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Beschlussvorlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung -Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße - hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
259 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
-Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
-Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
-Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
-Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße -
hier: 
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9111/2014 6. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 30.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 10.02.2015 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2015 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2016 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung -Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier: a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen. b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Der Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als Satzung beschlossen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014 Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster im Bereich der „Jahnstraße“ im Ortsteil Königshoven vor. Der derzeit geltende Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 2. Änderung sieht für diesen Bereich ursprünglich die Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vor. Hintergrund war, dass hier entsprechend des Bedarfs die Umsiedlung der Landwirte aus Königshoven (Alt) erfolgen sollte. So sind im Zuge der Umsiedlung des alten Ortsteils Königshoven vor einigen Jahrzehnten einzelne Landwirte in diesen Bereich umgesiedelt worden. Das in Rede stehende Grundstück wurde bisher nicht in Anspruch genommen und diente bisher als Reservefläche, falls doch noch eine weitere Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt würde. Nunmehr zeigt sich, dass diese Fläche dauerhaft nicht mehr für die Unterbringung eines landwirtschaftlichen Betriebes benötigt wird. Daher soll die Umplanung der Fläche zu Wohnbauzwecken erfolgen. Eine vergleichbare Überplanung wurde im Jahr 2007 für eine südlich der „Jahnstraße“ liegende Teilfläche vorgenommen (BP 28 / Kaster, 12. Änderung). Ähnlich dieser Planung soll ein kurzer Erschließungsstich von der „Jahnstraße“ aus in die Fläche gelegt werden, um den sich die einzelnen Wohnbaugrundstücke gruppieren. Insgesamt sollen so acht freistehende Häuser (o) errichtet werden. Der angrenzende Landwirt steht der Planung positiv gegenüber. Für die entsprechende städtebauliche Steuerung ist die Anpassung des bestehenden Baurechts erforderlich. Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt. Zur Einleitung des Planverfahrens soll entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Da die Fläche innerhalb der Ortslage liegt, soll das Planverfahren als beschleunigte Änderung nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Ergänzung zur Sitzung am 10.02.2015 Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung sind mittlerweile erarbeitet worden und sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Festsetzungen des Plans hinsichtlich der Kubatur sowie Gestaltung orientieren sich an der in der unmittelbaren Umgebung vorhandenen „eineinhalbgeschossigen“ Wohnbebauung (I Vollgeschoss plus Dachgeschoss). So sollen hier im Wesentlichen Wohnhäuser mit geneigten Dächern sowie einer Traufhöhe von 4,80 m und Gesamthöhe von 10,0 m über Straßenniveau entstehen. Hinsichtlich der rechtssicheren Festsetzung der Bezugspunkte zur Trauf- und Firsthöhe besteht noch interner Abstimmungsbedarf, da hierzu ggf. bereits eine Vorplanung des Straßenausbaus erfolgen muss. Dies soll bis zum Offenlagebeschluss der Planung, die sich an die frühzeitige Beteiligung anschließt, abgestimmt werden. Die weiteren Details zu der Planung lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen. Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Sachstand zur Sitzung am 27.10.2015 Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in der Zeit vom 07.04.2015 bis 11.05.2015 durchgeführt worden. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage A) – Abwägungsliste- zu entnehmen. Ernsthafte Bedenken gegen die Planung sind nicht vorgetragen worden. Aufgrund der topographischen Verhältnisse vor Ort in Bezug zu der geplanten Höhenlage der Erschließungsanlage, wurden die Festsetzungen zur Höhenentwicklung (Firsthöhe), zur optimierten Entwicklung und gleichzeitig sich in das Ortsbild einfügend, modifiziert. Unter Zugrundelegung des Aufstellungsbeschlusses und der tatsächlichen Gegebenheiten sowie den rechtlichen Voraussetzungen dient das Verfahren im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13a i.V.m. §13 BauGB angewendet wird. Ein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt wird durch dieses Verfahren nicht vorbereitet oder begründet. Ferner liegt keine Beeinträchtigung von Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Natura 2000Gebieten (ehemals FFH-Gebiete [Flora- Fauna- Habitat- Gebiete] oder –EuropäischenVogelschutzgebieten) vor. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) von unter 20.000 qm wird nicht überschritten. Auf eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und auf die zusammenfassende Erklärung (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB) wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB verzichtet. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 23.02.2016 Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 25.11.2015 bis 30.12.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.12.2015 beteiligt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen werden kann. Da die Frist zur Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange am 29.01.2016 endet, können ggf. noch eintreffende Stellungnahmen nicht mehr bis zum Druck in die Abwägungsliste integriert, sondern müssen zum Sitzungstermin nachgereicht werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Bedburg, 26.01.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung Seite 4