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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-210/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
146 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-210/2015)

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Inhalt der Datei

ENTWURF Siebte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg vom xx.xx.2015 Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgende Siebte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse beschlossen: Artikel I § 4 Abs. 6 erhält folgende Fassung: Ab dem Jahr 2016 beträgt die Gebühr je Kubikmeter Schmutzwasser 2,79 €. Artikel II § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Gebühr ab dem Jahr 2016 beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung jährlich 0,67 €. Artikel III Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.