Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
09.10.12, 06:18
Aktualisiert
09.10.12, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
199/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
19.09.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 199/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
19.09.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Beschlussentwurf:
Gemäß §60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des
Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen
am 06. und 07. November 2012 wird genehmigt:
Herr Olaf Krah
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 06.-07. November 2012 in Bad Honnef eingeladen.
Die Einladung zu dieser Veranstaltung wurde 37.KW zugestellt. Eine rechtzeitige Beratung und Fertigung
einer Vorlage für den Rat am 25.09.2012 war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Da die nächste Ratssitzung erst am 06.November statt findet, wird um Beratung im Hauptausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gebeten.
Von folgenden Jugendhilfeausschussmitgliedern liegen zu dieser Tagung entsprechende Dienstreiseanträge
vor:
Herr Olaf Krah
2. Lösung
Die Dienstreise wird genehmigt
3. Alternativen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 127,00 € mit Übernachtung.
Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung (Rat, Ausschüsse).
5. Begründung der Dringlichkeit
Der Beginn der Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates.