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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015 hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
188 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 14:59
Aktualisiert
19.11.15, 14:59
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015
hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9229/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 36 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.12.2015 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.11.2015 hier: Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße /St.-Ursula-Weg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 09.11.2015 beantragt die CDU-Fraktion die Überprüfung bzw. die Entfernung einer Haltelinie an der Ampelanlage Lindenstraße/St.-Ursula-Weg. Von der Karlstraße kommend sind an der Ampelanlage zwei Haltebalken vorhanden. Zwischen den beiden Haltebalken ist eine Aufstellfläche für Fahrräder angelegt worden. Das entsprechende Piktogramm ist vorhanden. In Höhe des Haltebalkens für den PKW-Fahrer ist eine Induktionsschleife eingebaut. Fahrzeuge, die an die Ampelanlage heranfahren, werden bei ordnungsgemäßen Verhalten von der Induktionsschleife nicht erfasst. Daher wird beantragt diesen Haltebalken zu entfernen. Der Knotenpunkt liegt in der Baulast des Rhein-Erft-Kreises. Eine Nachfrage beim Rhein-ErftKreis hat ergeben, dass es keine verkehrsrechtliche Anordnung zur Errichtung des zweiten Haltebalkens gibt. Hierzu ist weder beim Straßenbaulastträger noch bei der Anordnungsbehörde etwas bekannt. Da der Rhein-Erft-Kreis eine funktionelle Ampelanlage in diesem Knotenpunkt betreibt, wird von dort die Beseitigung der Haltelinie gefordert. Die Beseitigung der Haltelinie und des Piktogramms „Fahrrad“ wurden bereits angeordnet. Sollte eine Verlegung der Induktionsschleife gefordert werden, wären die Kosten, die schätzungsweise bei ca. 5.000,00 € liegen werden (ein Angebot liegt jedoch nicht vor), von der Stadt Bedburg zu tragen. Eine weitere Recherche hat jedoch ergeben, dass die zweite Haltelinie seinerzeit für einen schnelleren Abfluß des Radverkehrs nach Schulende angelegt wurde. Da die Radfahrer zunächst in einer großen Gruppe die Kreuzung queren und sich dann die Autofahrer anschließen, können neben den Radfahrer auch viele PKW die Kreuzung queren. Wenn der Radfahrer zukünftig dann zwischen den wartenden Fahrzeugen mitlaufen soll, verzögert sich die Räumung dieses Kreuzungsastes. Außerdem kann es dann vermehrt zu Unfällen von rechtsabbiegenden Autofahrern kommen, die die geradeaus fahrenden Radfahrer übersehen. Im Rahmen der Erstellung des Masterplanes Mobilität und Verkehr wird am 23.11.2015 eine Ortsbesichtigung zu Schulbeginn durchgeführt. Hierbei wird dann auch noch mal auf die zweite Haltelinie hingewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob hier vom Büro Stadtverkehr entsprechende Vorschläge unterbreitet werden. Die Verwaltung wird hierüber in der Sitzung berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-229/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, den 16. November 2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Stellvertretender Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-229/2015 Seite 3