Daten
Kommune
Bedburg
Größe
320 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9200/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
17.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung
von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche
Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von
Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner
Personen bzw. Personengruppen dient.
Abfuhrleistung:
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Der Preis
für diese Leistung beträgt 18,56 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare
Kosten in Höhe von 22,09 €/m³ in die Gebührenkalkulation ein.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden
Kosten betragen ab dem 01.01.2016:
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l
1,93 €/m³
für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert
von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l
19,57 €/m³
für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l
38,70 €/m³
für Chemietoiletten
60,65 €/m³
Die Verwaltungskosten werden mit einem 5%igen Aufschlag bewertet.
Berechnung:
2016
Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert 2.000 mg/l
bis zu 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Chemietoiletten
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Zwischensumme
5 % Verwaltungskosten
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP9-200/2015 1. Ergänzung
2015
22,09
1,93
24,02
1,20
25,22
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
1,91
24,00
1,20
25,20
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,57
41,66
2,08
43,74
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
19,41
41,50
2,08
43,58
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
38,70
60,79
3,04
63,83
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
38,39
60,48
3,02
63,50
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,65
82,74
4,14
86,88
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
22,09
60,17
82,26
4,11
86,37
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
€/m³
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 18.11.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleister
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-200/2015 1. Ergänzung
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