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Beschlussvorlage (Anlage 1 - APL Wasserversorgung Peringssee)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,2 MB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
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Inhalt der Datei

Haushaltsjahr: 2015 Stadt Bedburg Der Bürgermeister FD Antrag auf Erteilung der Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung gem. S 83 Abs. 1 Satz 3 GO Produkt: 13.551.114 Räumliche Planung und Entwicklung Anlage N,N. Sachkonto 7851 000 Auszahlungen Maßn.-Nr. M551 51 1 43 Herstellung Peringssee Zweckbestimmung: Herstellung der Wasserversorgung des Peringssees, für Baumaßnahmen Kostenanteil der Stadt Bedburg lm o. g. Haushaltsjahr stehen bei vorgenannter Haushaltsstelle zur Verfügung: 1. Haushaltsplan 0,00 € 2. Mittel gemäß S 82 GO NW 0,00 € 3. Haushaltsausgabereste 0,00 € (nicht bei VE) verfügbar 0,00 € Angewiesen und vorausverfügt 0,00 € Somit noch verfügbar 0,00 € H öhe der beantragten Begründung (sachliche H aushaltsü bersch reitu ng : 355.155,15 € und zeitliche Unabweisbarkeit): Mit der Anbindung des Hochwasserrückhaltebeckens Garsdorf an die Erft erfolgte die Fertigstetlung der baulichen Anlagen zur ständigen Versorgung des Peringser Sees mit Wasser aus der Erft. Aufgrund bestehender Verträge, abschließender Rechnungslegung und Kosten' verhandlungen hat die Stadt Bedburg hienu einen Kostenanteil in Höhe von 355.155,15€ zu zahlen. Hieruon wird wiederum von der RWE Power AG ein Teil übernommen, sodass der eigentliche Kostenanteil der Sfadf bei 116.777,48€ liegt. Die übrigen Kosten werden aufgrund der Vertragsverhältnisse zunächst von der RWE Power AG jeweils an die Städte Bedburg und Bergheim überwiesen und von diesen mit dem jeweiligen städtischen Kostenanteil an den Erftverband gezahlt. Da Zeitpunkt und Höhe der Schlussabrechnung bei Anmeldung der Haushaltsmittel für 2015 noch nicht vorlagen, war die Einstellung der Haushaltsmittel in der nun benötigten Höhe nicht möglich. Hieraus ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung der Sfadf Bedburg, die sachlich und zeitlich nicht verschoben werden kann. Zur weiteren Erläuterung sind des Weiteren vertragliche, nichtöffentliche I nfo rm atio n e n b e ig ef ü gt. 20-004 I APL Peringsmaar,doc Deckunqsvorschlag: Kostenträqe r: 1 Liege nschaftsveru,ualtu n g Kostenstelle: 1 03.001 Liegenschaftsverwaltung Maßnahmennummer: M1 1 1 1 0010 Enarerb von Grundstücken Sachkonto: 7821000 Auszahlung Enverb von Grundstücken 0 1 . 1 1 1 .40 Für den Kostenanteil, der von der RWE Power AG erstattet wird, besteht eine Forderung der Stadt in der entsprechenden Höhe von 238.377,67 €. Für das Jahr 2015 sind noch Haushaltsmittel im investiven Bereich zum Allgemeinen Grunderwerb in Höhe von 287.878,00 € vorhanden, die in diesem Jahr nicht mehr verausgabt werden. Hier ist vor allem der geplante Grunderwerb des Grundstücks Lindenstraße / Ecke Bahnstraße für die geplante Rad- und Fußwegeunterführung zur Adolf-Silverberg-Straße zu nennen. Für diesen Grunderwerb wurden Auszahlungen in Höhe von 200.000,00 € veranschlagt. Nach der Deckung der Kosten für die Seeversorgung stünden dann noch ca. 287.878,00 € - 116.778,00 € = 162.100,00 € für Auszahlungen zur Verfügung, um ku rzfristige G ru nd stückse rwerbe (2. B. Stra ße n I and) tätige n zu kön ne n. Weitere vertragliche, nichtöffentliche Erläuterungen sind als Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 26. 11 .2015 lm Auftrpg: [1.,(CaRainer Köster Fachdienstleiter Genehm i g u n gsverfah ren : Die Unabweisbarkeit der vorgenannten Haushaltsüberschreitung wird anerkannt. Die Haushaltsüberschreitung ist gemäß $ 83 Abs. 2 GO NW i. V. m. $ 8 Nr. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahe 2015 E unerheblich t-X I erheblich. Die gemäß S 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW erforderliche Genehmigung der Haushaltsüberschreitung durch den Kämmerer wird hiermit erteilt. Die unerhebliche Haushaltsüberschreitung wird dem Rat gemäß S 83 GO NW zur Kenntnis gebracht. 50181 Bedburg, den 26.11.2015 lm Auftrag: Baum Stadtkämmerer 20-004 I APL Peringsmaar.doc An den Rat der Stadt Bedburg zur Sitzung am 15.12.2015 Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat nimmt die unerhebliche Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis. [--_l 20-004 / APL Peringsmaar.doc zutreffendes ankreuzen