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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-233/2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP9-233/2015)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2016 vom xx.xx.xxx Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S 666, SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2015 (GV. NRW. S. 495), des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2015 (BGBl. I S. 434), hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Grundsteuer A Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird mit 380 v. H. festgesetzt. §2 Grundsteuer B Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 590 v. H. festgesetzt. §3 Gewerbesteuer Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird mit 495 v. H. festgesetzt. §4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten Diese Hebesatzsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Hebesätze gelten ab 01.01.2016.