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Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion auf Beteiligung der Stadt Bedburg am Sonderprogramm "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" des Landes NRW vom 13.01.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
228 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
20.01.16, 18:03
Aktualisiert
01.02.16, 16:53

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-9/2016 Stabsstelle 'Soziale Stadt' Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 02.02.2016 Betreff: Antrag der SPD-Fraktion auf Beteiligung der Stadt Bedburg am Sonderprogramm "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" des Landes NRW vom 13.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, das Projekt „Haus der Begegnung“ im Rahmen der Beteiligung am Sonderprogramm am Standort Burgundische Straße zu befürworten und den dafür erforderlichen städtischen Eigenanteil sicherzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit bereits mit der Einladung beigefügtem Schreiben vom 13.01.2016 beantragt die SPDFraktion die Beteiligung der Stadt Bedburg am Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen in Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ Zu dem Sonderprogramm gibt es einen Projektaufruf des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (Anlage 1). Die Bedingungen im Einzelnen: Gefördert werden investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge. Insbesondere der Umbau von Gebäuden für Zwecke - der Bildung ( Kindergärten, Schulen, Weiterbildung, Büchereien etc.) - der Freizeit (Jugend-, Familienund Seniorentreffs, Sportstätten, Begegnungsstätten) - der Kultur ( Musikschulen, Ausstellungsräume etc.) Voraussetzung ist die kommunale Trägerschaft, um das vereinfachte Verfahren nutzen zu können (siehe Seite 6 der Anlage 1). Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums ist damit das Eigentum am Gebäude gemeint. Anstelle eines Umbaus kann auch ein Neubau gefördert werden. Dies ist kein Schlechterstellungskriterium. Entscheidend ist die Begründung der Maßnahme und des Standortes. Hierfür gelten folgende Bedingungen: - - Der Standort muss für die Versorgung von Flüchtlingen besonders geeignet sein (Nähe zu bestehenden Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen, Erreichbarkeit des Standortes, vorhandener oder geplanter Wohnraum für Flüchtlinge). Bauplanungsrechtliche Vorgaben dürfen nicht entgegenstehen. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach folgenden Kriterien: - Betroffenheit der Kommune von der Flüchtlingszuwanderung Begründeter Beitrag zur sozialen Integration Partizipation aller im Quartier lebenden Menschen Machbarkeit und zügige Umsetzung des Projektes bis zum 31.12.2018 Nachhaltige Aufwertung/Entwicklung des Quartiers Von den insgesamt 72 Millionen Euro stehen 80% für diese investiven Maßnahmen zur Verfügung, also 57,6 Millionen Euro. Der Rest, also 14,4 Millionen Euro, soll für begleitende nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Dazu zählen Ausgaben für die Quartiersbetreuung mit zeitlich befristeter Einstellung von Personal/Beauftragung externer Dienstleister in folgenden Bereichen: - Installation eines Stadtteilmanagements das mit Priorität die Koordination und den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll - Einrichtung von Stadtteilbüros Beschlussvorlage WP9-9/2016 Seite 2 STADT BEDBURG - Sitzungsvorlage Seite: 3 Bildung von Stadtteilbeiräten Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und Organisation des Ehrenamtes in den Quartieren. Nach Möglichkeit sollen investive und investitionsbegleitende Maßnahmen kombiniert werden. Die Stadt Bedburg hat derzeit in der Städtebauförderung einen Fördersatz von 70%. Im Sonderprogramm werden zusätzlich 10% gewährt. Es verbleibt somit ein Eigenanteil von 20 % bei der Stadt. Dafür muss der Stadtrat entsprechend der Investitionshöhe die Mittel verbindlich im Haushalt ausweisen und zur Verfügung stellen. Der Antrag der Stadt mit den entsprechenden Unterlagen muss bis zum 19.02.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht sein. Der Ratsbeschluss kann noch bis zum 11.03.2016, auch im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses, nachgereicht werden. Am 15.03.2016 tagt die Jury, bestehend aus 5 Vertretern der verschiedenen Ministerien und 3 Vertretern von Hochschulen. Die Zuwendungsbescheide erfolgen danach kurzfristig durch die Bezirksregierungen. Investive Maßnahmen Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen sind verschiedene Standorte untersucht worden (Anlage 3): 1. In Kaster besteht bereits eine Einrichtung der Caritas in der alten Schule an der Burgundischen Straße. Dort wird mit dem Point auch offene Jugendarbeit angeboten. Bei einer Ortsbesichtigung gemeinsam mit Vertretern der Caritas konnte übereinstimmend festgestellt werden, dass ein Umbau des Gebäudes auf Grund der bestehenden Auslastung nicht in Frage kommt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im rückwärtigen Bereich einen Anbau/Neubau mit Integration der für den Sportverein vorgesehenen Duschen/Umkleiden zu realisieren. Dabei käme auch die Renovierung der bestehenden Duschen hinzu, sodass hier an einem bereits eingeführten integrierten Standort ein zusätzliches Angebot in unmittelbarer Nähe der neuen Asylbewerberunterkunft und auch des neuen Baugebietes „Sonnenfeld“ entstehen könnte. Der Sportverein SC Borussia Kaster Königshoven ist über die Maßnahme informiert worden und stimmt dem Vorgehen zu( Anlage 2). 