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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
132 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
10.06.13, 18:09
Aktualisiert
10.06.13, 18:09
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 17/2013 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 15.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 nach § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO). Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Folgejahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Anliegend wird Ihnen die entsprechende Übersicht der Übertragungen vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 zur Kenntnis gegeben. Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 97.522,31 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 1.107.990,95 €. Zur Realisierung der anliegend aufgelisteten, vom Rat im Vorjahr (bzw. in den Vorjahren) beschlossenen und nach § 22 GemHVO übertragenen Maßnahmen binden die Liquidität der Gemeinde somit mit einem Betrag bis zu 1.205.513,26 €. Dieser Betrag ist bei der Liquiditätsbetrachtung des Haushaltes 2013 (Seite 221 des Haushaltes 2013) zu beachten. Er mindert nämlich die dort angegebene verfügbare Liquidität. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2012 in das Haushaltsjahr 2013 einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2013 wird zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Harzheim) (Klein)