Daten
Kommune
Wesseling
Größe
255 kB
Datum
13.09.2012
Erstellt
28.08.12, 06:14
Aktualisiert
28.08.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
107/2012 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der SPD-Fraktion: Antrag auf Einrichtung eines städt. Archivs über Künstler/innen, die in Wesseling gelebt haben
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.08.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 107/2012 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
21.08.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion: Antrag auf Einrichtung eines städt. Archivs über Künstler/innen, die in Wesseling
gelebt haben
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 11. Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 14.06.2012 wurde die Verwaltung unter
TOP 7, Vorlagen-Nr. 107/2012 „Antrag der SPD-Fraktion: Antrag auf Einrichtung eines städt. Archivs über
Künstler/innen, die in Wesseling gelebt haben“, beauftragt zu prüfen, welche Personal- und Sachkosten der
Aufbau eines Künstlerarchivs zur Folge hätte.
2. Lösung
In der og. Ausschusssitzung hatte die Verwaltung bereits erläutert, dass mit Hilfe des im Archiv der Stadt
Wesseling vorhandenen Programms „Augias“ schon jetzt ein Wesselinger Künstlerarchiv erstellt werden
kann. Um dieses allerdings über das Internet veröffentlichen zu können, ist die Anschaffung eines Zusatzmoduls „Augias findbuch.net“ notwendig.
Hierfür fallen einmalige und laufende Kosten an:
Der Programmhersteller gibt die EDV-Kosten wie folgt an:
Einmalige Grundgebühr zur Einrichtung von Homepage, Bestandsübersichten, Findbücher
Jährliche Betriebskosten für Homepage, Bestandsübersichten, Findbücher, Speicherplatz (bis max. 500 MB)
Speicherplatzerweiterung pro weitere 500 MB/Jahr
zzgl. 19 % MwSt.
Netto
120,00 €
290,00 €
50,00 €
Wenn davon ausgegangen wird, dass für das Künstlerarchiv 500 MB Speicherplatz in den ersten Jahren
ausreichend sind, ergeben sich im Anschaffungsjahr EDV-Kosten in Höhe von 487,90 €, dann wiederkehrende jährliche EDV-Kosten in Höhe von 345,10 €.
Weitere Sachkosten:
Gebühren für die Veröffentlichung der Werke von Künstlern, die von der VG Bild-Kunst vertretenen
werden. Die VG BILD-KUNST ist die deutsche Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Urheberrechte von Bildenden Künstlern, Fotografen und anderen Bildurhebern. Sie arbeitet im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten
Schutzrechten vom 9. September 1965 (UrhWahrnG). Alle Nutzungen von Werken der Bildenden
Kunst und Fotografie, deren Urheber von der VG BILD-KUNST vertreten werden, bedürfen einer
vorherigen Genehmigung durch die VG BILD-KUNST.
Auszug aus der Gebührensatzung der VG-Bildkunst:
Bildschirmwiedergabe
Die Gebühr für die Sichtbarmachung von elektronisch gespeicherten Werken der Bildenden Kunst
und der Fotografie i. S. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 und 5, § 72 UrhG auf öffentlich zugänglichen Bildschirmen
beträgt pro angefangenem Jahr je Bildschirm (netto, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) zwischen 64,00 – 323,00 €.
Anmerkung der Verwaltung:
Wegen der erwarteten hohen Kosten sollten keine Werke von Künstlern aufgenommen werden, deren Rechte von der VG-Bildkunst und anderer Verwertungsgesellschaften vertreten werden.
Als weitere Sachkosten kommen die Kosten für die Erstellung von digitalisierten Daten in Frage;
z. B. Kopierkosten, Scankosten, Erstellen von eigenen digitalen Fotos von Kunstwerken o. ä.
Die vorgenannten weiteren Sachkosten für Veröffentlichungsgebühren von Kunstwerken und für die Digitalisierungsarbeiten der Kunstwerken (und auch der erforderliche personelle Aufwand) sind in hohem Maße
abhängig vom individuellen Umfang der künstlerischen Nachlässe und deshalb derzeit nicht ermittelbar.
Personalaufwand
Um den personellen Aufwand zunächst möglichst gering zu halten, sollten in einer ersten Testphase nur
Künstler aufgenommen werden, deren Werke und Vitae schon in digitalisierter Form vorliegen und wo auch
die Veröffentlichungsrechte (Copyrights) der Texte, Bilder und Fotos bereits im Vorfeld zweifelsfrei geklärt
sind. Für die ausschließlichen Eingabe- und Veröffentlichungsarbeiten von bereits digital erfassten Dokumenten schätzt die Verwaltung den zeitlichen Aufwand auf ca. 4 Std. pro Künstler.
Der weitere personelle Zeitaufwand steht in engem Zusammenhang mit dem noch nicht definierten Inhalt
und Umfang des Künstlerarchivs und der genauen Aufgabenstellung an das städtische Archiv-Personal.
Voraussetzung für eine Aufnahme in das Künstlerarchiv der Stadt Wesseling mit Veröffentlichung von Werken und Vitae im Internet muss auch die vorherige zweifelfreie Klärung aller urheberrechtlichen Fragen,
der Bildrechte (z. B. VG-Bildkunst, s. o.) und der Abschluss aller notwendigen Vereinbarungen mit den
Rechtsnachfolgern und Erben sein.
