Daten
Kommune
Bedburg
Größe
237 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9188/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.12.2015
Betreff:
Situation der Notunterkunft für Flüchtlinge in der Dreifachhalle
Anträge der FDP vom 13. und 18.09.2015
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit den als Anlage 1 und 2 beigefügten Anfragen / Anträgen, bat die FDP zum einen um eine
Darstellung der aktuellen Situation der Notunterkunft des Landes in der Dreifachhalle der Stadt
Bedburg und machte `Verbesserungsvorschläge´.
Zu Recht wird eine Information aller Ratsmitglieder zu den aktuellen Ereignissen und der weiteren
Planung gewünscht. In der Ratssitzung vom 22.09.2015 wurde bereits im Nachgang zu der ersten
Unterbringung von rund 150 Flüchtlingen am 08.09.2015 berichtet.
Die Ratsmitglieder und die Mitglieder des zuständigen Fachausschusses regelmäßig zu informieren, dürfte und muss auch eine Selbstverständlichkeit sein. So berät der Familien-, Kulturund Sozialausschuss regelmäßig über den aktuellen Stand der zugewiesenen Flüchtlinge und die
geplanten Unterbringungsmöglichkeiten. Verwaltungsseits erfolgt daher eine Information in
bestmöglichem Umfang, was auch für die Zukunft zugesagt wird. Insoweit wird davon
ausgegangen, dass die von der FDP gewünschte „Roadmap“ dort, soweit sie überhaupt planbar
ist, hinterlegt und bekannt ist. Die Verwaltung hat natürlich zu keiner Zeit den Anspruch erhoben,
verlässliche Aussagen über die Zeitschiene der in Anspruch genommenen Gebäude erstellen zu
können. Derzeit ist bereits eine mittelfristige Planung wenig belastbar.
Die von der FDP-Fraktion ganz konkret dargestellten Verbesserungsvorschläge im Schreiben
vom 18.09.2015 wurden / werden geprüft und ggf. zeitnah umgesetzt. Hierbei spielt auch eine
Rolle, ob das Land als Kostenträger diese Maßnahmen genehmigt bzw. deren Kosten erstattet.
Bereits hier ergibt sich die Problematik, dass verlässliche Aussagen des Landes zumindest derzeit
nicht vorliegen.
Unterkunftszelte
Das „Verpflegungszelt“ ist seit geraumer Zeit mit einer Heizung versehen, so dass die Einnahme
der Essen außerhalb der Turnhalle möglich ist. Für die Security wurde eine `Blockhütte´
angeschafft, so dass diese bei der Ein- und Auslasskontrolle einen beheizbaren Unterstand hat.
Zaunanlage/Vereinzelungsanlage
Die derzeit aufgebauten Bauzäune sind - ohne Sichtschutz – auch bei stärkerem Wind geeignet.
Neben der Kostenfrage für eine feste Zaunanlage, würde eine solche Anlage möglicherweise auch
den Eindruck herbeiführen, dass die Nutzung dauerhaft oder für einen doch erheblich längeren
Zeitraum angedacht ist.
Eine Vereinzelungsanlage könnte gekauft oder (wenn dies der Markt hergeben würde) gemietet
werden. Da die Kosten für die Security durch das Land erstattet werden und die Kontrollen durch
echte Menschen, die sich gegenüber den untergebrachten Menschen nachweislich durch
Empathie ausgezeichnet haben, erfolgt, wird verwaltungsseits eine derartige Maßnahme nicht
befürwortet.
Container
Die Notunterkunft ist als Auffanglager des Landes konzipiert. Die Beschaffung / Miete von
ausreichend großen Containern (insbesondere zum Zweck der Verpflegung) stellt wie die
Zaunanlage eine nicht unerhebliche Kostenfrage und auch hier würde der Eindruck einer
dauerhaften / langfristigen Maßnahme suggeriert. Dies wird daher verwaltungsseits nicht
befürwortet. Bislang ist nicht bekannt, dass es im Verpflegungszelt bei schlechtem Wetter zu
Schwierigkeiten und/oder Beeinträchtigungen der Nutzer gekommen ist.
Beschlussvorlage WP9-188/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Schilfmatten statt Kunststoffplanen
Auch wenn ggf. Schilfmatten dem einen oder anderen `freundlicher´ erscheinen, könnte und sollte
dies auch durch Plakataktionen ohne großen zusätzlichen Kostenfaktor möglich sein. Um bei
größeren Windstärken den Sichtschutz sicher zu gestalten, könnte ein winddurchlässigeres
Material eingesetzt werden. Allerdings wird dadurch der Sichtschutz – je winddurchlässiger –
weniger wirksam. Daher kann es bei entsprechenden Wetterwarnungen immer dazu kommen,
dass der Blickschutz temporär entfernt wird.
Es wird vorgeschlagen, dass sich die Ausschussmitglieder vor der Sitzung um 17:15 Uhr an der
Halle treffen, damit man sich ein persönliches Bild machen und somit besser über den Antrag
beraten kann. Ausdrücklich wird hierbei darauf hingewiesen, dass es nur eine Besichtigung von
außen sein kann, da es in der Notunterkunft keinen „Besichtigungstourismus“ geben soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
Beschlussvorlage WP9-188/2015
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Seite 3