Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
663 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9199/2015 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2016. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt. Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Bei allen Abfallarten wird hinsichtlich der Abfallmengen mit den Durchschnittswerten der letzten 5 Jahre kalkuliert:         Restabfall Sperrgut Bioabfall Grünabfall Papier Schadstoffe Wilder Müll Großgeräte 3.420 t 1.020 t 4.050 t 480 t 1.680 t 30 t 150 t 2.740 Stück Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises für die Entsorgung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2016 zu zahlen:  Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 158,63 €  Entsorgung der Grünabfälle 41,98 €  Entsorgung der Bioabfälle 53,28 € Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung (158,70 € in 2015) (27,76 € in 2015) (50,60 € in 2015) Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Der starke Anstieg des Gebührensatzes für die Entsorgung der Grünabfälle wurde vom Rhein-Erft-Kreis wie folgt begründet: „Der Vertrag über die Entsorgung der Grünabfälle läuft Ende 2015 aus. Die im vergangenen Jahr begonnene europaweite Ausschreibung führte zu stark gestiegenen Entsorgungskosten. Dies ist auf die letzte Novellierung der Bioabfallverordnung zurück zu führen. Hiernach müssen nun auch Grünabfälle vollständig hygienisiert werden, was zu einem erhöhten Aufwand führt.“ Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 964.030 € und liegt damit etwas höher als die der Kalkulation des Vorjahres (=933.360 €). Im Jahr 2016 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 404.340 € zu zahlen. In der Gebührenbedarfsberechnung 2015 waren es 385.500 €. Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Entwicklung der Unternehmerentschädigungen 160.000 € 140.000 € 120.000 € 100.000 € 80.000 € 60.000 € 40.000 € 20.000 € 0€ Restabfall Sperrgut 2011 2012 2013 Grünabfall 2014 2015 Bioabfall 2016 Kalkulation Restmüllgefäßgröße in l 80 120 240 770 1.100 70 Behälterbestand 5.673 3.045 617 28 70 400 Entleerungen je Gefäßart 80.013 47.462 10.838 604 2.042 400 14 15 18 21 29 1 6.401.040 5.695.440 2.601.120 465.080 2.246.200 28.000 12 1 Durchschnitt Jahresliteraufkommen 17.436.880,00 Kalkulation 2015: 17.915.082,00 Pflichtentleerungen 12 12 12 12 Der Betriebsabrechnungsbogen, der die einzelnen Kostenstellen und Kostenarten ausweist, ist als Anlage beigefügt. Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 17.436.880 l und die ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.520.460 € ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,0872 €. Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: Entwicklung des Behälterbestands Das Gesamtlitervolumen nimmt dennoch stetig ab, wie folgende Grafik zeigt: Dies liegt an der stetig sinkenden Entleerungshäufigkeit (insbesondere bei den großen Gefäßen). Das sinkende Litervolumen hat gebührenerhöhende Wirkung. Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2016 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2016 nunmehr 50,19 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt:      80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € 10,00 € 19,00 € 61,00 € 87,00 € Die Gestellungsgebühr bleibt gefäßgrößenübergreifend bei 1,69 € je Restmüllgefäß und Jahr. Restabfallgefäßgröße in l Gebühr je Entleerung Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebühr je Entleerung 2015 Gebühr bei Pflichtleerungen 2015 Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2015 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2015 Differenz Vorausleistungen 2016 zu 2015 Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) 80 120 240 770 1100 70 6,98 € 10,46 € 20,93 € 67,14 € 95,92 € 83,76 € 125,52 € 251,16 € 14 15 18 97,72 € 156,90 € 6,19 € 9,28 € 18,56 € 74,28 € 111,36 € 222,72 € 15 16 19 92,85 € 148,48 € 4,73 € 8,42 € 6,10 € 805,68 € 1.151,04 € 21 29 1 376,74 € 1.409,94 € 2.781,68 € 6,10 € 59,55 € 85,07 € 5,41 € 714,60 € 1.020,84 € 21 30 1 352,64 € 1.250,55 € 2.552,10 € 5,41 € 23,92 € 159,39 € 554.366 € 477.761 € 232.449 € 39.478 € 229,29 € 194.718 € 2.440 € 1.501.211 € Kostendeckungsgrad 98,73% Die Entleerungshäufigkeit sinkt durchweg um 1 Entleerung pro Jahr. Ausnahme sind die 770-l-Gefäße, deren Entleerungen konstant bleiben. Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Der Gebührenanstieg hat insbesondere folgende Gründe:  Anstieg der Kosten um rd. 55 T€ (+ 3,67%)  Niedrigerer Überschuss aus dem Vorjahr von rd. 40 T€ o Somit Erhöhung der ansatzfähigen Kosten um rd. 136 T€ (+ 9,74%)  Reduziertes Litervolumen von rd. 478.000 Litern (- 2,67%) Die Gebührenentwicklung der letzten 10 Jahre stellt sich wie folgt dar: Jahr Preis für einmalige Entleerung eines 80-l-Gefäßes 2007 7,12 € 2008 7,47 € 2009 7,27 € 2010 7,48 € 2011 6,27 € 2012 6,18 € 2013 7,11 € 2014 6,83 € 2015 6,19 € 2016 6,98 € Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.11.2015 ----------------------------------Bremer ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachdienstleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-199/2015 1. Ergänzung Seite 9