Daten
Kommune
Bedburg
Größe
228 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
20.01.16, 18:03
Aktualisiert
01.02.16, 16:53
Stichworte
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Drucksache: WP9-9/2016
Stabsstelle 'Soziale Stadt'
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
02.02.2016
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion auf Beteiligung der Stadt Bedburg am Sonderprogramm "Hilfen
im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" des Landes NRW vom
13.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, das Projekt „Haus der Begegnung“ im Rahmen der
Beteiligung am Sonderprogramm am Standort Burgundische Straße zu befürworten und
den dafür erforderlichen städtischen Eigenanteil sicherzustellen.
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Begründung:
Mit bereits mit der Einladung beigefügtem Schreiben vom 13.01.2016 beantragt die SPDFraktion die Beteiligung der Stadt Bedburg am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen
in Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
Zu dem Sonderprogramm gibt es einen Projektaufruf des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (Anlage 1).
Die Bedingungen im Einzelnen:
Gefördert werden investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge. Insbesondere der
Umbau von Gebäuden für Zwecke
- der Bildung ( Kindergärten, Schulen, Weiterbildung, Büchereien etc.)
- der
Freizeit
(Jugend-,
Familienund
Seniorentreffs,
Sportstätten,
Begegnungsstätten)
- der Kultur ( Musikschulen, Ausstellungsräume etc.)
Voraussetzung ist die kommunale Trägerschaft, um das vereinfachte Verfahren nutzen zu
können (siehe Seite 6 der Anlage 1).
Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums ist damit das Eigentum am Gebäude
gemeint.
Anstelle eines Umbaus kann auch ein Neubau gefördert werden. Dies ist kein
Schlechterstellungskriterium. Entscheidend ist die Begründung der Maßnahme und des
Standortes. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
-
-
Der Standort muss für die Versorgung von Flüchtlingen besonders geeignet sein
(Nähe zu bestehenden Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen,
Erreichbarkeit des Standortes, vorhandener oder geplanter Wohnraum für
Flüchtlinge).
Bauplanungsrechtliche Vorgaben dürfen nicht entgegenstehen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach folgenden Kriterien:
-
Betroffenheit der Kommune von der Flüchtlingszuwanderung
Begründeter Beitrag zur sozialen Integration
Partizipation aller im Quartier lebenden Menschen
Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes bis zum 31.12.2018
Nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers
Von den insgesamt 72 Millionen Euro stehen 80% für diese investiven Maßnahmen zur
Verfügung, also 57,6 Millionen Euro. Der Rest, also 14,4 Millionen Euro, soll für
begleitende nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Dazu zählen Ausgaben für
die Quartiersbetreuung mit zeitlich befristeter Einstellung von Personal/Beauftragung
externer Dienstleister in folgenden Bereichen:
- Installation eines Stadtteilmanagements das mit Priorität die Koordination und den
Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll
- Einrichtung von Stadtteilbüros
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Bildung von Stadtteilbeiräten
Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und
Organisation des Ehrenamtes in den Quartieren.
Nach Möglichkeit sollen investive und investitionsbegleitende Maßnahmen kombiniert
werden.
Die Stadt Bedburg hat derzeit in der Städtebauförderung einen Fördersatz von 70%. Im
Sonderprogramm werden zusätzlich 10% gewährt. Es verbleibt somit ein Eigenanteil von
20 % bei der Stadt. Dafür muss der Stadtrat entsprechend der Investitionshöhe die Mittel
verbindlich im Haushalt ausweisen und zur Verfügung stellen.
Der Antrag der Stadt mit den entsprechenden Unterlagen muss bis zum 19.02.2016 bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht sein. Der Ratsbeschluss kann noch bis zum
11.03.2016, auch im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses, nachgereicht werden.
Am 15.03.2016 tagt die Jury, bestehend aus 5 Vertretern der verschiedenen Ministerien
und 3 Vertretern von Hochschulen. Die Zuwendungsbescheide erfolgen danach kurzfristig
durch die Bezirksregierungen.
Investive Maßnahmen
Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen sind verschiedene Standorte
untersucht worden (Anlage 3):
1. In Kaster besteht bereits eine Einrichtung der Caritas in der alten Schule an der
Burgundischen Straße. Dort wird mit dem Point auch offene Jugendarbeit
angeboten. Bei einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit Vertretern der Caritas
konnte übereinstimmend festgestellt werden, dass ein Umbau des Gebäudes auf
Grund der bestehenden Auslastung nicht in Frage kommt. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, im rückwärtigen Bereich einen Anbau/Neubau mit Integration der für
den Sportverein vorgesehenen Duschen/Umkleiden zu realisieren. Dabei käme
auch die Renovierung der bestehenden Duschen hinzu, sodass hier an einem
bereits eingeführten integrierten Standort ein zusätzliches Angebot in unmittelbarer
Nähe der neuen Asylbewerberunterkunft und auch des neuen Baugebietes
„Sonnenfeld“ entstehen könnte. Der Sportverein SC Borussia Kaster Königshoven
ist über die Maßnahme informiert worden und stimmt dem Vorgehen zu( Anlage 2).
2. Ebenso in Kaster besteht neben der im Bau befindlichen Unterkunft an der
Barbarastraße eine ausreichende Freifläche, um hier einen Neubau mit
entsprechenden Räumen für Begegnung und Quartiersbetreuung errichten zu
können. Hier könnte allerdings die Akzeptanz für die bereits im Quartier lebenden
Menschen auf Grund der unmittelbaren Nähe der Flüchtlingsunterkunft
problematisch sein. Auf Grund der Nähe zum Jugendzentrum, mit den dort
befindlichen Freiflächen, würde hier das Angebot unnötig auseinandergezogen.
3. Ein weiteres städtisches Grundstück befindet sich direkt vor dem
Bahnhofsgelände am Kreisverkehr. Hier wäre ausreichend Fläche vorhanden. Zwar
ist hier auch schon über eine Radstation nachgedacht worden, diese könnte jedoch
auch auf einem der anderen städtischen Grundstücke im Nahbereich des
Bahnhofes errichtet werden.
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4. Ein weiteres unbebautes städtisches Grundstück in zentraler Lage ist zwischen
Karlstraße und Lindenstraße hinter der Bahnstrecke gelegen. Zwar sind hier die
Planungen für die neue Straßenführung noch nicht abgeschlossen, jedoch kann
man die maximal zu beanspruchende Fläche heute schon definieren, so dass eine
Bebauung grundsätzlich möglich wäre, aber es noch an einem Gesamtkonzept
mangelt.
5. Im Umfeld des Kindergartens an der Muchhauser Straße befinden sich noch
zwei städtische Grundstücke im Bereich des B-Plans 12/Bedburg. Beide wären
vom Zuschnitt und der Lage durchaus geeignet, haben aber kein Planungsrecht,
das eine bauliche Maßnahme ermöglichen würde.
6. Hinter der Brucknerstraße befindet sich im B-Plan 17/Bedburg ein ca. 4000 m²
großes städtisches Grundstück. Derzeit ist es mit älterem Baumbestand belegt.
Baurecht besteht, jedoch zwingend 4-geschossig. Vorrangig steht es für den
sozialen Wohnungsbau zur Disposition.
7. Die alte Schule Lipp liegt an der Erkelenzer Straße in einem Quartier und könnte
zu einem Haus der Begegnung umgebaut werden. Planungsrecht steht dem
Vorhaben nicht entgegen. Derzeit ist sowohl die alte Schule als auch der
Kindergarten mit Flüchtlingen belegt. Insgesamt stehen hier 57 Plätze zur
Verfügung. Diese müssten kurzfristig woanders untergebracht werden. Zwar gibt es
an der Offenbachstraße noch freie Kapazitäten, jedoch muss bis Ende des Jahres
auch damit gerechnet werden, dass derzeit im ehemaligen Toom untergebrachte
Flüchtlinge (59) ebenfalls anderweitig untergebracht werden müssen.
Bewertung nach den Projektkriterien:
Der Standort an der Burgundischen Straße liegt sowohl in der Nähe von
Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen, als auch in der Nähe der
geplanten/im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft. Die Erreichbarkeit ist gut und
die Nähe zu den Sportanlagen begünstigt die Integrationsarbeit. Das Planungsrecht
lässt eine zusätzliche Bebauung zu. Auch der Einzugsbereich des zukünftigen
Wohnquartiers „Sonnenfeld“ bringt weitere Partizipation. Hinzu kommt der
Synergieeffekt für den Sportverein, da die Duschen/Umkleiden mit in das Gebäude
integriert werden können. Insgesamt eine sehr gute Lage im Quartier.
Der Standort an der Barbarastraße hat zwar eine ähnlich gute Lage im Quartier
und ausreichend Freiflächen, würde aber eine weitere Unterkunft an diesem
Standort verhindern. Zudem dürfte die Akzeptanz direkt neben der Unterkunft
geringer sein. Es fehlt auch eine soziale Durchmischung im direkten Umfeld.
Der Standort am Bahnhof hat eine sehr zentrale Lage und ist gut erreichbar. Hier
fehlen allerdings ausreichende Freiflächen und es könnte zu Konflikten mit dem
Individualverkehr kommen. Auch kann hier nicht von einem Quartier gesprochen
werden. Insgesamt ist der Bereich daher eher für Zwecke im Zusammenhang mit
Mobilität zu nutzen.
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Der Standort Karlstraße/Lindenstraße
liegt zwar auch sehr zentral und hätte auch Freiflächenpotential, jedoch lässt sich
hier nur schwer der Quartiersgedanke umsetzen. Es fehlt auch die Nähe zu
Gemeinbedarfs-und Versorgungseinrichtungen, daher insgesamt nicht geeignet.
