Daten
Kommune
Bedburg
Größe
160 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
15.12.15, 11:31
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
IHK zu Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 4. beschleunigten
06.10.2015
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Kirchtroisdorf keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
2.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 07.10.2015
3.
EVONIK GmbH,
07.10.2015
4.
Landesbetrieb
NRW,
18.09.2015
Die Bundeswehr ist berührt aber nicht betroffen, Entfällt.
weil der Planungsbereich im Zuständigkeitsbereich
des militärischen Flugplatzes Geilenkirchen und
Nörvenich liegt.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
Essen, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenRichtig erkannt.
über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 277, auch künftig
nicht. Dabei weise ich darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
1
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Straßenbauverwaltung.
Im Bereich der Zufahrten an die L277 und im Bereich der Anbindung L277 / Brunostraße ist durch
entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass
die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen – RASt- Abschnitt 6.3.9.3
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft
von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Insbesondere
an
Knotenpunkten,
Rad/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen
müssen für wartepflichtige Kraftfahrer, Radfahrer
und Fußgänger Mindestsichtfelder zwischen 0,80
m und 2,50 m Höhe von ständigen Sichthindernissen, parkenden Kraftfahrzeugen und sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten werden. Bäume,
Lichtmaste, Lichtsignalgeber und ähnliches sind
innerhalb der Sichtfelder möglich. Sie dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus dem Stand einbiegen
oder kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte
Kraftfahrzeuge oder nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken.
5.
LANUV NRW, Recklinghau- Mit Bezugsschreiben vom 11.09.2015 beteiligen
Sie das Landesamt für Natur, Umwelt und Versen, 24.09.2015
braucherschutz NRW (LANUV) am Bauleitplanverfahren und bitten um Prüfung und Stellungnahme.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Eine bauleitplanerische Notwendigkeit zu Festsetzungen zwecks Verkehrsemissionen besteht nicht.
Schutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Freihaltung der Sichtachse erfolgt nicht auf Regelungsebene der Bauleitplanung und ist Bestandteil
der dauerhaften Instandhaltung und Pflege im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungssicherungspflicht.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und den Bebauungsplan insofern nicht zu
ergänzen.
Entfällt.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Mit Erlass des MUNLV vom 27.02.2009, Az.: III-5606.11.50-003 an die Bezirksregierungen und das
LANUB (Runderlass des MURL – IV-B4-10600
vom 9.9.1988 SMBL.NRW unter lfd. Nr. 1.2.5.3)
künftig abzusehen ist.
Vor diesem Hintergrund erfolgt zu dem vorgelegten Verfahren keine Stellungnahme.
Ich bitte daher, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen.
Sollten besondere Probleme im Zusammenhang
mit der Betroffenheit von streng und besonders
geschützten Arten auftreten, die im Verfahren mit
der zuständigen ULB nicht zu klären sind, steht
Ihnen das LANUV als Fachdienststelle weiterhin
zur Verfügung.
6.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
15.10.2015
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
7.
Unsere Stellungnahme vom 20.12.13 mit den Hin- Entfällt.
Erftverband, 19.10.2015
weisen und der Kernaussage, dass eine Einleitung
ins Gewässer bzw. die Entwässerung des Bebauungsplangebietes über das natürliche Geländegefälle nur zugestimmt werden kann, wenn diese den
heutigen Abfluss nicht verschärft und dem potentiell natürlichen Abfluss aus der Fläche entspricht,
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
bleiben inhaltlich voll erhalten.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Werden Rigolen und Versickerungsmulden für die
Entwässerung des Bebauungsplangebietes geplant, was grundsätzlich begrüßt wird, ist der
Rückhalt von Niederschlagswasser für die geplante Versiegelung so zu planen und dimensionieren,
dass bis zum 100-jährlichen Regenereignis keine
Erhöhung des derzeit potentiell natürlichen Abflusses ins Gewässer durch Direkteinleitung oder über
das natürliche Geländegefälle erfolgt.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die
höchsten gemessenen Grundwasserstände flurnah
sind. Bei der Versickerung ist darauf zu achten,
dass keine Gebäude durch Aufhöhung der Grundwasseroberfläche gefährdet werden. Grundsätzlich
sollte eine Versickerung nur über belebte Bodenschichten erfolgen.