2. Ebenso in Kaster besteht neben der im Bau befindlichen Unterkunft an der Barbarastraße eine ausreichende Freifläche, um hier einen Neubau mit entsprechenden Räumen für Begegnung und Quartiersbetreuung errichten zu können. Hier könnte allerdings die Akzeptanz für die bereits im Quartier lebenden Menschen auf Grund der unmittelbaren Nähe der Flüchtlingsunterkunft problematisch sein. Auf Grund der Nähe zum Jugendzentrum, mit den dort befindlichen Freiflächen, würde hier das Angebot unnötig auseinandergezogen. 3. Ein weiteres städtisches Grundstück befindet sich direkt vor dem Bahnhofsgelände am Kreisverkehr. Hier wäre ausreichend Fläche vorhanden. Zwar ist hier auch schon über eine Radstation nachgedacht worden, diese könnte jedoch auch auf einem der anderen städtischen Grundstücke im Nahbereich des Bahnhofes errichtet werden. Beschlussvorlage WP9-9/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 4. Ein weiteres unbebautes städtisches Grundstück in zentraler Lage ist zwischen Karlstraße und Lindenstraße hinter der Bahnstrecke gelegen. Zwar sind hier die Planungen für die neue Straßenführung noch nicht abgeschlossen, jedoch kann man die maximal zu beanspruchende Fläche heute schon definieren, so dass eine Bebauung grundsätzlich möglich wäre, aber es noch an einem Gesamtkonzept mangelt. 5. Im Umfeld des Kindergartens an der Muchhauser Straße befinden sich noch zwei städtische Grundstücke im Bereich des B-Plans 12/Bedburg. Beide wären vom Zuschnitt und der Lage durchaus geeignet, haben aber kein Planungsrecht, das eine bauliche Maßnahme ermöglichen würde. 6. Hinter der Brucknerstraße befindet sich im B-Plan 17/Bedburg ein ca. 4000 m² großes städtisches Grundstück. Derzeit ist es mit älterem Baumbestand belegt. Baurecht besteht, jedoch zwingend 4-geschossig. Vorrangig steht es für den sozialen Wohnungsbau zur Disposition. 7. Die alte Schule Lipp liegt an der Erkelenzer Straße in einem Quartier und könnte zu einem Haus der Begegnung umgebaut werden. Planungsrecht steht dem Vorhaben nicht entgegen. Derzeit ist sowohl die alte Schule als auch der Kindergarten mit Flüchtlingen belegt. Insgesamt stehen hier 57 Plätze zur Verfügung. Diese müssten kurzfristig woanders untergebracht werden. Zwar gibt es an der Offenbachstraße noch freie Kapazitäten, jedoch muss bis Ende des Jahres auch damit gerechnet werden, dass derzeit im ehemaligen Toom untergebrachte Flüchtlinge (59) ebenfalls anderweitig untergebracht werden müssen. Bewertung nach den Projektkriterien: Der Standort an der Burgundischen Straße liegt sowohl in der Nähe von Gemeinbedarfs- und Versorgungseinrichtungen, als auch in der Nähe der geplanten/im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft. Die Erreichbarkeit ist gut und die Nähe zu den Sportanlagen begünstigt die Integrationsarbeit. Das Planungsrecht lässt eine zusätzliche Bebauung zu. Auch der Einzugsbereich des zukünftigen Wohnquartiers „Sonnenfeld“ bringt weitere Partizipation. Hinzu kommt der Synergieeffekt für den Sportverein, da die Duschen/Umkleiden mit in das Gebäude integriert werden können. Insgesamt eine sehr gute Lage im Quartier. Der Standort an der Barbarastraße hat zwar eine ähnlich gute Lage im Quartier und ausreichend Freiflächen, würde aber eine weitere Unterkunft an diesem Standort verhindern. Zudem dürfte die Akzeptanz direkt neben der Unterkunft geringer sein. Es fehlt auch eine soziale Durchmischung im direkten Umfeld. Der Standort am Bahnhof hat eine sehr zentrale Lage und ist gut erreichbar. Hier fehlen allerdings ausreichende Freiflächen und es könnte zu Konflikten mit dem Individualverkehr kommen. Auch kann hier nicht von einem Quartier gesprochen werden. Insgesamt ist der Bereich daher eher für Zwecke im Zusammenhang mit Mobilität zu nutzen. Beschlussvorlage WP9-9/2016 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Der Standort Karlstraße/Lindenstraße liegt zwar auch sehr zentral und hätte auch Freiflächenpotential, jedoch lässt sich hier nur schwer der Quartiersgedanke umsetzen. Es fehlt auch die Nähe zu Gemeinbedarfs-und Versorgungseinrichtungen, daher insgesamt nicht