Daten
Kommune
Bedburg
Größe
236 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-23/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.03.2016
Betreff:
Kindergartenbedarfsplanung und Festlegung der Angebotsstruktur 2016/2017
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Angebotsstruktur 2016/ 2017 und beauftragt die
Verwaltung diese an den Landschaftsverband Rheinland weiter zu leiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die jährliche Festlegung der Angebotsstruktur der Kindertageseinrichtungen für das kommende
Kindergartenjahr gehört zu den Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe und bedarf somit des
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses. Die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt
hat nach Kibiz jährlich zum 15.03. eines jeden Jahres zu erfolgen. Grundlage für die
Angebotsstruktur bildet die Kindergartenbedarfsplanung, welche fortlaufend durch die örtliche
Jugendhilfe durchgeführt wird; die Ü3-/U3-Betreuung stellt sich im Stadtgebiet Bedburg wie folgt
dar:
Ü3 Betreuung
Ziel der Fachverwaltung ist, auch wenn nicht alle Eltern der 3- bis 6-jährigen Kinder den
Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung geltend machen, eine 100 %-ige
Bedarfsdeckungsquote für Kinder ab 3 Jahren vorzuhalten. Aktuell wohnen im Stadtgebiet 599
Kinder in der v. g. Altersklasse.
Relevante Geburten 2016/2017
Geburtszeitraum
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2016)
01.10.2010 - 31.10.2013
599
Anzahl der über Dreijährigen insgesamt
599
Insgesamt wurden für das Kindergartenjahr 2016/2017 100 `neue´ Ü3 Kinder angemeldet; 479
Kinder dieser Altersklasse verbleiben in den Einrichtungen. Die Gesamtzahl der
Bedarfsanmeldungen beträgt somit 579 Kinder, was eine `Betreuungsnachfragequote´ in der
Altersklasse der über Dreijährigen von 97 % entspricht.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 91 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt werden
konnten; in 9 Fällen konnte der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt werden. Diese wurden
nach der Erstverteilung kontaktiert. Wenn bei den kontaktierten Eltern weiterhin ein
Betreuungsbedarf besteht, konnte dies spätestens bis zum 15.02.2016 dem Jugendamt mitgeteilt
werden. Sollte nach Auswertung aller Rückmeldungen noch ein weiterer Platzbedarf bestehen,
wird seitens der Verwaltung nach kurz- und langfristigen Lösungen gesucht. Über den aktuellen
Stand der Lösungsoptionen wird im Fachausschuss berichtet.
Wenn die angedachten Lösungen greifen, kann im Ü3 – Bereich für das Kindergartenjahr
2016/2017 von einer Vollversorgung gesprochen werden.
U3-Betreuung
Um eine verwertbare und sinnvolle Planungsgröße zu erlangen, wurde durch das im
Jugendhilfeausschuss am 21.11.2012 (WP8-214/2012) neu beschlossene Anmeldeverfahren der
exakte Bedarf und der Belegungswunsch der Eltern erkennbar. Die gemeinsame Platzvergabe die im Übrigen bei der Mehrzahl der Eltern und Einrichtungen großen Anklang gefunden hat und
nahezu reibungslos funktioniert - und die Zusammenfassung aller Anmeldungen spiegelt den
exakten Nachfragebedarf in Bedburg wieder. Eine Ausrichtung der Kindergartenbedarfsplanung
auf prozentuale Messwerte, wie bundesweit empfohlen, ist somit obsolet.
Zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 fallen in Bedburg 348 Kinder in die Altersklasse
der generell anspruchsberechtigten U3 Kinder; zur Übersicht wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen:
Beschlussvorlage WP9-23/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Relevante Geburten 2016/2017
Geburtszeitraum
Seite: 3
Kinder laut KDVZ
(Stand: 01.02.2016)
01.11.2013-31.07.2015
Anspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2016
01.08.2015 – 31.07.2016 (Hereinwachsende inkl.
Prognose)
Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt, die im
laufenden Kindergartenjahr 2016/ 2017 einen
Betreuungsplatz beanspruchen könnten
348
189
537
Es wurden bis zum Anmeldestichtag (05.12.2015) 169 Kinder unter drei Jahren (Vorjahr 157) neu
in den Einrichtungen angemeldet; 26 Kinder unter drei Jahren verbleiben in den Einrichtungen.
Dies bedeutet, dass rund 56 % der anspruchsberechtigten Eltern für ihr Kind einen
Betreuungsbedarf angemeldet haben bzw. deren Kinder schon in einer Einrichtung betreut
werden. Aus der Altersgruppe der 0 -1 jährigen sowie Hereinwachsenden ist die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen momentan noch gering, weshalb die Kinder, die erst noch in den Anspruch
hineinwachsen werden - s. Prognose - in den Planungen keine besondere Berücksichtigung finden
müssen. Sollte dennoch ein Betreuungsbedarf bestehen, kann dieser in der Regel durch die
Tagespflege jederzeit kurzfristig bedient werden.
Zur Platzvergabe ist anzumerken, dass 114 Kindern Zusagen von den Einrichtungen erteilt
werden konnten; in 55 Fällen konnte zunächst der Wunschkindergarten nicht berücksichtigt
werden, so dass in diesen Fällen die Eltern vom Jugendamt angeschrieben wurden, um auf
andere Kindertagesstätten oder die Kindertagespflege aufmerksam zu machen. Die
Rückmeldefrist auf dieses Anschreiben ist der 15.02.2016. Exakte Zahlen können zum Tag des
Jugendhilfeausschusses nachgereicht werden.
In den Kindertagesstätten können zum Kindergartenjahr 2016/2017 demnach insgesamt 140
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Diese teilen sich wie folgt auf.
Ortschaft
Kindertagesstätte
Bedburg-Mitte
Bedburg-West
Blerichen
Kirdorf
Kirchtroisdorf
Kirchherten
Kirchherten
Lipp
Kaster
Kaster / Königshoven
Kaster
Kaster
Königshoven
St. Lambertus
St. Antonius
Feldmäuse
St. Willibrord
Springmäuse
Johanniter
St. Martin
Pusteblume
St. Martinus
Waldwichtel
Kleeblatt
Sterntaler
St. Peter
Angebotene
Plätze 16 / 17
0
10
11
16
6
11
9
28
12
11
14
3*
9
140
*Provisorium
Beschlussvorlage WP9-23/2016
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Darüber hinaus stehen Im Kindergartenjahr 2016/2017 rund 53 Betreuungsplätze bei
Tagespflegepersonen oder in der Großtagespflege zur Verfügung. Es sind bereits Maßnahmen
eingeleitet worden, um die Betreuungskapazitäten in der Tagespflege zu erhöhen.
Da die
Rückmeldungen des Stundenumfangs seitens der Leitungen
Kindertageseinrichtungen bei Sitzungserstellung noch nicht vorlagen, wird
Angebotsstruktur zu den Fraktionsberatungen bzw. als Tischvorlage nachgereicht.
der
die
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Vorhaltung an bedarfsgerechten Kinderbetreuungsplätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit
unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung.
Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die
weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gehring
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-23/2016
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