Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
08.05.12, 06:42
Aktualisiert
08.05.12, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
86/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.04.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 86/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Harald Albert
18.04.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Gewährung von Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt bis auf Weiteres, sofern im jeweiligen Haushaltsjahr der Betrag von 250 € nicht überschritten wird, dass den Inhabern der Ehrenamtskarte weiterhin Ermäßigungen für die Inanspruchnahme der
Stadtbücherei sowie bei der Nutzung des Gartenhallenbades gemäß den jeweiligen Entgeltordnungen gewährt werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.10.2010 einstimmig beschlossen die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling einzuführen. Weiterhin wurde in diesem Beschluss folgende Regelung der
Verwaltung vorgegeben:
„Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten, wenn es die Haushaltslage der Stadt zulässt, Vergünstigungen
beim Besuch städtischer Einrichtungen, über die der Rat jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres entscheidet.
Für das Kalenderjahr 2011 wird den Inhabern der Ehrenamtskarte folgende Ermäßigung gewährt:
a) Die jährliche Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird um 6,00 € (auf 6,00 €)
ermäßigt.
b) Die Eintrittspreise für das Gartenhallenbad werden wie folgt ermäßigt: Einzelkarte um 0,50 € (auf 3,50 €)
und Zehnerkarte um 4,00 € (auf 30,00 €)“
In der Sitzung des Rates am 15.12.2010 wurde die Eintrittspreisgestaltung des Gartenhallenbades dann wie
folgt geändert:
Schwimmen
Einzelkarte Schwimmbad (ganztags)
Kurzzeittarif (max. 2 Stunden)
Erwachsene
5,00 €
4,00 €
ermäßigt
4,00 €
2,50 €
Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen:
- Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahren,
- Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen,
- Schwerbehinderte ab 50%,
- eine Begleitperson für die schwerbehinderte Person sofern diese den Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder den Eintrag B sowie den Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung
ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises hat.
Zehnerkarten wurden gemäß dieses Beschlusses über die Eintrittspreisgestaltung des Gartenhallenbades
nicht mehr angeboten.
Damit auch weiterhin für die Besitzer der Ehrenamtskarte bei der Nutzung der Stadtbücherei und des Gartenhallenbades eine Vergünstigung gewährt werden kann, bedarf es eines neuen entsprechenden Beschlusses des Rates.
Im Jahr 2011 wurden von Inhabern der Ehrenamtskarte die von städtischer Seite angebotenen Ermäßigungen im sehr geringem Umfang in Anspruch genommen.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin den Inhabern der Ehrenamtskarte die genannten Ermäßigungen
für die Nutzung der Stadtbücherei und des Gartenhallenbades zu gewähren.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des sehr geringen Einsatzes der Ehrenamtskarte für die Gewährung einer Ermäßigung in den genannten Bereichen im Jahr 2011, kann davon ausgegangen werden, dass sich bei einen Beschluss gemäß
Beschlussentwurf Mindereinnahmen von maximal 100 € für beide städtischen Einrichtungen zusammen im
Haushaltsjahr 2012 ergeben werden.