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Beschlussvorlage (Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees
hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9234/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.12.2015 Betreff: Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees hier: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die beigefügte außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit der Anbindung des Hochwasserrückhaltebeckens Garsdorf an die Erft erfolgte die Fertigstellung der baulichen Anlagen zur ständigen Versorgung des Peringser Sees mit Wasser aus der Erft. Aufgrund bestehender Verträge, abschließender Rechnungslegung und Kostenverhandlungen hat die Stadt Bedburg hierzu einen Kostenanteil in Höhe von 355.155,15 € zu zahlen. Hiervon wird wiederum von der RWE Power AG ein Teil übernommen, sodass der eigentliche Kostenanteil der Stadt bei 116.777,48 € liegt. Die übrigen Kosten werden aufgrund der Vertragsverhältnisse zunächst von der RWE Power AG jeweils an die Städte Bedburg und Bergheim überwiesen und von diesen mit dem jeweiligen städtischen Kostenanteil an den Erftverband gezahlt. Da Zeitpunkt und Höhe der Schlussabrechnung bei Anmeldung der Haushaltsmittel für 2015 noch nicht vorlagen, war die Einstellung der Haushaltsmittel in der nun benötigten Höhe nicht möglich. Hieraus ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Bedburg, die sachlich und zeitlich nicht verschoben werden kann. Zur weiteren Erläuterung sind des Weiteren vertragliche, nichtöffentliche Informationen beigefügt. Deckungsvorschlag: Für den Kostenanteil, der von der RWE Power AG erstattet wird, besteht eine Forderung der Stadt in der entsprechenden Höhe von 238.377,67 €. Darüber hinaus sind für das Jahr 2015 noch Haushaltsmittel im investiven Bereich zum Allgemeinen Grunderwerb in Höhe von 287.878,00 € vorhanden, die in diesem Jahr nicht mehr verausgabt werden. Hier ist vor allem der geplante Grunderwerb des Grundstücks Lindenstraße / Ecke Bahnstraße für die geplante Rad- und Fußwegeunterführung zur Adolf-Silverberg-Straße zu nennen. Für diesen Grunderwerb wurden Auszahlungen in Höhe von 200.000,00 € veranschlagt. Nach der Deckung der Kosten für die Seeversorgung stünden dann noch ca. 287.878,00 € - 116.778,00 € = 162.100,00 € für Auszahlungen zur Verfügung, um kurzfristige Grundstückserwerbe (z.B. Straßenland) tätigen zu können. Weitere vertragliche, nichtöffentliche Erläuterungen sind als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Beschlussvorlage WP9-234/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 26.11.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Herbert Baum ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-234/2015 Seite 3