleitung kann nur zugestimmt werden, wenn diese den heutigen Abfluss nicht verschärfen und dem potentiell natürlichen Abfluss entsprechen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Aufgrund der vorhandenen Topographie sind durch geeignete Maßnahmen ein ggf. natürliches Übertreten von Niederschlagswasser zu vermeiden. Die bereits in der textlichen Festsetzung und in der Begründung zur Bebauungsplanänderung vorgesehenen Maßnahmen (Anwendung von versickerungsfähigem Pflaster, Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser) zur Reduzierung des Oberflächenabflusses des Niederschlagswassers werden in diesem Zusammenhang begrüßt. Diese Maßnahmen sind wie bereits erwähnt zu ergänzen. Gerade in Wohngebieten bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. 16 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Bei diesbezüglichen Rückfragen steht Ihnen Frau Scholten, Abteilung G 2 - Flussgebietsbewirtschaftung, unter der Tel. 02271 88-1216 zur Verfügung. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden hier flurnahe Grundwasserstände gemessen. 14. LVR-Amt für Bodendenk- Ich bitte die verspätete Stellungnahme zu der o. a. malpflege im Rheinland, Planung zu entschuldigen. Anliegend erhalten Sie Bonn, 16.1.14 eine (vorläufige) archäologische Bewertung zu der Fläche, die anhand der hier verfügbaren Archivunterlagen erstellt wurde. Danach ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass in den bisher ungestörten Teilen des Plangebietes Bodendenkmäler (fränkische Gräber) erhalten sind. Auf der Grundlage des Planungsziels muss daher von einer Abwägungs- bzw. Entscheidungserheblichkeit der Denkmäler ausgegangen werden. Dabei ist zu beachten, dass Denkmalschutz als öf- Es wurde eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt 7 die Mitteilung zur (siehe Stellungnahme 14a). Hierdurch wurden den Kenntnis zu nehmen. Belangen der Bodendenkmalpflege Rechnung getragen. 17 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. fentliche Aufgabe grundsätzlich nicht auf das Ziel beschränkt, durch Ausgrabung über die Vergangenheit lediglich zu informieren. Denkmalschutz muss vorrangig Zeugnisse aus vergangener Zeit als „Identitätszeichen“ für historische Umstände bewahren und die Zerstörung historischer Substanz verhindern. Das heißt für diese Planung, dass unter Beachtung der Vorgaben §§ 1, 3, 4, 7, 8, 11 DSchG NW nicht auszuschließen ist, dass das Planungskonzept dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung und Sicherung der Bodendenkmäler angepasst werden muss. Dies setzt aber eine Prüfung der Abwägungs- bzw. Entscheidungserheblichkeit der Belange des Denkmalschutzes voraus. Es sind Untersuchungen vorzunehmen, die die Betroffenheit der Kulturgüter im Einzelnen verifizieren und in einem Gutachten bewerten. Hierfür ist eine archäologische Fachfirma zu beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschungs-)erlaubnis gemäß § 13 D SchG NW tätig wird. Sobald das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung vorliegt, wird das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in der Funktion als Träger öffentlicher Belange prüfen, ob und in welchem Umfang Belange des Bodendenkmalschutzes abwägungserheblich im Sinne der Vorgaben des § 1 Abs. 3, 9, 11 DSchG NW im § 1 Abs. 7 BauGB sind. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 18 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 14a LVR-Amt für Bodendenk- In Teilbereichen des o.a. Plangebietes wurde auf Entfällt. malpflege im Rheinland, Anregung des LVR-Amtes für BodendenkmalpfleMail vom 01.12.2014 ge eine Sachverhaltsermittlung zum Bestand an Bodendenkmälern durchgeführt, mit dem Ziel, die Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes zu verifizieren. Ausgehend von den bekannten archäologischen Fundstellen war zu prüfen, ob sich in der Fläche fränkische Gräber erhalten haben. In den angelegt Sondagen zeigten sich keine archäologischen Befunde. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Damit sind die Belange des Bodendenkmalschutzes für diese Planung nicht abwägungsrelevant. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ Die Hinweise werden in den bauaufsichtlichen Ver- 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustel- fahren Berücksichtigung finden. und entsprechend auf len, dass bei der Planrealisierung auf diese gedie nachgeschaltete setzlichen Vorgaben hingewiesen wird. bauordnungsrechtliche Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder GenehmigungsverfahBefunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalberen zu verweisen. hörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR- Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 19