Daten
Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG, BEBAUUNGSPLAN NR. 10 / LIPP
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Stand: 20.01.2016
STADT BEDBURG
Textliche Festsetzungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 10 / Lipp
1. vereinfachte Änderung
Mit Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung werden die textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanens Nr. 10 / Lipp aus dem Jahr 1974 aufgehoben. Sie werden
durch die folgenden Festsetzungen ersetzt:
1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG GEM. § 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB
1.1. Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO
Nicht zulässige Arten von Nutzungen gem. § 1 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 3 BauNVO:
Anlagen für Verwaltungen
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
2.
ANZAHL DER WOHNUNGEN JE WOHNGEBÄUDE GEMÄß § 9 ABS. 1 NR. 6
BAUGB
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind je Wohngebäude maximal zwei
Wohnungen bzw. Wohneinheiten zulässig.
3.
GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN GEM. § 86 LANDESBAUORDNUNG NRW
IN VERBINDUNG MIT § 9 ABS. 4 BAUGB
3.1
Dachgestaltung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 28° und 32° zulässig.
Lipp 10.1 TF Offenlage.docx
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