Daten
Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9229/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 36
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.12.2015
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.11.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Überprüfung bzw. die Entfernung
einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße/St.-Ursula-Weg. Von der Karlstraße kommend
sind an der Ampelanlage zwei Haltebalken vorhanden. Zwischen den beiden Haltebalken ist eine
Aufstellfläche für Fahrräder angelegt worden. Das entsprechende Piktogramm ist vorhanden. In
Höhe des Haltebalkens für den PKW-Fahrer ist eine Induktionsschleife eingebaut. Fahrzeuge, die
an die Ampelanlage heranfahren, werden bei ordnungsgemäßen Verhalten von der
Induktionsschleife nicht erfasst. Daher wird beantragt diesen Haltebalken zu entfernen.
Der Knotenpunkt liegt in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises. Eine Nachfrage beim Rhein-ErftKreis hat ergeben, dass es keine verkehrsrechtliche Anordnung zur Errichtung des zweiten
Haltebalkens gibt. Hierzu ist weder beim Straßenbaulastträger noch bei der Anordnungsbehörde
etwas bekannt. Da der Rhein-Erft-Kreis eine funktionelle Ampelanlage in diesem Knotenpunkt
betreibt, wird von dort die Beseitigung der Haltelinie gefordert.
Die Beseitigung der Haltelinie und des Piktogramms „Fahrrad“ wurden bereits angeordnet.
Sollte eine Verlegung der Induktionsschleife gefordert werden, wären die Kosten, die
schätzungsweise bei ca. 5.000,00 € liegen werden (ein Angebot liegt jedoch nicht vor), von der
Stadt Bedburg zu tragen.
Eine weitere Recherche hat jedoch ergeben, dass die zweite Haltelinie seinerzeit für einen
schnelleren Abfluß des Radverkehrs nach Schulende angelegt wurde. Da die Radfahrer zunächst
in einer großen Gruppe die Kreuzung queren und sich dann die Autofahrer anschließen, können
neben den Radfahrer auch viele PKW die Kreuzung queren. Wenn der Radfahrer zukünftig dann
zwischen den wartenden Fahrzeugen mitlaufen soll, verzögert sich die Räumung dieses
Kreuzungsastes. Außerdem kann es dann vermehrt zu Unfällen von rechtsabbiegenden
Autofahrern kommen, die die geradeaus fahrenden Radfahrer übersehen.
Im Rahmen der Erstellung des Masterplanes Mobilität und Verkehr wird am 23.11.2015 eine
Ortsbesichtigung zu Schulbeginn durchgeführt. Hierbei wird dann auch noch mal auf die zweite
Haltelinie hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob hier vom Büro Stadtverkehr entsprechende
Vorschläge unterbreitet werden. Die Verwaltung wird hierüber in der Sitzung berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-229/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 16. November 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Stellvertretender Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-229/2015
Seite 3