Daten
Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9232/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Vorstellung der Expertise zu den verkehrlichen Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die diskutierten Vorzugsvarianten mit dem Eisenbahnbundesamt
abzustimmen und dort die entsprechende grundsätzliche Zustimmung zu erhalten.
Hierzu sollen die Unterlagen entsprechend aufbereitet werden, um darauf aufbauend die
erforderliche Genehmigungsplanung für die Plangenehmigung aufstellen zu können.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Im Stadtgebiet Bedburg sollen die beiden vorhandenen Bahnübergänge aus verkehrlichen,
technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten verbessert und aktuellen Anforderungen
angepasst werden. Hierzu laufen die entsprechenden Planungen schon seit mehreren Jahren.
Zuletzt wurde in der Sitzung am 29.01.2013 über die Entwurfsplanung zum Bahnübergang
Lindenstraße diskutiert. Auf die entsprechende Sitzungsvorlage WP8-162/2011, 2. Ergänzung
wird verwiesen. Auf der -Basis der seinerzeitigen Planungen wurden diverse Gespräche mit den
beteiligten Behörden (Bezirksregierung Köln, Rhein-Erft-Kreis, Eisenbahnbundesamt, Deutsche
Bahn) geführt. Hierzu soll der aktuelle Sachstand sowie weitere Schritte im Folgenden dargestellt
werden.
Planung Bahnübergang Lindenstraße
Bezüglich der Rad- und Fußwegunterführung wurden von den beteiligten Fachbehörden
Bedenken geäußert, ob die seinerzeitige Radwegeführung, die im Rampenbauwerk über Kehren
mehrmals die Treppenanlage der Fußwege kreuzt, die notwendigen Anforderungen an die
Benutzungsfähigkeit für Radfahrer erfüllt. Es wurde deutlich gemacht, dass neben der
Straßenunterführung zwischen der Adolf-Silverberg-Straße und dem REAL-Markt eine
Realisierung einer gesonderten Fuß- und Radwegeunterführung am heutigen Bahnübergang
Lindenstraße nur als Teil einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme umgesetzt werden kann, wenn
eine unproblematische, durchgängige Nutzung der Unterführung für Radfahrer möglich ist. Da aus
Sicht der Stadtverwaltung eine Unterführung an dieser Stelle aufgrund der Bedeutung als
wichtiger Schulweg unerlässlich ist, besteht diesbezüglich entsprechender Optimierungsbedarf.
Darüber hinaus wurde versucht, die bisherige Planung hinsichtlich des offenen und
nutzerfreundlichen Charakters zu verbessern, um ein großformatiges Betonbauwerk zu
vermeiden. Ebenfalls wurden Lösungsansätze erarbeitet, mit denen auf einen zusätzlichen
Grunderwerb von Dritten verzichtet werden könnte, um die Realisierung der Planung zu
erleichtern. Details und Pläne hierzu sollen in der Sitzung vorgestellt werden.
Verkehrsführung Bahnübergang Erkelenzer Straße
In gemeinsamen Abstimmungsgesprächen mit dem Eisenbahnbundesamt hat dieses gefordert,
zur Einhaltung der erforderlichen Räumzeiten nach Umbau des Bahnübergangs, das
Linksabbiegen in die Germaniastraße von der Erkelenzer Straße aus auch baulich (mit einer
Verkehrsinsel) zu unterbinden. Die Verwaltung verspricht sich jedoch von der Einbeziehung der
Germaniastraße in die Verkehrsführung eine Entlastung der Schleichverkehre durch die
Wohngebiete von Lipp – insbesondere für den Fall, wenn der Bahnübergang Lindenstraße
geschlossen wird. Daher ist hier nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, die einerseits zu
einer gerechten Verteilung der Verkehre führt, andererseits jedoch auch den
sicherheitstechnischen Anforderungen an Bahnübergänge genügt. Darüber hinaus ist mit den
beteiligten Behörden bisher kein zufriedenstellender Kompromiss für eine akzeptable
Radverkehrsführung erreicht worden. Diesbezüglich besteht noch Abstimmungsbedarf.
Verkehrliche Auswirkungen / Planrechtfertigung
Neben der Planung für die Fuß- und Radwegeunterführung an der Lindenstraße und des
Bahnübergangs Erkelenzer Straße ist ebenfalls die Planrechtfertigung gegenüber dem
Eisenbahnbundesamt sicherzustellen. Für den Umbau beider Bahnübergänge ist jeweils eine
Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Diese
Plangenehmigung wird nur erteilt, wenn eine hinreichende Planrechtfertigung besteht, d. h., wenn
die entsprechende Planung vernünftigerweise geboten ist. Hierzu verlangt die Rechtsprechung zur
Planfeststellung mittlerweile auch die Untersuchung von möglichen Planungsalternativen, was in
der früheren Planung bisher nicht hinreichend vorgenommen wurde.
Daher wurde eine verkehrliche Expertise erstellt, welche die verkehrlichen Auswirkungen
verschiedener Netzfälle des Umbaus oder der Schließung der Bahnübergänge in Bedburg
Beschlussvorlage WP9-232/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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beleuchtet. Dem Eisenbahnbundesamt ist hierin überzeugend darzulegen, warum in Bedburg
zeitnah zwei nahe beieinander liegende Bahnübergänge umgebaut werden sollen, bei denen nach
derzeitigem Planungsstand auch nach dem Umbau einer der Bahnübergänge (BÜ Erkelenzer
Straße) weiterhin signalisiert höhengleich in Betrieb bleibt. Dabei ist deutlich zu machen, welches
die optimale Lösung unter verschiedenen verkehrlichen Aspekten darstellt. Aufgrund der engen
Verkehrsverknüpfung beider Bahnübergänge wurden in den Netzfällen die möglichen
Auswirkungen der Umbauten im Zusammenhang untersucht und bewertet.
Bevor die Planung sowie die Verkehrsexpertise dem Eisenbahnbundesamt vorgetragen wird, soll
sie zunächst durch das Büro Stadtverkehr im kommunalen Gremium vorgestellt werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 12.11.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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