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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall") - südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster - hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall")
- südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster -
hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall")
- südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster -
hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9231/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: - 60 - öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall") - südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Zu b) Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung wird der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), gefasst. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB findet ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren (vgl. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) nicht statt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 3, Flurstück 62 („Hauptstraße 86a“ / „Auf dem Wall 2“) vor. Bisweilen ist das Grundstück nur im südlichen Bereich mit einem Einfamilienhaus nebst gewerblicher freiberuflicher Nutzung („Hauptstraße 86a“) bestanden. Aufgrund der Lage und des Zuschnitts des Grundstückes sowie der damaligen Planungsabsichten im Rahmen der seinerzeitigen Umsetzung des „VEP - Auf dem Wall“ (= heutiges Planungsrecht: Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster) bietet sich eine Grundstücksteilung und eine Bebauung im nördlichen Grundstücksbereich an. Allerdings wurde bei der heute vorzufindenden Bebauung ein angrenzendes Grundstück, welches ursprünglich für die Errichtung eines entsprechenden Wohnhauses geplant war, so herausparzelliert, das die dort festgesetzten überbaubaren Flächen nicht mehr ausreichen, um die nunmehr vorliegende Bauvoranfrage positiv bescheiden zu können. Aus städtebaulichen Gründen wird daher eine leicht modifizierte Änderung der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen für notwendig erachtet. Insbesondere zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB). In Aufnahme der bereits umliegenden Bebauung und zur Harmonisierung der Gebäudekubaturen, letztlich auch dem Wohnfrieden dienend, soll nunmehr die überbaubare Fläche nach Süden hin verlängert werden. Dabei wird sich an den bestehenden Gebäuden orientiert. Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren sollen mittels Kostenübernahmeerklärung durch den Antragsteller übernommen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 12.11.2015 ----------------------------------Lukas ----------------------------------Köster ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-231/2015 Seite 2