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Beschlussvorlage (Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
217 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
19.11.15, 18:01
Aktualisiert
19.11.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9222/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 50 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Abstimmungsergebnis: 03.12.2015 Betreff: Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Vorlage insbesondere zum Thema Bedarfsdeckung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie bekannt, ist es Aufgabe der Stadt Bedburg, die ihr seitens des Landes zugewiesenen Asylantragsteller unterzubringen. Auf die vielfältigen Vorlagen in den Gremien der Stadt Bedburg (u.a. WP9-143/2015 im Familien-, Kultur- und Sozialausschuss am 27.08.2015 und WP9143/2015 1. Ergänzung im Rat der Stadt Bedburg am 22.09.2015) darf insofern vollumfänglich verwiesen werden. Aktuelle Situation und mögliche Entwicklung Neben den regulären Asylzuweisungen betreibt die Stadt Bedburg seit dem 08.09.2015 auch eine Notunterkunft für das Land NRW, in der Flüchtlinge betreut werden, bis diese registriert und einer Kommune regulär zugewiesen werden. Die in dieser Notunterkunft vorgehaltenen Plätze werden bei der Anrechnung von Zuweisungen mit berücksichtigt, so dass es in den letzten Monaten nur vereinzelt Asylzuweisungen – etwa im Rahmen einer Familienzusammenführung – gegeben hat. Die monatlich der Stadt Bedburg zugehende Verteilerstatistik weist mit Stand 01.10.2015 aus, dass 189 anrechenbare Flüchtlinge aufgenommen wurden und 230 Plätze in der Notunterkunft vorgehalten werden. Damit läge die Stadt Bedburg mit 104 Plätzen über dem notwendigen Aufnahmesoll vom Oktober 2015. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bei Schließung der Notunterkunft die Stadt Bedburg (mit Stand 01.10.2015) insgesamt 315 Flüchtlinge entsprechend unterzubringen hätte. Das Aufnahmesoll der insgesamt zugewiesenen Flüchtlinge ist von 49 Personen im Januar 2014, 60 im Juli 2014, 103 im Januar 2015, 264 im September 2015 auf nunmehr 315 im Oktober 2015 gestiegen. Dies bedeutet allein im vorangegangenen Monat eine Erhöhung um 50 Personen im Aufnahmesoll. Verwaltungsseits wird, bei allen Unwägbarkeiten, davon ausgegangen, dass bis zum Jahresende 2016 rund 470 Flüchtlinge in der regulären Asylzuweisung unterzubringen sind. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass im Asylverfahren abgelehnte Flüchtlinge mit einem Abschiebehindernis nicht in der Zuweisungsstatistik berücksichtigt werden. Diese müssen aber weiterhin durch die Stadt untergebracht werden. Derzeit befinden sich rund 15 Personen in den städtischen Unterkünften, die nicht als Asylantragstellende angerechnet werden. Städtische Kapazitäten (teilweise noch in Renovierung / Vorbereitung zur Nutzung) Stand 18.11.15 Städtische Gebäude Pannengasse 32 Pannengasse 34 Gommershovener Weg 20a Gommershovener Weg 20b Erkelenzer Straße 78 I Erkelenzer Straße 78 II Lindenstraße 4 a I Lindenstraße 4 c Lindenstraße 4 i Lindenstraße 4a II Gartenstraße Alte Schule Kirchtroisdorf Erftstraße 15 Beschlussvorlage WP9-222/2015 Kapazität 17 17 17 17 33 24 19 17 17 4 20 35 10 247 Belegung/ geplante Belegung 17 17 12 12 33 24 21 17 17 4 0 0 0 174 Frei 0 0 4 5 0 0 0 0 0 0 20 35 0 64 1) 1) 1) 1) 2) 3) Seite 2 STADT BEDBURG 1) Sitzungsvorlage Seite: 3 Nutzung nur bis 30.06.2016 geplant voraussichtlich nutzbar Anfang 2016 Bauantrag gestellt, voraussichtlich Frühjahr/Mitte 2016 bezugsfertig / Kapazität im Rahmen des Bauantrages ggf. zu ändern 2) 3) Im Rahmen der Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt wurden bislang gute Ergebnisse erzielt, so das mittelfristig (teilweise stehen noch der Abschluss von Mietverträgen, ggf. notwendige Ertüchtigungen etc. pp an) rund 150 - 170 Plätze (variiert je nach Art der Belegung mit Einzelpersonen und/oder Familien) zur Verfügung stehen. Die Akquisen wird fortlaufend fortgesetzt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 folgende Standorte zur möglichen Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber festgelegt: 1. Fläche ehemaliger Bolzplatz Barbarastraße 2. Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) Es wird davon ausgegangen, dass die Häuser im Mai / Juni 2016 bezugsfertig sind. Nach derzeitigem Stand stehen somit am 01.07.2016 (nach Fertigstellung der neuen Gebäude / Aufgabe der Lindenstraße 4) rund 430 Plätze zur Verfügung: Dies wird unter Betrachtung der Prognose in Sachen Asylzuweisungen und weiterer Bemühungen auf dem Wohnungsmarkt bedarfsgerecht sein. Sollten sich die Zahlen verändern, muss kurzfristig reagiert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Hamacher ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-222/2015 Seite 3