geeignet. Die Standorte beim Kindergarten Muchhauser Straße In diesem Bereich liegen zwei städtische Grundstücke. Das Grundstück hinter dem Kindergarten ist im B-Plan als Freifläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen und wäre nur mit Änderung des B-Plans bebaubar. Nach den Richtlinien darf das aktuelle Planungsrecht jedoch nicht entgegenstehen. Ebenso verhält es sich mit dem zweiten Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite der Straße. Auch hier ist keine Baufläche ausgewiesen. Damit scheiden beide Grundstücke aus. Der Standort Brucknerstraße Das Grundstück liegt ebenfalls in der Nähe von Gemeinbedarfs-und Versorgungseinrichtungen und hat zudem die Nähe zu den Flüchtlingsunterkünften. Mit mehr als 4000 m² ist es ausreichend groß und bietet somit auch Freiflächen. Jedoch ist die zwingende 4-Geschossigkeit derzeit für die vorgesehene Maßnahme eher hinderlich, da zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ein großer Aufwand betrieben werden müsste. Der Umfang der Baumaßnahme würde damit erheblich steigen und es müssten unnötig viele Räume gebaut werden, um das Gebäude auszulasten. Hier fehlen dann sinnvolle Konzepte, zumal das Grundstück langfristig auch für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzt werden kann. Alte Schule Lipp Das Gebäude der alten Schule Lipp ist grundsätzlich für eine solche Maßnahme geeignet. Hier wird auf die Problematik der Unterbringung der Flüchtlinge hingewiesen. Hinzu kommt, dass die Flüchtlingsunterkünfte an der Herder Straße und in der Offenbachstraße nicht mehr in diesem Quartier liegen. Die Integrationsarbeit in dem Haus der Begegnung muss jedoch im Quartier geleistet werden. Fazit: Nach Abwägung aller Vor-und Nachteile unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ergibt sich derzeit aus Sicht der Verwaltung nur ein geeigneter Standort, der die Kriterien des Projektaufrufs vollständig erfüllt und somit auch im Wettbewerb mit anderen Kommunen eine Chance hat. Es wird daher empfohlen, mit dem Standort 1, Burgundische Straße, am Projektverfahren teilzunehmen. Eine überschlägige Kalkulation durch den Fachdienst 6 hat ergeben, dass die Kosten hierfür, einschließlich Umbau der vorhanden Duschen und Planungskosten, bei 500.000,-€ liegen, bei einer Gesamtfläche von 250 m². 20% davon trägt die Stadt Bedburg, mithin 100.000,-€. Ein möglicher Anbau ist in Anlage 4 eingetragen Nach Einschätzung des Fachdienstes 6 betragen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) ca. 20.000,-€ pro Jahr. Abhängig von dem Nutzerverhalten und auch dem Nutzerprofil können diese Kosten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Beschlussvorlage WP9-9/2016 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Abschreibung ist in diesen Kosten enthalten. Investitionsbegleitende Maßnahmen Ergänzend kann das Quartiersmanagement mit zusätzlichem Personal gefördert werden. Diese Förderung läuft mit dem 31.12.2018 jedoch aus. Solange der Anbau nicht fertiggestellt ist, muss zudem eine sinnvolle Übergangslösung für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter gefunden werden. Hier würde sich anbieten, diese Person solange in einem Büro im bestehenden Gebäude unterzubringen, um schon mit der Quartiersbetreuung beginnen zu können, wenn die Flüchtlingsunterkunft an der Barbarastraße fertiggestellt ist. Hinsichtlich des Umfangs und der Qualität des Quartiersmanagements müssen noch Gespräche geführt werden, da sowohl eigenes zusätzliches Personal als auch externe Dienstleister in Frage kommen. Folgende Bereiche werden gefördert: - Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität die Koordination und den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll, Einrichtung von Stadtteilbüros, Bildung von Stadtteilbeiräten, Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und Organisation des Ehrenamtes/des bürgerschaftlichen Engagements in den Quartieren. Es wird empfohlen dies mit der Investition zu kombinieren. Jährlich können hierfür ca. 35.000,-€ angesetzt werden. Auch hier gilt der Verteilschlüssel, sodass bei 20% Eigenanteil der Haushalt mit jeweils 7000,-€ in 2017 und 2018 belastet werden würde. Nach 2018 würden dann die Personalkosten vollständig bei der Stadt oder einem Träger verbleiben, sofern weiterhin Bedarf besteht. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt „Haus der Begegnung“ am Standort Burgundische Straße zu befürworten und den dafür erforderlichen städtischen Eigenanteil im Zuge der Haushaltsberatungen sicherzustellen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-9/2016 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: -----------------------------Jürgen Schmeier Leiter Stabsstelle Beschlussvorlage WP9-9/2016 ----------------------------------Herbert Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Seite 7