Daten
Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9231/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.12.2015
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung ("VEP - Auf dem Wall")
- südliches Teilgebiet an der Straße "Auf dem Wall" in der Ortslage Kaster hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
Zu b)
Für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 / Kaster, 1. vereinfachte Änderung wird der
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722),
gefasst. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB findet ein frühzeitiges
Beteiligungsverfahren (vgl. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB) nicht statt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 3, Flurstück 62 („Hauptstraße 86a“ / „Auf dem Wall 2“) vor.
Bisweilen ist das Grundstück nur im südlichen Bereich mit einem Einfamilienhaus nebst
gewerblicher freiberuflicher Nutzung („Hauptstraße 86a“) bestanden. Aufgrund der Lage und des
Zuschnitts des Grundstückes sowie der damaligen Planungsabsichten im Rahmen der
seinerzeitigen Umsetzung des „VEP - Auf dem Wall“ (= heutiges Planungsrecht: Bebauungsplan
Nr. 31 / Kaster) bietet sich eine Grundstücksteilung und eine Bebauung im nördlichen
Grundstücksbereich an.
Allerdings wurde bei der heute vorzufindenden Bebauung ein angrenzendes Grundstück, welches
ursprünglich für die Errichtung eines entsprechenden Wohnhauses geplant war, so
herausparzelliert, das die dort festgesetzten überbaubaren Flächen nicht mehr ausreichen, um die
nunmehr vorliegende Bauvoranfrage positiv bescheiden zu können.
Aus städtebaulichen Gründen wird daher eine leicht modifizierte Änderung der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksflächen für notwendig erachtet. Insbesondere zur Wahrung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB).
In Aufnahme der bereits umliegenden Bebauung und zur Harmonisierung der Gebäudekubaturen,
letztlich auch dem Wohnfrieden dienend, soll nunmehr die überbaubare Fläche nach Süden hin
verlängert werden. Dabei wird sich an den bestehenden Gebäuden orientiert.
Die Kosten für dieses Bebauungsplanverfahren sollen mittels Kostenübernahmeerklärung durch
den Antragsteller übernommen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 12.11.2015
----------------------------------Lukas
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-231/2015
Seite 2