Die Standorte beim Kindergarten Muchhauser Straße
In diesem Bereich liegen zwei städtische Grundstücke. Das Grundstück hinter dem
Kindergarten ist im B-Plan als Freifläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen und
wäre nur mit Änderung des B-Plans bebaubar. Nach den Richtlinien darf das
aktuelle Planungsrecht jedoch nicht entgegenstehen. Ebenso verhält es sich mit
dem zweiten Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der Straße. Auch hier
ist keine Baufläche ausgewiesen. Damit scheiden beide Grundstücke aus.
Der Standort Brucknerstraße
Das Grundstück liegt ebenfalls in der Nähe von Gemeinbedarfs-und
Versorgungseinrichtungen und hat zudem die Nähe zu den Flüchtlingsunterkünften.
Mit mehr als 4000 m² ist es ausreichend groß und bietet somit auch Freiflächen.
Jedoch ist die zwingende 4-Geschossigkeit derzeit für die vorgesehene Maßnahme
eher hinderlich, da zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein großer Aufwand
betrieben werden müsste. Der Umfang der Baumaßnahme würde damit erheblich
steigen und es müssten unnötig viele Räume gebaut werden, um das Gebäude
auszulasten. Hier fehlen dann sinnvolle Konzepte, zumal das Grundstück langfristig
auch für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzt werden kann.
Alte Schule Lipp
Das Gebäude der alten Schule Lipp ist grundsätzlich für eine solche Maßnahme
geeignet. Hier wird auf die Problematik der Unterbringung der Flüchtlinge
hingewiesen. Hinzu kommt, dass die Flüchtlingsunterkünfte an der Herder Straße
und in der Offenbachstraße nicht mehr in diesem Quartier liegen. Die
Integrationsarbeit in dem Haus der Begegnung muss jedoch im Quartier geleistet
werden.
Fazit:
Nach Abwägung aller Vor-und Nachteile unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ergibt sich
derzeit aus Sicht der Verwaltung nur ein geeigneter Standort, der die Kriterien des
Projektaufrufs vollständig erfüllt und somit auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen
eine Chance hat. Es wird daher empfohlen, mit dem Standort 1, Burgundische Straße, am
Projektverfahren teilzunehmen. Eine überschlägige Kalkulation durch den Fachdienst 6
hat ergeben, dass die Kosten hierfür, einschließlich Umbau der vorhanden Duschen und
Planungskosten, bei 500.000,-€ liegen, bei einer Gesamtfläche von 250 m². 20% davon
trägt die Stadt Bedburg, mithin 100.000,-€. Ein möglicher Anbau ist in Anlage 4
eingetragen
Nach Einschätzung des Fachdienstes 6 betragen die Folgekosten (Unterhaltungskosten)
ca. 20.000,-€ pro Jahr. Abhängig von dem Nutzerverhalten und auch dem Nutzerprofil
können diese Kosten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
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Die Abschreibung ist in diesen Kosten enthalten.
Investitionsbegleitende Maßnahmen
Ergänzend kann das Quartiersmanagement mit zusätzlichem Personal gefördert werden.
Diese Förderung läuft mit dem 31.12.2018 jedoch aus. Solange der Anbau nicht
fertiggestellt ist, muss zudem eine sinnvolle Übergangslösung für die Mitarbeiterin/den
Mitarbeiter gefunden werden. Hier würde sich anbieten, diese Person solange in einem
Büro im bestehenden Gebäude unterzubringen, um schon mit der Quartiersbetreuung
beginnen zu können, wenn die Flüchtlingsunterkunft an der Barbarastraße fertiggestellt
ist. Hinsichtlich des Umfangs und der Qualität des Quartiersmanagements müssen noch
Gespräche geführt werden, da sowohl eigenes zusätzliches Personal als auch externe
Dienstleister in Frage kommen.
Folgende Bereiche werden gefördert:
-
Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität die Koordination und den
Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll,
Einrichtung von Stadtteilbüros,
Bildung von Stadtteilbeiräten,
Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und
Organisation des Ehrenamtes/des bürgerschaftlichen Engagements in den
Quartieren.
Es wird empfohlen dies mit der Investition zu kombinieren. Jährlich können hierfür ca.
35.000,-€ angesetzt werden. Auch hier gilt der Verteilschlüssel, sodass bei 20%
Eigenanteil der Haushalt mit jeweils 7000,-€ in 2017 und 2018 belastet werden würde.
Nach 2018 würden dann die Personalkosten vollständig bei der Stadt oder einem Träger
verbleiben, sofern weiterhin Bedarf besteht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt „Haus der Begegnung“ am Standort
Burgundische Straße zu befürworten und den dafür erforderlichen städtischen Eigenanteil
im Zuge der Haushaltsberatungen sicherzustellen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------Jürgen Schmeier
Leiter Stabsstelle
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----------------------------------Herbert Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
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