Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9234/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.12.2015
Betreff:
Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die beigefügte außerplanmäßige Auszahlung
gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit der Anbindung des Hochwasserrückhaltebeckens Garsdorf an die Erft erfolgte die
Fertigstellung der baulichen Anlagen zur ständigen Versorgung des Peringser Sees mit
Wasser aus der Erft.
Aufgrund bestehender Verträge, abschließender Rechnungslegung und Kostenverhandlungen hat die Stadt Bedburg hierzu einen Kostenanteil in Höhe von 355.155,15 €
zu zahlen. Hiervon wird wiederum von der RWE Power AG ein Teil übernommen, sodass
der eigentliche Kostenanteil der Stadt bei 116.777,48 € liegt. Die übrigen Kosten werden
aufgrund der Vertragsverhältnisse zunächst von der RWE Power AG jeweils an die Städte
Bedburg und Bergheim überwiesen und von diesen mit dem jeweiligen städtischen
Kostenanteil an den Erftverband gezahlt.
Da Zeitpunkt und Höhe der Schlussabrechnung bei Anmeldung der Haushaltsmittel für
2015 noch nicht vorlagen, war die Einstellung der Haushaltsmittel in der nun benötigten
Höhe nicht möglich. Hieraus ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Bedburg, die
sachlich und zeitlich nicht verschoben werden kann.
Zur weiteren Erläuterung sind des Weiteren vertragliche, nichtöffentliche Informationen
beigefügt.
Deckungsvorschlag:
Für den Kostenanteil, der von der RWE Power AG erstattet wird, besteht eine Forderung
der Stadt in der entsprechenden Höhe von 238.377,67 €.
Darüber hinaus sind für das Jahr 2015 noch Haushaltsmittel im investiven Bereich zum
Allgemeinen Grunderwerb in Höhe von 287.878,00 € vorhanden, die in diesem Jahr nicht
mehr verausgabt werden. Hier ist vor allem der geplante Grunderwerb des Grundstücks
Lindenstraße / Ecke Bahnstraße für die geplante Rad- und Fußwegeunterführung zur
Adolf-Silverberg-Straße zu nennen. Für diesen Grunderwerb wurden Auszahlungen in
Höhe von 200.000,00 € veranschlagt.
Nach der Deckung der Kosten für die Seeversorgung stünden dann noch ca. 287.878,00
€ - 116.778,00 € = 162.100,00 € für Auszahlungen zur Verfügung, um kurzfristige
Grundstückserwerbe (z.B. Straßenland) tätigen zu können.
Weitere vertragliche, nichtöffentliche Erläuterungen sind als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Beschlussvorlage WP9-234/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 26.11.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Herbert Baum
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-234/2015
Seite 3