Daten
Kommune
Bedburg
Größe
316 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
1.
2.
Abwägung
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.12.2014 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 16.12.2014
die o. g. Maßnahme mit.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
16.12.2014
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag der RWE Deutschland AG als
Eigentümerin des 110 kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun:
Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund.
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
3.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen die o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt.
venbroich, 17.12.2014
der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
4.
EVONIK
11.12.2014
5.
Unitymedia NRW
Kassel, 17.12.2014
6.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
15.12.2014
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 8.12.14 bitten Sie uns um Entfällt.
10.12.2014
Stellungnahme zu obigen Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
7.
AG,
Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind
nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben, da sich die Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich mit der Art der Nutzung befasst.
Wenn Sie für Ihre weiteren Planungen Informationen über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich benötigen, stellen wir Ihnen diese
gerne zur Verfügung.
8.
PLEdoc
GmbH,
16.12.2014
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
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-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig
-
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
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Stadt Bedburg ...
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Stellungnahme
Nr.
-
-
-
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
9.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. Die Bergbautreibende wurde am Verfahren … die Mitteilung zur
Dortmund, 19.01.2015
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- beteiligt.
Kenntnis zu nehmen
feld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
und einen Hinweis we„Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstgen den vorliegenden
leistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE
Baugrundverhältnissen
Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in
aufzunehmen.
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Stellungnahme
Nr.
Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012) aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
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Abwägung
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Stellungnahme
Nr.
10.
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- u. Handelskammer zu Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des
27.1.2015
Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp – Gewerbegebiet an
der Wiesenstr. – keine Bedenken oder Anregungen.
11.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt.
30.1.2015
den Belange werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht.
12.
Erftverband,
29.1.2015
Bergheim, Die Festlegung bzw. Beibehaltung des Uferstreifens entlang des Pützbaches in einer Breite von 5
m wird begrüßt.
Für das Erfteinzugsgebiet liegt aufgrund der Wenn gleich eine Unterscheidung durch das Was- … die Mitteilung zur
Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaubetreibenden serhaushaltsgesetz nicht vorgenommen wird, so Kenntnis zu nehmen
eine Sondersituation vor. Diese Sondersituation handelt es sich bei der Kartierung um eine nach- und auf mögliche Aus-
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Stellungnahme
Nr.
bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen heutigen und zukünftigen Hochwasserabfluss und in
dessen Folge den verschiedenen Überschwemmungsgebieten. Das Wasserhaushaltsgesetz unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Zuständen, sondern stellt grundsätzlich fest, dass Überschwemmungsgebiete grundsätzlich zu erhalten
bzw. rückzugewinnen sind. Daher ist für den verloren gehenden zukünftigen Retentionsraum ein
entsprechender Ausgleich an Retentionsraum
vorzusehen. Gleichzeitig sind die zu planenden
Gebäude hochwasserangepasst zu bauen.
Zur Reduzierung des von den Flächen anfallenden
Niederschlagswassers sollten u. a. zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung im
Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung festgesetzt werden. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine
Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. als
Produktions- und Emissionsschutzwasser zur
Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung
der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder
Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nut-
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Abwägung
richtliche Prognose ohne förmliche Festsetzungskraft. Die Prognose kann jederzeit markant variieren.
Ferner basiert die Kartierung auf der Prognose eines
„HQ 100“ mit natürlichem Grundwasserstand. Eine
vollständige Renaturierung des Grundwasserstandes wird aufgrund der Sondersituation im Bereich
zwischen Kerpen und Bedburg vermutlich nicht
mehr auftreten. Ferner findet keine markante Neuausweisung von erstmalig zu bebauenden Flächen
statt. Eine nachhaltige Schädigung von Retentionsraum ist nicht zu prognostizieren. Sollten zukünftige
Überlegungen divergierende Maßnahmen vorsehen
und ein naturnaher Grundwasserabstand eintreten,
können geeignete Maßnahmen als Auflage im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren, auch hinsichtlich
der Bedürfnisse an geeigneten Retentionsflächen
erfolgen.