8.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden folgende Anregungen und
19.10.2015
Bedenken geäußert:
Naturschutz- und Landschaftspflege
Einleitungen in das Kalrather Fließ sind nicht vorgeAnsprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel. 02271/834213 sehen. Sollte dies im Einzelfall beabsichtigt sein,
erfolgt eine Überprüfung im BaugenehmigungsverAus Sicht der unteren Landschaftsbehörde beste- fahren mit Einbindung der Unteren Wasserbehörde.
Der Erftverband wurde am Verfahren beteiligt.
hen keine Bedenken gegen o. g. Bauleitplanung.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass – wie unter Punkt 4.3 der Begründung zum o. g. Bebauungsplan beschrieben – zur Die übergeordneten Vorschriften des BundesnaturKlärung eventueller Vorkommen im Rahmen der schutzgesetzes sind zu beachten. Sollte ein Abriss
Fällgenehmigungen gemäß Baumschutzsatzung des alten Schulgebäudes bevorstehen, wird in Abder Stadt Bedburg die Bedeutung einzelner Bäume sprache mit dem NABU eine fachmännische Bege-
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und im Falle eine Gebäudeabrisses
eine
4
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
als Nist- oder Brutstätte zu prüfen ist. Im Rahmen
der Abrissgenehmigung des Schulgebäudes ist
eine Begehung durchzuführen, um ein eventuelles
Fledermausvorkommen auszuschließen.
Damit wird den artenschutzrechtlichen Verboten
gemäß § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz Genüge getan.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartner:
02271/833454
Herr
Schreuer,
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
hung durchgeführt. Die Vorschriften der Baum- Fachbegehung
zur
schutzsatzung der Stadt Bedburg werden vollinhalt- Abklärung geschützter
lich angewendet und sind der Begründ unter 4.3 zu Fledermausarten durch
entnehmen.
die Verwaltung in Absprache mit dem NABU
sicherzustellen.
Tel.
Einleitung von Niederschlagswasser in das Kal- Der Erftverband wurde am Verfahren beteiligt.
rather Flies
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Erftverband ist im Vorfeld zu beteiligen, da die
Leistungsfähigkeit des Kalrather Fließes nicht bekannt ist. Die erforderlichen Genehmigungen sind
bei meiner UWB einzuholen und im Vorfeld ebenfalls mit dem Erftverband abzustimmen. Hierfür Etwaige Einleitungsgenehmigungen erfolgen im
sind Nachweise vorzulegen, dass die Einleitung Wege des Baugenehmigungsverfahrens und sind
gewässerverträglich ist.
nicht Bestandteil der Bauleitplanung.
Eventuell wird hierfür eine Rückhaltung notwendig.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis aufzunehmen.
Bodenschutz
Ansprechpartner: Herr Pisi, Tel.: 02271/834672
Für die vom Bebauungsplan betroffene Fläche
liegen im Kataster für Altlasten und altlastenver- Der Anregung zur Beteiligung der Abfallwirtschaftsdächtige Flächen keine Einträge vor. Sollten bei behörde bei etwaigen verdächtigen Bodenbeschafzukünftigen Bauarbeiten Auffälligkeiten im Boden fenheite wird hinweisend gefolgt.
festgestellt werden, ist die untere Abfallwirtschaftsbehörde zu verständigen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
das Vorhaben keine Bedenken.
Ich mache ferner darauf aufmerksam, dass im
Rahmen eines eventuellen Abbruchs die untere
Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu
beteiligen ist.
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271
833454
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 verweise ich aus der Sicht des Immissionsschutzes
auf meine Anregung mit Stellungnahme vom
20.12.2013, Az.: 70/7.41.01.03.
Anlage A2) -Abwägungsliste- 1. Offenlage 2013
Bebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 Kirchtroisdorf, Teilgebiet Alte Schule Kirchtroisdorf (Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
PLEdoc
GmbH,
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
29.11.13
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich be-
6
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
rührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
-
-
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Open Grid Europe GmbH (ehem. E.ON
Gastransport GmbH)
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
(ehem. E.ON Ruhrgas AG)
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
7
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
2.
Unitymedia NRW
Kassel, 2.12.13
GmbH, Im Planbereich befinden sich keine Versorgungs- Entfällt.
anlagen der Unitymedia NRW GmbH. Deshalb
haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung.
Einige Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 26.11.2013 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 28.11.13
die o. g. Maßnahme/n mit:
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
4.
