Daten
Kommune
Bedburg
Größe
148 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
10.02.16, 18:01
Aktualisiert
10.02.16, 18:01
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
1.
Evonik Industries AG,
Essen, 01.04.2015
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Entfällt.
5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Thyssengas, Dortmund,
07.04.2015
5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
PLEdoc GmbH, Essen,
10.04.2015
Mit Ihrer Nachricht vom 31.3.2015 teilen Sie uns Entfällt.
die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
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5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
4.
Erftverband, Bergheim,
14.04.2015
Gegen den Inhalt der v. g. Bauleitplanung beste- Entfällt.
hen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens der
Erftverbandes keine Bedenken.
4a.
Erftverband, Bergheim,
18.12.2015
Siehe Stellungnahme vom 14.04.2015 (Lfd. Nr. 4).
5.
Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf,
15.04.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Der Anregung zur Aufnahme eines entsprechenschen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- den Hinweises wird begrüßt.
dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
5 den Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5 einen Hinweis zur
Durchführung einer Sicherheitsdetektion bei
entsprechenden Erdarbeiten aufzunehmen und für
diesen Fall auf die Beachtung des Merkblattes für
Baugrundeingriffe hinzuweisen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
6.
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 20.04.2015
Vielen Dank für Ihre Information.
Entfällt.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
7.
Westnetz GmbH, Dortmund, 21.04.2015
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund.
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
8.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 01.04.2015
Die Bundeswehr ist berührt, aber nicht betroffen.
Entfällt.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
9.
Westnetz GmbH, Bergheim, 04.05.2015
In Ihrem Schreiben vom 31.10.2015 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Da
Netzausbaumaßnahmen erforderlich werden, binden Sie uns bitte in die weiteren Planungen mit
ein.
Die Erschließung des Gebietes mit Erdgas erfolgt
nur, wenn keine weiteren Vorgaben zur Wärmeversorgung gemacht werden.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Der Hinweis wird begrüßt.
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
10.
IHK zu Köln, Bergheim,
05.05.2015
Auf Basis der uns vorliegenden Informationen be- Entfällt.
stehen von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Bedenken oder Anregungen hinsichtlich der 14. Änderung des Bebauungs-
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
5 einen entsprechenden
Hinweis zur Beachtung der
DVGW Richtlinie GW 125
aufzunehmen.
5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
planes Nr. 28/Kaster – Königshoven, Bereich nördlich der Jahnstraße – keine Bedenken oder Anregungen.
11.
Amprion GmbH, Dortmund, 14.04.2015
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir
gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
12.
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
23.04.2015
Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
über dem Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Arnold Josef“. Eigentümerin des Bergwerkfeldes
„Arnold Josef“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AB, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63 – 2000 – 1)
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5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln,
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu
stellen.
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Laut Mitteilung des Erftverbandes werden auch 5 den Hinweis zur Kenntzukünftig für „gewöhnliche“ Gründungsarbeiten, nis zu nehmen.
wie sie bei der Errichtung von Einfamilienhäusern
zu erwarten sind, aufgrund der Absicht zur dauerhaften Durchführung von Grundwasserhaltungsmaßnahmen, keine natürlichen Grundwasserstände erwartet. Da dennoch zumindest Anstiege des Grundwasserspiegels prognostiziert
und damit Bodenbewegungen nicht ausgeschlossen werden, wurde zusätzlich die bergbaubetreibende RWE Power AG in Köln beteiligt
(siehe Lfd. Nr. 15). Im Übrigen werden bereits
Hinweise zu den Baugrundverhältnisse sowie die
Grundwasserständen geführt.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen
werden mit der Realisierung der Planung weder
begründet noch vorbereitet.
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls den o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
13.
13a.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld,
11.05.2015
Süd-westlich des Plangebietes verläuft in einer
Entfernung von ca. 500 m die von der Autobahnniederlassung Krefeld zu unterhaltende Autobahn
A 61, Abschnitt 17.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
können.
Zur Vermeidung von Planungskollisionen sind ggfl.
geplante externe Kompensationsmaßnahmen, die
in den nachfolgenden Planungsebenen ermittelt
werden, mitzuteilen.
Aufgrund einer Maßnahme der Innenentwicklung
und Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. Wesentliche Eingriffe in die Natur werden nicht erfolgen.
Landesbetrieb Straßenbau Ziel der eingereichten Bauleitplanung ist die Schaf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
NRW, Autobahnniederlas- fung der planungsrechtlichen Rahmenbedingunsung Krefeld, Krefeld
gen zur Entwicklung einer Fläche zur Nutzung für Ansonsten siehe Abwägung zu Lfd. Nr. 13.
14.01.2016
Wohnzwecke (Dorfgebiet) und deren Erschließung.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
5 den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
14.
