Daten
Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9222/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 50 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Abstimmungsergebnis:
03.12.2015
Betreff:
Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Vorlage insbesondere zum Thema
Bedarfsdeckung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Wie bekannt, ist es Aufgabe der Stadt Bedburg, die ihr seitens des Landes zugewiesenen
Asylantragsteller unterzubringen. Auf die vielfältigen Vorlagen in den Gremien der Stadt Bedburg
(u.a. WP9-143/2015 im Familien-, Kultur- und Sozialausschuss am 27.08.2015 und WP9143/2015 1. Ergänzung im Rat der Stadt Bedburg am 22.09.2015) darf insofern vollumfänglich
verwiesen werden.
Aktuelle Situation und mögliche Entwicklung
Neben den regulären Asylzuweisungen betreibt die Stadt Bedburg seit dem 08.09.2015 auch eine
Notunterkunft für das Land NRW, in der Flüchtlinge betreut werden, bis diese registriert und einer
Kommune regulär zugewiesen werden. Die in dieser Notunterkunft vorgehaltenen Plätze werden
bei der Anrechnung von Zuweisungen mit berücksichtigt, so dass es in den letzten Monaten nur
vereinzelt Asylzuweisungen – etwa im Rahmen einer Familienzusammenführung – gegeben hat.
Die monatlich der Stadt Bedburg zugehende Verteilerstatistik weist mit Stand 01.10.2015 aus,
dass 189 anrechenbare Flüchtlinge aufgenommen wurden und 230 Plätze in der Notunterkunft
vorgehalten werden. Damit läge die Stadt Bedburg mit 104 Plätzen über dem notwendigen
Aufnahmesoll vom Oktober 2015. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bei Schließung der
Notunterkunft die Stadt Bedburg (mit Stand 01.10.2015) insgesamt 315 Flüchtlinge entsprechend
unterzubringen hätte.
Das Aufnahmesoll der insgesamt zugewiesenen Flüchtlinge ist von 49 Personen im Januar 2014,
60 im Juli 2014, 103 im Januar 2015, 264 im September 2015 auf nunmehr 315 im Oktober 2015
gestiegen. Dies bedeutet allein im vorangegangenen Monat eine Erhöhung um 50 Personen im
Aufnahmesoll.
Verwaltungsseits wird, bei allen Unwägbarkeiten, davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende
2016 rund 470 Flüchtlinge in der regulären Asylzuweisung unterzubringen sind.
Es bleibt darauf hinzuweisen, dass im Asylverfahren abgelehnte Flüchtlinge mit einem
Abschiebehindernis nicht in der Zuweisungsstatistik berücksichtigt werden. Diese müssen aber
weiterhin durch die Stadt untergebracht werden. Derzeit befinden sich rund 15 Personen in den
städtischen Unterkünften, die nicht als Asylantragstellende angerechnet werden.
Städtische Kapazitäten (teilweise noch in Renovierung / Vorbereitung zur Nutzung)
Stand 18.11.15
Städtische Gebäude
Pannengasse 32
Pannengasse 34
Gommershovener Weg 20a
Gommershovener Weg 20b
Erkelenzer Straße 78 I
Erkelenzer Straße 78 II
Lindenstraße 4 a I
Lindenstraße 4 c
Lindenstraße 4 i
Lindenstraße 4a II
Gartenstraße
Alte Schule Kirchtroisdorf
Erftstraße 15
Beschlussvorlage WP9-222/2015
Kapazität
17
17
17
17
33
24
19
17
17
4
20
35
10
247
Belegung/
geplante Belegung
17
17
12
12
33
24
21
17
17
4
0
0
0
174
Frei
0
0
4
5
0
0
0
0
0
0
20
35
0
64
1)
1)
1)
1)
2)
3)
Seite 2
STADT BEDBURG
1)
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Nutzung nur bis 30.06.2016 geplant
voraussichtlich nutzbar Anfang 2016
Bauantrag gestellt, voraussichtlich Frühjahr/Mitte 2016 bezugsfertig / Kapazität im Rahmen des
Bauantrages ggf. zu ändern
2)
3)
Im Rahmen der Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt wurden bislang gute
Ergebnisse erzielt, so das mittelfristig (teilweise stehen noch der Abschluss von Mietverträgen,
ggf. notwendige Ertüchtigungen etc. pp an) rund 150 - 170 Plätze (variiert je nach Art der
Belegung mit Einzelpersonen und/oder Familien) zur Verfügung stehen. Die Akquisen wird
fortlaufend fortgesetzt.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 folgende Standorte zur möglichen
Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber festgelegt:
1. Fläche ehemaliger Bolzplatz Barbarastraße
2. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena)
Es wird davon ausgegangen, dass die Häuser im Mai / Juni 2016 bezugsfertig sind.
Nach derzeitigem Stand stehen somit am 01.07.2016 (nach Fertigstellung der neuen Gebäude /
Aufgabe der Lindenstraße 4) rund 430 Plätze zur Verfügung: Dies wird unter Betrachtung der
Prognose in Sachen Asylzuweisungen und weiterer Bemühungen auf dem Wohnungsmarkt
bedarfsgerecht sein. Sollten sich die Zahlen verändern, muss kurzfristig reagiert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Hamacher
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-222/2015
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