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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste 1.2 Lipp WP8-179/2013 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
316 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. 1. 2. Abwägung Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.12.2014 teilen Sie uns Entfällt. mund, 16.12.2014 die o. g. Maßnahme mit. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 16.12.2014 keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110 kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag der RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 1521, 44139 Dortmund. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung 3. Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen die o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt. venbroich, 17.12.2014 der Stadt Grevenbroich keine Bedenken. 4. EVONIK 11.12.2014 5. Unitymedia NRW Kassel, 17.12.2014 6. Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 15.12.2014 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Westnetz GmbH, Bergheim, In Ihrem Schreiben vom 8.12.14 bitten Sie uns um Entfällt. 10.12.2014 Stellungnahme zu obigen Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen 7. AG, Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen. Entfällt. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken erheben, da sich die Änderung des Bebauungsplanes ausschließlich mit der Art der Nutzung befasst. Wenn Sie für Ihre weiteren Planungen Informationen über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne zur Verfügung. 8. PLEdoc GmbH, 16.12.2014 Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. - - - Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. Die Bergbautreibende wurde am Verfahren … die Mitteilung zur Dortmund, 19.01.2015 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerks- beteiligt. Kenntnis zu nehmen feld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes und einen Hinweis we„Union 43“ ist die Rheinbraun Handel und Dienstgen den vorliegenden leistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Baugrundverhältnissen Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in aufzunehmen. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012) aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. 10. Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der Industrie- u. Handelskammer zu Entfällt. Rhein-Erft, Bergheim, Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des 27.1.2015 Bebauungsplanes Nr. 1/Lipp – Gewerbegebiet an der Wiesenstr. – keine Bedenken oder Anregungen. 11. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten- Entfällt. 30.1.2015 den Belange werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. 12. Erftverband, 29.1.2015 Bergheim, Die Festlegung bzw. Beibehaltung des Uferstreifens entlang des Pützbaches in einer Breite von 5 m wird begrüßt. Für das Erfteinzugsgebiet liegt aufgrund der Wenn gleich eine Unterscheidung durch das Was- … die Mitteilung zur Sümpfungsmaßnahmen des Bergbaubetreibenden serhaushaltsgesetz nicht vorgenommen wird, so Kenntnis zu nehmen eine Sondersituation vor. Diese Sondersituation handelt es sich bei der Kartierung um eine nach- und auf mögliche Aus- Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen heutigen und zukünftigen Hochwasserabfluss und in dessen Folge den verschiedenen Überschwemmungsgebieten. Das Wasserhaushaltsgesetz unterscheidet nicht zwischen diesen beiden Zuständen, sondern stellt grundsätzlich fest, dass Überschwemmungsgebiete grundsätzlich zu erhalten bzw. rückzugewinnen sind. Daher ist für den verloren gehenden zukünftigen Retentionsraum ein entsprechender Ausgleich an Retentionsraum vorzusehen. Gleichzeitig sind die zu planenden Gebäude hochwasserangepasst zu bauen. Zur Reduzierung des von den Flächen anfallenden Niederschlagswassers sollten u. a. zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und –nutzung festgesetzt werden. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. als Produktions- und Emissionsschutzwasser zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. Ebenso ist die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nut- Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Abwägung richtliche Prognose ohne förmliche Festsetzungskraft. Die Prognose kann jederzeit markant variieren. Ferner basiert die Kartierung auf der Prognose eines „HQ 100“ mit natürlichem Grundwasserstand. Eine vollständige Renaturierung des Grundwasserstandes wird aufgrund der Sondersituation im Bereich zwischen Kerpen und Bedburg vermutlich nicht mehr auftreten. Ferner findet keine markante Neuausweisung von erstmalig zu bebauenden Flächen statt. Eine nachhaltige Schädigung von Retentionsraum ist nicht zu prognostizieren. Sollten zukünftige Überlegungen divergierende Maßnahmen vorsehen und ein naturnaher Grundwasserabstand eintreten, können geeignete Maßnahmen als Auflage im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren, auch hinsichtlich der Bedürfnisse an geeigneten Retentionsflächen erfolgen. Die Nutzung von Niederschlagswässern als „Brauchwasser“ wird verwaltungsseitig begrüßt und im Rahmen der Planung empfohlen. Eine verbindliche Festsetzung zur Nutzung soll jedoch nicht erfolgen, da vorallem eine Überplanung im Bestand erfolgt und keine bislang unnutzbaren Flächen einer erstmaligen Nutzung zugeführt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... wirkungen zu Grundwasserbeeinflussungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ergänzend hinzuweisen und ggbf. zu berücksichtigen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und auf eine verbindliche Regelung zur Nutzung zu verzichten. