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Beschlussvorlage (Gewährung von Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
08.05.12, 06:42
Aktualisiert
08.05.12, 06:42
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 86/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewährung von Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.04.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 86/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Harald Albert 18.04.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gewährung von Ermäßigungen für Ehrenamtskarteninhaber bei der Nutzung von städtischen Einrichtungen Beschlussentwurf: Der Rat beschließt bis auf Weiteres, sofern im jeweiligen Haushaltsjahr der Betrag von 250 € nicht überschritten wird, dass den Inhabern der Ehrenamtskarte weiterhin Ermäßigungen für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei sowie bei der Nutzung des Gartenhallenbades gemäß den jeweiligen Entgeltordnungen gewährt werden. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat hat in seiner Sitzung am 05.10.2010 einstimmig beschlossen die Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen in Wesseling einzuführen. Weiterhin wurde in diesem Beschluss folgende Regelung der Verwaltung vorgegeben: „Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten, wenn es die Haushaltslage der Stadt zulässt, Vergünstigungen beim Besuch städtischer Einrichtungen, über die der Rat jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres entscheidet. Für das Kalenderjahr 2011 wird den Inhabern der Ehrenamtskarte folgende Ermäßigung gewährt: a) Die jährliche Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei wird um 6,00 € (auf 6,00 €) ermäßigt. b) Die Eintrittspreise für das Gartenhallenbad werden wie folgt ermäßigt: Einzelkarte um 0,50 € (auf 3,50 €) und Zehnerkarte um 4,00 € (auf 30,00 €)“ In der Sitzung des Rates am 15.12.2010 wurde die Eintrittspreisgestaltung des Gartenhallenbades dann wie folgt geändert: Schwimmen Einzelkarte Schwimmbad (ganztags) Kurzzeittarif (max. 2 Stunden) Erwachsene 5,00 € 4,00 € ermäßigt 4,00 € 2,50 € Der Tarif „ermäßigt“ umfasst folgende Personengruppen: - Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahren, - Inhaber der Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen, - Schwerbehinderte ab 50%, - eine Begleitperson für die schwerbehinderte Person sofern diese den Eintrag aG, H oder BL auf der Rückseite des amtlichen Ausweises oder den Eintrag B sowie den Satz: „ Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Ausweises hat. Zehnerkarten wurden gemäß dieses Beschlusses über die Eintrittspreisgestaltung des Gartenhallenbades nicht mehr angeboten. Damit auch weiterhin für die Besitzer der Ehrenamtskarte bei der Nutzung der Stadtbücherei und des Gartenhallenbades eine Vergünstigung gewährt werden kann, bedarf es eines neuen entsprechenden Beschlusses des Rates. Im Jahr 2011 wurden von Inhabern der Ehrenamtskarte die von städtischer Seite angebotenen Ermäßigungen im sehr geringem Umfang in Anspruch genommen. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin den Inhabern der Ehrenamtskarte die genannten Ermäßigungen für die Nutzung der Stadtbücherei und des Gartenhallenbades zu gewähren. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund des sehr geringen Einsatzes der Ehrenamtskarte für die Gewährung einer Ermäßigung in den genannten Bereichen im Jahr 2011, kann davon ausgegangen werden, dass sich bei einen Beschluss gemäß Beschlussentwurf Mindereinnahmen von maximal 100 € für beide städtischen Einrichtungen zusammen im Haushaltsjahr 2012 ergeben werden.