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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
320 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9200/2015 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 17.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Haushaltsjahr 2016. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen bzw. Personengruppen dient. Abfuhrleistung: Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Der Preis für diese Leistung beträgt 18,56 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer und fließt somit als anrechenbare Kosten in Höhe von 22,09 €/m³ in die Gebührenkalkulation ein. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden Kosten betragen ab dem 01.01.2016:  für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert von 2.000 mg/l 1,93 €/m³  für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l 19,57 €/m³  für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l 38,70 €/m³  für Chemietoiletten 60,65 €/m³ Die Verwaltungskosten werden mit einem 5%igen Aufschlag bewertet. Berechnung: 2016 Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert 2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Chemietoiletten Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Beschlussvorlage WP9-200/2015 1. Ergänzung 2015 22,09 1,93 24,02 1,20 25,22 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 1,91 24,00 1,20 25,20 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 19,57 41,66 2,08 43,74 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 19,41 41,50 2,08 43,58 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 38,70 60,79 3,04 63,83 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 38,39 60,48 3,02 63,50 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 60,65 82,74 4,14 86,88 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 60,17 82,26 4,11 86,37 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 18.11.2015 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleister Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-200/2015 1. Ergänzung Seite 3