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. zen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf und ermöglichen eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Da die mittlerweile in Kraft getretene EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitraum die Herstellung eines „guten Zustands“ der Gewässer fordert, sollten – sofern erforderlich – erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen unbedingt an die Gewässer geleitet werden. Hierzu gehören neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft zu reduzieren, halte ich es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken. Sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271 88-1216. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Grundstückstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang des nächsten Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser“ und Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser, Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Es wird begrüßt, dass für den maßgeblichen Bereich auch zukünftig Grundwasserhaltungsmaßnahmen vorgesehen sind. Dennoch wird der Empfehlung gefolgt, entsprechende Hinweise bei natürlichem Grundwasserstand ggbf. zu beachten. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweis zur Beachtung der DIN 18 195 in die Planung aufzunehmen. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Tel.-Nr. 02271 88-1296. 13. RWE Power 23.1.15 AG, Köln, Das Plangebiet liegt in der Erftaue, in der der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht. Durch aufgetretene Bauwerksschäden und Bodenaufschlüsse ist bekannt, dass hier als Baugrund humose Böden bis hin zu eingelagerten Torfböden anstehen. Zur Vermeidung von Bauwerksschäden infolge mangelhafter Bauwerksgründungen ist es daher für den Bauherrn zwingend erforderlich, diese Gegebenheiten bereits im Frühstadium der Planung entsprechend der ermittelten Bodenuntersuchungsergebnisse zu berücksichtigen. Damit diese und die nachfolgenden wichtigen Informationen Beachtung finden, bitten wir Sie die Hinweise unter Punkt 4.7 Kennzeichnung zu erweitern. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Die Empfehlung zur Aufnahme wird begrüßt und … die Mitteilung zur entsprechend aufgenommen. Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis zum Baugrund in die Planung aufzunehmen. Für den Erftlauf, Bereich zwischen Kerpen und Be- … die Mitteilung zur dburg, liegt eine Sondersituation vor. Es ist laut der- Kenntnis zu nehmen zeitigen Planungen gem. Mitteilung des Erftverban- und Hinweise zum Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen. Das Plangebiet liegt in einem Auebereich. Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... des davon auszugehen, dass auch zukünftig Baugrund und den Grundwasserhaltungsmaßnahmen stattfinden wer- Grundwasserverhältden und mit einer vollständigen Renaturierung der nissen aufzunehmen. Grundwasserstände zu erwarten sind. Baugrundverhältnisse: Hinweis wird aufgenommen. Wegen der überwiegend schlechten Bodenverhältnisse (humose Böden bis hin zu Torfeinlagerungen) sind bei der Bauwerksgründung in der Regel besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund und Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Grundwasserverhältnisse: Hinweis wird aufgenommen. Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. Ferner teilen wir Ihnen mit, dass sich im angegebenen Bereich E-Anlagen (Fernmeldekabel) unserer Gesellschaft befinden. Diese E-Anlagen sollten dinglich gesichert sein. Eine Schutzstreifenbreite von 3 m ist einzuhalten und die Kabeltrasse muss jeder Zeit frei zugängig sein. Eine Überbauung ist nicht gestattet. Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Der tatsächliche Verlauf des Fernmeldekabels tan- … die Mitteilung zur giert nicht die Planungen. Die Verortung ist im Be- Kenntnis zu nehmen. reich des öffentlichen Verkehrsfläche (Fußgängerweg) der Wiesenstraße festzustellen. Bauleitplanerische Sicherungen sind nicht erforderlich. Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 1 / Lipp, 2. Änderung – Gewerbegebiet an der Wiesenstraße Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Nr. Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann unsere Fachabteilung geben. POW-VB (Fernmeldekabel), Herr Aberer, Tel. 02271/751-68891 Windows-Benutzer E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T8114.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ...