Daten
Kommune
Bedburg
Größe
259 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9111/2014 6. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
10.02.2015
Stadtentwicklungsausschuss
27.10.2015
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2016
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung
-Königshoven - Bereich nördlich der Jahnstraße hier:
a) Vorberatung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangenen
Stellungnahmen
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gemäß Anlage A) ‚Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) dem Rat der Stadt Bedburg wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung wird nebst Begründung und
dazugehörigen Anlagen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als Satzung beschlossen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im
Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 / Kaster im
Bereich der „Jahnstraße“ im Ortsteil Königshoven vor. Der derzeit geltende
Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 2. Änderung sieht für diesen Bereich ursprünglich die
Festsetzung als Dorfgebiet (MD) vor. Hintergrund war, dass hier entsprechend des
Bedarfs die Umsiedlung der Landwirte aus Königshoven (Alt) erfolgen sollte. So sind im
Zuge der Umsiedlung des alten Ortsteils Königshoven vor einigen Jahrzehnten einzelne
Landwirte in diesen Bereich umgesiedelt worden. Das in Rede stehende Grundstück
wurde bisher nicht in Anspruch genommen und diente bisher als Reservefläche, falls doch
noch eine weitere Fläche für eine Hofstelle eines landwirtschaftlichen Betriebs benötigt
würde.
Nunmehr zeigt sich, dass diese Fläche dauerhaft nicht mehr für die Unterbringung eines
landwirtschaftlichen Betriebes benötigt wird. Daher soll die Umplanung der Fläche zu
Wohnbauzwecken erfolgen. Eine vergleichbare Überplanung wurde im Jahr 2007 für eine
südlich der „Jahnstraße“ liegende Teilfläche vorgenommen (BP 28 / Kaster, 12.
Änderung). Ähnlich dieser Planung soll ein kurzer Erschließungsstich von der
„Jahnstraße“ aus in die Fläche gelegt werden, um den sich die einzelnen
Wohnbaugrundstücke gruppieren. Insgesamt sollen so acht freistehende Häuser (o)
errichtet werden. Der angrenzende Landwirt steht der Planung positiv gegenüber. Für die
entsprechende städtebauliche Steuerung ist die Anpassung des bestehenden Baurechts
erforderlich.
Der Grundstückseigentümer hat sich zur Übernahme der Planungskosten bereit erklärt.
Zur Einleitung des Planverfahrens soll entsprechend der Aufstellungsbeschluss gefasst
werden. Da die Fläche innerhalb der Ortslage liegt, soll das Planverfahren als
beschleunigte Änderung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Ergänzung zur Sitzung am 10.02.2015
Die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung sind mittlerweile erarbeitet worden und
sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Die Festsetzungen des Plans hinsichtlich
der Kubatur sowie Gestaltung orientieren sich an der in der unmittelbaren Umgebung
vorhandenen „eineinhalbgeschossigen“ Wohnbebauung (I Vollgeschoss plus
Dachgeschoss). So sollen hier im Wesentlichen Wohnhäuser mit geneigten Dächern
sowie einer Traufhöhe von 4,80 m und Gesamthöhe von 10,0 m über Straßenniveau
entstehen. Hinsichtlich der rechtssicheren Festsetzung der Bezugspunkte zur Trauf- und
Firsthöhe besteht noch interner Abstimmungsbedarf, da hierzu ggf. bereits eine
Vorplanung des Straßenausbaus erfolgen muss. Dies soll bis zum Offenlagebeschluss
der Planung, die sich an die frühzeitige Beteiligung anschließt, abgestimmt werden. Die
weiteren Details zu der Planung lassen sich den beigefügten Planunterlagen entnehmen.
Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Sachstand zur Sitzung am 27.10.2015
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind in der Zeit vom 07.04.2015 bis 11.05.2015
durchgeführt worden. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage A) –
Abwägungsliste- zu entnehmen. Ernsthafte Bedenken gegen die Planung sind nicht
vorgetragen worden.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse vor Ort in Bezug zu der geplanten Höhenlage
der Erschließungsanlage, wurden die Festsetzungen zur Höhenentwicklung (Firsthöhe),
zur optimierten Entwicklung und gleichzeitig sich in das Ortsbild einfügend, modifiziert.
Unter Zugrundelegung des Aufstellungsbeschlusses und der tatsächlichen
Gegebenheiten sowie den rechtlichen Voraussetzungen dient das Verfahren im Rahmen
einer innerörtlichen Nachverdichtung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte
Verfahren nach § 13a i.V.m. §13 BauGB angewendet wird.
Ein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterliegt wird durch dieses Verfahren nicht vorbereitet oder begründet. Ferner liegt keine
Beeinträchtigung von Schutzgebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Natura 2000Gebieten (ehemals FFH-Gebiete [Flora- Fauna- Habitat- Gebiete] oder –EuropäischenVogelschutzgebieten) vor. Die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Abs. 2 BauNVO
(Baunutzungsverordnung) von unter 20.000 qm wird nicht überschritten.
Auf eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht gemäß
§ 2a BauGB und auf die zusammenfassende Erklärung (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB)
wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB verzichtet.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 23.02.2016
Die öffentliche Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom
25.11.2015 bis 30.12.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 15.12.2015 beteiligt. Dabei sind die in der
beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Punkte eingegangen. Die Stellungnahmen
führen zu keiner Änderung der Planung, so dass nunmehr das Verfahren abgeschlossen
werden kann. Da die Frist zur Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange am
29.01.2016 endet, können ggf. noch eintreffende Stellungnahmen nicht mehr bis zum
Druck in die Abwägungsliste integriert, sondern müssen zum Sitzungstermin nachgereicht
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur
Stabilisierung der sozialen Strukturen im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom privaten Grundstückseigentümer übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Bedburg, 26.01.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-111/2014 6. Ergänzung
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