Daten
Kommune
Bedburg
Größe
314 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
12
10
8
18
6
83
82
81
2
11
7
114
115
9
4
Plangröße A1 (420 x 841)
316
315
23
31
2a
6
24
32
21
16
318
22
162
2
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO)
15
1.
12
10
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
45
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
nicht zulässig.
16
308
307
30
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
4
15
27
343
342
161
141
7
17
19
ENTWURF
149
19 a
34
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.1
Die Höhenlage der baulichen Anlagen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete wird durch Festsetzungen der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die
Oberkante der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten
6 Verkehrsfläche.
17
2.
11
1
3.
8
6
4
168
WA II
35
34
4
1a
asse
g
r
r
a
f
P
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
123
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
_______________________________
(ÖbVI)
26
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
22
16
________________________________
(Bürgermeister)
20
18
14Bedburg, den _____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
12
10
8
Offenlage
Satzungsbeschluss
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
_______________________________
(Bürgermeister)
6
Bodendenkmäler
Art und Maß der baulichen Nutzung
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich
St.-Matthias
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
WA
Kampfmittel
0,4
II
Öffentliche Strassenverkehrsfläche
Grundflächenzahl
Strassenbegrenzungslinie
Maximale Traufhöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
Niederschlagswasser
Maximale Firsthöhe in Meter über
Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.)
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
124
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekanntgemacht.
126
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Bauweise, Baugrenzen
12
Grundwasserabsenkung
393
310
Baumschutz
311
Baugrenze
ED
369
8
420
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Entwurf und Bearbeitung:
314
Stand 25.06.2013
11
St
Umgrenzung für Flächen für Stellplätze
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
Ga
Umgrenzung für Flächen für Garagen
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
1 / PT
Abgrenzung unterschiedlicher Arten und
Maße der Nutzung sowie unterschiedlicher
Bauweisen
Firstrichtung
421
474
11
Sonstige Planzeichen
Fläche für den Gemeinbedarf
(Zweckbestimmung siehe Planzeichnung)
411
469
nur Einzelhäuser zulässig
Baumerhalt
Flächen für den Gemeinbedarf
Stellplatz- und Garagenzufahrten sind derart anzulegen, dass Bestandsbäume im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden.
395
Baulinie
118
E
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Minimale und maximale Traufhöhe in
Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß
schriftl. Festsetzungen unter 2.)
TH
6.00-6.50
FH 9.00
419
72
Allgemeines Wohngebiet
Zahl der maximalen Vollgeschosse
TH 4.50
Erdbebengefährdung
Verkehrsflächen
e
67
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Gully
ass
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
69
482
Weg
rrg
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Offenlegungsbeschluss
Schieber Gas / Wasser
W
Pfa
62
Aufstellungsbeschluss
G
Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen
werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über
6
einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet
10 ist nach Beendigung der bergin den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner
baulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
6.
Planunterlage
24
5.
2
57
Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion integriert werden, die zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar ist.
38
Hydrant unterirdisch
HY
233
146
139
Kanalschacht
Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen.
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
30
7-
65
200
- L 27
122
151
4.
1
145
Höhe in Meter über NHN
Laterne
36
70
Gebäude
mit Hausnummer
Trauerhalle
83.48
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf
zugeführt werden.
63
3
169
3.
71
131
Flurgrenze
Flurstücksnummer
79
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend
die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
3a
199
385
Die Dacheindeckungen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis
'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne sind als Ausnahme zugelassen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig.
2
2.
138
548
1
32
ß
60
368
ZEICHENERKLÄRUNG
6
1.
3
52
59
50 m
Flurstücksgrenze
268
Hinweise
7
168
Kartengrundlage
Kindertagesstätte
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebieter sind für Dächer der Hauptanlagen nur Sattel- oder Walmdächer sowie versetzte Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen. Es wird eine Dachneigung von 35°-45° festgesetzt. Untergeordnete
Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
g
33
Flie
1
40
ke
383
7.1
7.5
29
130
e
rzer W
9
382
r Wil 20
dhec
3
ther
384
An d
5
10
e
381
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW)
7.4
6
Kalr
a
9
7.
ße
50
Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB)
7.2
#
2,5m
#
7,5m
49
11
13
#
3,5m
#
10m
51
traß
e
6.
37
0
7.3 Bei Satteldächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei
Drittel der Trauflänge einer Seite nicht überschreiten.
r Stra
e
#
19m
nos
Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze nur in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Garagen
und Carports sind ausgeschlossen.
22
berge
0,3
#
6m
5
15
I
27
St
#
15m
ß
stra
8
2
Begegnungszentrum
Straße
Heins
ried
4
21
# 5m
#
11m
#
3m
40
def
Go
48
5.5
#
3m
Ga
Pro Wohngebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen.
41
Maßstab 1:500
Die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Wird durch die Baumerhaltung der
Hausbau unzumutbar erschwert oder sind Bäume abgängig, so sind diese gleichwertig wenn möglich an gleicher Stelle
zu ersetzen.
5
#
1m
7
#
m
7,5
116
46
#
3m
#
12,9m
119
#
9,7m
5.4
9a
8
2
#
14m
23
1
#
4m
#
12,5m
Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder offene Stellplätze, auf Garagenzufahrten offene Stellplätze zulässig.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze pro Gebäude
neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
Schwa
ED
#
3m
120
2
5.3
9
TH 4.50
FH 9.00
6a
45
Bru
26
0,4
Pütz
27
349
5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
8
#
4m
Schule
Gemarkung:
Flur:
5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete innerhalb der dafür festgesetzten Flächen, innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter der hinteren Baugrenze zulässig.
20
7
42
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
7
E
#
14m
25
353
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW S. 194).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
5
0,4
169
118
TH 6.00
- 6.50
FH 10.00
386
10
127
WA I
10
126
5m
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
5.
24
3
12
#
#
3m
44
Ga
Ga
358
11
9
110
# 2m
416
# 5m
11 a
12
132
#
3m
6
14
11
133
4
4.
417
Inhalt:
46
Innerhalb derAllgemeinen Wohngebiete darf die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt.
13
359
415
-Kirchtroisdorf-
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
43
136
7
2
2a
14
413
137
43
Bebauungsplan Nr. 1 / PT, 4. Änderung
Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem Bezugspunkt. Dabei darf eine Höhe von 0,5 m nicht überschritten werden.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
354
13
143
18
414
16
144
2.2
18
15
36
3
355
44
1
150
5
3
142
a 1
1b
11
c
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen