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Beschlussvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen) Beschlussvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen) Beschlussvorlage (Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9232/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 12.07.2011 Stadtentwicklungsausschuss (8. WP) 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss (8. WP) 20.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss (8. WP) 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die diskutierten Vorzugsvarianten mit dem Eisenbahnbundesamt abzustimmen und dort die entsprechende grundsätzliche Zustimmung zu erhalten. Hierzu sollen die Unterlagen entsprechend aufbereitet werden, um darauf aufbauend die erforderliche Genehmigungsplanung für die Plangenehmigung aufstellen zu können. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Stadtgebiet Bedburg sollen die beiden vorhandenen Bahnübergänge aus verkehrlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten verbessert und aktuellen Anforderungen angepasst werden. Hierzu laufen die entsprechenden Planungen schon seit mehreren Jahren. Zuletzt wurde in der Sitzung am 29.01.2013 über die Entwurfsplanung zum Bahnübergang Lindenstraße diskutiert. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage WP8-162/2011, 2. Ergänzung wird verwiesen. Auf der -Basis der seinerzeitigen Planungen wurden diverse Gespräche mit den beteiligten Behörden (Bezirksregierung Köln, Rhein-Erft-Kreis, Eisenbahnbundesamt, Deutsche Bahn) geführt. Hierzu soll der aktuelle Sachstand sowie weitere Schritte im Folgenden dargestellt werden. Planung Bahnübergang Lindenstraße Bezüglich der Rad- und Fußwegunterführung wurden von den beteiligten Fachbehörden Bedenken geäußert, ob die seinerzeitige Radwegeführung, die im Rampenbauwerk über Kehren mehrmals die Treppenanlage der Fußwege kreuzt, die notwendigen Anforderungen an die Benutzungsfähigkeit für Radfahrer erfüllt. Es wurde deutlich gemacht, dass neben der Straßenunterführung zwischen der Adolf-Silverberg-Straße und dem REAL-Markt eine Realisierung einer gesonderten Fuß- und Radwegeunterführung am heutigen Bahnübergang Lindenstraße nur als Teil einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme umgesetzt werden kann, wenn eine unproblematische, durchgängige Nutzung der Unterführung für Radfahrer möglich ist. Da aus Sicht der Stadtverwaltung eine Unterführung an dieser Stelle aufgrund der Bedeutung als wichtiger Schulweg unerlässlich ist, besteht diesbezüglich entsprechender Optimierungsbedarf. Darüber hinaus wurde versucht, die bisherige Planung hinsichtlich des offenen und nutzerfreundlichen Charakters zu verbessern, um ein großformatiges Betonbauwerk zu vermeiden. Ebenfalls wurden Lösungsansätze erarbeitet, mit denen auf einen zusätzlichen Grunderwerb von Dritten verzichtet werden könnte, um die Realisierung der Planung zu erleichtern. Details und Pläne hierzu sollen in der Sitzung vorgestellt werden. Verkehrsführung Bahnübergang Erkelenzer Straße In gemeinsamen Abstimmungsgesprächen mit dem Eisenbahnbundesamt hat dieses gefordert, zur Einhaltung der erforderlichen Räumzeiten nach Umbau des Bahnübergangs, das Linksabbiegen in die Germaniastraße von der Erkelenzer Straße aus auch baulich (mit einer Verkehrsinsel) zu unterbinden. Die Verwaltung verspricht sich jedoch von der Einbeziehung der Germaniastraße in die Verkehrsführung eine Entlastung der Schleichverkehre durch die Wohngebiete von Lipp – insbesondere für den Fall, wenn der Bahnübergang Lindenstraße geschlossen wird. Daher ist hier nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, die einerseits zu einer gerechten Verteilung der Verkehre führt, andererseits jedoch auch den sicherheitstechnischen Anforderungen an Bahnübergänge genügt. Darüber hinaus ist mit den beteiligten Behörden bisher kein zufriedenstellender Kompromiss für eine akzeptable Radverkehrsführung erreicht worden. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf. Verkehrliche Auswirkungen / Planrechtfertigung Neben der Planung für die Fuß- und Radwegeunterführung an der Lindenstraße und des Bahnübergangs Erkelenzer Straße ist ebenfalls die Planrechtfertigung gegenüber dem Eisenbahnbundesamt sicherzustellen. Für den Umbau beider Bahnübergänge ist jeweils eine Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Diese Plangenehmigung wird nur erteilt, wenn eine hinreichende Planrechtfertigung besteht, d. h., wenn die entsprechende Planung vernünftigerweise geboten ist. Hierzu verlangt die Rechtsprechung zur Planfeststellung mittlerweile auch die Untersuchung von möglichen Planungsalternativen, was in der früheren Planung bisher nicht hinreichend vorgenommen wurde. Daher wurde eine verkehrliche Expertise erstellt, welche die verkehrlichen Auswirkungen verschiedener Netzfälle des Umbaus oder der Schließung der Bahnübergänge in Bedburg Beschlussvorlage WP9-232/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 beleuchtet. Dem Eisenbahnbundesamt ist hierin überzeugend darzulegen, warum in Bedburg zeitnah zwei nahe beieinander liegende Bahnübergänge umgebaut werden sollen, bei denen nach derzeitigem Planungsstand auch nach dem Umbau einer der Bahnübergänge (BÜ Erkelenzer Straße) weiterhin signalisiert höhengleich in Betrieb bleibt. Dabei ist deutlich zu machen, welches die optimale Lösung unter verschiedenen verkehrlichen Aspekten darstellt. Aufgrund der engen Verkehrsverknüpfung beider Bahnübergänge wurden in den Netzfällen die möglichen Auswirkungen der Umbauten im Zusammenhang untersucht und bewertet. Bevor die Planung sowie die Verkehrsexpertise dem Eisenbahnbundesamt vorgetragen wird, soll sie zunächst durch das Büro Stadtverkehr im kommunalen Gremium vorgestellt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 12.11.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-232/2015 Seite 3