Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 295/2012
10.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen auf Gewährung eines Zuschusses
zu den Kosten des Neubaus von Plätzen des Gruppentyps I und des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu, Schillingstraße 35, 53879
Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen zu den Kosten des Neubaus von Plätzen des Gruppentyps I und des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder
an der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu, Schillingstraße 35, 53879 Euskirchen, einen
Zuschuss in Höhe von 180.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen bittet mit Antrag vom 20.10.2010 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von Plätzen des Typs I und des Typs II für Kinder
unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung Herz-Jesu, Schillingstraße 35. Es sollen 9 Plätze für
unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Martin Euskirchen auf 185.232,93
€.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 180.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 18.04.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
180.000,00 €
153.000,00 €
27.000,00 €
5.232,93 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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