Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) -Stellungnahme der Stadt Bedburg zum 2. Beteiligungsverfahren-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
175 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
02.12.15, 18:03
Aktualisiert
02.12.15, 18:03
Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
-Stellungnahme der Stadt Bedburg zum 2. Beteiligungsverfahren-) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
-Stellungnahme der Stadt Bedburg zum 2. Beteiligungsverfahren-) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW)
-Stellungnahme der Stadt Bedburg zum 2. Beteiligungsverfahren-)

öffnen download melden Dateigröße: 175 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9204/2015 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: - 60 - öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 10.11.2015 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) -Stellungnahme der Stadt Bedburg zum 2. BeteiligungsverfahrenBeschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zur erneuten Offenlage des Entwurfs des Landesentwicklungsplans die von der Verwaltung vorgeschlagene Stellungnahme abzugeben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel vom 10.11.2015: Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat für den ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplanes* (LEP NRW) ein Beteiligungsverfahren in der Zeit von 08/13 bis 02/14 durchgeführt. *Der Landesentwicklungsplan dient der übergeordneten Raumplanung und manifestiert die landespolitischen mittel- bis langfristigen strategischen Ziele. Die hier enthaltenen Festsetzungen (zeichnerisch wie textlich) sind in der nachgeordneten Regionalplanung (durch die Bezirksregierungen) sowie letzten Endes der städtischen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan sowie Bebauungspläne) entsprechend zu berücksichtigen. Die zentrale Vorschrift für die raumbedeutsame Landesplanung bildet die Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG). Dabei sind die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen. Bereits 2014 wurde ein erster Entwurf zur Änderung des LEP durch die Landesregierung unter konzeptionellen Änderungen in nicht unwesentlichen Teilen beschlossen. Die im Rahmen dieses ersten Beteiligungsverfahrens seitens von der Stadt Bedburg formulierte und in Gemeinschaft mit dem Projektverband :terra nova abgegebene Stellungnahme hat jedoch keine wesentliche Änderung des frühzeitigen Entwurfes zum LEP zur Folge gehabt. -Die seitens der Stadt Bedburg geltend gemachten Belange und Anregungen können der Anlage B) entnommen werden.Mit Datum vom 22.09.2015 wurde jedoch aufgrund sehr zahlreicher Stellungnahmen seitens der Landesregierung entschieden, den ursprünglichen Entwurf des LEP erneut zu ändern und ein zweites Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der dazugehörige Umweltbericht ist ebenfalls entsprechend fortgeschrieben worden. Hierzu ist anzumerken, dass für den überarbeiteten Entwurf des LEP (Stand: 25.06.2013), ein weiteres Beteiligungsverfahren mit u.g. Frist stattfindet, jedoch Stellungnahmen (Bedenken, Anregungen) nur zu den geänderten Festsetzungen abgegeben werden können. Im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahren besteht in der Folge die Möglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürgern sowie von der Planung betroffenen Trägern öffentlicher Belange (TöB) in der Zeit vom 15.11.2015 bis einschließlich zum 15.01.2016 Belange geltend zu machen und Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des LEP NRW abgeben zu können. Die detaillierte Gegenüberstellung des 1. Entwurfes zum aktuell überarbeiteten Planentwurf sowie die Abwägung der zahlreichen Stellungnahmen (Synopse zum LEP) ist quantitativ sehr umfangreich ausgearbeitet worden und kann daher an dieser Stelle leider nicht beigefügt werden (10.266 Seiten). Die Synopse mit den eingearbeiteten Änderungen erhält eine zweispaltige Tabelle. In der linken Spalte ist der Text des LEP-Entwurfes vom (25.06.2013) enthalten. In der rechten Spalte ist der geänderte LEP-Entwurf mit Stand vom 22.09.2015 wiedergegeben. Beschlussvorlage WP9-204/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist die Stellungnahme der Stadt Bedburg nochmals der Anlage (B) beigefügt. Die vollständigen Unterlagen sind auf der Homepage des Landes Nordrhein-Westfalen unter „Land.NRW.de“ bzw. konkret unter: https://land.nrw/de/thema/landesplanung eingestellt und können dort vollumfänglich eingesehen werden. Die Verwaltung beabsichtigt aus dem o.g. Grunde keine inhaltlich divergierende Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben. Um jedoch ggbf. auf etwaige Unvorhersehbarkeiten reagieren zu können, eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel während der formellen Beteiligungsfrist (bis 15.01.2016) nicht mehr vorgesehen ist, behält sich die Verwaltung vor, ggbf. auf die bereits abgegebene Stellungnahmen zu verweisen. Aktueller Sachstand zur Sitzung des Rates am 15.12.2015: Es ist beabsichtigt, eine Stellungnahme abzugeben. Diese wird zur Sitzung des Rates am 15.12.2015 nachgereicht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine unmittelbaren Folgen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 01.12.2015 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-204/2015 1. Ergänzung Seite 3