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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
24.05.12, 04:05
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2015) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2015)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 264/2012 26.04.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 31.05.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeit- und Tagespflege bis zum 31.12.2015 Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten ab dem Jahr 2013. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses a) die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Vollzeitpflege vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 zu verlängern b) die Leistungsvereinbarung zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Euskirchen, hinsichtlich der Koordination Tagespflege vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 zu verlängern. -2Begründung: Zu a) Der deutsche Kinderschutzbund (KSB) ist seit dem 01.10.1994 mit dem Aufbau eines Verbundes von sozialpädagogischen Pflegestellen beauftragt. Ab dem 01.10.1997 übernahm der KSB in Delegation die Aufgabe der Koordinierung, Schulung und Betreuung der Pflegestellen im Kreisgebiet (V 443/1996). Bis zum 01.08.2003 wurde diese Aufgabe durch eine Fachkraft durchgeführt. Ab 01.08.2003 wurde eine weitere halbe Fachkraft für die Koordination der Bereitschaftspflegestellen (A 485/2002, V 317/2007) und ab 01.01.2009 weitere 0,25 Stelleanteile (A 147/2008) bezuschusst. Letztmalig hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 16.04.2012 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2012 weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (A 83/2012). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2012 befristet. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Kooperation Vollzeitpflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 2,25 Stellen bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2013 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 172.100 € benötigt. Zu b) Seit dem 01.01.2007 existiert zwischen dem KSB und dem Kreis Euskirchen eine Leistungsvereinbarung über die Bezuschussung von 0,5 Stellenanteilen bis zum 31.12.2010 hinsichtlich der Koordination der Tagespflege (V 282/2006). Seit dem 01.01.2009 werden weitere 0,25 Stellenanteile bezuschusst (A 146/2008). Der Kreistag hat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 12.04.2011 beschlossen, ab dem 01.07.2011 weitere 0,5 Stellenanteile zu bezuschussen (A 47/2011). Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2012 befristet. Da mit dem Kinderschutzbund vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Leistungsvereinbarung hinsichtlich der Koordination Tagespflege mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,25 Stellen bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Tagespflegefälle – u.a. im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf eine U3-Betreuung – weiterhin ansteigen werden und voraussichtlich Personalmehrbedarfe zu erwarten sind. Entsprechend einer vom Kinderschutzbund vorgelegten Hochrechnung für 2013 werden insgesamt Mittel in Höhe von ca. 87.000 € benötigt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)