Wehrverwaltung,
dorf, 3.12.13
5.
Evonik, Marl, 2.12.13
Düssel- Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor
GmbH.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
6.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
5.12.13
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7.
Bezirksregierung
Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt.
dorf,
Kampfmittelbeseiti- historische Unterlagen liefern Hinweise auf vergungsdienst, 5.12.13
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben). In der beigefügten Karte ist
lediglich der konkrete Verdacht dargestellt. Ich
empfehle eine Überprüfung des konkreten Verdachtes sowie der zu überbauenden Fläche auf
Kampfmittel. Die Beauftragung dieser Überprüfung
erfolgt über das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“ auf unserer Internetseite.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung“.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Anregung zur Aufnahme eines Hinweises wird 7 einen entsprechen-
9
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- begrüßt.
dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
den Hinweis aufzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/indes.jsp
8.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
5.12.13
keine 110 kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun:
Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15 –
21, 44139 Dortmund.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
9.
RWE Power
18.12.13
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
AG,
Köln, Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt.
nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass
nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange
unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Plan-
10
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
vorhaben nicht berührt werden.
10.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Laut Mitteilung des Erftverbandes ist davon auszugehen, dass auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden werden und eine vollständige Renaturierung der Grundwasserstände nicht
stattfinden wird. Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt. Dennoch sind etwaige Bodenbewegungen nicht auszuschließen. Insofern wird ein Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
... einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung bei Gründungsarbeiten in der Begründung aufzunehmen.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 17.12.13
über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Bedburg 2“ und „Kirchtroisdorf 2“. Eigentümerin der Bergwerksfelder „Bedburg 2“ bzw.
„Kirchtroisdorf 2“ ist die RV Rheinbraun Handel
und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch
die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63 – 2000-1 - ) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen soll-
11
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die
RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten sollte der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch Die RWE Power AG wurde beteiligt.
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
11.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 26.11.13 bitten Sie uns Entfällt.
5.12.13
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die
Erweiterung des Gasnetzes in der Godefriedstr. ist
abhängig von einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
o. g. Bereich fügen wir in der Anlage zu diesem
Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z. T. berührt. (Hausanschluss Schule).
Der Leitungsbestand wird zur Kenntnis genommen.
Eine signifikante Steigerung des Leitungsbedarfes
wird aufgrund der Geringfügigkeit der möglichen
Bebauung (Einfamilienwohnhäuser) und der Wohnnutzung als unwahrscheinlich eingestuft. Ggbf. werden Abstimmungsgespräche mit der Westnetz
GmbH stattfinden.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Verwaltung zu
beauftragen, im Falle
eines erhöhtes Leitungsbedarfes Gespräche mit der Westnetz
12
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
GmbH aufzunehmen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungs- Der Anregung wird durch Aufnahme eines entspre- 7 die Mitteilung zur
zonen darauf zu achten, dass unsere Versor- chenden Hinweises (DVGW Richtlinie GW 125) Kenntnis zu nehmen.
gungsleitungstrassen frei von Baum und Strauch- entsprochen.
werk bleiben.
Bei nicht auszuschießenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
12.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeht folgende
20.12.13
Stellungnahme:
Naturschutz und Landschaftspflege
Durch die o. g. Bauleitplanung wird – wie auf Seite
3 unter Punkt 1.1 der Begründung beschrieben –
das Außengelände eines Schulgebäudes mit Ge-
13
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
hölzbestand in Anspruch genommen und im Rahmen dessen das zweigeschossige Schulgebäude
abgerissen.
Wie unter Punkt 3.8 der Begründung beschrieben,
ist der Erhalt der Lindenbaumreihe entlang der
Godefriedstraße, die auf Kopf geschnittenen kleinkronigen Bäume an der Heinsberger Straße sowie
zwei großkronige Einzelbäume vorgesehen und
soll innerhalb der textlichen Festsetzungen festgehalten werden.
Dies wird ausdrücklich begrüßt.
Die übergeordneten Vorschriften des BNatSchG
werden beachtet. Sollte ein Rückbau des alten
Schulgebäudes bevorstehen, wird zu gegebener
Zeit in Absprache mit dem NABU eine fachmännische Begehung des Areals stattfinden. Ferner werden die Regelungen der städtischen Baumschutzsatzung vollinhaltlich Anwendung finden (vgl. 4.3 der
Begründung).
