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Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
04.09.12, 06:15
Aktualisiert
04.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling) Beschlussvorlage (Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 171/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 21.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 171/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 21.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling Beschlussentwurf: Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Europaallee 13, 66113 Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2012 der Entsorgungsbetriebe Wesseling vorgeschlagen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 106 Abs. 1 GO NW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW kann zulassen, dass der Betrieb im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt. Gemäß § 106 Abs. 3 GO NW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Entsorgungsbetriebe Wesseling. Nach § 6 Abs. 4 der Betriebssatzung für die Entsorgungsbetriebe Wesseling entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss. 2. Lösung Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben und die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH bekam aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben für die Geschäftsjahre 2009 bis 2012 die Honorare unverändert. Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Europaallee 13, 66113 Saarbrücken vorzuschlagen. Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt NRW beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzustimmen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Das Honorar für die Wirtschaftsprüfertätigkeit steht im Erfolgsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling in Höhe von 10.000 € zur Verfügung.