Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 1.4 Kirchtroisdorf Planzeichnung WP8-110/2013 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
314 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (BP 1.4 Kirchtroisdorf Planzeichnung WP8-110/2013 1. Ergänzung)

öffnen download melden Dateigröße: 314 kB

Inhalt der Datei

12 10 8 18 6 83 82 81 2 11 7 114 115 9 4 Plangröße A1 (420 x 841) 316 315 23 31 2a 6 24 32 21 16 318 22 162 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO) 15 1. 12 10 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 45 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete (WA) sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 16 308 307 30 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 4 15 27 343 342 161 141 7 17 19 ENTWURF 149 19 a 34 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2.1 Die Höhenlage der baulichen Anlagen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete wird durch Festsetzungen der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Trauf- und Firsthöhen bestimmt. Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten 6 Verkehrsfläche. 17 2. 11 1 3. 8 6 4 168 WA II 35 34 4 1a asse g r r a f P Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 123 Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ _______________________________ (ÖbVI) 26 ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 22 16 ________________________________ (Bürgermeister) 20 18 14Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 12 10 8 Offenlage Satzungsbeschluss Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. _______________________________ (Bürgermeister) 6 Bodendenkmäler Art und Maß der baulichen Nutzung Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich St.-Matthias zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. WA Kampfmittel 0,4 II Öffentliche Strassenverkehrsfläche Grundflächenzahl Strassenbegrenzungslinie Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) Niederschlagswasser Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses 124 Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekanntgemacht. 126 Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) Bauweise, Baugrenzen 12 Grundwasserabsenkung 393 310 Baumschutz 311 Baugrenze ED 369 8 420 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Entwurf und Bearbeitung: 314 Stand 25.06.2013 11 St Umgrenzung für Flächen für Stellplätze (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) Ga Umgrenzung für Flächen für Garagen (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 / PT Abgrenzung unterschiedlicher Arten und Maße der Nutzung sowie unterschiedlicher Bauweisen Firstrichtung 421 474 11 Sonstige Planzeichen Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung siehe Planzeichnung) 411 469 nur Einzelhäuser zulässig Baumerhalt Flächen für den Gemeinbedarf Stellplatz- und Garagenzufahrten sind derart anzulegen, dass Bestandsbäume im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt werden. 395 Baulinie 118 E Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Plege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Minimale und maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.) TH 6.00-6.50 FH 9.00 419 72 Allgemeines Wohngebiet Zahl der maximalen Vollgeschosse TH 4.50 Erdbebengefährdung Verkehrsflächen e 67 Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Gully ass Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden. 69 482 Weg rrg Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Offenlegungsbeschluss Schieber Gas / Wasser W Pfa 62 Aufstellungsbeschluss G Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über 6 einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet 10 ist nach Beendigung der bergin den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner baulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Vorschriften der DIN 18195 ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 6. Planunterlage 24 5. 2 57 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind aus standorttypischen einheimischen Heckenpflanzungen in maximal 0,90 m Höhe vorzusehen. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion integriert werden, die zur öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar ist. 38 Hydrant unterirdisch HY 233 146 139 Kanalschacht Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen. Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW', Juni 2006 zur DIN 4149. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 30 7- 65 200 - L 27 122 151 4. 1 145 Höhe in Meter über NHN Laterne 36 70 Gebäude mit Hausnummer Trauerhalle 83.48 Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 63 3 169 3. 71 131 Flurgrenze Flurstücksnummer 79 Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 3a 199 385 Die Dacheindeckungen innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne sind als Ausnahme zugelassen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. 2 2. 138 548 1 32 ß 60 368 ZEICHENERKLÄRUNG 6 1. 3 52 59 50 m Flurstücksgrenze 268 Hinweise 7 168 Kartengrundlage Kindertagesstätte Innerhalb der Allgemeinen Wohngebieter sind für Dächer der Hauptanlagen nur Sattel- oder Walmdächer sowie versetzte Pultdächer mit Gegenpulten zugelassen. Es wird eine Dachneigung von 35°-45° festgesetzt. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. g 33 Flie 1 40 ke 383 7.1 7.5 29 130 e rzer W 9 382 r Wil 20 dhec 3 ther 384 An d 5 10 e 381 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) 7.4 6 Kalr a 9 7. ße 50 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 (1) Nr. 25b BauGB) 7.2 # 2,5m # 7,5m 49 11 13 # 3,5m # 10m 51 traß e 6. 37 0 7.3 Bei Satteldächern darf die Summe der Zwerchgiebel, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der Trauflänge einer Seite nicht überschreiten. r Stra e # 19m nos Innerhalb der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze nur in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Garagen und Carports sind ausgeschlossen. 22 berge 0,3 # 6m 5 15 I 27 St # 15m ß stra 8 2 Begegnungszentrum Straße Heins ried 4 21 # 5m # 11m # 3m 40 def Go 48 5.5 # 3m Ga Pro Wohngebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. 41 Maßstab 1:500 Die innerhalb des Plangebietes festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten. Wird durch die Baumerhaltung der Hausbau unzumutbar erschwert oder sind Bäume abgängig, so sind diese gleichwertig wenn möglich an gleicher Stelle zu ersetzen. 5 # 1m 7 # m 7,5 116 46 # 3m # 12,9m 119 # 9,7m 5.4 9a 8 2 # 14m 23 1 # 4m # 12,5m Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder offene Stellplätze, auf Garagenzufahrten offene Stellplätze zulässig. Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze pro Gebäude neben der Nutzung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich. Schwa ED # 3m 120 2 5.3 9 TH 4.50 FH 9.00 6a 45 Bru 26 0,4 Pütz 27 349 5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. 8 # 4m Schule Gemarkung: Flur: 5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete innerhalb der dafür festgesetzten Flächen, innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter der hinteren Baugrenze zulässig. 20 7 42 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 7 E # 14m 25 353 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW S. 194). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). 5 0,4 169 118 TH 6.00 - 6.50 FH 10.00 386 10 127 WA I 10 126 5m Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. 5. 24 3 12 # # 3m 44 Ga Ga 358 11 9 110 # 2m 416 # 5m 11 a 12 132 # 3m 6 14 11 133 4 4. 417 Inhalt: 46 Innerhalb derAllgemeinen Wohngebiete darf die hintere Baugrenze der überbaubaren Flächen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt. 13 359 415 -Kirchtroisdorf- Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 43 136 7 2 2a 14 413 137 43 Bebauungsplan Nr. 1 / PT, 4. Änderung Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem Bezugspunkt. Dabei darf eine Höhe von 0,5 m nicht überschritten werden. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 354 13 143 18 414 16 144 2.2 18 15 36 3 355 44 1 150 5 3 142 a 1 1b 11 c Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen