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Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán) Beschlussvorlage (Anregung gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9216/2015 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.12.2015 Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW bzgl. der Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orbán Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Anregung der Republikaner NRW vom 14.10.2015 zur Kenntnis und weist sie als unzulässig zurück. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Republikaner NRW haben per Email vom 25.09.2015 sowie zur Wahrung der Schriftform ergänzend mit Schreiben vom 14.10.2015 gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) angeregt, den Regierungschef der Republik Ungarn, Herrn Viktor Orbán, zum Ehrenbürger der Stadt Bedburg zu ernennen. Die Anregung ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Gemäß § 24 GO in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Auch wenn gemäß § 6 Absatz 4 der Hauptsatzung für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden in der Stadt Bedburg grundsätzlich der Haupt- und Finanzausschuss zuständig ist, wird die Anregung aufgrund der Zuständigkeit des Rates hinsichtlich der Entscheidung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe d) GO unmittelbar dem Rat der Stadt Bedburg vorgelegt. Da die Anregung offenbar an alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gerichtet war, hat der Städte- und Gemeindebund NRW in einer Stellungnahme vom 29.09.2015 klargestellt, dass die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen ist, die Eingabe dann aber als unzulässig zurück gewiesen werden kann. Die Stellungnahme ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Der Antrag wird insbesondere deshalb als unzulässig betrachtet, weil es der Partei „Die Republikaner“ nicht um ein Sachanliegen geht, sondern vielmehr um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Hinzu kommt, dass es im vorliegenden Sachverhalt an einer irgendwie gearteten persönlichen Beziehung zwischen der Gebietskörperschaft – hier der Stadt Bedburg – und dem Anregungsführer, wie sie die Regelung in § 24 GO NRW immanent voraussetzt, fehlt. Darüber hinaus ist vorliegend auch die Voraussetzung des § 34 GO nicht erfüllt, wonach das Ehrenbürgerrecht nur dann verliehen werden kann, wenn besondere Verdienste für die Stadt vorliegen und die betreffende Person sich damit außergewöhnlich und weit über das übliche Maß hinaus für die Stadt eingesetzt hat. Die besonderen Verdienste müssen sich also auf die Stadt beziehen, die das Ehrenbürgerrecht verleihen will. Besondere Verdienste um die Stadt Bedburg liegen im Zusammenhang mit der Person Viktor Orbán nicht vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Beschlussvorlage WP9-216/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 24.11.2015 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-216/2015 Seite 3