Daten
Kommune
Bedburg
Größe
127 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9175/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
03.11.2015
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Friedhofswesen
hier: 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bedburg vom 13.11.2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der
Stadt Bedburg vom 13.11.2013 zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung vom 03.11.2015 dem Antrag der
Eheleute Vieth auf Errichtung einer Urnenstele auf dem Friedhof in Kaster zugestimmt.
Einzelheiten können der Sitzungsvorlage WP9-175/2015 entnommen werden.
Durch diese neue Bestattungsform ist eine Änderung bzw. Ergänzung der Friedhofssatzung
erforderlich (§§ 13 Abs. 2, 16 Abs. 1 und 28 Abs. 12). Eine Berücksichtigung in der Satzung über
die Erhebung von Friedhofsgebühren ist bereits durch den FD 2 erfolgt und wurde im Haupt- und
Finanzausschuss vorberaten.
Die bisherige Regelung in § 8 Abs. 5 muss gestrichen werden, weil hier gesetzliche Regelungen
im Bestattungsgesetz NRW die Fristen regeln.
Neben dieser Änderung schlägt die Verwaltung vor, Ergänzungen zu den §§ 15 und 28
vorzunehmen.
Auch wenn bei der Rückgabe von Nutzungsrechtgen bislang kein Antrag auf Erstattung der noch
verbleibenden Nutzungsgebühren gestellt wurde, hält die Verwaltung eine Klarstellung in dieser
Hinsicht für sinnvoll.
Als sinnvoll wird auch eine Klarstellung im § 28 Abs. 10 und 11 der Friedhofssatzung bezüglich
des Ablegens von Grabschmuck erachtet.
Obwohl die Nutzungsberechtigten schriftlich erklären, dass Ihnen bekannt ist, dass auf den
pflegefreien Grabfeldern und Urnenbaumgräbern kein Grabschmuck und kein Grablicht in der Zeit
vom 01. April bis 14. Oktober eines jeden Jahres abgelegt werden darf, musste in der
Vergangenheit festgestellt werden, dass diese Regelung oftmals nicht beachtet wird. Hierdurch
entsteht bei den Pflegearbeiten für den Bauhof ein nicht unerheblicher Aufwand, der mit dieser
Bestattungsform nicht verbunden sein sollte.
Mit der vorgeschlagenen satzungsrechtlichen Ergänzung ist auch eine klare rechtliche Regelung
verbunden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 24.11.2015
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-175/2015 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Beschlussvorlage WP9-175/2015 1. Ergänzung
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