Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
24.05.12, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 264/2012
26.04.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2012
Kreisausschuss
20.06.2012
Kreistag
02.07.2012
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2015
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahr 2013.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
a) die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015
zu verlängern
b) die Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015
zu verlängern.
-2Begründung:
Zu a)
Der deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von
sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation
die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V
443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab
01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A
485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 weitere 0,25 Stelleanteile (A 147/2008) bezuschusst.
Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 16.04.2012 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2012 weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (A 83/2012). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2012 befristet.
Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen
werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2013 werden insgesamt
Mittel in Höhe von ca. 172.100 € benötigt.
Zu b)
Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2010 hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006).
Seit dem 01.01.2009 werden weitere 0,25 Stellenanteile bezuschusst (A 146/2008).
Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 12.04.2011 beschlossen, ab dem
01.07.2011 weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (A 47/2011).
Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2012 befristet.
Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der
Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes
abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Leistungsvereinbarung hinsichtlich der
Koordination Tagespflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,25 Stellen bis zum 31.12.2015
zu verlängern.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Tagespflegefälle – u.a. im Zusammenhang mit dem
Rechtsanspruch auf eine U3-Betreuung – weiterhin ansteigen werden und voraussichtlich
Personalmehrbedarfe zu erwarten sind.
Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2013 werden insgesamt
Mittel in Höhe von ca. 87.000 € benötigt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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