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und vor einem etwaigen
Rückbaus des Schulgebäudes in Abstimmung mit dem NABU
eine Begehung durchzuführen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hin- Die Vorschriften des LImSchG NRW werden beach- 7 die Mitteilung zur
gewiesen, dass bei Abriss bestehender baulicher tet. Konfliktsituationen werden durch diese Bauleit- Kenntnis zu nehmen.
Anlagen sowie bei der Fällung von Bäumen die planung nicht vorbereitet oder begründet.
artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (1) und
§ 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten
sind.
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Telefon 02271
/ 83-4213
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
Immissionsschutz
Gegen die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1 bestehen aus Sicht des Immissionsschutzes
grundsätzlich keine Bedenken, wenn sichergestellt
wird, dass das vorhandene Begegnungszentrum
zur Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr nicht genutzt
wird.
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Telefon
02271 / 83-3454
14
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
die Planungen keine Bedenken.
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Telefon 02271 / 834715
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Wasserwirtschaft
Etwaige entwässerungsrechtliche Genehmigungen 7 die Mitteilung zur
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen erfolgen durch Einbeziehung der Unteren Wasser- Kenntnis zu nehmen.
keine Bedenken.
behörde.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen.
Für vorgesehene Einleitungen des Niederschlagswassers in das Kalrather Fließ ist rechtzeitig die
erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Telefon 02271 /
83-4729
13.
Erftverband,
20.12.13
Bergheim, Gegen die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes bestehen von unserer Seite aus keine
Bedenken, wenn die folgenden Hinweise beachtet
werden:
Nach § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der örtlichen und hydraulischen Situation der Kanalisation und des Kalrather Fließes ist hier allerdings dringend geboten,
die geplante zusätzliche Versiegelung im Bebauungsplangebiet auf das Maß der heutigen Versiegelung zu reduzieren bzw. durch geeignete Entsiegelungsmaßnahmen zu kompensieren und
durch geeignete Rückhaltemaßnahmen für Niederschlagswasser im Bebauungsplangebiet zu
Die Vorschriften des § 51a LWG sind aufgrund der 7 die Mitteilung zur
bisherigen Nutzung nicht anzuwenden. Dennoch Kenntnis zu nehmen.
ergeht die Empfehlung zur Nutzung von Niederschlagswasser durch die Errichtung von Rigolen
oder Versickerungsmulden. Durch eine Bebauung
erfolgen entsiegelnde Maßnahmen hinsichtlich der
großzügig vorhandenen asphaltierten Stellplatzflächen der alten Schule Kirchtroisdorf. Eine markante
Beeinflussung des Abwassersystems wird nicht
prognostiziert.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Kirchtroisdorf, 4. Änderung – „Alte Schule Kirchtroisdorf“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
ergänzen, um die Entwässerungssituation in der
Ortslage nicht weiter zu verschärfen. In einer Vergleichsrechnung, die bereits in 200 im Zusammenhang mit einem anderweitigen Einleitungsantrag
unsererseits aufgestellt wurde, wurde deutlich,
dass im HQ100-Fall die maßgebliche Abflussspitze
durch die Entwässerung des Stadtgebietes herrührt, da der Abfluss aus dem oberhalb liegenden
natürlichen Einzugsgebiet geringer ist und zeitversetzt in der Ortslage ankommt. Aus diesem Grund
sind Einleitanträge, deren Abfluss aus dem betroffenen Bebauungsgebiet auf den Wellenscheitel
der städtischen Entwässerung aufsatteln würde,
abgelehnt worden. Einer Einleitung kann nur zugestimmt werden, wenn diese den heutigen Abfluss
nicht verschärfen und dem potentiell natürlichen
Abfluss entsprechen.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Aufgrund der vorhandenen Topographie sind
durch geeignete Maßnahmen ein ggf. natürliches
Übertreten von Niederschlagswasser zu vermeiden.
Die bereits in der textlichen Festsetzung und in der
Begründung zur Bebauungsplanänderung vorgesehenen Maßnahmen (Anwendung von versickerungsfähigem Pflaster, Nutzung von Regenwasser
als Brauchwasser) zur Reduzierung des Oberflächenabflusses des Niederschlagswassers werden
in diesem Zusammenhang begrüßt. Diese Maßnahmen sind wie bereits erwähnt zu ergänzen.
