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Beschlussvorlage (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
214 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
14.12.15, 18:59
Aktualisiert
14.12.15, 18:59
Beschlussvorlage (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7) Beschlussvorlage (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7) Beschlussvorlage (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7) Beschlussvorlage (Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9243/2015 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.12.2015 Betreff: Einspruch der CDU-Fraktion gemäß § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg weist den Einspruch der CDU-Fraktion gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 zurück und bestätigt ausdrücklich die gefassten Beschlüsse. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 03.12.2015, hier eingegangen am 04.12.2015, legt die CDU-Fraktion Einspruch gegen die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses zu den Tagesordnungspunkten 4, 5, 6 und 7 der Sitzung vom 01.12.2015 ein. Als Begründung wird angeführt, die Beschlüsse seien weder sachgerecht noch bürgerfreundlich. Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben wird verwiesen. Gemäß § 57 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW (GO) können Beschlüsse von Ausschüssen mit Entscheidungsbefugnis erst durchgeführt werden, wenn innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist weder vom Bürgermeister noch von einem Fünftel der Ausschussmitglieder Einspruch eingelegt worden ist. Über den Einspruch entscheidet der Rat. § 28 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg greift diese Regelung auf und legt als Frist, innerhalb der ein entsprechender Einspruch eingelegt werden kann, drei Tage, den Tag der Beschlussfassung nicht eingerechnet, fest.  Die Frist wurde vorliegend gewahrt, der Einspruch ist am dritten Tage (04.12.2015) nach der Beschlussfassung (01.12.2015) hier eingegangen. § 28 der Geschäftsordnung besagt weiterhin, dass der Einspruch entweder vom Bürgermeister oder von einem Fünftel der Ausschussmitglieder eingelegt werden muss. In der Kommentierung Kleerbaum/Palmen wird diesbezüglich ausgeführt, dass das Gesetz das Einspruchsrecht zwingend an das erforderliche Quorum bindet, sodass weder einem einzelnen Ausschussmitglied noch einem einzelnen Ratsmitglied das Einspruchsrecht zusteht. Der Kommentar Held/Winkel/Wansleben ergänzt, dass ein Einspruch im übrigen dann nicht vorliegt, wenn ein Ausschussmitglied angibt, im Namen oder im Einverständnis anderer Ratsmitglieder zu handeln, es sei denn, dieses Ratsmitglied bringt innerhalb der von der Geschäftsordnung für den Einspruch bestimmten Frist die Erklärung des Einverständnisses oder die Vollmacht von mindestens einem Fünftel der Ausschussmitglieder zweifelsfrei bei. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Olpen, ist nicht Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses und hat auch keinerlei Einverständniserklärungen oder Vollmachten anderer Ausschussmitglieder vorgelegt.  Das erforderliche Quorum (ein Fünftel der Ausschussmitglieder; Ausschussmitgliedern also 3) ist somit vorliegend nicht erfüllt. bei 15 Trotz der Tatsache, dass das erforderliche Quorum nicht erfüllt wird, wird der Einspruch dennoch zugelassen, um zeitnah eine abschließende Entscheidung in der Sache herbeiführen zu können – insbesondere vor dem Hintergrund möglicher weiterer rechtlicher Auseinandersetzungen und Fragestellungen. Beschlussvorlage WP9-243/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Verfahren bei Einspruch Zum weiteren Verfahren ist festzuhalten, dass über einen Einspruch der Rat entscheidet, und zwar nach Möglichkeit in seiner nächsten ordentlichen Sitzung. Weist der Rat den Einspruch zurück, ist der Ausschussbeschluss durchzuführen. Sollte der Rat dem Einspruch hingegen stattgeben, darf der Beschluss des Ausschusses nicht vollzogen werden und die Angelegenheit ist an den zuständigen Fachausschuss zurück zu verweisen. Die Tagesordnungspunkte des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015, gegen die die CDU-Fraktion Einspruch eingelegt hat, sind nachfolgend aufgelistet: - Bebauungsplan Nr. 20/Kaster (TOP 4 des Stadtentwicklungsausschusses) -Gebiet zwischen Burgstraße/Erkelenzer Straße, L 279 und Steifensandstraßea) Aufhebungsbeschluss b) Beschluss zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW c) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.. 3a/Lipp - Bebauungsplan Nr. 19/Kaster (TOP 5 des Stadtentwicklungsausschusses) -Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“ / „Schützendelle“hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Bebauungsplan Nr. 27/Kaster (TOP 6 des Stadtentwicklungsausschusses) -Ortslage Königshoven um die „Josef-Schnitzler-Straße“ / obere „Talstraße“ hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gestaltungssatzung gem. § 86 Abs. BauO NRW (TOP 7 des Stadtentwicklungsausschusses) -Teilgebiet von Königshoven und Kaster Bereiche der Plangebiete der – aufzuhebenden – Bebauungspläne Nr. 19/Kaster und Nr. 27/Kaster Die Sitzungsvorlagen zu den vorgenannten Tagesordnungspunkten des Stadtentwicklungsausschusses sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 2 bis 5 zur Kenntnis beigefügt. Auf die Ausführungen in den Sitzungsvorlagen wird vollinhaltlich verwiesen. Die Beschlüsse in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2015 wurden jeweils mit Stimmenmehrheit gefasst. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Beschlussvorlage WP9-243/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-243/2015 Seite 4