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Mitteilungsvorlage (Anfrage der FDP-Fraktion: Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
97 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
08.05.12, 06:42
Aktualisiert
08.05.12, 06:42
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 91/2012 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Personalservice - 20 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage der FDP-Fraktion: Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 20 - 03.05.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 91/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ruttkowski Herr Hummelsheim 03.05.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Anfrage der FDP-Fraktion: Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Anfrage vom 19.04.2011 bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf den Haushalt der Stadt Wesseling im laufenden Finanzplanungszeitraum? 2. Welche Auswirkungen hat der Tarifabschluss auf das beschlossene HSK 2012 der Stadt? Das Schreiben der FDP-Fraktion ist als Anlage beigefügt. Die Anfragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1. Am 31. März 2012 haben die Tarifparteien im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten erzielt :  Entgelt: Die lineare Tabellenentgelterhöhung beträgt 3,5 Prozent ab dem 1. März 2012, weiteren 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013 und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013. Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte steigen ab 1. März 2012 einheitlich um 50 Euro und ab 1. August 2013 einheitlich um 40 Euro.  Neuregelung des Urlaubsanspruchs: Der Urlaubsanspruch beträgt nunmehr 29 Arbeitstage und für Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, 30 Arbeitstage im Kalenderjahr. Im Vergleich zur bisherigen Regelung ergeben sich folgende Änderungen:  bis 29 Jahre: Erhöhung von 26 auf 29 Tagen  von 30 bis 39 Jahre: wie bisher 29 Tage  von 40 bis 54 Jahre: Verringerung von 30 auf 29 Tage  ab 55 Jahre: wie bisher 30 Tage  Besitzstandsschutz 30 Tage Jahresurlaub für die Jahrgänge 1958 bis 1972, sofern das Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2011 bestand. Der Urlaubsanspruch für Auszubildende sowie für Praktikanten wird um einen Ausbildungstag von 26 auf 27 Tage erhöht.  Laufzeit: Der Tarifvertrag tritt zum 01. März 2012 in Kraft. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate und läuft bis zum 28. Februar 2014. Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den Haushalt der Stadt Wesseling: Der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen beziffert die durchschnittliche Haushaltsbelastung für das Jahr 2012 mit 2,95 Prozent, da die Monate Januar und Februar von der Erhöhung um 3,5 Prozent zum 1. März nicht betroffen sind. Auf den Basiseffekt kommt im Jahr 2013 aus beiden Erhöhungen von 1,4 Prozent am 1. Januar und 1. August eine durchschnittliche Haushaltsbelastung von 2,12 Prozent hinzu. Bei der Kalkulation der Haushaltsansätze 2012 hatte die Verwaltung bereits eine Tariferhöhung für die tariflich Beschäftigten von 2,2% berücksichtigt. Gegenüber der Kalkulation im Haushaltsplan 2012 bedeutet der Tarifabschluss eine Mehrbelastung von rd. 135.000 €. Sofern diese Mehraufwendungen nicht durch Haushaltsverbesserungen (Minderaufwendungen, Mehrerträge) gegenfinanziert werden können, wird sich das Haushaltsdefizit (rd. 6,38 Mio. €) entsprechend erhöhen. Der Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2013 ist mit rd. 131.000 € zu beziffern. Die Erhöhung der Urlaubsansprüche summiert sich für sämtliche tariflich Beschäftigten auf eine zusätzliche Belastung der Personalressourcen von ca. 188 Arbeitstagen und entspricht etwa 0,8 Vollzeitäquivalenten. Eine damit einhergehende Ausweitung der Gesamtstellenzahl ist nicht vorgesehen, da die bezifferte Ressourcenbelastung sich flächendeckend auf alle Organisationseinheiten der Verwaltung gleichermaßen verteilt und eine signifikante Mehrbelastung bezogen auf einzelne Organisationseinheiten nicht darstellbar ist. Beamte sind von dem Tarifabschluss nicht betroffen. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 vom 5. April 2011 hat die Landesregierung, durch die Übernahme des Tarifabschlusses 2011 für die tariflich Beschäftigten der Länder, die Beamtenbesoldung gesetzlich geregelt. Bereits seit einigen Jahren ist die Besoldung der Kommunalbeamten von der Tarifentwicklung der Beschäftigten in den Kommunen abgekoppelt. Eine Neuregelung der Beamtenbesoldung ist somit frühestens nach Abschluss der Tarifrunde 2013 für die Landesbeschäftigten zu erwarten. Die Tarifeinigung vom 31. März 2012 stand unter Erklärungsfrist bis zum 30. April 2012. Zwischenzeitlich haben ver.di und die dbb tarifunion die Annahme des Abschlusses erklärt. Nunmehr werden die Redaktionsverhandlungen am 8./9. Mai 2012 beginnen. Die Zahlbarmachung der neuen Tabellenwerte erfolgt nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen. Zu 2. Bei der mit dem Haushaltsplan 2012 vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung wurden gemäß den vom Innenministerium vorgegebenen Orientierungsdaten für die Personalaufwendungen Steigerungsraten von 1% jährlich zugrunde gelegt. Das Innenministerium geht davon aus, dass eine so geringe Steigerungsrate nur durch den Abbau von Stellen erreicht werden kann. Aufgrund des Tarifabschlusses fallen, wie dargestellt, die Personalaufwendungen für 2012, die die Basis für die mittelfristige Finanzplanung bilden, um rd. 135.000 € höher als bisher kalkuliert aus. Zudem sieht der Tarifabschluss für 2013 Tariferhöhungen von durchschnittlich 2,12% vor; die Kalkulation auf der Basis der Orientierungsdaten wird mithin um 1,12% überschritten. Es wird deutlich, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen den Haushaltsausgleich und somit die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepts erschweren; der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht.