Daten
Kommune
Bedburg
Größe
84 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
2.
3.
Deutsche Bahn AG, Köln,
06.01.2016
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Westnetz GmbH, DortIm Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keimund,
ne 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
07.01.2016
GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Geologischer Dienst NRW, Für das o.g. Plangebiet gebe ich folgenden HinKrefeld,
weis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Tech07.01.2016
nischen Baubestimmungen des Landes NRW ist
bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen.
• Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – Nordrhein-Westfalen,
1:350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbeben-
Entfällt.
Entfällt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
4.
5.
6.
zone 2 in geologischer Untergrundklasse S
zuzuordnen.
Siehe
auch
http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643
Landesbetrieb Straßenbau Westlich des Plangebietes verläuft in einiger EntNRW, Autobahnniederlas- fernung von ca. 580 m die von der Autobahnniesung Krefeld, Krefeld,
derlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn 61,
14.01.2016
Abschnitt 18.
Grundsätzliche Bedenken gegen die geänderten
Festsetzungen der o.a. 1. vereinfachten Änderung
der Bauleitplanung bestehen diesseits nicht.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
können.
Bezirksregierung Köln,
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
Köln,
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der all15.01.2016
gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Erftverband, Bergheim,
Aus Wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erft15.01.2016
verbandes bestehen keine Bedenken. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und
zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung im Plangebiet versickerungsfördernde
Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden sollten.
Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die
jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z.B. die Versickerung vor Ort und
die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen werden mit der Realisierung der Planung weder begründet noch vorbereitet.
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
7 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Nach entsprechender Prüfung erfolgen die
Schmutzwasserentsorgung und die Entwässerung
des Niederschlagswassers über die Kanalisation im
Mischsystem in Sankt-Ursula-Weg sowie der Karlstraße.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
7.
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
18.01.2016
auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und
Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben
nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie
attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude
und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso
ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u.a. zur Freilanlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine
ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Union 43“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Es wurde diesbezüglich zusätzlich die bergbaubePlanungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. treibende RWE Power AG in Köln beteiligt, deren
Stellungnahme abzuwarten ist. Im Übrigen werden
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an bereits Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sodie RWE Power AG Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, wie die Grundwasserständen geführt.
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o.g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. Vereinfachte Änderung
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
8.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Euskirchen,
20.01.2016
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe)
der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
7 den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
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