Im Einzelfall kann hierfür ein hoher zeitlicher Aufwand erforderlich sein, der sich aktuell nicht schätzen
lässt:
Zum Beispiel (nicht abschließend):
zweifelsfreie Klärung, wer Rechtsnachfolger eines Künstlers ist,
ggf. Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit Rechtsnachfolgern,
Sichtung des Kunstwerk-Bestandes; treffen einer Vorauswahl,
Klärung, ob Urheberrechte bei diesen Werken verletzt sind,
ggf. Digitalisierung von Kunstwerken.
Die Verwaltung schätzt den Zeitaufwand pro Künstler auf bis zu 40 Stunden.
Nach dem KGST-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2009/2010)“ betragen die Personalkosten
laut Personalkostentabellen für Verwaltungsdienstbeschäftigte
31,00 €/Std. Sachbearbeiter/-In (ohne Sachkosten),
36,80 €/Std. in Leitungsfunktion (ohne Sachkosten).
Zur weiteren Vorgehensweise zum Aufbau eines digitalen Künstlerarchivs der Stadt Wesseling schlägt die
Verwaltung die Bildung eines Arbeitskreises mit folgender Aufgabenstellung vor:
1.) Erarbeitung von Richtlinien für das Künstlerarchiv der Stadt Wesseling
Festlegen von Aufnahmekriterien für Künstler/innen,
u. a.: Konkretisierung des Begriffes „Künstler, die in Wesseling gelebt haben“,
Wer ist Entscheidungsbefugt über die Aufnahme eines Künstlers ins Archiv?
Wer kann die Aufnahme eines Künstlers beantragen?
Wer entscheidet über die Auswahl der zu veröffentlichenden Kunstwerke und über den Inhalt der
Vita?
2.) Ausgestaltung des Künstlerarchivs (inhaltlich und umfänglich)
Bestimmung des Umfangs der online-Darstellung des künstlerischen Werkes im Künstlerarchiv; z.B.
- Vita (wer erstellt diese?),
- Bilder (Qualität, Größe, Anzahl),
- Aufnahme von Multimedia-Dateien (Ton-, Bild-Aufzeichnungen?).
Der Arbeitskreis könnte zum Beispiel in der Richtlinie zum Aufnahmeverfahren folgendes regeln:
Zunächst trifft der Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern des Kultur- und Partnerschaftsausschusses und des Wesselinger Kunstvereins, eine Auswahl hinsichtlich der künstlerischen Qualität der
Bewerber und trifft einen Vorauswahl der zu veröffentlichenden Werke und über den Inhalt der Vita.
Der Arbeitskreis tagt in der Regel einmal jährlich.
Nach positiver Empfehlung durch den Arbeitskreis vereinbaren die Verwaltung (Bereich - 41/Stadtarchiv -) und die Rechtsnachfolger und Erben des Künstlers gemeinsam vertragliche Konditionen über
die Veröffentlichung von Vita und Werke im Künstlerarchiv der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Künstlerarchiv der Stadt Wesseling trifft der Ausschuss
für Kultur und Städtepartnerschaften. Diesem ist der Vertragsentwurf vorzulegen.
Nach Zustimmung durch den Ausschuss und Abschluss des Vertrages werden die digitalisierten
Kunstwerke und eine Vita des Künstlers in das Künstlerarchiv der Stadt Wesseling aufgenommen.
Die Kosten für die Digitalisierung der Kunstwerke tragen in der Regel die Rechtsnachfolger und Erben des Künstlers.
Die Bewerbung um die Aufnahme eines künstlerischen Oeuvres ist von jedermann formlos möglich.
Der Antrag sollte enthalten:
- Begründung der Bewerbung,
- Vita des Künstlers,
- Werkverzeichnis,
- digitalisierte Beispiele der Kunstwerke,
- Nachweise über die Rechtsnachfolger/Erben des Künstlers.
Der Antrag ist an die Verwaltung, Bereich - 41-/Stadtarchiv - zu richten und wird dem Arbeitskreis in
seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt.
3. Alternativen
Der Aufbau eines digitalen Künstlerverzeichnisses Wesselinger Künstler ist mit dem vorhanden EDV-Programm AUGIAS bereits jetzt möglich, wenn digitalisierte Daten verfügbar sind. Technische und rechtliche
Problem entstehen durch den ausdrücklichen Wunsch, dass diese Datenbank auch „online“ über das Internet einsehbar sein soll.
Alternativ könnte (zunächst) ein digitalisiertes Künstlerverzeichnis ohne öffentlichen „online“-Zugriff aufgebaut werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgen könnte dann in den Räumen des Stadtarchivs Zugriff
auf die Datenbank gewährt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es müssten Mittel zur Beschaffung zusätzlicher EDV-Ausstattung in Höhe von 500 € und für Sachaufwendungen in Höhe von 100 € für den Haushalt 2013 angemeldet werden. Jedoch ist dabei das Nothaushaltsrecht zu beachten:
Ehrenamtliches Engagement und Sponsoring sind dabei bevorzugt zu verfolgen.