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Beschlussvorlage (Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
84 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. 2. 3. Deutsche Bahn AG, Köln, 06.01.2016 Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme: Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Westnetz GmbH, DortIm Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keimund, ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz 07.01.2016 GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Geologischer Dienst NRW, Für das o.g. Plangebiet gebe ich folgenden HinKrefeld, weis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Tech07.01.2016 nischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. • Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – Nordrhein-Westfalen, 1:350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbeben- Entfällt. Entfällt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 4. 5. 6. zone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Siehe auch http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643 Landesbetrieb Straßenbau Westlich des Plangebietes verläuft in einiger EntNRW, Autobahnniederlas- fernung von ca. 580 m die von der Autobahnniesung Krefeld, Krefeld, derlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn 61, 14.01.2016 Abschnitt 18. Grundsätzliche Bedenken gegen die geänderten Festsetzungen der o.a. 1. vereinfachten Änderung der Bauleitplanung bestehen diesseits nicht. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden können. Bezirksregierung Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Köln, wahrzunehmenden öffentlichen Belange der all15.01.2016 gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Erftverband, Bergheim, Aus Wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erft15.01.2016 verbandes bestehen keine Bedenken. Wir weisen jedoch darauf hin, dass zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden sollten. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen werden mit der Realisierung der Planung weder begründet noch vorbereitet. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 7 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Nach entsprechender Prüfung erfolgen die Schmutzwasserentsorgung und die Entwässerung des Niederschlagswassers über die Kanalisation im Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie der Karlstraße. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 7. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 18.01.2016 auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freilanlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Union 43“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Es wurde diesbezüglich zusätzlich die bergbaubePlanungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. treibende RWE Power AG in Köln beteiligt, deren Stellungnahme abzuwarten ist. Im Übrigen werden Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an bereits Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sodie RWE Power AG Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, wie die Grundwasserständen geführt. sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen, 20.01.2016 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 7 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5