Stellungnahme von, vom
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 12.05.2015
Stellungnahme
Abwägung
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit
Schreiben vom 11.05.2015 bereits eine Stellungnahme zu o.a. Verfahren abgegeben worden, die
auch in Bezug auf den Lärmschutz weiter zu beachten ist.
Gemäß Pkt. 4.4 „Ausgleichsmaßnahmen“ der Begründung werden keine Eingriffe in den Naturhaushalt vorbereitet, die ausgleichsrelevant sind.
Demnach ist die Anlage externer Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden keine Bedenken zur o. g.
Bauleitplanung vorgebracht, jedoch folgende Anregung der unteren Wasserbehörde:
Jede Art von Niederschlagswasserbeseitigung ist
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und
das anfallende Niederschlagswasser über den
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten.
Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. Es
wird kein Versuch unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden. Auch
Der Planbereich befindet sich innerhalb des im 5 den Hinweis zur KenntZusammenhang bebauten Ortsteils und wird von nis zu nehmen.
drei Seiten durch realisierte Bebauung umschlossen. Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan
(FNP) der Stadt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als
ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung
und damit verbundene erhebliche Belastungen
sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen
Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13)
vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Dies
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen. Ein Hinweis auf Nutzung
als Brauchwasser ist nicht ausreichend.
Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu
einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen)
aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und
dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten,
dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also
in jedem Fall zu prüfen.
Sachbearbeiterin Frau Schröder, Tel. 02271/834729
lässt sich bedenkenlos prognostizieren, da die
Abwässer aus diesem Bereich in das Regenüberlaufbecken (RÜB) 3 („Alt-Kaster“) geführt werden,
welches nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern zusätzlich auch mittels
Bodenfiltersystems im Falle von Abschlägen in
die „Kasterer Mühlenerft“ entsprechende Filtertechnik aufweist. Darüber hinaus wurden die
Anforderungen aus der o.g. europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei der erst vor kurzem
durchgeführten Erweiterung der Kläranlage
Bedburg („Mühlenerft“) im Prüfungsverfahren
hinlänglich berücksichtigt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass dabei eine Kapazitätserweiterung auf 65.000 EW erfolgte. Hiervon entfallen jeweils 50 % auf die Städte Bedburg und
Bergheim. Damit stehen noch wesentliche Kapazitäten zur Verfügung.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass aus diversen
Bodengutachten umliegender Bereiche bekannt
ist, dass die dort vorzufindenden Bodenschichten
für die Aufbettung mit Rigolen aufgrund von hoher Lehmanteilen sowie humosen Böden nicht
hinreichend gut für solche naturnahen Versickerungen geeignet sind. Der wirtschaftliche Aufwand aufgrund erheblicher Bodenbewegungen
zur Erreichung entsprechender Bodenschichten
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
steht außer Verhältnis zu den prognostizierten
Wassermengen. Hinzu kommt, dass die geplanten Versieglungen aufgrund der GRZ von 0,4
unter Zugrundelegung der Grundstücksgrößen
und des dörflichen Charakters entsprechende
Grünstrukturen und damit der Versickerung offenstehendes Gelände zur Verfügung stehen
wird. Hierbei ist zu beobachten, dass seit Einführung der getrennten Abwassergebühr verstärkt
Flächen zum Auffangen von unbelastetem Regenwasser zur Gartenbewässerung genutzt werden.
15.
RWE Power AG, Köln,
20.01.2015
Gegen die 14. Änderung des BPL 28 bestehen aus Entfällt.
Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlenbergbaues keine Bedenken, da wir den beigefügten Unterlagen Ihrer Anfrage entnehmen konnten,
dass die Hinweise zu den Baugrundverhältnissen
und den Grundwasserverhältnissen bereits in den
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs enthalten sind.
5 die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
16a.
Deutsche Bahn AG, Köln,
06.01.2016
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o.g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
5 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx
zur
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 14. Änderung – Königshoven – Bereich nördlich der Jahnstraße
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-18) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1a-18a).
Lfd.
Nr.
17a.
18a.
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bezirksregierung Köln,
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
Köln,
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der all15.01.2016
gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw.
Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens
NRW, Regionalniederlasder Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
sung Ville-Eifel,
Bedenken.
Euskirchen,
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegen21.01.2016
über der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der A 61, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm,
Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden
Straße hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB).
Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu
Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und
nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Entfällt.
5 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
5 die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Eine entsprechende Festsetzung wird für entbehrlich gehalten, da ein ausreichender Abstand
zur Straße gegeben ist.
medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 28 - 14. Änd. Jahnstraße RWE\06_Satzungsbeschluss\Abwägungsliste BP 28.14 zum Satzungsbeschluss.docx