Die Nutzung von Niederschlagswässern als
„Brauchwasser“ wird verwaltungsseitig begrüßt und
im Rahmen der Planung empfohlen. Eine verbindliche Festsetzung zur Nutzung soll jedoch nicht erfolgen, da vorallem eine Überplanung im Bestand erfolgt und keine bislang unnutzbaren Flächen einer
erstmaligen Nutzung zugeführt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
wirkungen zu Grundwasserbeeinflussungen
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzend hinzuweisen und ggbf. zu
berücksichtigen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und auf eine verbindliche Regelung zur Nutzung zu verzichten.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
zen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie
die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitraum die Herstellung eines „guten Zustands“ der
Gewässer fordert, sollten – sofern erforderlich –
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt
an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören
neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch
Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins
Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in
Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im
Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden
als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft
zu reduzieren, halte ich es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2
– Flussbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271 88-1216.
Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
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Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen,
dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Grundstückstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese
Maßnahmen werden erst Anfang des nächsten
Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen
gegen nichtdrückendes Wasser“ und Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser,
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Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Es wird begrüßt, dass für den maßgeblichen Bereich
auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen
vorgesehen sind. Dennoch wird der Empfehlung
gefolgt, entsprechende Hinweise bei natürlichem
Grundwasserstand ggbf. zu beachten.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und den Hinweis zur
Beachtung der DIN 18
195 in die Planung
aufzunehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Abwägung
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Tel.-Nr. 02271 88-1296.
13.
RWE Power
23.1.15
AG,
Köln, Das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht. Durch aufgetretene Bauwerksschäden und Bodenaufschlüsse ist bekannt, dass
hier als Baugrund humose Böden bis hin zu eingelagerten Torfböden anstehen. Zur Vermeidung von
Bauwerksschäden infolge mangelhafter Bauwerksgründungen ist es daher für den Bauherrn
zwingend erforderlich, diese Gegebenheiten bereits im Frühstadium der Planung entsprechend
der ermittelten Bodenuntersuchungsergebnisse zu
berücksichtigen. Damit diese und die nachfolgenden wichtigen Informationen Beachtung finden,
bitten wir Sie die Hinweise unter Punkt 4.7 Kennzeichnung zu erweitern.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht
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Die Empfehlung zur Aufnahme wird begrüßt und … die Mitteilung zur
entsprechend aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis zum
Baugrund in die Planung aufzunehmen.
Für den Erftlauf, Bereich zwischen Kerpen und Be- … die Mitteilung zur
dburg, liegt eine Sondersituation vor. Es ist laut der- Kenntnis zu nehmen
zeitigen Planungen gem. Mitteilung des Erftverban- und
Hinweise
zum
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Stellungnahme
Nr.
Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute
liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und
inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig
getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen.
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich.
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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des davon auszugehen, dass auch zukünftig Baugrund und den
Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden wer- Grundwasserverhältden und mit einer vollständigen Renaturierung der nissen aufzunehmen.
Grundwasserstände zu erwarten sind.
Baugrundverhältnisse:
Hinweis wird aufgenommen.
Wegen der überwiegend schlechten Bodenverhältnisse (humose Böden bis hin zu Torfeinlagerungen) sind bei der Bauwerksgründung in der
Regel besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind
die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund und
Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der
DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
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Stellungnahme
Nr.
Abwägung
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Grundwasserverhältnisse:
Hinweis wird aufgenommen.
Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der
Geländeoberfläche an und ist vorübergehend
durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau
wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen,
sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor,
ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels
zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der
vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN
18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen.
Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im angegebenen Bereich E-Anlagen (Fernmeldekabel) unserer Gesellschaft befinden. Diese E-Anlagen sollten
dinglich gesichert sein. Eine Schutzstreifenbreite
von 3 m ist einzuhalten und die Kabeltrasse muss
jeder Zeit frei zugängig sein. Eine Überbauung ist
nicht gestattet.
Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx
Der tatsächliche Verlauf des Fernmeldekabels tan- … die Mitteilung zur
giert nicht die Planungen. Die Verortung ist im Be- Kenntnis zu nehmen.
reich des öffentlichen Verkehrsfläche (Fußgängerweg) der Wiesenstraße festzustellen. Bauleitplanerische Sicherungen sind nicht erforderlich.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Nr.
Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann
unsere Fachabteilung geben.
POW-VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel.
02271/751-68891
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Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...