Gerade in Wohngebieten bieten sich hier für die
jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort
und die Reduzierung von versiegelten Flächen.
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern,
Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie
attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude
und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur
Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc.
eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
Bei diesbezüglichen Rückfragen steht Ihnen Frau
Scholten, Abteilung G 2 - Flussgebietsbewirtschaftung, unter der Tel. 02271 88-1216 zur Verfügung.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die
Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Braunkohlentagebau abgesenkt ist.
Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden
hier flurnahe Grundwasserstände gemessen.
14.
LVR-Amt für Bodendenk- Ich bitte die verspätete Stellungnahme zu der o. a.
malpflege im Rheinland, Planung zu entschuldigen. Anliegend erhalten Sie
Bonn, 16.1.14
eine (vorläufige) archäologische Bewertung zu der
Fläche, die anhand der hier verfügbaren Archivunterlagen erstellt wurde. Danach ist grundsätzlich
nicht auszuschließen, dass in den bisher ungestörten Teilen des Plangebietes Bodendenkmäler
(fränkische Gräber) erhalten sind.
Auf der Grundlage des Planungsziels muss daher
von einer Abwägungs- bzw. Entscheidungserheblichkeit der Denkmäler ausgegangen werden. Dabei ist zu beachten, dass Denkmalschutz als öf-
Es wurde eine Sachverhaltsermittlung durchgeführt 7 die Mitteilung zur
(siehe Stellungnahme 14a). Hierdurch wurden den Kenntnis zu nehmen.
Belangen der Bodendenkmalpflege Rechnung getragen.
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
fentliche Aufgabe grundsätzlich nicht auf das Ziel
beschränkt, durch Ausgrabung über die Vergangenheit lediglich zu informieren. Denkmalschutz
muss vorrangig Zeugnisse aus vergangener Zeit
als „Identitätszeichen“ für historische Umstände
bewahren und die Zerstörung historischer Substanz verhindern.
Das heißt für diese Planung, dass unter Beachtung
der Vorgaben §§ 1, 3, 4, 7, 8, 11 DSchG NW nicht
auszuschließen ist, dass das Planungskonzept
dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung und Sicherung der Bodendenkmäler angepasst werden
muss. Dies setzt aber eine Prüfung der Abwägungs- bzw. Entscheidungserheblichkeit der Belange des Denkmalschutzes voraus. Es sind Untersuchungen vorzunehmen, die die Betroffenheit
der Kulturgüter im Einzelnen verifizieren und in
einem Gutachten bewerten. Hierfür ist eine archäologische Fachfirma zu beauftragen, die nach
Maßgabe einer (Nachforschungs-)erlaubnis gemäß
§
13
D
SchG NW tätig wird. Sobald das Ergebnis der
Sachverhaltsermittlung vorliegt, wird das LVR-Amt
für Bodendenkmalpflege in der Funktion als Träger
öffentlicher Belange prüfen, ob und in welchem
Umfang Belange des Bodendenkmalschutzes abwägungserheblich im Sinne der Vorgaben des § 1
Abs. 3, 9, 11 DSchG NW im § 1 Abs. 7 BauGB
sind.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehe ich
Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
14a
LVR-Amt für Bodendenk- In Teilbereichen des o.a. Plangebietes wurde auf Entfällt.
malpflege im Rheinland, Anregung des LVR-Amtes für BodendenkmalpfleMail vom 01.12.2014
ge eine Sachverhaltsermittlung zum Bestand an
Bodendenkmälern durchgeführt, mit dem Ziel, die
Abwägungserheblichkeit der Belange des Bodendenkmalschutzes zu verifizieren.
Ausgehend von den bekannten archäologischen
Fundstellen war zu prüfen, ob sich in der Fläche
fränkische Gräber erhalten haben.
In den angelegt Sondagen zeigten sich keine archäologischen Befunde.
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Damit sind die Belange des Bodendenkmalschutzes für diese Planung nicht abwägungsrelevant.
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ Die Hinweise werden in den bauaufsichtlichen Ver- 7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustel- fahren Berücksichtigung finden.
und entsprechend auf
len, dass bei der Planrealisierung auf diese gedie
nachgeschaltete
setzlichen Vorgaben hingewiesen wird.
bauordnungsrechtliche
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder
GenehmigungsverfahBefunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalberen zu verweisen.
hörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal
und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR- Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
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