Daten
Kommune
Merzenich
Größe
132 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
10.06.13, 18:09
Aktualisiert
10.06.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 17/2013
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 15.05.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom
Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 nach § 22 GemHVO
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und bleiben bis zum
Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO).
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck
verfügbar (§ 22 Abs. 2 GemHVO).
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Folgejahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4
GemHVO).
Anliegend wird Ihnen die entsprechende Übersicht der Übertragungen vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013
zur Kenntnis gegeben.
Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 97.522,31 €.
Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um
1.107.990,95 €.
Zur Realisierung der anliegend aufgelisteten, vom Rat im Vorjahr (bzw. in den Vorjahren) beschlossenen und
nach § 22 GemHVO übertragenen Maßnahmen binden die Liquidität der Gemeinde somit mit einem Betrag
bis zu 1.205.513,26 €.
Dieser Betrag ist bei der Liquiditätsbetrachtung des Haushaltes 2013 (Seite 221 des Haushaltes 2013) zu
beachten. Er mindert nämlich die dort angegebene verfügbare Liquidität.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen
vom Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen
auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2013 wird zur Kenntnis genommen
(§ 22 Abs. 4 GemHVO).
(Harzheim)
(Klein)